Heinz Schmitt (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Heinz Schmitt
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Wirtschaftsingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Südpfalz
Landeslistenplatz
11, Rheinland-Pfalz
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(...) Nach gültiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten auf deutschen Servern von den Internet-Providern heruntergenommen. Dieser direkte Zugriff ist für deutsche Stellen im Ausland nicht möglich. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Heinz Schmitt
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
23.01.2008
Von:

Lieber Herr Schmitt,

ich habe heute wiedermal die absurden Folgen der Änderung des Urheberrechtsgesetzes in der Bildung zu spüren bekommen und wüsste gern, ob es Bestrebungen gibt, das zu ändern:
Konkret geht es um die Ausleihe von Zeitschriften, die durch besagte Änderungen quasi in die Steinzeit zurückverstzt wurden. Es kann doch nicht sein, dass Forschung und Bildung derart behindert werden. So bekam ich bei der Bestellanfrage diesen Hinweis der Bibliothek:
Die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen im Urheberrechtsgesetz führen ab dem 01.01.2008 zu einer wesentlichen Einschränkung der Lieferbedingungen im bibliothekarischen Fernleihverkehr. Da § 53a UrhG die Voraussetzungen für die Lieferungen elektronischer Dokumente nur unbestimmt regelt, müssen die am Fernleihverkehr teilnehmenden Bibliotheken zunächst auf die elektronische Auslieferung verzichten. Aus diesem Grund wird es bis auf Weiteres von bestellten Aufsätzen nur noch Kopien als Papierausdruck in den Bibliotheken geben.
Technischer Hinweis: aufgrund der Einführung des Papier- und Postversands muss mit einer Verzögerung bei den Lieferzeiten gerechnet werden. Die damit verbundenen Nachteile bedauern wir sehr und bitten um Verständnis.

Gruß
Antwort von Heinz Schmitt
1Empfehlung
06.02.2008
Heinz Schmitt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren kurzen "Erfahrungsbericht" zu den Auswirkungen des neuen § 53a im Urheberrechtsgesetz. Als Bildungspolitiker kann ich mir gut vorstellen, wie ärgerlich es ist, wenn die eigene wissenschaftliche Arbeit ruhen muss, weil man auf einen wichtigen Aufsatz wartet. Für die verlängerten Wartezeiten würde ich aber nicht alleine das neue Urheberrecht verantwortlich machen.

Die Änderung des Urheberrechts war notwendig, um den neuen technischen Möglichkeiten von Multi-Media gerecht zu werden. Das Gesetz erlaubt öffentlichen Bibliotheken erstmals, Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken herzustellen und diese auch auf elektronischem Wege zu versenden. Grundsätzlich ist das für die Studentinnen und Studenten eine erhebliche Verbesserung. Allerdings müssen wir auch das geistige Eigentum der Autoren und Verlage schützen. Sie müssen eine Möglichkeit haben, ihre Produkte zu vermarkten. Deshalb dürfen Bibliotheken Kopien per Mail nur dann versenden, wenn der Verlag das entsprechende Werk selbst nicht Online anbietet.

Dabei war für mich und meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion im Bildungsausschuss von Anfang an wichtig, dass Bildung und Wissenschaft durch diese Einschränkung nicht behindert werden. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, diese Regelung möglichst nutzerfreundlich und praktikabel zu gestalten. So muss das Online-Angebot eines Artikels für Bibliotheken und Laien leicht auffindbar sein. Und die Verlage dürfen Ihre Online-Artikel nur zu angemessenen Preisen anbieten. Ist das nicht der Fall, können öffentliche Bibliotheken Kopien eines Werkes (trotz Angebot der Verlage) elektronisch versenden.

Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich mir für Bildung, Wissenschaft und Forschung noch mehr Freiheit gewünscht hatte. Soweit ich weiß, sehen das auch meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion so. Wir wollen ein Urheberrecht, das gezielt auf die Bedürfnisse und Belange von Bildung, Wissenschaft und Forschung eingeht. Derzeit stehen wir aber erst am Anfang und wir freuen uns über jede Unterstützung.

