Ronald Pofalla (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ronald Pofalla
© CDU-Bundesgeschäftsstelle/Chaperon
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Diplom Sozialpädagoge
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Kleve
Landeslistenplatz
4, Nordrhein-Westfalen
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(...) Was die Frage der individuellen Verantwortung ehemaliger FDJ- oder FDGB-Funktionären angeht, so muss man hier sicherlich den Einzelfall genau betrachten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.08.2007
Von:

Werter Herr Pofalla,

ist ihnen bekannt, dass nicht nur die Preise für Milch und Milchprodukte sondern in Kürze auch Brot und Backwaren sowie Fleisch und Wurstwaren massiv um bis zu 50% erhöht werden?

Ist ihnen bekannt, dass, weil die Bundesregierung die Preisgenehmigung der Strompreise abgeschafft hat, die Stromversorgerkartelle die Strompreise ebenfalls erheblich angehoben haben und weiter anheben?

Ist ihnen bekannt, dass im Regelsatz des Arbeitslosengeld II gegenüber dem alten Regelsatz der Sozialhilfe der Anteil für Strom von 24,40 Euro/Monat auf 20,74 Euro/Monat und für Nahrung von 5,31 Euro/Tag auf 4,23 Euro/Tag gekürzt wurde?

Ist ihnen bekannt, dass die Grundsicherung nach SGB II der Existenzsicherung Erwerbsfähiger dient, so wie das SGB XII der von Rentnern und Erwerbsunfähigen und beides nicht das Geringste mit dem Rentensystem zu tun hat?
Ist ihnen bekannt, dass im SGB XII bei der Regelsatzbemessung die Entwicklung von Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten berücksichtigt wird, im SGB II durch die Kopplung des Regelsatzes an den Rentenwert aber lediglich auf die Entwicklung von Bruttolohn und -gehalt Bezug genommen wird und so die bekanntermaßen stagnierenden oder sinkende Bruttolöhne zu einer gleichbleibenden oder sogar sinkenden Regelsatzhöhe des SGB II führen?

Ist ihnen bekannt, dass dies im Zusammenhang mit der Preisentwicklung eine stetig steigende Unterdeckung des mit dem SGB II zu sichernden und in der Verfassung garantierten soziokulturellen Existenzminimums bewirkt, was sowohl gesetz- als auch verfassungswidrig ist?

Für mich als Bürger dieses Staates, der um all diese Fakten weis, ist ihre Begründung der Ablehnung einer Erhöhung und damit Anpassung des Arbeitslosengeld II auf tatsächliche Verhältnisse absurd. Denn sie ignorieren hier alle diese Tatsachen. Sie brauchen sich mit ihrem Einkommen auch keine Sorgen machen. Kommen sie mit 347 Euro anstatt 7000 Euro im Monat aus?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ronald Pofalla
5Empfehlungen
02.08.2007
Ronald Pofalla
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben, dass ich mit Interesse gelesen habe.

Um es klar zu sagen: Ich sehe keinen Grund, meine Äußerungen zu den Forderungen nach einer Erhöhung der Harz IV-Leistungen zu relativieren. Die Entwicklung der Hartz-IV-Leistungen kann sich nicht nach der Preisentwicklung für einzelne Produktgruppen richten. Die Höhe der Hartz-VI-Leistungen wird ohnehin alle zwei Jahre überprüft. Die Inflationsrate liegt momentan bei lediglich 1,9%.

Es gibt daher keinen Grund, über diese turnusmäßige Überprüfung der Hartz-IV-Leistungen hinaus Erhöhungen vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla, MdB
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Frage zum Thema Soziales
02.08.2007
Von:

