Heinz Schmitt (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Heinz Schmitt
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Wirtschaftsingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Südpfalz
Landeslistenplatz
11, Rheinland-Pfalz
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(...) Ein Nichtraucherschutz nach den gegenwärtigen Plänen ist nach meinem Verständnis keine Einmischung in die persönlichen Vorlieben der Bürger, weil damit lediglich bestimmte Bereiche bzw. (...) Zu Ihrer Frage nach einem Anreizsystem für Menschen, die das Rauchen aufgeben möchten, will ich gerne anmerken, dass es solch ein Anreizsystem bereits gibt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schmitt,

wieso lassen Sie sich von der Union vor den Wagen spannen, um Deutschland zum Polizeistaat umzubauen? Wieso sind Sie resistent gegen die breite Front an Sperrengegnern, sowohl in der Bevölkerung als auch bei den Experten von Polizei über IT Experten bis zu Organisationen, die gegen den Mißbrauch arbeiten?

Ich kann es nicht verstehen. Ich habe ernsthafte Angst, daß hier Schritt für Schritt eine Diktatur aufgebaut wird. Es gibt schon die ersten Forderungen, unliebsame Computerspiele zu zensieren. Wann kommen die Homepages der unliebsamen Nachrichtenanbieter? Wo ist die Grenze?
Antwort von Heinz Schmitt
2Empfehlungen
03.07.2009
Heinz Schmitt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zu Maßnahmen gegen die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet.

Grundsätzlich ist die Herstellung, Verbreitung und Besitz von Kinderpornos strafbar. Dabei werden Kinderpornos zunehmend über das Internet verbreitet. Die Frage stellt sich: Wie können wir diese Straftat auch im Internet angemessen verfolgen?

Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein! Mit "Polizeistaat" und dem "Aufbau einer Diktatur" hat dies wirklich nichts zu tun! Andererseits kann ich Ihre Bedenken gegen eine unangemessene und unkontrollierbare "Internet-Zensur" auch nachvollziehen. In diesem Spannungsfeld haben wir nun einen Kompromiss gefunden:

1. Prinzip "Löschen vor Sperren": Mit Hilfe der Internet-Provider sollen kinderpornografische Inhalte gelöscht werden. Nur dann, wenn dies nicht gelingt, sollen die entsprechenden Seiten gesperrt werden.
2. Prinzip "Kontrolle der Kontrolleure": Ein unabhängiges Gremium beim Datenschutzbeauftragen des Bundes überprüft regelmäßig die Korrektheit der Sperrlisten.
3. Nutzer-Daten dürfen bei der Strafverfolgung nicht verwendet werden. Zufällige bzw. unbeabsichtigte "Klicks" auf entsprechenden Seiten bleiben damit ohne Folgen.
4. Das Gesetz ist befristet und tritt am 31. Dezember 2012 automatisch außer Kraft.

Mit den nun beschlossen Regelungen haben wir die zahlreichen Bedenken der Gegner von Internet-Sperren aufgegriffen. Deshalb kann ich Ihre Kritik nicht nachvollziehen, wir seien unsensibel und beachten nicht den Willen der Bevölkerung.

Ich hoffe, ich konnte unsere Sichtweise vermitteln. Bei weiteren Fragen zur Politik bin ich gerne Ihr Ansprechpartner.

Viele Grüße nach Klingenmünster.
Heinz Schmitt
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Frage zum Thema Internetsperren
19.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schmitt,

mit Interesse habe ich zur Kenntnis genommen, daß Sie bei der Abstimmung gestern abend für die Einführung einer Sperr-Infrastruktur in Deutschland gestimmt haben. In diesem Zusammenhang habe ich mehrere Fragen an Sie, insbes. auch aufgrund Ihrer Mitgliedschaft im Ausschuß für Technikfolgenabschätzung.

1) Haben Sie aus Fraktionszwang oder "persönlicher Überzeugung" zugestimmt?
2) Falls aus Fraktionszwang: Sind Sie nicht überzeugt, daß die Einführung von Maßnahmen, die auch nur im entferntesten zur Zensur genutzt werden können, eine Aufhebung des Fraktionszwanges rechtfertigen - oder eine "eigenständigen" Bruch durch den Abgeordneten nach Art.38.1 GG? Beim Gesetz bzgl. Patientenverfügung war das meineswissens so.
3) Was waren Ihre Gründe, die Meinung (fast) aller Fachleute und der erfolgreichsten e-Petition nicht zu beachten und das Gesetz unbedingt noch vor der Sommerpause zu verabschieden?
4) Wenn das BKA schon aufgrund des "Dienstweges" z.T. Löschzeiten von mehr als 3 Wochen angibt, wie soll sichergestellt werden, daß ungerechtfertigt auf der Liste gelandete Websites schnell (im Internet bedeutet das: weniger als 24h) wieder von der Liste genommen werden, bzw. wer zahlt ansonsten Schadensersatz?
5) Wie wird sichergestellt, daß nicht eine andere Regierung unter anderen Voraussetzungen diese eingeführte Infrastruktur mißbraucht?