Ich hoffe, dass sich die Wartezeiten für Ihre Ausleihen bald wieder normalisieren und wünsche Ihnen bei Ihren weiteren Studien viel Erfolg.

Gerne biete ich Ihnen weiterhin den Austausch und meine Möglichkeiten an, falls Sie weitere Anliegen zur Bundespolitik haben

Mit freundlichen Grüßen
Heinz Schmitt
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Frage zum Thema Sicherheit
13.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schmitt,

ich möchte mich nun einmal politisch an Sie wenden und mich bedanken, dass sie Ihr Versprechen gehalten haben und GEGEN die Verlängerung der Einsätze der Bundeswehr (ISAF, OEF) gestimmt haben. Jedoch verstehe ich nicht, warum Sie FÜR die Einsätze Darfur, Kosovo und im Libanon gestimmt haben. Mich als Bundeswehrsoldat würde das worklich interessieren.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Heinz Schmitt
4Empfehlungen
20.03.2008
Heinz Schmitt
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihr Interesse an meinem Abstimmungsverhalten bezüglich Auslandseinsätze der Bundeswehr.

Aufgrund unserer Geschichte war der Einsatz der Bundeswehr im Ausland über viele Jahrzehnte undenkbar. Mit der Wiedervereinung und der Überwindung des "Kalten Krieges" hat sich das geändert. Das vereinigte Deutschland hat stärkeres Gewicht in der Welt. Daraus entstehen auch mehr internationale Erwartungen und Verpflichtungen.

Dennoch bleiben Abstimmungen über Bundeswehreinsätze im Ausland wohl die schwierigsten Entscheidungen eines Bundestagsabgeordneten – sie berühren das Gewissen des einzelnen Abgeordneten. Dabei sind für mich persönlich zwei Kriterien von entscheidender Bedeutung: Kommt es zu kriegerischen Handlungen, unter anderem auch um Frieden zu erzwingen, oder geht es dabei um Einsätze mit denen der Frieden stabilisiert und abgesichert werden soll.

Auch wenn mir generell die Zustimmung schwer fällt, kann ich friedenserhaltenden Einsätzen eher zustimmen. Bei friedenserzwingenden Einsätzen ist für mich die unerlässliche Voraussetzung, dass eine Art "Notstand" vorliegt. Damit meine ich, es müssen schwerwiegende Gründe wie Völkermord oder humanitäre Katastrophen vorliegen. Sonst lehne ich solche Einsätze ab.

Wenn Sie sich meine Entscheidungen ansehen, werden Sie feststellen, dass ich diesen Kriterien immer gefolgt bin. Zu Ihren Fragen im Einzelnen:
Die Bundeswehreinsätze in Darfur und Libanon sind friedenssichernd. Der Einsatz im Kosovo war zunächst friedenserzwingend aber unbedingt notwendig, um einen drohenden Völkermord zu verhindern. Im Rahmen von ISAF und OEF hat die Bundeswehr de facto den Frieden gesichert. Mit zunehmend höheren Anforderungen seitens der Alliierten droht sich der Schwerpunkt nun stärker hin zu Kampfeinsätzen zu verschieben. Daher kann ich gegenwärtig Verlängerungen des Mandats nicht zustimmen.

Ich hoffe, dass Sie damit meine Entscheidungen besser nachvollziehen können.

Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich frohe Ostern.


Mit freundlichen Grüßen
Heinz Schmitt
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Frage zum Thema Arbeit
01.05.2008
Von:

Mein Elternhaus, von meinen Eltern durch große Sparsamkeit erworben ( keine Urlaubsreisen finanzierbar, kein Hund, kein Pferd,kein Auto), jetzt im Besitz meiner Schwester (kinderlos geblieben,sparsam wie die Eltern): Sie will das Haus ihrer Nichte (3 Kinder) vererben. Die muß dann nach SPD-Vorstellungen 30% Erbschaftssteuer zahlen. Würde meine Schwester heute das Haus verkaufen, das Geld verprassen und etwas lustiger leben, bekäme der Staat nichts. Will die SPD, Ihre Patei, die sparsamen kleinen Leute schröpfen, also jene, die den Staat getragen haben und tragen und die Verschwender und Schuldenmacher (wozu auch der Staat gehört) belohnen?

