Ronald Pofalla (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Ronald Pofalla
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Diplomsozialpädagoge
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Kleve
Ergebnis
50,3%
Landeslistenplatz
4, Nordrhein-Westfalen
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Frage zum Thema Steuern
09.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Pofalla,

gemäß Ihrem Wahlprogramm ist es ab dem 01.01.2006 vorgesehen, die Mehrwertsteuer von 16% auf 18% anzuheben, um den Beitragssatzes in der Arbeitslosenversicherung von 6,5% auf 4,5 % zu senken.

Frage: Warum sollte ich als Beamter - gilt übrigens auch für Rentner und Studenten - dennoch die CDU wählen ?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ronald Pofalla
1Empfehlung
13.09.2005
Ronald Pofalla
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Frage, die ich Ihnen gerne beantworte.

Die Leitidee des Regierungsprogramms von CDU und CSU lautet "Vor­fahrt für Arbeit". Wir wollen die Wachstumskräfte der Wirtschaft neu entfesseln und wie­der mehr Men­schen in Arbeit bringen. Die von Ihnen aufgelisteten Maßnahmen sind nur ein Bruchteil derer, die CDU und CSU planen, um unser Ziel zu erreichen.

Die Absicherung der Bürger gegenüber den großen Lebensrisiken wie Altersarmut, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Sozialstaates. Wir sind der Überzeugung, dass eine grundlegende Kurskorrektur bei den sozialen Sicherungssystemen erforderlich ist. Bei der Alterssicherung favorisieren wir eine starke gesetzliche Rentenversicherung mit Familienförderung neben einer deutlich ausgebauten kapitalgedeckten Rente. Damit Familien in der gesetzlichen Rentenversicherung eine nachhaltige Förderung erhalten, werden wir vom 1. Januar 2007 an für jedes neu geborene Kind eine Beitragsermäßigung für 50 Euro pro Monat einführen ("Kinderbonus"). Wir treten für die Stärkung privater und betrieblicher Altersvorsorge ein. Es gilt jetzt die Weichen zu stellen, um die Altersarmut in der Zukunft zu verhindern.

Dazu müssen die finanziellen Spielräume der heute arbeitenden Bevölkerung vergrößert werden, um ihnen Möglichkeiten zu eröffnen, in die kapitalgedeckte Altersvorsorge zu investieren. Hierfür ist es auch notwendig, dass sich der Beitragssatz zur Rentenversicherung längerfristig an der gegenwärtigen Beitragshöhe ausrichtet.

Wir haben uns ganz bewusst in unserem Regierungsprogramm auf zentrale politische Aus­sagen beschränkt, die dem oben beschriebenen Ziel die­nen. Auf ein Vollprogramm, in dem unsere bisherigen Positionen erneut aufgelistet sind, haben wir verzichtet. Dennoch be­halten sie ihre Gültigkeit.

Die Union steht unverändert an der Seite der Beschäftigten im Öf­fentlichen Dienst. Der öffentliche Dienst und seine Weiterentwicklung haben nach wie vor für CDU und CSU einen hohen Stellenwert.

Alle Reformen werden wir so weit sie mit dem System der einheitlichen Beamtenversorgung kompatibel sind, wirkungsgleich auf die Beamten übertragen.

Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Einsparungen aus ideologischen Gründen bei den Beamten seit 1998 überproportional vorgenommen wurden. SPD und Grüne haben bereits mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 gegen die Stimmen von CDU und CSU zu Lasten der Beamten sozial unausgewogene und ungerechte Regelungen, die weit über das Maß der Sparmaßnahmen in der Rente hinaus gingen, getroffen.

Auch das Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz sah einen überproportionalen verfassungsrechtlich problematischen Einschnitt in die Beamtenversorgung vor. Wir haben deshalb dieses Gesetz abgelehnt. Eine Schlechterstellung und ein Sonderopfer der Beamtenschaft aus ideologischen oder publikumswirksamen Gründen gegen rechtsstaatliche Grundsätze sind für die Union nicht akzeptabel.

Nach Auffassung von CDU und CSU kommt der Versorgungsrücklage als einem Instrument, mit dem Änderungen in der Rentenversicherung wirkungsgleich in Beamten- und Versorgungsrecht übertragen werden können, weiterhin eine große Bedeutung zu.

Am Prinzip des Flächentarifvertrages für Bund, Länder und Gemeinden halten wir fest.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort Ihre Wahlentscheidung ein wenig erleichtert habe.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Pofalla
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Frage zum Thema Verteidigung
11.09.2005
Von:
Bay

Sehr geehrter Herr Pofalla
Ich habe folgende Fragen an Sie.
1: Sind Sie für die Einführung einer Berufsarmee?
2: Sind Sie für die gleichberechtigte Übernahme aller Aufgaben in der BW durch Frauen?
3: Sind Sie auch der Meinung, daß, wie der VM es gesagt hat, "die Verteidigung Deutschlands am Hindukusch beginnt"?
4:Werden Sie BW Soldaten an militärischen Einsätzen analog zum Irakkrieg als kämpfende Truppe teilnehmen lassen?
5: Sind Sie für den Einsatz der BW im Inneren?
Antwort von Ronald Pofalla
bisher keineEmpfehlungen
13.09.2005
Ronald Pofalla
Sehr geehrter Herr Bay,

vielen Dank für Frage, die ich Ihnen gerne beantworte.

