Hartmut Koschyk (CSU)

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Frage zum Thema Wirtschaft
16.04.2009
Von:

Sehr gehrter Herr Koschyk,

EEG 2009

Als Betreiber von einem BHKW 160kw strom, 180 kw wärme
habe ich in den letzten 3 Jahren ca 260 000 € investiert, damit ich unserem Hotelbetrieb 100 Zimmer mit der Abwärme beheize und Storm verkaufe mit Nawarobonus.
Nun sollen Palmöl und Sojaöl aus dem Nawaro-Bonus genommen werden obwohl eine Liefergarantie für 20 Jahre vereinbart wurde und meine investition darauf aufgestellt ist.

Bei Veranstaltungen wie Theatersommereröffnung in Bayreuth haben wir uns persönlich kennengelernt auch als Kollege der Gastronomie haben Sie uns gebeten, dierkt zu Ihnen zu kommen wenn Probleme da sind. Heute komme ich zu Ihnen

Mit freundlichem Gruß

Hotel zur Post in Waischenfeld
Im Herzen der Fränkischen Schweiz
Antwort von Hartmut Koschyk
2Empfehlungen
23.04.2009
Hartmut Koschyk
Sehr geehrter Herr ,

ich habe großes Verständnis für Ihre Situation, insbesondere da Sie eine solch hohe Summe in Ihren Hotelbetrieb investiert haben. Nach zähen und langwierigen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner SPD wurde die Einigung erzielt, dass Anlagen, die vor dem 5. Dezember 2007 erstmalig in Betrieb genommen wurden oder bis zu diesem Zeitpunkt der Kaufvertrag für die Anlage geschlossen wurde, solange weiter den Anspruch auf den NaWaRo-Bonus aus dem EEG ab dem 1. Januar 2009 haben werden, bis eine Nachhaltigkeitsverordnung in Kraft getreten ist. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass diese Regelung zunächst bis zum 31. Dezember 2009 befristet ist. Um jetzt die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, einigte man sich darauf, dass als Stichtag für die Kriterien der Nachhaltigkeitsverordnung in Fragen der Landnutzungsänderung der 1. Januar 2005 maßgeblich sein sollte.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal verdeutlichen, dass die CSU-Landesgruppe verbindliche Kriterien für den Einsatz von zertifizierten Palm- und Sojaöl für enorm wichtig hält. Gleichzeitig wehrten wir uns ausdrücklich gegen sämtliche Boykottversuche der SPD-Fraktion, die keine Übergangslösung für den Einsatz von Palm- und Sojaöl wollte.

Ab dem 1. Januar 2009 erhalten Anlagen, die Strom aus nachwachsenden Rohstoffen herstellen, nur noch bis zu einer Leistung von 150 kWel den NaWaRo-Bonus in Höhe von 6 Cent pro Kilowattstunde. Als nachwachsende Rohstoffe werden in einer Positivliste Rapsöl und Sonnenblumenöl angeführt, während Palmöl- und Sojaöl nur dann anerkannt werden, wenn sie die Forderungen der noch nicht existenten Nachhaltigkeitsverordnung erfüllen. Die Verordnung soll nach Erlass der EU-Richtlinien schnellstmöglich umgesetzt werden.

Bundesminister Gabriel steht in der Pflicht sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass dies baldmöglichst geschieht. In diesem Fall könnte - so wie sie es fordern - auch Palm- und Sojaöl anerkannt werden, allerdings nur, wenn sie die Forderungen der genannten Nachhaltigkeitsverordnung erfüllen.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Koschyk,

wie stehen Sie denn zur geplanten Novelle des Telemediengesetzes?
Wie Ihnen vielelicht bekannt ist, unterstützen inzwischen fast 85.000 Bürgerinen und Bürger eine Petition gegen diese Novelle - halten auch Sie all´ diese Menschen für potentielle Kinderschänder (wie Ihr Parteifreund zu Guttenberg)?

