Das derzeit diskutierte Konsolidierungskonzept der Staatsregierung sieht demgegenüber vor, im Bereich der Beamtenbesoldung zeitliche Verschiebungen vorzunehmen. Die Verschiebung gilt auch für die Gehälter der Mitglieder der Staatsregierung. Diese Maßnahmen betreffen einen anderen Regelungsbereich und sind nicht unmittelbar auf die Abgeordnetenentschädigungen übertragbar.