Freundlichen Gruß !
Antwort von Heinz Schmitt
2Empfehlungen
03.06.2008
Heinz Schmitt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Reform der Erbschaftsteuer bei "Abgeordnetenwatch".

Grundsätzlich bemisst sich die Erbschaftsteuer an zwei Faktoren: dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des vererbten Vermögens. Entsprechend sind auch die Steuerklassen der Erbschaftsteuer festgelegt. Zur Steuerklasse I zählen Ehegatten, Kinder und Enkel. Für diese gelten die höchsten Freibeträge und die niedrigsten Erbschaftsteuersätze. Zur Steuerklasse II zählen geschiedene Ehepartner, Geschwister, Nichten und Neffen. Personen ohne Verwandtschaftsverhältnis werden der vergleichsweise ungünstigeren Steuerklasse III zugerechnet.

Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist nun eine Reform des Erbschaftsteuerrechts notwendig geworden. Danach müssen vererbte Immobilien mit dem tatsächlichen Verkehrswert bewertet werden. Bislang war eine günstigere Bewertung unter Einbeziehung des Einheitswertes möglich.

Trotz dieser neuen Vorgaben für die Bewertung von Immobilien wollen wir, dass Erben kleinerer und mittlerer Vermögen aus dem engsten Familienkreis (Personen der Steuerklasse I) weiterhin steuerfrei erben können. Deshalb sieht der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung eine deutliche Erhöhung der Freibeträge von Ehegatten (von 307.000 auf 500.000 Euro), Kindern (von 205.000 auf 400.000 Euro) und Enkeln (von 51.200 auf 200.000 Euro) vor.

Auch für Erben der Steuerklasse II (dazu gehören auch Neffen und Nichten) soll der Freibetrag angehoben werden - von derzeit 10.300 auf 20.000 Euro. Für Erbschaften über diesem Wert soll lt Gesetzentwurf Auch ein einheitlicher Erbschaftsteuersatz von 30% gelten. Bislang liegt dieser zwischen 12 und 37 % - gestaffelt nach der Höhe des geerbten Vermögens. Die vorgeschlagene Erbschaftsteuer von 30 % für Personen der Steuerklasse II ist allerdings noch umstritten, weil nach diesem Vorschlag entferntere Verwandte steuerlich genauso behandelt würden, wie nicht-verwandte Erben.

Diese und andere Fragen rund um das neue Erbschaftsteuerrecht werden derzeit noch intensiv diskutiert. Endgültige Entscheidungen werden erst in der zweiten Hälfte des Jahres erwartet.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Hintergründe der Erbschaftsteuerreform etwas näher bringen. Gerne bin ich auch weiterhin Ihr Ansprechpartner zu diesem oder anderen politischen Themen.

Mit freundlichen Grüßen
Heinz Schmitt
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schmitt,

mit Interesse lese ich, dass mehrere Parteien die geplante Diätenerhöhung ablehnen. Es ist eine Unverschämtheit, dass sich eine Minderheit in unserem Land selbst bereichert, nachdem sie erst vor kurzem kräftig abgesahnt hat. Sollte die SPD weiterhin an der Diätenerhöhung festhalten, bin ich froh, dass ich dieser Partei nicht mehr angehöre und schon vor einiger Zeit ausgetreten bin. Das Einzige was ich jetzt noch machen kann (sollte die Diätenerhöhung kommen) um meinen Unmut über dieses, im Hinblick auf das seit Jahren sinkende Reallohneinkommen, verachtenswerte Verhalten zu äußern, wird mein Wahlverhalten sein.

1. Lehnt nur die Partei SPD die Erhöhung ab?
2. Lehnen Sie die Erhöhung ab?
Antwort von Heinz Schmitt
1Empfehlung
04.06.2008
Heinz Schmitt
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Nachricht wie auch für die Stellungnahme zum Thema "Diätenerhöhung" danke ich Ihnen herzlich.

