Stephan Mayer (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Stephan Mayer
Geburtstag
15.12.1973
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Neuötting
Wahlkreis
Altötting
Ergebnis
60,7%
Landeslistenplatz
1, Bayern
weitere Profile
(...) Würde man ausschließlich den Eigenanbau von Cannabis-Produkten straffrei stellen, gäbe es für die Sicherheitsbehörden keinerlei Möglichkeit mehr nachzuvollziehen, ob die jeweiligen Betroffenen die Produkte ausschließlich für sich verwenden oder aber an Dritte weitergeben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Stephan Mayer
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Familie
09.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Mayer,

meine Frage an Sie als den Abgeordneten meines Stimmkreises ist eigentlich eine recht kurze:

Wir haben einen Sohn, geboren 19.12.2011, und meine Frau betreut diesen zu Hause und geht nicht arbeiten. Deshalb hatten wir uns eigentlich gefreut, dass das Betreuungsgeld kommt, da unser Sohn ja noch unter drei Jahren ist und keine Krippe besucht. Nun musste ich leider lesen, dass es einen Stichtag gibt, der einen Teil der Kinder dieser Altersgruppe ausschließt.

Nun die Frage: Warum?

Ich empfinde dies als ungerecht.

Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Witt
Antwort von Stephan Mayer
1Empfehlung
14.06.2013
Stephan Mayer
Sehr geehrter Herr Witt,

vielen Dank für Ihre Frage zum Betreuungsgeld, die Sie am 09. Mai 2013 auf www.abgeordnetenwatch.de gestellt haben. Sehr gerne beantworte ich Ihre Frage nach den Gründen, warum das Betreuungsgeld nur für Kinder gezahlt wird, die nach dem 31.7.2012 geboren wurden.

Aufgrund der Schuldenbremse im Grundgesetz und der daraus resultierenden Bemühungen um die Konsolidierung des Bundeshaushalts konnten CDU/CSU und FDP nicht alle Vorhaben des Koalitionsvertrages Eins zu Eins umsetzen. Da uns als CDU/CSU aber trotz der knappen Haushaltslage die Einführung eines Betreuungsgeldes parallel zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes sehr wichtig war, haben wir einer stufenweisen Einführung zugestimmt: Im ersten Jahr - ab dem 1.8.2013 – werden 100 Euro monatlich für die einjährigen Kinder gezahlt und erst ab dem 1.8.2014 werden 150 Euro monatlich, dann für die ein- und zweijährigen Kinder, gezahlt.

Damit für alle Berechtigten ein durchgängiger 22-monatiger Bezug des Betreuungsgeldes möglich ist, wird es nur für die Eltern der Kinder ausgezahlt, die nach dem 31.7.2012 geboren wurden.

Ein Beispiel verdeutlicht, warum diese Regelung sinnvoll ist: Eltern eines beispielsweise am 1.2.2012 geborenen Kindes könnten sechs Monate - vom 1.8.2013 bis zum 31.1.2013 - 100 Euro Betreuungsgeld beziehen. Dann wäre das Kind zwei Jahre alt und es bestünde fünf Monate kein Anspruch auf Betreuungsgeld. Erst ab dem 1.8.2014 würden die Zahlungen fortgesetzt, da ab diesem Datum auch die Eltern zweijähriger Kinder berechtigt wären. Die Zahlung endete – nach sechs Monaten - mit dem 1.2.2015, da dann die Höchstaltersgrenze des Kindes erreicht wäre. Eine solch "zerstückelte" Auszahlung ist sicherlich auch Ihrer Meinung nach weder für die Eltern noch für die Auszahlungsstellen zumutbar. Aus diesem Grunde haben wir uns für die Stichtagsregelung entschieden.

Mir ist bewusst, dass jede Stichtagsregelung Härten mit sich bringt. Die Alternative wäre gewesen, die Einführung des Betreuungsgeldes komplett zu verschieben. Das wollten wir aber auf gar keinen Fall.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Gerne stehe ich Ihnen selbstverständlich für Rückfragen jederzeit zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ihr

Stephan Mayer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.05.2013
Von:
Tim

Sehr geehrter Herr Mayer,

Sie haben in Ihrer Rede am Donnerstag zum Informationsfreiheitsgesetz das Daten-Portal des Bundes lobend erwähnt. Ich darf Sie daher fragen wie Sie es finden, dass der Bundesgerichtshof sich weigert, auf Nachfrage seine Verfahrensstatistiken als Excel-Dateien herauszugeben? Laut den Richtlinien für das Datenportal sollen Daten in maschinell verarbeitbarer Form angeboten werden.

Könnte das Bundesministerium der Jusitiz nicht die kompletten Verfahrensstatistiken aller Gerichte des Bundes dort einstellen und würden Sie sich eventuell dafür einsetzen, dass dies alsbald geschieht?

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass das Bundesministerium des Inneren seine Statistiken zum Informationsfreiheitsgesetz dort als Excel-Tabellen veröffentlicht?

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Protokolle der IFG-Referenten dort veröffentlicht werden? (Die Protokolle wurden auf Antrag vom BMI stets herausgegeben, andere Darstellungen etwa bei Zeit online sind unzutreffend.)

Ich habe auf dem Portal bislang keine Daten gefunden, die von einem Bundesministerium, dem Bundeskanzleramt oder einem anderen Organ des Bundes eingestellt wurden. Haben Sie welche gefunden und wenn ja, können Sie einen Hinweis dazu geben?

Vielen Dank!

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Ihre Frage an Stephan Mayer
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:

Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Spamschutz - wie viel ist 11 + 4:
  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.
  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden. Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.