Die von Ihnen aufgeworfene Frage einer gesetzlichen Festlegung der Aufgaben der Bundeswehr uns ebenfalls sehr intensiv. Unserer Auffassung nach hat sich mit Blick auf die Auslandseinsätze der Bundeswehr eine gewisse Nonchalance im Regierungshandeln breit gemacht, die dazu führte, dass die frühere Balance zwischen der eigentlichen verfassungsgemäßen Kernaufgabe der Landesverteidigung und der Fähigkeit der Bundeswehr zu Einsätzen in Krisen außerhalb Deutschlands verloren gegangen ist. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die rotgrüne Bundesregierung die Aufgabe der Landesverteidigung finanziellen Zwängen geopfert hat. Hinzu kommt eine vor allem grünideologische bundeswehrfeindliche Haltung.

Zwar kann man mit Blick auf den internationalen Terrorismus mit einer gewissen Berechtigung sagen, dass unsere Sicherheit letztlich auch am Hindukusch verteidigt wird und damit in von Deutschland entfernt liegenden Regionen. Dabei darf aber die verfassungsgemäße Kernaufgabe der Bundeswehr, nämlich die Landesverteidigung mit einer Wehrpflichtarmee, nicht vernachlässigt werden. Genau diese schleichende Abänderung des Auftrages der Bundeswehr ohne hinreichende rechtliche Legitimierung ist die Gefahr, die wir auch sehen und auf die Sie mit Recht hinweisen.

Wir sind der Überzeugung, dass eine der zukünftigen Bedrohungslage angepasste Bundeswehr auch zuhause und nicht nur sonst wo einsatzfähig sein muss. Dazu bedarf es in Zeiten außerhalb von Kriegen oder Spannungsfall einer Ergänzung der verfassungsrechtlichen Grundlage. Deswegen treten wir auch in diesem Wahlkampf für eine entsprechende Regelung ein.

Ihre Fragen danach, wo der Auftrag der Bundeswehr beginnt und wo er endet sowie die nötige Abgrenzung der Bundeswehr zum Polizeieinsatz durch eine präzise gesetzliche Grundlage, sind deswegen bei uns im Blickfeld. Danach wäre dann eine aufgabenbezogene Zuständigkeit der Bundeswehr gemeinsam oder neben der Polizei gesetzlich regelbar, so wie es allerdings ohne Verfassungsänderung im Luftsicherheitsgesetz und in einem späteren Seesicherheitsgesetz und dann in einem Landsicherheitsgesetz beinhaltet sein sollte. Dann bedürfte es noch eines Nationalen Sicherheitsgesetzes, in dem dann die Aufgaben, Koordienierung und Einzelszuständigkeiten so weit wie vorhersehbar der verschiedenen Sicherheitsorgane, auch so verstanden der Budneswehr, geklärt sein müssten. Dabei muss man jedoch im Auge behalten, dass die genaue Ausformung der Einsätze der Bundeswehr nicht einfach deduktiv aus vorher aufgestellten Kriterien ableitbar ist. Der Exekutive muss hier ein breiter Beurteilungsspielraum eingeräumt werden, wenn auch an verbindlich festgelegten Kriterien. Alle gesetzlichen Regelungen müssen dies berücksichtigen. An Regeln, Gesetzen, Erlassen und Vorschriften mangelt es bekanntlich in Deutschland nicht! In der Frage des Einsatzes von Streitkräften dagegen sind neben ethischen Kriterien natürlich auch das Völkerrecht, die legitimen Interessen unseres Landes, humanitäre und andere Kriterien mit zu berücksichtigen- von innenpolitischen Vorgaben einmal ganz abgesehen.

Der Leitgedanke eines Einsatzes von Streitkräften im Äußeren wie im Inneren muss dabei immer sein, ob er die Sicherheit für unser Land und unsere Bürger erhöht oder nicht.

Bei einer Erweiterung der Befugnisse der Bundeswehr bei Einsätzen im Inneren muss auch im Auge behalten werden, dass die Bundeswehr nicht zu einer Hilfspolizei degenerieren darf und dadurch von ihren eigentlichen Aufgaben abgelenkt würde. Zusammenfassend tendieren wir in der Union dennoch dahingehend, den neuen Aufgabenkatalog von Streitkräften rechtlich und gesetzlich neu zu fassen.

Die CDU steht zum Prinzip der Allgemeinen Wehrpflicht solange sicherheitspolitische Notwendigkeiten bestehen. Während eine Freiwilligenarmee ihre Personalstärke nur unter größten Anstrengungen erhöhen kann, besteht in der Wehrpflichtarmee die Möglichkeit, durch den Rückgriff auf Reservisten den Verteidigungsumfang schnell zu erhöhen. Auch wenn Deutschland momentan keinen groß angelegten Angriff auf sein Territorium zu fürchten hat, haben die Kriege im ehemaligen Jugoslawien sowie die Terroranschläge von Madrid und London gezeigt, dass Europa nicht frei ist von Bedrohungen.