Ihre Einwände gegen eine erneute Erhöhung der Diäten kann ich verstehen. Wie Sie aus der Berichterstattung in den Medien entnehmen konnten, wird es eine Erhöhung der Diäten in dieser Wahlperiode nicht geben. Dies finde ich richtig und begrüße die Entscheidung

Dennoch möchte gerne einige Anmerkungen über die Hintergründen der Debatte machen:

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen die Abgeordneten des Bundestages über Erhöhungen ihrer Entschädigung/Diäten selbst entscheiden - vor den Augen der Bürgerinnen und Bürgern. Aus Erfahrung weiß ich, dass es für eine solche Erhöhung nie den richtigen Zeitpunkt gibt. Trotzdem muss das Parlament immer wieder selbst darüber abstimmen.

Um der Entscheidungen über Diäten transparenter und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer zu machen, hat der Bundestag Ende vergangenen Jahr beschlossen, die Bezüge von Abgeordneten am Gehalt anderer Amtsinhaber in vergleichbarer Verantwortung anzulehnen. Als Richtgröße wurden die Bezüge von Bürgermeistern kleiner Städte und Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern, Landräten und von Bundesrichtern herangezogen.
Durch die Diätenerhöhungen von jeweils rund 4,7 % in den Jahren 2008 und 2009, die der Bundestag Ende letzten Jahres beschlossen hat, sollten die Bezüge der Abgeordneten des Bundestages auf die Höhe der Einkommen dieser Vergleichsgruppen angehoben werden.

Durch die Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst vom April 2008 ist nun eine unerwartete Situation entstanden. Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst werden die Löhne und Gehälter für das Jahr 2008 um 3,1 Prozent angehoben. Im Jahr 2009 ist dann laut Tarifabschluss nochmals eine Tariferhöhung von 2,8 Prozent vorgesehen. Diese Lohnerhöhung gilt auch für die oben genannten Bürgermeister, Landräte und Richter. Entsprechend der neuen Regelung für Diäten hätte diese Entwicklung folglich auch auf die Diäten übertragen werden müssen.

Dennoch hätte ich einer erneuten Erhöhung, die sich aus den Tarifverhandlungen ergeben hat, nicht zustimmen können. Eine zweimalige Erhöhung der Diäten innerhalb einer so kurzen Zeitspanne passt für mich einfach nicht in die soziale und politische Landschaft. Das habe ich auch gegenüber meiner Fraktionsführung wie auch gegenüber meinen Parteifreunden frühzeitig deutlich gemacht. Ich befand mich dabei in Übereinstimmung mit vielen Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion.

Ich freue mich, dass zwei Wochen später in der Fraktionsführung und bei meinen Kolleginnen und Kollegen ein Umdenken stattgefunden hat und die erneute Anhebung der Diäten ausgesetzt wurde.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Hintergründe für die diskutierte Diätenerhöhung näher bringen und meine Haltung dazu deutlich machen. Gerne bin ich auch weiterhin Ihr Ansprechpartner zu politischen Themen.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute, Gesundheit und viele schöne Sommertage.

Mit freundlichen Grüßen
Heinz Schmitt
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Frage zum Thema Soziales
29.05.2008
Von:

Hallo Herr Schmitt
die Rentenfrage ist immer interessant. Warum zahlen MDBs, MDLs, Minister, Beamte und Selbständige nichts in die Rentenkassen , warum lassen Sie uns, Arbeitnehmer und Unternehmer allein, die Kosten für Russlanddeutsche, für die Rentner der ehemaligen DDR allein bezahlen. Sagen Sie nicht, dass Sie auch hier was einbringen, dadurch das der Bund hier was zuschiesst, auch dieses bezahlen wir normalen Arbeitnehmer durch unsere Steuern auch mit.
Sind Sie für ein Rentensystem ähnlich wie in der Schweiz, wäre es nicht an der Zeit hier grundsätzlich was zu ändern? Die grosse Koalition auf Grund ihrer grossen Mehrheit, hatte alle Chancen hier was zu ändern, warum tat sich hier nichts?

