Horst Seehofer (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. (ausgeschieden)

Grunddaten
Horst Seehofer
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Diplom Verwaltungswirt (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wahlkreis
Ingolstadt
Landeslistenplatz
5, Bayern
weitere Profile
(...) In Deutschland existieren teilweise ablehnende Vorurteile gegenüber dem Beamtentum, die sich über Jahrzehnte hinweg entwickelten und in den Köpfen festgesetzt haben. Um das dadurch entstandene negative Image auf Dauer zu verbessern, bedarf es eines umfassenden und dauerhaften Prozesses, der nicht durch eine Kampagne gelöst werden kann. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
17.10.2008
Banken-Rettungspaket
nicht beteiligt
16.10.2008
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
nicht beteiligt
25.09.2008
Rückkehr zur alten Pendlerpauschale
nicht beteiligt
17.09.2008
Fortsetzung des Darfur-Einsatzes
nicht beteiligt
17.09.2008
Verlängerung Libanon-Einsatz
nicht beteiligt
05.06.2008
Verlängerung Kosovo-Einsatz
nicht beteiligt
Fragen an Horst Seehofer
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Seehofer,
mit dem Thema "ehemalige DDR-Flüchtlinge" sind Sie in den vergangenen Jahren verstärkt konfrontiert worden. Und das aus gutem Grund, denn Sie sind aufgrund Ihrer Biografie mit der Materie bestens vertraut:
Sie sind seit 1980 im Bundestag
Sie waren von 1989-1992 Parlamentarischer Staatssekretär im BMAS
Sie waren, wie in dem kürzlich im C.H.Beck Verlag erschienenen Buch von G.A.Ritter "Der Preis der deutschen Einheit" zu lesen ist, Leiter einer am 23.01.90 eingesetzten interministeriellen Arbeitsgruppe "Leistungsgesetze". Die war nach dem Fall der Mauer kurzfristig ins Leben gerufen worden, weil man unerwünschte Migrationsbewegungen von Ost nach West und den damit zusammenhängenden Mißbrauch der Sozialsysteme befürchtete.
Die Arbeitsgruppe hatte künftige Übersiedler im Blick, und deren Erkenntnisse waren für die Gestaltung der Rentenüberleitung zielführend. Entsprechende Richtlinien sind bereits in den deutsch-deutschen Verträgen vom 18.05. und 31.08. 90 enthalten.
Aus zahlreichen Zuschriften wissen Sie, daß dem RÜG durch nachträgliche Uminterpretation seitens des BMAS ein anderer Sinn unterlegt worden ist: die ehemaligen DDR-Flüchtlinge werden rückwirkend zu Adressaten des RÜG erklärt. Eigentlich müßten Sie noch wissen, daß im Bundestag zu keiner Zeit über die bereits eingegliederten Bestandsübersiedler debattiert wurde, geschweige denn sie betreffende Beschlüsse gefaßt worden sind.
Sie wissen, daß die Uminterpretation üble Konsequenzen hat für die Betroffenen.
In Ihrer homepage ist an hervorragender Stelle Ihre Grundeinstellung zu lesen: "Politiker sind für die Menschen da, nicht die Menschen für die Politiker". Auf Ihrem Fragebogen werben Sie mit "Aufrichtigkeit".
Ich bitte Sie, sich dem Anspruch Ihrer Internetdarstellung zu stellen. "Werden Sie mithelfen, das Unrecht zu beseitigen, das in der Löschung und diskriminierenden Neubewertung der Rentenanwartschaften der ehemaligen DDR-Flüchtlinge liegt? Und Ihr Schweigen brechen?"
MfG, J.

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Frage zum Thema Umwelt
11.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Seehofer,

in ihrem Schreiben vom 11.9.08 an Frau Flach geben Sie an, dass bei Anbau von GVO-Mais ein Mindestabstand von 150m bis 300m zum benachbarten Maisfeld zwingend eingehalten werden muß.Während einer Demonstration in Fröhstockheim bei Kitzingen am 27.8.08, welche von Campact (www.campact.de) organisiert wurde, habe ich erfahren, dass der Abstand zum Nachbarmaisfeld gerade einmal 4m beträgt. Wie kann das sein? Gibt es doch Ausnahmegenehmigungen?
Die Partei der Grünen geben auf ihrer Internetseite an, dass die bayerische Staatsregierung auf ihren staatlichen Versuchsgütern mit der Firma Monsanto zusammenarbeitet. Entspricht dies der Wahrheit? Wie passt das mit der Kehrtwende der CSU kurz vor den Wahlen zusammen, die nun auch GVOs von bayerischen Feldern zumindest laut Wahlprogramm fernhalten möchte?
Weiterhin habe ich auf der Demonstration erfahren, dass die Deutsche Bank einer der Hauptaktionäre der Firma Monsanto sein soll. Entspricht dies der Wahrheit?
In Erwartung auf Ihre Antwort,
Antwort von Horst Seehofer
2Empfehlungen
17.10.2008
Horst Seehofer
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich sehr für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten
möchte:

