Stephan Mayer (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Stephan Mayer
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
15.12.1973
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Neuötting
Wahlkreis
Altötting
Ergebnis
60,7%
Landeslistenplatz
1, Bayern
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(...) Ich kann Ihre Befürchtungen nachvollziehen, die damit verbunden sind, dass Deutschland insolventen EU-Ländern Geld zur Verfügung stellt. (...) Es hat sich als dringlich und notwendig erwiesen, die Eurozone zu stabilisieren, denn ein stabiler Euro sichert die Kalkulationsgrundlagen für Unternehmen, Tarifpartner, Staatshaushalte, Sozialsysteme, Verbraucherinnen und Verbraucher. (...)
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.04.2012
Von:

Hallo Stephan
Nachfolgenden Artikel habe ich heute in der Süddeutschen Zeitung gefunden.
Das, was hier geplant wird finde ich offen gesagt einen Skandal.
Hier wird Meinungsbildung mit Füßen getreten. Mit Demokratie und Meinungsfreiheit hat das nichts mehr zu tun.
Wie stehst Du zu der Thematik?
Leider hat der ganze Artikel hier nicht Platz. Du kennst ihn aber wohl eh schon.

Grüße



Von Heribert Prantl
Mit neuen Regeln für den Bundestag wollen Union, SPD und FDP das Rederecht der Parlamentarier einschränken. Informationen der "Süddeutschen Zeitung" zufolge sollen in Zukunft nur noch von der Fraktion aufgestellte Redner zu Wort kommen. Vertretern abweichender Meinungen wird die Wortmeldung damit erschwert - Kritiker bemängeln eine Aushöhlung der Glaubwürdigkeit.
Das Rederecht der Abgeordneten im Bundestag soll eingeschränkt und noch stärker als bisher von den Fraktionen kontrolliert werden: Der Süddeutschen Zeitung liegt der einschlägige Entwurf des Sekretariats des Geschäftsordnungsausschusses vor, der nun den Fraktionen zugeleitet wird; am 26. April soll im Plenum darüber abgestimmt werden. Er stützt sich auf die Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP; Grüne und Linke haben im Geschäftsordnungsausschuss dagegen gestimmt.
Mit den neuen Regeln soll der Parlamentspräsident verpflichtet werden, das Wort nur mehr den von der Fraktion eingeteilten Rednern zu erteilen. Andere Abgeordnete darf er nur ganz ausnahmsweise und nur noch drei Minuten lang reden lassen - auch dies nur "im Benehmen mit den Fraktionen".
Diese Formulierung verlangt zwar keine ausdrückliche Zustimmung der Fraktionen (die wahrscheinlich regelmäßig nicht erteilt würde). Der Bundestagspräsident soll sich aber nicht nur mit der Fraktion des Abgeordneten verständigen, den er abweichend von der Nominierung reden lassen will. Er soll auch alle anderen Fraktionen informieren und ihre Stellungnahmen einholen. [...]

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Mayer,

entsprechend eines Entwurfs des Sekretariats des Geschäftsordnungsausschusses des Bundestages ist ein Einschränkung des Rederechts der Abgeordneten vorgesehen. Diese Vorhaben deckt sich nicht mit meiner Auffassung von Demokratie und freier Meinungsäusßerung, besonder nach 40 Jahren persönlich gelebter Erfahrung DDR. Mich würde Ihre Meinung zu diesem Vorhaben interessieren.

Mit freundlichen Grüssen


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