Mit besorgten Grüßen,
W.
Antwort von Heinz Schmitt
1Empfehlung
16.07.2009
Heinz Schmitt
Sehr geehrter Herr ,

viele Dank für Ihre Fragen zu Maßnahmen gegen die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet. Die letzten Tage waren bei mir sehr ausgefüllt. Deshalb komme ich leider erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten. Dafür bitte ich um Nachsicht.

Die wichtigsten Regelungen gegen die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet und meine grundsätzliche Haltung dazu habe ich auf diesem Forum ja schon darlegt. (Lesen Sie bitte meine Antwort vom 3. Juli 2009 an Herrn Benjamin Koppe). Deshalb werde ich meine Antworten an Sie aus arbeitsökonomischen Gründen möglichst kurz fassen:

Zu 1.: Aus persönlicher Überzeugung darüber, dass wir etwas gegen die Verbreitung von Kinderpornografie auch im Internet tun müssen!

Zu 2.: Artikel 38 GG ist mir bekannt. Erst kürzlich habe ich auf diesem Forum dazu einige Anmerkungen gemacht (s. meine Antwort vom 10. Juni an Herrn Christan Wisser).

Zu 3.: Ich kenne die Meinung der Fachleute und die e-Petition gegen eine Internetsperre. Deren Bedenken haben wir zum Teil aufgegriffen und im beschlossenen Gesetz berücksichtigt.

Zu 4.: Über die Aufnahme einer Internet-Seite auf die Sperr-Liste
entscheidet das BKA. Es dürfen nur Seiten auf die Liste aufgenommen werden, die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten. Die Kriterien für das Sperren sind also eindeutig. Weiterhin haben Internet-Nutzer die Möglichkeit, das BKA auf unberechtigte Sperrungen aufmerksam zu machen. Mit der "STOPP-Meldung" wird ein entsprechender Hinweis mit Kontaktmöglichkeiten zum BKA erscheinen. Sollte es dennoch zu Streitigkeiten über die Aufnahme in die Sperrliste kommen, müssen - wie üblich - die Gerichte entscheiden.

Zu 5.: Damit so etwas grundsätzlich nicht passieren kann, haben wir den Rechtsstaat mit Gewaltenteilung und unabhängigen Gerichten. Im Übrigen sind die nun beschlossenen Regelungen befristet und treten am 31. Dezember 2012 automatisch außer Kraft. Damit ist gesichert, dass über eine eventuelle Nachfolgeregelung neu beraten werden muss. Ob und wie die eingeführten Maßnahmen gewirkt haben, wird dann eine große Rolle spielen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten. Bei Rückfragen bin ich gerne weiterhin Ihr Ansprechpartner. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Viele Grüße nach Annweiler
Heinz Schmitt
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schmitt,

vielen Dank für die Beantwortung meiner ersten Frage. Leider bin ich mir noch nicht über alles im Klaren und habe einige Rückfragen.

1. Daß Kinderpornografie auch im Netz verfolgt werden muß ist richtig und gut. Nur frage ich mich, wieso sie die DNS-Sperren als Verfolgung der Kinderpornografie darstellen. Sie schreiben es doch selbst: Niemand wird verfolgt.
Daß die Sperren leicht zu umgehen sind, ist inzwischen bekannt. Youtube und die Windows-Hilfe zeigen wie´s geht.
In Italien wurde die Sperrliste durch einen einfachen Computerbefehl ausgelesen, die Konsumenten können sich also ganz einfach mit Hilfe des BKA eine Einkaufsliste generieren.
Wie stehen Sie angesichts dieser Entwicklung zu den beschlossenen Sperren?

2. Sie schreiben, daß ein Kontrollgremium für die Korrektheit der Liste sorgen soll. Nach meinem Kenntnisstand wird dieses Kontrollgremium jedoch nur 4 mal jährlich Stichproben kontrollieren.

Hielten Sie es für ebenso angemessen, wenn viermal jährlich stichprobenweise bei von der Polizei inhaftierten Personen wirklich eine Straftat vorlag? Und das dann durch ein Gremium, und nicht einen Richter?
Wozu haben wir denn eine Judikative?

3. Sie schreiben, daß das Gesetz bis 2012 befristet ist. Weisen Sie darauf hin, weil auch Sie Bedenken haben? Warum haben Sie dann zugestimmt 2012 wird schwarz-gelb regieren, da fragt Sie niemand mehr.
Falls Sie Bedenken hatten, warum haben Sie nicht zugelassen, daß die Diskussion zum Gesetz stattfindet. Gerade als sich die Netzcommunity formiert hatte wurde es durchgedrückt. Fürchtete man kompetente Alternativen?