Gruss J.
Antwort von Heinz Schmitt
1Empfehlung
19.06.2008
Heinz Schmitt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch. Ich stimme Ihnen zu, die Rentenfrage ist immer interessant. Ihre Fragen in verschiedene Richtungen. Dennoch will ich versuchen, Ihnen möglichst umfassend zu antworten:

1. Stichwort, Russlanddeutsche
Es gibt Berechnungen, dass Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion mittlerweile einen hohen Anteil zum Sozialprodukt leisten und folglich auch die Sozialkassen füllen.

2. Stichwort, Rentner der ehemaligen DDR
Es gilt der Einigungsvertrag, nach dem in der DDR erworbene Rentenansprüche in unsere gesetzliche Rente überführt werden. Sicherlich kann man diskutieren, ob dies wirklich die beste Lösung war. Unstrittig ist für mich jedoch, dass die Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR ein Anrecht auf erworbene Rentenansprüche haben.

3. Stichwort, Beiträge von Abgeordneten, ..., Selbständigen
Die von Ihnen genannten Berufsgruppen sind nach unserem Rentensystem von der Beitragspflicht für die gesetzliche Rente befreit. Selbständige müssen privat vorsorgen. Beamte und Abgeordnete erhalten Pensionen aus dem öffentlichen Haushalt.
Doch auch diese Gruppen tragen zur Finanzierung der Rentenkasse bei. Wie sie wissen, wird die gesetzliche Rente mit mehr als 80 Mrd.Euro jährlich aus Steuermitteln bezuschusst. Als Abgeordneter leiste ich meinen Beitrag dazu gerne und halte es auch grundsätzlich für sinnvoll, dass über Steuern die Sozialsysteme entlastet werden.

4. Stichwort, Rentensystem wie in der Schweiz
Unser rentenpolitisches Ziel lautet: die Rente muss für Rentner auskömmlich und für Beitragszahler bezahlbar bleiben! Wer einen hohen Beitrag in die Rentenkasse gezahlt hat, muss auch entsprechend eine höhere Rente bekommen. Diese Prinzipien sind von breiter gesellschaftlicher Basis akzeptiert. Deshalb finde ich auch nicht, dass man daran grundsätzlich etwas ändern muss, wie Sie vorschlagen.

Deutschland und die Schweiz haben aus historischen Gründen unterschiedliche Rentensysteme. Unter bestimmten Voraussetzungen wäre es möglich, Merkmale des Schweizer Rentensystems auf das Deutsche zu übertragen, wie z.B. die Aufnahme von Beamten und Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung. Ob dies wirklich sinnvoll wäre, ist für mich jedoch fraglich. Schließlich werden aus den neu gewonnenen Beitragszahlern ja auch wieder Rentenbezieher. Dies gilt es zu bedenken.

Da würde die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 7,50 Euro/Stunde schon mehr helfen. Dieser würde sich sogar doppelt positiv auf unser Rentensystem auswirken:
1. Vernünftige Rentenansprüche für Arbeitnehmer. Viele Menschen, die heute für Niedriglöhne arbeiten, erwerben nur geringe Rentensprüche. Durch die Einführung des Mindestlohns würde sich deren finanzielle Situation im Alter spürbar verbessern.
2. Die Höhe einer Rente bemisst sich ja unter anderem auch am Durchschnittseinkommen. Mit der Einführung eines Mindestlohns von 7,50 Euro/Stunde würde das Durchschnittseinkommen steigen und damit auch die Renten.

Auch dies sind wichtige Gründe dafür, warum ich für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 7,50 Euro/Stunde bin. Leider ist unser derzeitiger Koalitionspartner dagegen. Deshalb ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in dieser Wahlperiode eher unwahrscheinlich. Dennoch bleibt der Mindestlohn ein wichtiges politisches Ziel der SPD -- auch über Jahr 2009 hinaus.

Ich hoffe, ich konnte alle Ihre Fragen beantworten und meinen Standpunkt deutlich machen.

Gerne bin ich weiterhin Ihr Ansprechpartner zu diesem oder anderen politischen Themen.

Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich schöne Sommertage.

Viele Grüße nach Westheim
Heinz Schmitt
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