Josef Neumann (SPD)
Abgeordneter Nordrhein-Westfalen 2010-2012
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Josef Neumann
Geburtstag
07.11.1960
Berufliche Qualifikation
Heilerziehungspfleger
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Geschäftsführer, Gewerkschaftssekretär
Wohnort
-
Wahlkreis
Wuppertal III - Solingen II , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
39,0%
Landeslistenplatz
101
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(...) Die in der Anhörung vorgeschlagene verpflichtende Einbeziehung aller Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Schulen
23.07.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,
am 20. Juli 2010 sah ich mir eine Dokumentation bezüglich Ausländerhass gegen Deutsche auf einer Hauptschule an ( mediathek.daserste.de bzw. www.youtube.com )
Libanesen und Türken mobben deutsche Schüler und schrecken vor Gewalt nicht zurück. So oder so ähnlich soll das an 50 Hauptschulen in NRW sein.

Meine Fragen:
  • Warum haben die Eltern der Migrantenkinder noch immer mangelhafte Deutschkenntnisse, obwohl sie seit mindestens 10 Jahren hier wohnen?
  • Treiben Sie aufgrund dieser Probleme in Hauptschulen die Idee von Primarschulen voran, um die Migrantenlast auf alle Schüler zu verteilen?
  • Im Beitrag wird unbestritten die Gewalt innerhalb von Migrantenfamilien erläutert. Warum wird das Jugendamt nicht tätig?
  • Besteht das Recht auf gewaltfreie Erziehung nicht für Türken und Libanesen?
  • Welche Disziplinarmassnahmen gedenken Sie einzuleiten, um Schüler vor Gewalt zu schützen?
  • Was Empfehlen Sie deutschen Schülern, die sich in solchen Schulen in der Minderheit befinden?
  • Was tut Ihre Partei, um diese Zustände einzudämmen?
  • Was soll gewaltbereite Schüler später im Berufsleben daran hindern weiter Gewalt auszuüben? Immerhin haben die ja schon auf der Schule Erfolge durch Gewalt verzeichnen können.
  • Warum wird an einer deutschen Hauptschule arabisch unterrichtet?


SPD und Grüne wollen die Primarschule mit Hilfe von DIE LINKE hier in NRW einführen. Ich bin schlichtweg dagegen, dass zukünftig alle Schüler beim lernen gehindert werden, nur weil bestimmte Gruppen sich als Bildungsverweigerer etablieren. Auch will ich nicht, dass sämtliche Kinder tagtäglich der Gewalt durch Schläger ausgesetzt sind. Ich erwarte von Ihnen ausführliche Antworten auf meine Fragen. Immerhin vertreten Sie den Wahlkreisbezirk (33) in dem ich wohne.
Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Soziales
27.08.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,
wann werden Sie die Fragen von Herrn Schiller beantworten?
Ihr Parteichef, Herr Siegmar Gabriel (SPD Vorsitzender), warf einer Schülerin ein "entsetzliches Menschenbild" vor, weil sie die die Senkung des Leistungsniveaus anmerkte ( www.spiegel.de ). Sind auch Sie der Meinung von Herrn Gabriel? Ist eine eventuelle Verdummung der Schüler für die SPD vorteilhaft?

2.) Am Wahlabend des 9. Mai verkündeten Sie, nach Angaben der Wuppertaler Rundschau vom 12.05. 2010, dass Sie die Finanziers und Geldquellen von Pro NRW enttarnen und öffentlich machen wollten. Es sind nun 3 Monate vergangen, und ich hätte gerne das Ergebnis Ihrer Nachforschungen. Woher stammen die Gelder für Ihre Ermittlungen? Was hat Sie überhaupt dazu veranlasst so polemisch gegen Pro NRW zu hetzen?

3.) Gemeinsam mit den Bündnisgrünen und der vom Verfassungsschutz beobachten DIE LINKE wollen Sie die Freimengen für den Drogenbesitz erhöhen ( nachrichten.rp-online.de ). Warum ist das für Sie, bzw. der SPD so wichtig? Erkaufen Sie sich damit die nötigen Stimmen bei den Linken, um Ihre Minderheitenregierung zum Erfolg zu führen? Wie wollen Sie verhindern, dass diese "Freimengen" an Schulen verkauft werden? Erwarten Sie eine Senkung, oder Steigerung des Drogenkonsums?

