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Sehr geehrter Bundesminister Seehofer,
nachdem ich bis heute von Ihnen keine Antwort auf mein Schreiben vom 16.7.2007 erhalten habe, wende ich mich auf diesem Weg nochmals an Sie.
Mein Anliegen ist, dass Sie sich für die Stellung eines Sonderantrages zur Kennzeichnung von Rindern einsetzen(anstelle von Ohrmarken injizierte Transponder). Wie ich von Brüssel mitgeteilt bekommen habe, besteht diese Möglichkeit für jedes ML der EU, sofern das beantragte Markierungsverfahren den Auflagen entspricht, die die Doppelohrmarken erfüllen.
Eine Einzeltierverfolgung zur Seuchen- und Subventionskontrolle muss gesichert sein.
Im Rahmen einer EU-weiten Studie, IDEA-Studie, wurden verschiedene zeitgemäße, rein elektronische Möglichkeiten wie zum Beispiel der injizierbare Transponder (Mikrochip wie bei Haustieren obligat) geprüft und als tauglich beschieden. Demnach erfüllen die injizierten Transponder die EU-Anforderungen und die Stellung des Sonderantrages ist möglich. Vorraussetzung dafür ist aber, dass D den Sonderantrag stellt! Dies tut laut EU die sog. "competent authority", im Fall von D das Referat 323 in Ihrem Hause.
Da ich mich aus aus guten Gründen weigere Ohrmarken einzuziehen (die Rinder reißen sich diese aus; hohe Verlustquote führt zu ständigen Nachmarkierungen; die Ohrmarken erfüllen nicht die im Gesetzestext angegebenen Forderungen "ein Leben lang mit dem Tier verbunden OHNE es jedoch zu schädigen"), habe ich meine Rinder mit injizierten Transpondern markiert.
Da allerdings Deutschland den Sonderantrag (im Gegensatz zu anderen ML der EU) seit Jahren nicht stellen will, verstoße ich damit gegen die Cross Compliance Auflage (Tierkennzeichnung) und mir wurde meine Betriebsprämie entzogen.
Nun hoffe ich auf diesem Weg eine Antwort auf meine Anfrage zu erhalten, da mir bisher noch niemand juristisch plausibel erklären konnte, warum D den Sonderantrag nicht stellt.
Mit freundlichen Grüßen
B.