Lassen Sie mich am Schluß noch eine Anmerkung machen: Das Internet war nie ein rechtsfreier Raum. Die Parolen der Union ändern daran auch nichts.
Antwort von Heinz Schmitt
2Empfehlungen
17.07.2009
Heinz Schmitt
Sehr geehrter Herr ,

über Ihre Rückmeldung habe ich mich sehr gefreut.

Zu Ihren Anmerkungen unter Punkt 1:

"Kinderpornografie im Internet verfolgen" Meine Einschätzung, dass wir Straftaten auch im Internet verfolgen müssen, war grundsätzlich gemeint und war nicht auf die nun beschlossenen Maßnahmen gegen kinderpornografische Inhalte im Internet bezogen. Ziel des nun beschlossenen Gesetzes ist es, die Verbreitung von Kinderpornos im Internet zu bekämpfen und den Zugang zu entsprechenden Seiten zu erschweren.

"Internet-Sperre kann umgangen werden" Stimmt: Versierte Internetnutzer werden die Sperre umgehen können. Anzunehmen ist jedoch, dass die Sperre bei vielen Nutzern wirkt - auch weil durch die "STOPP-Meldung" das Unrechtsbewusstsein geschärft wird – so unsere Erwartungen.

"BKA generiert Einkaufsliste" Um dies zu verhindern, wird die Sperrliste nicht veröffentlicht und vor unerlaubten Zugriffen geschützt.

Zu 2.: Die Mehrheit der Mitglieder des Kontrollgremiums muss zum Richteramt befähigt sein. Das Kontrollgremium soll mindestens einmal pro Quartal für eine Prüfung der Sperr-Liste zusammen kommen. Wie oft es darüber hinaus zusammen kommt, entscheidet das Kontrollgremium selbst. Bei entsprechenden Hinweisen oder Anhaltspunkten über eine mögliche falsche Sperrung kann und soll das Gremium jederzeit reagieren.

Zu 3.: Ich mache keinen Hehl daraus: Mit diesen gesetzlichen Regelungen zu Internet-Seiten befinden wir uns in einem noch neuen, "ungeübten" Bereich. Derzeit kann niemand mit 100-prozentiger Sicherheit sagen, wie diese Regelungen wirken werden. Mit der Befristung bis 2012 haben wir sichergestellt, dass eine eventuelle Nachfolgeregelung auf Basis von Erfahrungswerten aus dem jetzigen Gesetz neu beraten werden muss.

Wer dann regiert und ob ich darüber mitberaten werde, hängt auch von Ihrer persönlichen Entscheidung am 27. September ab.

Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich schöne Sommertage.

Vielleicht lernen wir uns ja bald auch mal persönlich kennen, wenn ich auf meiner Tour durch die Südpfalz nach Klingenmünster komme.

Darüber würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Schmitt
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Frage zum Thema Soziales
12.07.2009
Von:

Ich habe heute im Videotext gelesen, das 80 Milliarden Euro jährlich für die Renten aufgewendet werden. Leider vermisse ich die Aussagen wieviel Milliarden für die Pensionen gebraucht werden. Rentner haben ja in die Rentenkasse eingezahlt, Beamte, Abgeordnete und Minister bekommen Pensionen. Was kosten dies jährlich. Es gibt diesbezüglich doch sicher Zahlen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Heinz Schmitt
1Empfehlung
22.07.2009
Heinz Schmitt
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.

Es stimmt: Der Bund zahlt in diesem Jahr rund 80 Milliarden Euro als Zuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung. Mit diesem Geld werden unter anderem so genannte "versicherungsfremde Leistungen" finanziert, wie z.B. Ansprüche aus Kindererziehungszeiten und die Erwerbsminderungsrente. Diese Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden ohne Beitragszahlungen gewährt.

Zu den Pensionszahlungen:
Die Bundesregierung hat letztmals 2005 eine Übersicht über die Versorgungsausgaben vorgelegt. Für ehemalige Beamte von Bund, Ländern und Gemeinden betrugen diese im Jahr 2002 rund 24 Milliarden Euro. Hinzu kamen rund 10 Milliarden Euro für die Versorgung der ehemaligen Post- und Bahnbeamten.

Für das Jahr 2010 wurde ein Anstieg der Versorgungszahlungen auf rund 27 Milliarden Euro (mit Post- und Bahnbeamten ca. 37 Milliarden Euro) prognostiziert. Eine aktuellere Übersicht konnte ich auf Anhieb leider nicht finden.

Ich hoffe, diese Angaben helfen Ihnen dennoch weiter. Gerne bin ich weiterhin Ihr Ansprechpartner zu diesem und anderen politischen Themen.

Viele Grüße nach Kandel

Heinz Schmitt
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Ihre Frage an Heinz Schmitt
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