Ich möchte Sie bitten die Fragen von Herrn Schiller und auch meine Fragen zu beantworten. Immerhin sind Sie direkt gewählt worden und sollten deshalb Ihre Entscheidungen begründen können.
Für den Fall, dass Sie die Fragen nicht beantworten, muss ich leider davon ausgehen, dass Sie keinerlei Ahnung von dem haben was Sie tun und sagen, aber sich dafür fürstlich entlohnen lassen. Damit wären Sie zwar kein Einzelfall, aber ein weiteres Beispiel dafür, warum immer mehr Bürger politikmüde sind.
Gruß
, Wuppertal

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Frage zum Thema Diätenerhöhung
14.02.2012
Von:

Ich kann diese Diätenerhöhung zur Alterssicherung nicht nachvollziehen. Es hat doch ein Leben, Einkommen mit Altersicherung, vor der Wahl in den Landtag gegeben. Daher ist eine Verbaläusserung mit dem Tenor "Ein scheidendes Mitglied des Landtages im Alter von über 50 Jahren hat einen schweren Stand bei der weitervermittlung auf dem Arbeitmarkt", überhaupt nicht nachvollziehen! Meiner Meinung nach, ist die Endscheidung der Mehrheit der Mitglieder des Landtages, ein Schlag ins Gesicht aller Arbeitnehmer. Und vor dem Hintergrund der "Rentnenverminderung" der letzten Jahre, also der Nullrunden, die alle Rentner hinnehmen mußten, auch die zukünftigen, ist diese Endscheidung eine schlichte Unverschändheit. Genau wie die "Rente mit 67". Ich arbeite als Schlosser im Stahlbau. Ich bin 51 Jahre alt, ob ich diesen Beruf bis zu meinem 67. Lebensjahr ausüben kann ist mehr als Fraglich. Vielleicht ist diese 67er-Regelung ja auch nur ein Rentenspamodel. Ebenfalls darf man bei der Betrachtung der Rentenehrlichkeit nicht die Menschen vergessen die Deutschland nach dem Krieg wieder aufgebaut haben. Damit meine ich die sogenannten "Trümmerfrauen" denen wir alle unseren Wohlstand zu verdanken haben. Und wie wurde der Einatz dieser Menschen bei der Berechnung der Altesbezüge gewürdigt? Wir müssen alle unseren Hut vor diesen Menschen ziehen und uns schämen!

Zu guter letzt frage ich Sie, was sagen sie den Jungen Menschen die heute in einer Vollerwerbstätigkeit stehen, von diesen Einkünften ihre Familien nicht vernünftig Kleiden, Ernähren und Unterbringen können? Wenn sie diese Leute nach der zu erwartenden Rente fragen, werden sie als Antwort hören das sie überhaupt nicht wissen, ob sie noch mit einer wie auch immer zu beziffernden Rente, zu rechnen haben. Und diesem Hintergrund erhöhen Sie mal eben Ihre Bezüge um 500€. Ich denke, das Ihnen schon klar ist, das dieses Geld von den Wählern verdient werden muss die Sie ins Amt gewählt haben! Ich erwarte Ihrer Antwort mit Spannung.

Antwort von Josef Neumann
1Empfehlung
15.02.2012
Josef Neumann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail! Sie wenden sich darin gegen die Änderung des Abgeordnetengesetzes.

Ich kann verstehen, dass solche Entscheidungen des Parlaments, die es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur für sich selbst treffen kann, einem besonderen öffentlichen Erklärungsbedarf unterliegen. Dem möchte ich gerne nachkommen:

Unbestritten – auch in der Presse und vom Bund der Steuerzahler NRW – ist, dass Nordrhein-Westfalen das modernste und transparenteste Abgeordnetenrecht in Deutschland hat. Die Diätenreform, die am 17. März 2005 einstimmig verabschiedet wurde, hat die verschiedenen Bestandteile der früheren Abgeordnetenbezüge in einer einzigen steuerpflichtigen Leistung zusammengefasst. Es gibt – anders als in vielen Ländern und im Bund – keine steuerfreien Pauschalen. Die Abgeordneten bestreiten ihre Aufwendungen, wie z.B. für das Wahlkreisbüro, aus ihren Bezügen, kommen für ihr Arbeitsmaterial auf und versteuern ihr Einkommen nach den geltenden Steuersätzen und Richtlinien wie jeder andere, der einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht. Die Grundlage für diese Diätenreform erarbeitete eine dafür eingerichtete Diätenkommission.
Im Ergebnis gibt es seitdem eine größere Transparenz der Abgeordnetenbezüge, eine Gleichstellung mit allen Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern und die Sicherstellung einer dem Amt angemessenen Bezahlung.

Ein Kernelement der Diätenreform war der Wegfall der staatlichen Altersversorgung. Sie wurde ersetzt durch eine aus eigenen Beiträgen finanzierte Altersversorgung. Wie bei der Bemessung der Abgeordnetenbezüge ist bei der Altersvorsorge darauf zu achten, dass Abgeordnete angemessene Leistungen erhalten. Dies ist nicht nur verfassungsrechtlich geboten, sondern entspricht auch dem Bild, das die Verfassungsväter und –mütter von den freien, gleichen und vor allem unabhängigen Abgeordneten hatten. Dieses findet auch seinen Ausdruck im gleichen Erwerb von Versorgungsansprüchen während der Mandatstätigkeit, unabhängig von der sonstigen Berufsbiographie.

