Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2009-2013
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Angaben zur Person
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Geburtstag
13.02.1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Verwaltungswirtin (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Weyerbusch
Wahlkreis
Neuwied
Ergebnis
36,4%
Landeslistenplatz
6, Rheinland-Pfalz
(...) Soweit ich die Problematik der Flohmärkte am Rande in der Presse verfolgt habe, gibt es kein gesetzliches Verbot von Flohmärkten in Rheinland-Pfalz. Es ist also auch nicht von einer Partei initiiert worden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.02.2010
Von:
-

Sehr geehrte Frau Bätzing,

die erneuten Aktivitäten von Herr Kusch haben das Thema Beihilfe zur Selbsttötung (Assistierter Suizid) ja wieder in die Medien gebracht. Sind Sie als Abgeordnete mit der jetzigen gesetzlichen Regelung zu diesem Thema zufrieden oder würden Sie eine der folgenden Gesetzesinitiativen unterstützen?

a) Ein Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung

b) Ein Verbot der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung

Wären Sie ggf. auch bereit, selber die Initiative für eine solche Gesetzesänderung zu ergreifen?

Da eine solche Abstimmung sicherlich wieder ohne Fraktionszwang erfolgen würde, interessiert mich besonders Ihre persönliche Meinung zu diesem Thema.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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08.02.2011
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sehr geehrter Herr -,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Und vielmalige Entschuldigung für die genau um ein Jahr verspätete Antwort. Die Frage muss mir leider Anfang 2010 durchgerutscht sein und da es nicht meine Art und Weise ist, Bürgeranfragen unbeantwortet zu lassen, will ich dies noch nachholen, ohne zu wissen, ob dies für Sie noch einen Erfahrungsmehrwert bedeutet.
Das Thema Selbsttötung ist ein schwieriges. Ich selber könnte mir für mich weder eine Selbsttötung vorstellen, noch könnte ich -ich war nicht in einer solchen Situation- mir, für mich persönlich, eine Beihilfe zur Selbsttötung bei einem Angehörigen vorstellen. Grundsätzlich gilt auch bei anderen Personen, wo ich nicht persönlich involviert bin, zunächst, dass alles getan werden sollte, um die psychische Krankheit, die die Neigung zur Selbsttötung fördert, zu bekämpfen, oder um die Beschwerden zu beseitigen, die das Leben unerträglich machen.
Ich meine aber auch, dass es Menschen geben kann, die das anders empfinden. Es kann Menschen geben, die nicht mehr leben wollen. Man mag dem entgegenhalten, dass sich vielleicht noch etwas ändert, dass sie dies noch einmal anders sehen, aber es gibt Menschen, die so krank sind, denen es so schlecht geht, dass ich ihren Wunsch zu sterben nachvollziehen kann. Wenn nun ein Angehöriger oder enger Freund einer solchen Person das Leid miterlebt. Wenn er von der Person gebeten wird zu helfen. Wenn dies ein andauernder und mehrfach geäußerter Wunsch ist, so werde und will ich das Verhalten dieses Menschen, der einem anderen Menschen zum gewünschten Tod verhilft, nicht verurteilen. Ich heiße es nicht gut, aber ich maße mir eben auch nicht an, darüber zu urteilen. Daher möchte ich dieses Verhalten nicht strafbar belangen.
Anders sieht dies bei Sterbehilfeorganisationen aus. Mir fehlt hier die persönliche Komponente, die hilft, eine menschliche Entscheidung für den betroffenen zu treffen. Letztlich ergeht dort eine Entscheidung nach objektiven Kriterien. Es muss eine Einwilligung vorliegen etc. Es fehlt auch die emotionale Zwangslage, die es bei einem engen Angehörigen oder Freund gibt. Eine Entscheidung über eine Strafbarkeit ist also letztlich nur im Einzelfall möglich, bei Sterbehilfeorganisationen sehe ich keine Grund für eine Straffreiheit.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage zum Thema Finanzen
16.02.2010
Von:

Ist es nicht ein Skandal, dass die schweizer Regierung deutschen Politikern damit droht das Bankgeheimnis aufzulösen ? Sollten Politiker aller Parteien nicht positiv reagieren ? Was soll man als Steuerzahler von solchen Skandalen halten ? Können wir der Politik und dem System der Parteiendemokratie überhaupt noch vertrauen, wenn deutsche Amtsträger Schwarzgeldkonten in der Schweiz haben und bisher nichts unternommen wurde ?
Antwort von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
bisher keineEmpfehlungen
22.02.2010
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das gesamte Thema, Ankauf von Steuerdaten, ist meiner Auffassung nach hochkomplex. Zum einen ist es selbstverständlich richtig, dass Steuersünder, alle Steuersünder, auch wenn es Politiker wären, die dies betrifft, verfolgt werden. Auf der anderen Seite hat es einen unangenehmen Beigeschmack, wenn jemand finanziell dafür belohnt wird, dass er seinem Arbeitgeber Daten stiehlt und der Staat ein solches Verhalten öffentlich unterstützt.

Genauso problematisch sehe ich das auch beim Vorschlag der Volkspartei (nicht der Schweizer Regierung), die damit keinesfalls ehrenhafte Motive verbindet, sondern eine populistische Kampagne fährt. Der Volkspartei ist es egal, ob Deutsche Politiker oder andere Steuersünder erwischt werden. Sie will das eigene Nationalgefühl steigern, indem sie die Maßnahmen der Deutschen Regierung schlecht macht. Sie will somit eigentlich die Schweizer Rechtsordnung schützen, die ihrerseits aber wieder Deutschen Steuerhinterziehung möglich macht.

Die Intention der Volkspartei, Deutschland zu erpressen, finde ich falsch. Die Volkspartei hat aber ein untaugliches Mittel gewählt, denn ihre Drohung ist für mich keine Drohung. Wenn die Schweizer - ich bezweifele, dass die Volkspartei hierfür eine Mehrheit bekommt- tatsächlich das Bankgeheimnis aufheben würde (möglichst nicht nur für Politiker), würde in Deutschland mehr Steuergerechtigkeit herrschen und das wäre zu begrüßen. Ich persönlich habe nichts zu fürchten und gehe davon aus, dass bei einer solchen Aufdeckung nicht die SPD, sondern andere Parteien den größeren politischen Schaden hätten.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing, MdB
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Frage zum Thema Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
22.02.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzig,

ein weiteres klares ja für den Afghanistaneinsatz werden wir als Ihre Wähler nicht hinnehmen.

Über 60% der Bevölkerung ist gegen diesen Einsatz.

Wie können Sie das mit Ihrem Gewissen vereinbaren,
dass seit knapp 8 Jahren keine oder kaum Fortschritte in diesem Land zu verzeichnen sind
und Menschen sterben ob Soldaten oder Zivilisten?

Dieser Einsatz strotzt vor Doppelmoral und das wissen sie auch.

Wenn sie Frauen befreien wollen,
dann beginnen sie im Rotlicht-Milieu von Hamburg,
wo seit Jahrzehnten Frauen aus dem Osten zur Prostitution gezwungen werden.

Wenn Sie gegen Extremisten vorgehen wollen
dann bekämpfen sie die Nazis und Autonome Querulanten in Magdeburg und anderen Städten Deutschlands, oder liberale MarktwirtschaftsExtremisten. Extremisten haben wir in Deutschland genug.

Wenn Sie Deutschland vor Gefahren beschützen möchten,
dann bitte logisch aus dem Eignen Land heraus.

Nehmen Sie sich ein Beispiel am holländischen Parlament
und stoppen sie unsere Beteiligung an diesem irrsinnigen Kriegseinsatz!

Wir SPD-Wähler werden diesen Einsatz zur Vertrauensfrage machen.