1) Zur Frage der Mindestabstände
Im Anhang der Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (GenTPflEV) ist festgelegt, dass der Erzeuger zwischen dem Rand einer Anbaufläche mit gentechnisch verändertem Mais und dem Rand einer benachbarten Fläche mit konventionell angebautem, nicht gentechnisch verändertem Mais einen Mindestabstand von 150 Metern einzuhalten hat. Zwischen dem Rand einer Anbaufläche mit gentechnisch verändertem Mais und dem Rand einer benachbarten Fläche mit ökologisch angebautem, nicht gentechnisch verändertem Mais hat der Erzeuger einen Mindestabstand von 300 Metern einzuhalten. Im Falle amtlicher Versuche darf dieser Mindestabstand unterschritten werden, soweit durch andere Maßnahmen, insbesondere durch Entfernen oder Eintüten der männlichen Blütenstände vor der Blüte und durch Anlage einer Mantelsaat, ein Austrag von Pollen aus der Anbaufläche verhindert wird.

Weiterhin kann der oben genannte Mindestabstand unterschritten werden, sofern der Erzeuger von nicht gentechnisch verändertem Mais durch schriftliche Vereinbarung mit dem Erzeuger von gentechnisch verändertem Mais auf seinen Schutz verzichtet oder diesem auf Anfrage die für seinen Schutz erforderlichen Auskünfte nicht innerhalb eines Monats erteilt hat und die Pflicht im jeweiligen Einzelfall ausschließlich dem Schutz des Erzeugers von nicht gentechnisch verändertem Mais dient. Die zulässige Abweichung von den Vorgaben der guten fachlichen Praxis sind der zuständigen Behörde rechtzeitig vor der Aussaat oder Pflanzung anzuzeigen.

2) Zur Zusammenarbeit der bayerischen staatlichen Versuchsgüter mit dem Unternehmen Monsanto
Inwieweit in Einzelfällen eine Zusammenarbeit zwischen den bayerischen staatlichen Versuchsgütern und der Firma Monsanto besteht, ist im BMELV nicht bekannt. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass ich stets die Auffassung vertreten habe, dass in Deutschland eine fundierte und leistungsfähige Biosicherheitsforschung unerlässlich ist. Die Grüne Gentechnik ist noch eine vergleichsweise junge Technologie. Deshalb müssen wir auch ihre Risiken im Blick behalten. Wir haben bei weitem noch nicht alle Fragen, die mit der Gentechnik zusammenhängen, abschließend erforscht. Gerade die Gegner der Grünen Gentechnik führen häufig an, dass die Sicherheit gentechnisch veränderter Pflanzen und Lebensmittel nicht ausreichend untersucht sei. Dann sollte den offenen Fragen auch bei uns nachgegangen werden können.

In diesem Zusammenhang kann z.B. der Langzeitversuch der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft einen besonders wertvollen Beitrag zur internationalen Forschung über die langfristigen Wirkungen des Anbaus von gentechnisch verändertem Bt-Mais liefern, da hier über Flächen verfügt wird, auf denen seit nunmehr sieben Jahren kontinuierlich Bt-Mais angebaut wird. Hier werden also erstmals fundierte Aussagen über Langzeitwirkungen möglich, die uns bei der Einschätzung eventueller Risiken helfen können.