Die Diätenreform hat die Abgeordneten aus der damals sehr hohen staatlichen Versorgung in ein eigenständiges Versorgungswerk überführt.
Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion gibt es zur Konstruktion des Versorgungswerks, das 2005 mit der Diätenreform beschlossen und aufgebaut worden ist, keine ernsthafte Alternative. Eine Rückkehr zur alten staatlichen Versorgung der Landtagsabgeordneten lehnen wir als nicht generationengerecht ab. Nach intensiver Beratung in der Fraktion und mit Fachleuten geht die SPD-Fraktion davon aus, dass die verschiedentlich geäußerten Bedenken gegenüber der Substanz des Versorgungswerkes nicht stichhaltig sind.

Aus diesem Grund tritt die SPD-Fraktion dafür ein, die Entwicklungsperspektiven von Versorgungswerken im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen und Lebensversicherungen durch eine unabhängige Kommission transparent diskutieren und konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Abgeordnetenversorgung prüfen zu lassen. Zu den Themen soll des Weiteren die Frage der zukünftigen Darstellung der Angemessenheit der Abgeordnetenversorgung im Vergleich zu anderen Berufsgruppen gehören. Der konkrete Auftrag der Kommission soll im Einvernehmen mit allen im Landtag vertretenen Fraktionen formuliert werden.

Die in der Anhörung vorgeschlagene verpflichtende Einbeziehung aller Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Eine Ungleichbehandlung der Abgeordneten stößt auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Eine Individualisierung der Entscheidung über die Altersvorsorge eines/einer Landtagsabgeordneten lehnen wir ebenso ab. Der Solidargedanke muss auch bei der Altersversorgung für Abgeordnete gelten.

Bleibt die Frage, ob die derzeitige Abgeordnetenversorgung angemessen ist. Hierzu hat es in der Anhörung unterschiedliche Meinungen gegeben. Einige Experten halten die dauerhafte Sicherung des 2005 gefundenen Versorgungsniveaus für angemessen, andere dagegen nicht. Zur Erinnerung: Mit der Diätenreform 2005 wurde das Versorgungsniveau gegenüber der bis dahin geltenden Regelung um rund 40 Prozent gesenkt.

Nach der jetzt geplanten Erhöhung des Beitrages zum Versorgungswerk hat ein Abgeordneter nach zehnjähriger Zugehörigkeit zum Landtag einen Versorgunganspruch in Höhe von 1573 Euro, nach altem Recht gibt es für die gleiche Zeit einen Anspruch in Höhe von 2588 Euro. Die Anhörung hat auch deutlich gemacht: die Angemessenheit muss letztlich politisch bewertet und entschieden werden.

In Abwägung aller bisher bekannten Argumente sowie der Versorgungsansprüche vergleichbarer Funktionen und der Sonderstellung eines auf Zeit ausgeübten Mandats, halten die Mitglieder der SPD-Fraktion eine Altersversorgung von 1573 Euro nach zehnjähriger Zugehörigkeit für angemessen. Um dieses Niveau langfristig zu sichern, ist die jetzt vorgesehene Erhöhung des Beitrages zum Versorgungswerk um 500 Euro notwendig. Die entsprechende Erhöhung der Abgeordnetenbezüge muss komplett versteuert werden. Gleichzeitig fließen aber 500 Euro direkt dem Versorgungswerk zu. Kurzum:

Alle Abgeordnete verfügen künftig über ein geringeres (Netto-) Einkommen.

Für weitergehende Informationen stehe ich Ihnen oder mein Büro gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen
Josef Neumann
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
16.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für die teilweise Beantwortung meiner Frage zum Thema Diätenerhöhung.
Zum teil deshalb, weil Sie in Ihrer Antwort leider nur auf die Rentenansprüche der Abgeortneten nach einer bestimmten Zeit im Landtag eingehen. Natürlich soll die "Arbeit den Mann nähren", aber: Abgeortnete kommen nicht als Abgeortnete auf die Welt! Also, was ist in der Geamtrechnung der Rentenansprüche mit dem Einfluß der Rentenanwartschaften aus der Tätigkeit vor, und ggf. auch nach der Mitgliedschaft im Landtag? Ebenfalls muss man auch ins Kalkül ziehen das ja auch aus den Nebentätigkeiten Rentenanwartschaften erwachsen.
Genauso fehlen Ihre Einlassungen auf meine Hinweise:
1. Rente mit 67 und der Diskussion auf eine noch Längere Lenbensarbeitszeit.
2. Die schlechte Versorgung der "Trümmerfauen".
3. Die Verfall der zu erwartenden Alterbezüge, Rente sowie Krankheit und Pflege, der jungen Arbeitnehmer- und nehmerinnen.

mfg.

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Frage zum Thema Arbeit
13.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,

ab Mai dieses Jahres soll das neue TVgG-NRW in Kraft treten. Auch dieses Gesetz ist ein Bekenntnis zur Tarifautonomie und zu Tarifverträgen. Wie verträgt es sich aus Ihrer Sicht als SPD-Mitglied aber mit diesem Bekenntnis, wenn gleichzeitig auch SPD-regierte Kommunen Tarifflucht mit städtischen Unternehmen (z.B. Bäder GmbH, Parkservice GmbH) begehen?

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