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Antwort auf eine Frage vom 02.02.2012
(...) In der SPD-Bundestagsfraktion gibt es derzeit keine Bestrebungen, die bestehende Gesetzeslage zu verändern. An der prinzipiellen Strafbarkeit des Besitzes und des Inverkehrbringens von
Cannabis wird festgehalten. Ausgehend davon befürwortet die SPD eine bundeseinheitliche Regelung zur Festlegung der Kriterien für die Einstellungspraxis nach § 31a BtMG, d.h. der Einstellung des Verfahrens bei Besitz von geringen Mengen Cannabis für den Eigenkonsum. (...)