Ich möchte Ihnen folgende Informationen zum Thema an die Hand geben, die Ihnen vielleicht noch nicht vorliegen:
Laut einer aktuellen Veröffentlichung des CCC (falls Sie diesem nicht vertrauen, die Zahlen sind leicht recherchierbar) liegen 96% der Websites, die auf den Sperrlisten von Dänemark und Finnland stehen, in Europa, den USA, Australien und Kanada, also in Ländern, in denen rechtlich ohne große Probleme gegen Server mit Kinderpornographie vorgegangen werden kann. Dass dies nicht getan wird, obwohl die Server bekannt sind, sondern der Straftatbestand in Deutschland einfach ausgeblendet werden soll, ist schon ein Indiz dafür, dass es eben keinesfalls um die Ausblendung von Kinderpornographie geht - die einfacher und effektiver erreicht werden könnte -, sondern um die Ausblendung von Websites, ohne dass diese mit verfügbaren rechtlichen Mitteln vom Netz genommen werden könnten, weil sie legal sind.

Wenn Sie die Sperrlisten der skandinavischen Länder durchsuchen, was in Deutschland allerdings schon eine Straftat ist, dann werden bzw. würden Sie dort auch Websites von Online-Casinos, legaler homosexueller Pornographie sowie bekannte internationale Web-Foren und private Weblogs finden. Möglich wurde dies dadurch, dass, genauso wie in Deutschland geplant, die Kriterien für zu sperrende Seiten nicht explizit in einem Gesetzestext verankert, sondern geheimgehalten wurden und einer staatlichen Behörde unterlagen. Spätestens hier ist ein Eingriff in die Informationsfreiheit gegeben, da nicht mehr nur Seiten mit illegalem Inhalt unterdrückt werden, sondern auch Seiten, die nach deutschem Recht legal sind.

Hochachtungsvoll,

Antwort von Hartmut Koschyk
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25.05.2009
Hartmut Koschyk
Sehr geehrter Herr ,

die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern, die derartige oder ähnliche Mechanismen der Zugriffserschwerung auf kinderpornographisches Material im Internet nutzen, sprechen dafür, dass die Zugriffserschwerung in erheblichem Maße wirksam ist. Allein in Schweden werden täglich rund 50.000 Klicks auf kinderpornographische Seiten verhindert. Das zeigt deutlich, dass die Zugriffserschwerung auf kinderpornographisches Material im Internet wirkt. Es ist völlig unbestritten, dass die geplante Zugriffserschwerung nicht zum Verschwinden von Kinderpornographie aus dem Internet führen wird. Aber jeder verhinderte Klick auf eine derartige Internetseite ist nach meiner Überzeugung ein Erfolg.

Die geplante Zugriffserschwerung auf Kinderpornographie im Internet wird die Sensibilität für dieses wichtige Thema in unserer Gesellschaft weiter erhöhen. Es werden aber weitere Anstrengungen und Maßnahmen notwendig sein, um nachhaltige Erfolge gegen Kinderpornographie zu erzielen. Die geplante Zugriffserschwerung ist aber deshalb ein wichtiger Baustein, weil sich die Server, auf denen sich Kinderpornographie befindet, in der Tat zum Teil im Ausland - insbesondere außerhalb der Europäischen Union - befinden. Wenn derartiges Material auf Servern in Deutschland festgestellt wird, wird die sofortige Entfernung des Materials durchgesetzt. Befindet sich der Server allerdings im Ausland - und insbesondere außerhalb der Europäischen Union - können deutsche Behörden hingegen in der Regel die Entfernung kinderpornographischer Inhalte nicht durchsetzen. Die Erschwerung des Zugriffs deutscher Internet-Nutzer auf die entsprechenden Seiten ist in diesen Fällen praktisch der einzige Ansatzpunkt, um die Verbreitung solcher abscheulicher Bilder wenigstens in Deutschland in einem gewissen Umfang zurückzudrängen.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es gibt auch im Internet keinen Freibrief zur Begehung von Straftaten oder zur Verbreitung von Material, die in jedem anderen Kommunikationsmedium aus guten Gründen untersagt ist. Ein Staat, der nicht in der Lage wäre, der massiven Verbreitung solcher menschenverachtender Inhalte etwas entgegenzusetzen, würde sich in den Augen der Bürgerinnen und Bürger auf Dauer zu Recht unglaubwürdig machen.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Koschyk,

auch ich habe eine Frage zur geplanten Novelle des Telemediengesetzes. Auch wenn die verfolgte Intention der Bekämpfung von Kinderpornographie sicherlich nicht zu kritisieren ist, sehe ich im konkreten Vorgehen erhebliche rechtsstaatliche Probleme. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass das Bundeskriminalamt eine Liste mit kinderpornographischen Internetseiten erstellt, die zu blockieren sind.