Werter Herr Pofalla,

sie haben mir, leider nur sehr Pauschal und auf keine meiner Frage eingehend, geantwortet:
>die Entwicklung der Hartz-IV-Leistungen kann sich nicht nach der Preisentwicklung für einzelne Produktgruppen richten<
Allerdings handelt es sich hier nicht nur um einzelne unbedeutende Produktgruppen, sondern die Verteuerung aller Grundnahrungsmittel.
Sollte denn eine Überprüfung der Regelsatzhöhe des SGB II nicht nur angemessen sondern auch nötig sein, wenn existenzielle Lebensgrundlagen, die im Regelsatz enthalten sind, sich deutlich verändern, damit der Staat seiner durch die Verfassung garantierten Pflicht zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums seiner Bürger nachkommt, eine Pflicht die sich auch durch internationale Verträge zur Wahrung der Menschrechte ergibt?
Nahrung und Strom sind zwei der grundlegenden Existenzsicherungen im Regelsatz des SGB II. Wenn sich also Grundnahrungsmittel, genau das was sich ein ALG II-Empfänger gerade noch leisten können darf, auf breiter Front massiv - fast schon inflationär - verteuern, ebenso wie Strompreise - alles überlebensnotwendige Kosten der Existenzsicherung - hat der Staat dann nicht die Pflicht, den Regelsatz der allgemeinen Preisentwicklung anzupassen?
Wenn er dies nicht tut, würde er dann nicht seine Pflicht zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums seiner Bürger verletzen und sich damit verfassungswidrig verhalten, als auch gegen die von ihm zu erfüllenden zwischenstaatlichen Verträge der Menschenrechte verstoßen?
Allein die Berücksichtigung der von ihnen genannten Inflationsrate von 1,9%, welche sich durch die massive Preiserhöhung der Grundnahrungsmittel deutlich erhöhen dürfte, würde eine notwendige Regelsatzerhöhung um 6,59 Euro bedeuten.

Ist es denn falsch dafür zu sorgen, dass sich Bedürftige von der Regelleistung weiterhin pro Woche ein ganzes Brot kaufen können, anstatt nur noch ein halbes? Ihre Aussage ist jedenfalls so zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Pofalla!

Ist Ihnen eigentlich bekannt, daß die Online-Durchsuchung , die auch sie sehr stark befürworten, eigentlich ein "zahnloser" Tiger" sein wird? JEDER, der etwas mehr als Grundkenntisse im IT-Bereich hat, ist in der Lage, sich vor Eindringungsversuchen mit absoluter SIcherheit zu schützen. Dazu genügt es, ein Betriebssystem zu nehmen, welches von einem externen Datenträger kommt und nicht veränderbar ist (Knoppix-CD) und die Freigabe bestimmter Laufwerke zum Abspeichern oder Versenden von Inhalten des Internet. Der geschickte Umgang mit Kryptographie und Stenographie tun ihr übriges. Die Online-Durchsuchung wird allenfalls einen unerfahrenen PC-Benutzer treffen. Die "Zielgruppe" der Terroristen, die sie vorgeblich anvisieren, wird sich in brisanten Fällen hochbezahlte IT-Spezialisten einkaufen, die die Kommunikation sicher vor "Lauschangriffen" schützt. Die Unionspolitiker wollen somit den Bürger in falsche Sicherheit wiegen.

Sind Sie nicht auch der Meinung, daß die Vorschläge in diesen Angelegenheiten aus dem Innenministerium Unsinn sind? Herr Schäuble ist inzwischen ja weithin bekannt für seine Unbedarftheit im Umgang mit der modernen Computertechnik, um es mal vorsichtig auszudrücken.
Antwort von Ronald Pofalla
13Empfehlungen
07.08.2007
Ronald Pofalla
Sehr geehrte Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail, die ich mit Interesse gelesen habe.

Die SPD-Fraktion darf im Kampf gegen den Terrorismus nicht abtauchen. Schließlich hat sie in der vergangenen Wahlperiode unter Bundesinnenminister Otto Schily bereits mit Online-Durchsuchungen begonnen – allerdings ohne verfassungsrechtlich tragfähige Rechtsgrundlage! Diesen Missstand müssen wir dringend beseitigen!.

Mit der Föderalismusreform haben wir dem Bundeskriminalamt vor einem Jahr die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus übertragen. Wir brauchen jetzt endlich ein Gesetz, das diese für den Bund neue Kompetenz auch ausfüllt. Dazu gehören selbstverständlich verdeckte polizeiliche Maßnahmen wie Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung oder das Instrument der Rasterfahndung.

Das Internet hat sich zu einer modernen Tatvorbereitungswaffe für Terroristen und andere schwere Straftäter entwickelt. Dort findet man Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen. Das Bundeskriminalamt muss deshalb rasch in die Lage versetzt werden, auf diese neuen Herausforderungen angemessen und wirkungsvoll reagieren zu können. Ein unverzichtbares Instrument ist der verdeckte Zugriff auf Computer von Terroristen. Mit der Beschlagnahme des Computers einschließlich Festplatte ist es im Zeitalter der Hochtechnologie nicht mehr getan. Hochprofessionelle Täter verschlüsseln ihre Daten auf den Festplatten, so dass sie im Fall einer Beschlagnahme nichts wert sind. Mit Hilfe von Online-Durchsuchungen können die Daten vor der Verschlüsselung ausgelesen werden.

