Stephan Stracke (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Stephan Stracke
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
01.04.1974
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
Kaufbeuren
Wahlkreis
Ostallgäu
Ergebnis
51,1%
Landeslistenplatz
5, Bayern
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(...) Die von Ihnen abgeleitete Unterscheidung der Anwendung auf "verkammerte" und "nicht verkammerte" Berufe ergibt sich aus meiner Sicht nicht und ist auch politisch nicht beabsichtigt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
30.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Stracke,

nachfolgend ein Auszug aus dem Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft (Bayerisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz – BayUVollzG)

Vom 20. Dezember 2011
Meine Frage gilt für folgenden Absatz:

Art. 43

Einschränkung von Grundrechten

Auf Grund dieses Gesetzes können die Grundrechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person sowie das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 sowie Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetzes, Art. 102 Abs. 1, Art. 112 Abs. 1 und Art. 109 der Verfassung) eingeschränkt werden.

Das ist doch ein Witz, oder? Dass die "Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit" eingeschränkt werden können, einfach so?
Bitte klären Sie mich auf. Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

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