Der Schutz von Freiheit, Menschenwürde und Recht sind Angelegenheit und Pflicht aller Bürger. Der Begriff des Staatsbürgers umfasst nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Diese Staatsbürger in Uniform tragen in größerem Maße zu einer Verankerung der Streitkräfte in der Demokratie bei, als es bei einem reinen Freiwilligenheer denkbar wäre. Die Wehrpflicht ist ein Beitrag zur Integration der Bundeswehr in Staat und Gesellschaft. Dies verhindert sturen Kommiss und militärisches Kastendenken.

Sehr viele Wehrpflichtige bezeichnen ihre Dienstzeit bei der Bundeswehr als eine wichtige und positive Lebenserfahrung. Viele Wehrdienstleistende entscheiden sich für die Offiziers- und Unteroffizierslaufbahn. Rund die Hälfte der Offiziers- und Unteroffiziersbewerber waren zuvor Wehrdienstleistende.

Derzeit arbeiten über 11.000 Frauen in der Bundeswehr, deren Einsatz sich bewährt hat. Daran wollen wir festhalten. Mit dem Antrag "Soldatinnen- und Soldaten Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz zügig umsetzen" hat sich die CDU/CSU-Fraktion dafür eingesetzt, die Chancengleichheit für Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr sowohl für den Betrieb im Inland als auch für die Einsätze im Ausland zu stärken. Ergänzt wird diese Initiative durch den Antrag "Frauen und Familie in der Bundeswehr stärken und fördern", der darauf abzielt, die Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften für Soldatinnen und Soldaten maßgeblich zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen


Ronald Pofalla
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Frage zum Thema Rente
15.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Pofalla,

vielen Dank für die schnelle und umfassende Beantwortung meiner Frage. In diesem Zusammenhang eine weitere:

Das Thema der Beamtenpensionen (insbesondere bei Post und Telekom) ist nach deren weitgehenden Privatisierung aus meiner Sicht ein Pulverfass, das sich im Laufe der nächsten Jahrzehnte zu einem echten Problem auswachsen wird. Aus meiner Sicht ist es unverantwortlich, dass die von den o.a. Unternehmen geleisteten Pensionszahlungen in den laufenden Haushalt einfließen (hat die derzeitige Regierung von ihren Vorgängern übernommen) und keinerlei Rückstellungen gebildet werden.

Wie wird - ein Regierungswechsel unterstellt - zukünftig verfahren ?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ronald Pofalla
bisher keineEmpfehlungen
16.09.2005
Ronald Pofalla
Sehr geehrter Herr ,

gerne beantworte ich Ihre Frage. Ich stimme ihnen zu, dass durch den Umgang der rot-grünen Bundesregierung mit den Beamtenpensionsfonds eine Problem für die kommenden Haushalte erwachsen könnte.

Der derzeitig amtierende Finanzminister Eichel hat über die Hälfte der Postpensionszahlungen in den Haushalt eingestellt, 5 Mrd. Euro in den Haushalt 2005, bereits 3 Mrd. werden für den Haushalt 2006 zurückgehalten.

Damit sind die Handlungsspielräume einer zukünftigen unionsgeführten Bundesregierung schon zum jetzigen Zeitpunkt erheblich eingeschränkt. CDU und CSU werden den gesetzlichen Verpflichtungen bei den Pensionszahlungen nachkommen; wie aber eine Lösung im Detail aussehen wird, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht sagen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort zumindest ein wenig weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Pofalla
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Frage zum Thema Umwelt
17.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Pofalla,

ich danke namens der BI EDEN e.V. für Ihre Antwort.
Wir sind aber überzeugt, dass Ihre Zuversicht alleine das Haus Aspel nicht vor weiteren Schäden bewahren wird. Wir verstehen auch nicht, was Sie mit der Formulierung meinen, der Abstand soll in der Größenordnung von mehreren hundert Metern festgesetzt werden. Denn die Kiesfirma will bis dicht an die Parzelle Haus Aspel auskiesen, etwa 25m von der Grenze entfernt. Weder die Antrag stellende Firma, noch die Bezirksregierung, noch auch die Planfeststellungsbehörde ließen erkennen, dass der Abgrabungsrand mehrere hundert Meter vom Grundstück Haus Aspel festzusetzen ist.
Sie Herr Pofalla beteuern Ihr Interesse am Erhalt des Hauses Aspel und halten demzufolge mehrere hundert Meter Abstand von der Parzelle und dem Aspeler Meer für erforderlich. Wir möchten Ihnen das gerne glauben und bitten um Auskunft, ob und wie Sie die entsprechende Verschiebung der Abbaugrenze durchsetzen können.

Mit freundlichen Grüßen
Bi. EDEN e. V.

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