Es geht bei Online-Durchsuchungen um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle schwerkriminelle Terroristen. 99% aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein. Niemand denkt bei Online-Durchsuchungen an eine Schleppnetzfahndung im Internet. Zudem wird eine verfassungskonforme Online Durchsuchung nur auf richterlicher Anordnung erfolgen. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt. Es ist deshalb nicht nur verantwortungslos, sondern völlig abwegig, wenn Ängste in der Bevölkerung vor flächendeckender Ausforschung ihrer Computer geschürt werden.

Gerade die jüngsten Erkenntnisse der Nachrichtendienste über die aktuelle Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus haben gezeigt, dass wir die Lösung dieses Problems nicht mehr länger aufschieben dürfen.

Im Übrigen wird zu prüfen sein, inwieweit das Instrument der Online-Durchsuchung auch zur Aufklärung verabscheuungswürdiger Straftaten wie Kinderschändung und Kinderpornographie herangezogen werden kann. Dazu müsste eine entsprechende Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung geschaffen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Pofalla,

vorweg Ihr Zitat:
"Ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren darf nur zulässig sein, wenn es eine besondere Gefährdungslage gibt. Die Bundeswehr sollte dann ergänzend eingesetzt werden, wenn bestimmte Aufgaben von den üblichen Polizeikräften mit den Mitteln, die ihnen zur Verfügung stehen, nicht hinreichend in den Griff zu bekommen sind."

Seit mehreren Monaten schon kann keiner Ihrer Kollegen und Befürworter des Schäuble-Katalogs auch nur annähernd eine konkrete Gefahr beweisen. Wie stellen Sie sich denn nun die "besondere Gefährdungslage" vor? Im Augenblick gibt es keine konkrete Gefahr, die diese und andere Maßnahmen rechtfertigt... eine imaginäre (=abstrakte) Gefahr scheint ja offensichtlich Ihrer Definition einer "besonderen Gefährdung" zu genügen. Wie können Sie das vor den Bundesbürgern, ihrem Gewissen und dem Grundgesetz rechtfertigen?

Auch in Hinblick auf die Geschichte des 3. Reiches und der Gefährdung von Bürgern durch SS und SA würde mich interessieren, warum Sie der Meinung sind, dass Einsätze der Bundeswehr im Innern etwas anderes seien, als eine Wiedereinführung der benannten Organe.

mfG
Antwort von Ronald Pofalla
3Empfehlungen
14.08.2007
Ronald Pofalla
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Mail. Ich möchte Ihre Kritik entschieden zurückweisen. Ich halte es für richtig und notwendig, dass wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Bundeswehr in besonderen Gefährdungslagen auch im Inneren eingesetzt werden darf. Angesichts des international agierenden Terrorismus müssen innere und äußere Sicherheit stärker als bislang miteinander verzahnt werden.

Tatsache ist. dass die Polizei z. Beispiel bei terroristischen Anschlägen aus der Luft technische und personelle Hilfe durch die Bundeswehr benötigt. Es ist im Übrigen völlig absurd, wenn Sie einen möglichen Einsatz der fest in der Demokratie verwurzelten Bundeswehr im Inneren mit der "Wiedereinführung" von SS und SA gleichsetzen. Ich finde es absolut indiskutabel, die Menschen, die in der Bundeswehr mit großem Engagement und Idealismus für die Bundesrepublik Deutschland ihren Dienst leisten, derart zu verunglimpfen.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.08.2007
Von:

Bei Antworten von Unionabgeordneten zum Thema "Online-Durchsuchung" fällt auf, dass diese alle wortwörtlich identisch sind, also einfach per Copy&Paste erstellt wurden. Neben Ihnen selbst sind das Ute Granold (CDU), Monika Brüning (CDU), Eckhardt Rehberg (CDU), Karl A. Lamers (CDU), und Christian Schmidt (CSU).

Nun könnte man alle diese Personen fragen, warum sie keine eigene Meinung zu dem Thema haben oder diese nicht individuell äußern wollen oder dürfen. Da Sie zuletzt diesen Textbaustein verwendet haben und zudem auch der Generalsekretär der CDU sind, stelle ich diese Frage zunächst einmal an Sie.

Ich als Bürger sehe ja ein, dass man hier nicht alle Fragen beantworten kann oder will. Das Recht auf Meinungsäußerung beinhaltet das Recht, nichts zu sagen - auch für Abgeordnete. Das sollte man nutzen. Denn so bekomme ich den Eindruck, dass die Abgeordneten der Union inzwischen gleichgeschaltet sind. Was mit meinem demokratischen Grundverständnis nicht in Einklang steht. (Art. 38 GG)

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