Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ihren Entwurf für ein Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz grundlegend zu überarbeiten. Der Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion wurde von GRÜNEN, Freien Wählern und Fraktionslosen unterstützt, scheiterte aber an der Stimmenmehrheit der CSU.

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Dafür gestimmt
67
Dagegen gestimmt
84
Enthalten
0
Nicht beteiligt
29
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung ignoriere bislang nahezu vollständig die Vorarbeiten des Runden Tisches zur Vorbereitung des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG). Der Entwurf genüge keineswegs den fachlichen Notwendigkeiten und den Vorschlägen des Runden Tisches und er bliebe hinter den einschlägigen Regelungen in anderen Bundesländern zurück. Schärfstens abzulehnen sei die Übernahme von Regelungen des Bayerischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes. Untergebrachte Personen in einer akuten psychischen Krise mit verurteilten Straftätern in Sicherungsverwahrung gleichzusetzen, sei unzulässig und trage zur Stigmatisierung psychisch kranker Menschen bei. Das übergeordnete Ziel des Gesetzes müsse die Achtung der Würde und der Persönlichkeitsrechte von Menschen mit einer psychischen Erkrankung sein. Im Kampf gegen die Stigmatisierung von Betroffenen müsse der Aufbau von verbindlichen Hilfs-, Behandlungs- und Präventionsangeboten vorangetrieben werden. Sämtliche Bezüge und Analogien zum bayerischen Maßregelvollzugsgesetz und zum Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz seien ersatzlos zu streichen.

Ruth Waldmann (SPD) hielt der CSU vor, ihr Gesetzentwurf habe in der Fachwelt und in weiten Teilen der Bevölkerung für Entsetzen gesorgt. Mit Beteiligung von Betroffenen, Angehörigen, Juristen, behandelnden Ärzten und Verbänden sei ein Runder Tisch eingerichtet worden, um Eckpunkte für Hilfen für psychisch Erkrankte zu erarbeiten. Allerdings fände sich fast keiner dieser Eckpunkte in dem Gesetzentwurf wieder. Die Grundhaltung des Gesetzentwurfes sei nach wie vor, dass Menschen mit einer psychischen Erkrankung potenzielle Gefährder seien. Das stimme schlicht und ergreifend nicht.

Kerstin Celina (GRÜNE) führte an, gegen den stigmatisierenden und kriminalisierenden Gesetzentwurf der CSU-Regierung seien inzwischen über 112.000 Unterschriften gesammelt worden. Diesem Urteil hätten sich Experten in der Anhörung am 24. April angeschlossen. Folglich würden sich Menschen eher zurückziehen, weil sie Angst hätten, Hilfe zu holen. Da der Gesetzentwurf so viele Mängel enthielte, sei eine komplette Überarbeitung des Entwurfs nötig.

Hermann Imhof (CSU) bestätigte seinen Vorrednerinnen, kritische Punkte benannt zu haben. Diese Kritik würde ernst genommen, um zu einem modernen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz zu gelangen. Es wäre aber nun verkehrt, den Gesetzentwurf zum PsychKHG zurückzuziehen, denn dann würde es in dieser Legislaturperiode und vielleicht auch in der nächsten keine Wirklichkeit werden. Aus dem Gesetzentwurf werde die Unterbringungsdatei und die Vorgabe zur doppelten Aktenführung gestrichen. Auch solle die Besuchskommissionen erhalten bleiben und nicht durch Unterbringungsräte ersetzt werden.

Dr. Karl Vetter (Freie Wähler) warf der CSU-Fraktion vor, der Gesetzentwurf sei nach wie vor kein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, sondern ein Gesetz zur Gefahrenabwehr und zur Bekämpfung von Gewalttätern. Durch Stigmatisierung psychisch kranker Menschen als potenziell Kriminelle würden diese letztendlich davon abgehalten, frühzeitig professionelle Hilfe zu suchen und anzunehmen. Das verstärke die Sicherheit in Bayern nicht, sondern mindere sie. Eine Psychiatrie sei kein Sammelbecken für potenziell Kriminelle, die ständig einer staatlichen Überwachung bedürften. Vom Bild des potenziell gefährlichen Irren rücke die CSU mit ein paar geänderte Formulierungen des Gesetzestextes nicht ab. Die FREIEN WÄHLER erwarteten substanzielle Verbesserungen und Veränderungen.

Claudia Stamm (fraktionslos) verwehrte sich, den von der CSU vorgelegten Gesetzentwurf als Hilfegesetz zu bezeichnen. Das geplante Psychiatriegesetz atme, wie das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG), den Geist von Repression, Bevormundung und Überwachung. Stattdessen brauche es ein ausgewogenes Gesetz, das den Schutz der Bürgerinnen und Bürger und vor allem das Wohl der Patientinnen und Patienten in den Blick nehme.

Aktueller Stand (31.07.2018):

Am 11.07. hat der bayerische Landtag das neue Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz beschlossen. Der zuvor eingereichte Gesetzesentwurf war stark kritisiert worden. Nach weitreichenden Änderungen wurde nun über den zweiten, überarbeiteten Entwurf abgestimmt. Diese Abstimmung wurde aber nicht namentlich durchgeführt.

Weitere Informationen gibt es hier im Bericht des Bayerischen Landtags.