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Antwort auf eine Frage vom 13.01.2012
(...) Vielen Dank für Ihre E-Mail. Das gemeinsame
elterliche Sorgerecht nicht verheirateter Eltern wird auf folgender Basis ("erleichtertes Antragsverfahren") neu geregelt:
Der Vater kann wählen, ob er nach Abgabe einer Sorgeerklärung das Sorgerecht direkt beim Familiengericht beantragt oder sich (zunächst) an das Jugendamt wendet. Auch wenn er sich gegenüber dem Jugendamt erklärt, kann er jederzeit das Familiengericht anrufen, insb. wenn sich herausstellt, dass die Mutter sich beim Jugendamt nicht mit einer gemeinsamen Sorge einverstanden erklärt oder sich nicht äußert. (...)