1. Wie ist es Ihrer Meinung nach mit rechtsstaatlichen Prinzipien zu vereinbaren, dass eine Polizeibehörde ohne richterliche Kontrolle eine geheime Sperrliste zusammenstellt? Wo bleiben an dieser Stelle die bewährten Grundsätze der Gewaltenteilung und öffentlichen Kontrolle hoheitlichen Handelns?

2. Wie soll unter diesen Voraussetzungen mangelnder Kontrolle verhindert werden, dass, wie in anderen Ländern, auch Internetseiten auf der Sperrliste landen, die keine kinderpornographischen Darstellungen beinhalten?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Hartmut Koschyk
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10.06.2009
Hartmut Koschyk
Sehr geehrter Herr ,

das geplante Gesetz zielt darauf ab, den Zugang von Deutschland aus auf kinderpornographische Seiten zu erschweren. Dazu wird eine gesetzliche Verpflichtung der Zugangsvermittler zur Sperrung gelisteter kinderpornographischer Webseiten sowie zur Umleitung auf eine Stoppmeldung geregelt. Zu diesem Zweck soll das Bundeskriminalamt den betroffenen Anbietern im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion eine Liste von zu sperrenden kinderpornographischen Inhalten zur Verfügung stellen. Das Bundeskriminalamt verfügt über hervorragend ausgebildete Mitarbeiter und ist meines Erachtens in der Lage zu beurteilen, ob es sich bei der Darstellung auf einer Internetseite um Kinderpornographie handelt oder nicht. Selbstverständlich steht es jedem Betreiber einer Internetseite, die auf Grund ihres kinderpornograhischen Inhalts gesperrt wurde, frei, Rechtsmittel einzulegen, falls man die Auffassung vertritt, dass es sich bei den angebotenen Inhalten im Internet nicht um Kinderpornographie handelt. Das BKA ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesinnenministeriums und arbeitet mit einem fest umrissenen rechtlichen Auftrag, der im Grundgesetz und im "BKA-Gesetz" beschrieben ist. Die Sorge, dass das Bundeskriminalamt den Inhalt von Internetseiten fälschlicherweise als Kinderpornographie einstuft, kann ich nicht teilen.

Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet bei der Besitzverschaffung von Kinderpornographie über das Internet von 2006 auf 2007 einen Zuwachs von 111 Prozent. Sperrungen werden seit vielen Jahren in Ländern wie Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, den Niederlanden, Italien, oder der Schweiz durchgeführt. Erfahrungen in diesen Staaten zeigen, dass täglich zehntausende von Zugriffen auf kinderpornographische Angebote verhindert werden können. Ich bin überzeugt, dass mit dem geplanten Gesetz, der massiven Verbreitung solcher menschenverachtender Inhalte entgegengewirkt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Koschyk,
die CDU schreibt in ihr Wahlprogramm, als Wahlversprechen, signifikante Steuersenkungen für den Bürger. Intern werden aber Steuererhöhungen diskutiert, MwSt für Lebensmittel und Blumen rauf. Wird dann auch der reduzierte Satz für unsere bayrischen Seilbahnbetreiber erhöht, oder ist deren Lobby zu stark?

Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt hat sich jetzt aus der Deckung gewagt:
"Ich halte es für richtig, nach der Bundestagswahl die Ausnahmen abzuschaffen und einen einheitlichen Satz einzuführen, Steuererhöhungen sind unvermeidlich. Das wir das jetzt vor der Wahl nicht konkret sagen, ist völlig logisch. Wir sind keine Selbstmörder", sagte Bernhardt der "Rheinischen Post".
Herr Koschyk, weshalb sollte manUnion wählen, wenn schon wieder gelogen wird? Herr Bernhard ist auch finanzpolitischer Sprecher der CSU, in der Fraktion.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Hartmut Koschyk
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29.06.2009
Hartmut Koschyk
Sehr geehrte Frau ,

