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Sehr geehrter Herr Schmitt,
vielen Dank für die Beantwortung meiner ersten Frage. Leider bin ich mir noch nicht über alles im Klaren und habe einige Rückfragen.
1. Daß Kinderpornografie auch im Netz verfolgt werden muß ist richtig und gut. Nur frage ich mich, wieso sie die DNS-Sperren als Verfolgung der Kinderpornografie darstellen. Sie schreiben es doch selbst: Niemand wird verfolgt.
Daß die Sperren leicht zu umgehen sind, ist inzwischen bekannt. Youtube und die Windows-Hilfe zeigen wie´s geht.
In Italien wurde die Sperrliste durch einen einfachen Computerbefehl ausgelesen, die Konsumenten können sich also ganz einfach mit Hilfe des BKA eine Einkaufsliste generieren.
Wie stehen Sie angesichts dieser Entwicklung zu den beschlossenen Sperren?
2. Sie schreiben, daß ein Kontrollgremium für die Korrektheit der Liste sorgen soll. Nach meinem Kenntnisstand wird dieses Kontrollgremium jedoch nur 4 mal jährlich Stichproben kontrollieren.
Hielten Sie es für ebenso angemessen, wenn viermal jährlich stichprobenweise bei von der Polizei inhaftierten Personen wirklich eine Straftat vorlag? Und das dann durch ein Gremium, und nicht einen Richter?
Wozu haben wir denn eine Judikative?
3. Sie schreiben, daß das Gesetz bis 2012 befristet ist. Weisen Sie darauf hin, weil auch Sie Bedenken haben? Warum haben Sie dann zugestimmt 2012 wird schwarz-gelb regieren, da fragt Sie niemand mehr.
Falls Sie Bedenken hatten, warum haben Sie nicht zugelassen, daß die Diskussion zum Gesetz stattfindet. Gerade als sich die Netzcommunity formiert hatte wurde es durchgedrückt. Fürchtete man kompetente Alternativen?
Lassen Sie mich am Schluß noch eine Anmerkung machen: Das Internet war nie ein rechtsfreier Raum. Die Parolen der Union ändern daran auch nichts.