3) Zum Aktienanteil der Deutschen Bank an dem Unternehmen Monsanto
Über die Anteilseigner des Unternehmens Monsanto verfügt das BMELV über keine weiteren Informationen.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Seehofer, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
15.09.2008
Von:

dies ist eine Frage an alle Abgeordneten.
Wie kann es sein daß ein Chemiekonzern Monsanto sich ein Patent auf die Zucht normaler Schweine sichern kann.
Laut Greenpeace basiert es ausschließlich «auf der Nutzung von Erbanlagen, die bei allen europäischen Schweinerassen vorkommen.
Wie ist es möglich, daß es für Lebensmittelrohprodukte welche seit jahrtausenden von der Menschheit genutzt werden Patente vergeben werden?
Antwort von Horst Seehofer
bisher keineEmpfehlungen
17.10.2008
Horst Seehofer
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen sehr für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Für die Bundesregierung ist hinsichtlich der so genannten Biopatentierung die Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (Biopatentrichtlinie) maßgeblich, einschließlich deren Umsetzung in deutsches Recht (Ergänzung des deutschen Patentgesetzes sowie des Sortenschutz- und Gebrauchsmustergesetzes) und in die Ausführungsordnung des Europäischen Patentübereinkommens.

Innerhalb der Bundesregierung ist das Justizministerium hinsichtlich des Patenrechts federführend.

Auf der v. g. gesetzlichen Grundlage können Gene, Gensequenzen, Züchtungsverfahren sowie ggf. die mit ihnen erzeugten Pflanzen und Tiere unter bestimmten Voraussetzungen, die den allgemeinen Bestimmungen des Patentrechtes entsprechen, patentiert werden.

Das Patent EP 1651777, auf das Sie sich in Ihrem Schreiben vermutlich beziehen, wurde vom Europäischen Patentamt der Firma Newsham Choice Genetics, auf die das ursprünglich von Monsanto Technology LLC beantragte Patent übergegangen ist, auf ein Verfahren zur genetischen Charakterisierung von Tieren mit Merkmalen, die die Fleischqualität und die Fleischproduktivität beeinflussen, erteilt. Es erlaubt die Auswahl von Tieren mit erwünschten, genetisch bedingten Eigenschaften für die weitere Züchtung. Das Patent umfasst jedoch nicht die mit Hilfe des Verfahrens charakterisierten Tiere und ihre Nachkommen.

Eine Entwicklung dahin, dass Patente auf Züchtungsverfahren, Tiere und Pflanzen weitreichende negative Konsequenzen für Landwirte sowie Tier- und Pflanzenzüchter haben, zeichnet sich bei europäischen Patenten derzeit nicht ab. Der Patentschutz eröffnet dem Patentinhaber zwar ein exklusives Nutzungsrecht an seiner Erfindung. Dieser Schutz gilt jedoch nur für neue Entwicklungen und führt nicht zu Beschränkungen des Zugangs zu bereits vorhandenen biologischen Ressourcen. Durch die mit der Patentierung verbundene Veröffentlichung der Erfindung steht diese für die weitere Forschung zur Verfügung.

Die Bundesregierung hat sich in internationalen Vereinbarungen dazu verpflichtet, die biologische Vielfalt auch der genutzten Lebewesen einschließlich der Pflanzen und Tiere zu schützen und zu fördern. Sie verfolgt die Verfahren zur Biopatentierung aufmerksam und wird den Bereich der Schutzrechte für Pflanzen und Tiere weiterhin eingehend beobachten und sich evtl. abzeichnenden unerwünschten Entwicklungen entsprechend gegensteuern.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Seehofer, MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
22.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Seehofer,
in einer Presseinformation des CgB vom 18. September 2008 lese ich:

"Bienensterben: Italien verhängt Pestizid-Verbot

Anwendungsverbot für Beizmitel Thiamethoxan, Clothianidin, Imidacloprid und Fipronil

Die italienische Regierung hat ein sofortiges Anwendungsverbot für die Saatgutbehandlungsmittel Thiamethoxan, Clothianidin, Imidacloprid und Fipronil verhängt. Betroffen sind die Kulturen Mais, Raps und Sonnenblumen. Italienische Imker machen die Pestizide für die Bienensterben im Frühjahr verantwortlich, in verendeten Bienen war u.a. der Wirkstoff Clothianidin nachgewiesen worden.
Die italienischen Imkerverbände fordern seit langem ein Verbot der Agrogifte. Italien ist nach Deutschland und Slowenien das dritte europäische Land, das ein Verbot von Pestiziden aus der Wirkstoffklasse der Neonicotinoide verhängt. In Frankreich wurde Clothianidin gar nicht erst zugelassen; die Zulassung von Imidacloprid war in Frankreich bereits 1999 (Sonnenblumen) bzw 2003 (Mais) entzogen worden.