Karin Kortmann hat es schon erwischt, wir werden das fortführen und jeden Bundestagsabgeordneten der SPD bei öffentlichen Auftritten konfrontieren mit ihrem Abstimmungsverhalten über den Afghanistaneinsatz.

Wie werden sie am 26.02. abstimmen und begründen sie ihre Wahl?

Herzlichen Gruß
Antwort von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
1Empfehlung
24.02.2010
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage/Meinungsäußerung zum Afghanistaneinsatz. Ich möchte allerdings anmerken, dass ich Ihre Wortwahl in manchen Teilen nicht ganz angemessen finde.

Es ist selbstverständlich das gute Recht jeden Wählers eine Partei wegen Ihrer Haltung zum Afghanistaneinsatz nicht zu wählen (auch wenn ich solche Absoluta etwas bedenklich finde, denn für mich kann immer nur die Gesamtheit der Auffassungen einer Partei entscheidend sein.), aber Formulierungen wie "erwischt", "nicht hinnehmen" etc., entsprechen nicht den Gepflogenheiten unserer Demokratie.

Ich gehe davon aus, dass der Großteil der Bevölkerung durchaus in der Lage ist, sich ein richtiges Bild von der komplexen Lage in Afghanistan zu machen. Wenn Sie mich fragen, ich will den Einsatz auch nicht, aber ich halte ihn für notwendig und werde auch entsprechend abstimmen.

Zunächst stimmt es nicht, dass keine Fortschritte in Afghanistan zu verzeichnen sind. Wenn Frauen wieder studieren können sehe ich das schon als Fortschritt. Die Quote der Frauen in Studium und Lehre ist mittlerweile von 0 auf 20 % gestiegen. Und die Menschen aus Afghanistan, mit denen wir gesprochen haben, sagen uns, dass Sie wollen, dass wir dort bleiben. Natürlich ist der Weg zäh, aber ohne internationalen Einsatz gäbe es gar keinen Weg. Einen Vergleich mit Zwangsprostituierten lehne ich ab. Auch diesen muss geholfen werden, aber Hilfe für Hilfebedürftige wird nicht deshalb unnötig, weil schon jemand anderem geholfen wurde. Genauso wenig kann ich eine Gefahr ignorieren, weil ich eine andere bekämpfe.

Ich halte es für richtig, dass wir jetzt ein Ausstiegsszenario und einen Zeitplan haben. Ich halte es für richtig, dass wir die Mittel für die zivile Hilfe aufstocken. Unser Ziel muss es sein, den Afghanen zu ermöglichen, für sich selber zu sorgen. Ich weiß, dass es unrealistisch ist, zu sagen, es wird nicht zu zivilen Opfern kommen und es werden keine eigenen Soldaten sterben. Aber unser Ziel muss es immer sein, daran so gut wie möglich heranzukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
25.02.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

mich würde mal interessieren wann mal eine Erhöhung der Spesen für Aussendienstmitarbeiter geplant ist ! Da diese seit Einführung (ca 15 Jahre ) noch nicht mal an die Inflation angepasst wurden!!!

MFG
Antwort von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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03.03.2010
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Tatsächlich ist es so, dass derjenige, der Spesen aufgrund von Dienstreisen hat, diese entweder von seinem Arbeit- /Auftraggeber ersetzt bekommt, oder eben nicht, je nach individueller oder tarifvertraglicher Vereinbarung.

Bestimmte Ausgaben, zum Beispiel für Verpflegungsmehraufwendungen (es kostet mehr, mich zu ernähren, wenn ich auswärts esse), können dabei pauschaliert berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass ich keine Lohnsteuer auf den Betrag zahlen muss, den mir der Arbeitgeber als Ersatz für meine Spesen zahlt oder dass ich, wenn ich keinen Ersatz vom Arbeitgeber bekomme, diese pauschalisierten Kosten als Werbungskosten von meiner Steuer absetzen kann.