die Unionsparteien CSU und CDU verabschiedeten am Sonntag ihr gemeinsames Regierungsprogramm für die Bundestagswahl 2009. Die beiden Parteivorsitzenden Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer stellten dabei das Programm mit dem Titel "Wir haben die Kraft - Gemeinsam für unser Land." bei einer Pressekonferenz in Berlin vor. Ein Schwerpunkt des Programms ist die Steuerpolitik. Das Ziel ist, die kalte Progression zu bekämpfen. Das soll erreicht werden, indem der Eingangssteuersatz von 14 auf 12 Prozent gesenkt und der Tarifverlauf insgesamt flacher gestaltet werden, wovon vor allem die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen profitieren. Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt, hat seine Äußerung übrigens schon wieder dementiert. Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat am Wochenende nochmals bestätigt, dass mit ihr keine Steuern in der nächsten Legislatur erhöht werden. Gleiches steht ausdrücklich im gemeinsamen Wahlprogramm der Union. Die CSU hält nach wie vor an ihrer konkreten Forderung fest, 2011 und 2012 Steuerentlastungen umsetzen zu wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk MdB
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Frage zum Thema Integration
26.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Koschyk,

eben habe ich folgenden Artikel www.focus.de über das Thema Islamkonferenz gelesen.

In diesem Artikel werden Sie wie folgt zitiert "sprach sich für eine Fortsetzung aus. Es sei ein Erfolg, dass die Konferenz den Dialog des Staates mit dem Islam eröffnet habe, sagte der CSU-Politiker. "Ich plädiere dafür, dass dieser Weg nach den Wahlen im Herbst fortgesetzt wird." Zitat Ende

Meine Fragen dazu

Sehen Sie Deutschland in der Bringschuld, dass ausländische Mitbürger aus dem islamischen Kulturkreis sich hier integrieren?

Warum gibt es zur Islamkonferenz nicht auch parallel staatliche Konferenzen zum besseren Dialog mit gläubigen Juden, Orthodoxen Christlichen oder anderen Religionen wie den Shinto und Buddhismus?

Ist der Islam und die Sharia absolut kompatibel zum deutschen Grundgesetz?

Sehen sie die z.B vom niederländischen Politiker Geert Wilders propagierte Islamisierung der Gesellschaft ebenfalls als Bedrohung oder ist dies für sie ein Hirngespinst von hetzerischen Verschwörungstheoretikern? Quelle: www.focus.de

Als Teilnehmer der Islamkonfernez haben sie sich bestimmt ein wenig mit dem Islam beschäftigt. Haben Sie auch den Koran vollständig gelesen? Wenn ja, was halten sie von Koran Suren wie diese hier: Koran, Sure 5, Vers 51: O die ihr glaubt! Nehmet nicht die Juden und die Christen zu Freunden. Koran, Sure47, 4-5) "Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt; dann schnüret die Bande."
Antwort von Hartmut Koschyk
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29.06.2009
Hartmut Koschyk
Sehr geehrter Herr ,

auch wenn noch ein weiter Weg vor uns liegt, ist es ein Erfolg, dass die Deutsche Islamkonferenz den Dialog des Staates mit dem Islam eröffnet hat. Ich plädiere daher nach wie vor dafür, dass dieser Weg nach den Wahlen im Herbst fortgesetzt wird, so wie ich es in einem Interview gegenüber dem Online Magazin focus.de geäußert habe.

Ziel muss es aber sein, klare und verbindliche Grundlagen im Umgang mit dem Islam zu vereinbaren. Dazu hat die Deutsche Islamkonferenz schon einige gute Ergebnisse erzielt. Sie hat sich klar und deutlich zur deutschen Rechts- und Werteordnung auf der Basis des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates bekannt. Das ist das vielleicht wichtigste Zwischenergebnis dieses Dialogs.

Der Islam kann seinen Platz in Deutschland nur finden, wenn er sich integriert. Die Konferenz betont zu Recht, dass Integration vor allem auch eine Bringschuld der Muslime selbst ist. Ohne eigenes Zutun der Muslime kann Integration nicht gelingen.
Es gilt jetzt, den täglichen Umgang mit dem Islam im Alltag zu gestalten. Ein wichtiger Punkt ist dabei der islamische Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Unser Ziel ist es, islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache durch in Deutschland ausgebildete Lehrkräfte anzubieten.

Sehr geehrter Herr , bei der Fortsetzung des Dialogs muss klar sein, dass der Islam in Deutschland es selbst in der Hand hat, seine Stellung zu verbessern. Der Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts ist und bleibt an die Erfüllung klarer Kriterien gebunden. Der Islam muss selbst die Frage seiner Verfasstheit in Deutschland klären. Politik und Gesellschaft können hier nur als beratende Dialogpartner zur Seite stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk MdB
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Ihre Frage an Hartmut Koschyk
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