In Deutschland ist unterdessen auf Druck des Herstellers BAYER die Zulassung auf Raps wieder erteilt worden."

www.cbgnetwork.org

Zu meinen Fragen an Sie als CSU-Abgeordneten und Minister für den Schutz des Verbrauchers:

  • Wird es in Sachen Bayer und Monsanto einen klaren Kurs der Politik geben?

  • Können Sie sich vorstellen, dass Bürger das Gefühl haben, das Verbraucherministerium verfolgt nicht nur das Interesse, den Verbraucher zu schützen?

  • Wie wollen Sie hier ggf. verlorenes Vertrauen der Bürger in Ihre Politik wieder herstellen?

Mit demokratisch freundlichem Gruß



PS: eine Antwort vor der Wahl in Bayer könnte für viele Bürger entscheidend sein. Keine Antwort auch.
Antwort von Horst Seehofer
2Empfehlungen
17.10.2008
Horst Seehofer
Sehr geehrter Herr ,


die in diesem Frühjahr aufgetretenen Bienenvergiftungen in Baden-Württemberg sind auf eine bis dahin nicht für möglich gehaltene Verkettung von unsachgemäßer Anwendung des Mittels Poncho und weiteren ungünstigen Faktoren zurückzuführen. Nach Bekanntwerden der Bienenschäden hat die deutsche Zulassungsbehörde - das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - am 15. Mai d. J. das Ruhen der Zulassungen für eine Reihe von Saatgutbehandlungsmitteln mit Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonikotinoide für die Behandlung von Mais und vorsorglich auch für solche Mittel angeordnet, die für die Behandlung von Raps vorgesehen sind. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat zusätzlich zu den bereits veranlassten Maßnahmen auf Länder- und Bundesebene am 22. Mai eine Eilverordnung erlassen, die das Aussäen von Maissaatgut, das mit Clothianidin-haltigen Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, mit pneumatischen Sämaschinen, die mit Unterdruck arbeiten, verbietet.

Inzwischen hat sich nach eingehender Prüfung der zuständigen Bewertungs- und Zulassungsbehörde erwiesen, dass von Rapssaatgut keine Gefährdung der Bienen ausgeht, da sich die Bedingungen von denen bei der Beizung und Aussaat von Mais deutlich unterscheiden. Deshalb konnte für die Beizmittel zur Rapsbehandlung das Ruhen der Zulassung durch das BVL aufgehoben werden. Die Entscheidung über die Zulassungsfähigkeit von Pflanzenschutzmitteln wird in Deutschland durch unabhängige Behörden getroffen. Diese Entscheidungen sind weder politisch noch durch Unternehmen beeinflusst.

Die aktuell zu beklagenden Bienenvergiftungen im Zusammenhang mit gebeiztem Maissaatgut haben die Bundesregierung veranlasst, zusammen mit den Bewertungs- und Zulassungsbehörden eine detaillierte Ursachenanalyse durchzuführen, um Maßnahmen zu ergreifen, die vergleichbare Bienenschäden in Zukunft ausschließen.

Bevor nicht alle offenen Fragen hinsichtlich der Bienenschäden im Zusammenhang mit der Anwendung der oben angesprochenen insektiziden Beizmitteln geklärt sind, wird das BVL für keines der Mittel zur Behandlung von Maissaatgut das Ruhen der Zulassung aufheben.


Mit freundlichen Grüßen

Horst Seehofer, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
01.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Seehofer

Sie waren von 1992 bis 1998 deutscher Gesundheitsminister und haben u. a. trotz dieser Funktion ein europäisches Tabakwerbeverbot bekämpft.
Frontal 21 (ZDF) vom 28.02.2006 www.zdf.de zeigt dies auf mit dem Beitrag "Verqualmtes Deutschland - Tabakindustrie macht Politik".
Ihr Verhalten hat die deutsche Tabaklobby 1992/93 u. a. auch für die CSU mit 80.000 DM belohnt!
Später haben Sie das Ergebnis einer von Ihnen selbst in Auftrag gegebenen und natürlich vom Steuerzahler finanzierten Studie zurückgehalten, weil es ein Tabakwerbeverbot empfiehlt!
Auf welchen christlichen Werten basiert Ihre politische Arbeit?
Können Sie sich vorstellen, daß Menschen vor Ihnen Angst haben?

Mit freundlichen Grüßen


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