Diese Kosten belaufen sich beispielsweise bei den Verpflegungsmehraufwendungen auf pauschalierte 6,- € pro Tag für eine Abwesenheit von 8-14 Stunden. Die Frage, die sich also stellt ist die, ob meine Mehrkosten, die ich dafür habe, dass ich 8-14 Stunden auswärts bin und mich dort verpflegen muss, wesentlich höher als 6 € sind. Gleiche Prüfung müsste auch für die anderen Beträge durchgeführt werden.

Ich vermag dies nicht sofort abschließend zu beurteilen, würde spontan aber dazu neigen, dies auch so zu sehen, wobei natürlich auch die Lage der Staatsfinanzen für eine solche Entscheidung Berücksichtigung finden wird. Ich habe Ihr Anliegen daher an die zuständige Berichterstatterin weitergeleitet und werde mit ihr konferieren.

Ich würde Sie darum bitten, mir Ihre Kontaktdaten an sabine.baetzing@bundestag.de zu senden, damit ich Sie weiterhin auf dem Laufenden halten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing, MdB
Ergänzung vom 24.03.2010
Sehr geehrter Herr ,

im Nachgang zu meiner ersten Antwort hat meine Nachfrage bei der Bundesregierung ergeben, dass die Bundesregierung keinen Anpassungsbedarf sieht.
Gerne lasse ich Ihnen den vollständigen Text der Antwort zukommen, wenn Sie mir Ihre Anschrift an sabine.baetzing@bundestag.de zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.03.2010
Von:

Warum ist es eigentlich nicht möglich alle Wahlen von komunalwahl Landtagswahl und Bundestagswahl in der gesamten Bundesrepublik an einem Tag durchzuführen ?
Denn was jetzt in unserem Staat politisch abläuft ist kein regieren mehr , das ist ein absitzen der Mandate auf Zeit ohne Ergebnisse . Wenn alle Wahltermine an einem Tag ablaufen haben ALLE Politiker mehr Zeit zu regieren um vernünftige Ergebisse zu erzielen . Dieses wird zur Zeit verhindert da man Angst vor zwischenzeitliche Wahlen hat . (landtagswahl NRW)
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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30.03.2010
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Aus Ihrer Argumentation lässt sich schließen, dass Sie nicht zufrieden mit der Effektivität der deutschen Politik sind. Den Grund dafür nennen Sie "ein Absitzen der Mandate auf Zeit ohne Ergebnisse", sprich Ihrer Auffassung nach, agieren und reagieren Politiker nur von Wahl zur Wahl.

Natürlich spielen Wahlen, so zum Beispiel die Landtagswahlen in NRW im kommenden Mai, eine große Rolle. Sie sind nicht nur ausschlaggebend für das Bundesland, sondern spiegeln die allgemeine Zufriedenheit mit der Bundespolitik wider. Dabei arbeiten die Parteien taktisch auf Wahlen hin. Meine Schlussfolgerung daraus wäre allerdings, bei Unzufriedenheit andere Politiker zu wählen.

Ihr Vorschlag Bundes- und Landtagswahlen auf einen Tag zu legen ist zwar ein möglicher Ansatz, jedoch kein Garant für eine effizientere Politik. Zudem ist die Durchführung eines zentrierten Wahltages schwer durchsetzbar: Bundes- und Landesregierungen haben schon oft in der Vergangenheit gezeigt, dass sie kein stetiges Gebilde sind. So löste Bundespräsident Horst Köhler 2005 den Bundestag vorzeitig auf und machte so den Weg für Neuwahlen frei. Spätestens dann würden sich die einheitlichen Wahltermine wieder verschieben. Das Konzept, dass bei jeder Europawahl auch Bundes- und Landtagswahlen stattfinden, könnte innerhalb des Systems zu weniger Stabilität führen. Dies würde letztendlich den Effekt der Politikverdrossenheit verstärken.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing, MdB
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