Hartmut Koschyk (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Hartmut Koschyk
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Major der Reserve
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bayreuth
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
weitere Profile
(...) Das BKA ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesinnenministeriums und arbeitet mit einem fest umrissenen rechtlichen Auftrag, der im Grundgesetz und im "BKA-Gesetz" beschrieben ist. Die Sorge, dass das Bundeskriminalamt den Inhalt von Internetseiten fälschlicherweise als Kinderpornographie einstuft, kann ich nicht teilen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Hartmut Koschyk
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Inneres und Justiz
29.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Koschyk,

gespannt habe ich heute die Abstimmung im Bundestag über die Wiedereinführung der Pendlerpauschale erwartet. Insbesondere vor dem Hintergrund des bayerischen CSU-Wahlkampfes und Ihrem eigenen Steuerkonzept vom Mai 2008 habe ich ein anderes Ergebnis erhofft.
Ich bin verblüfft, dass die CSU entgegen der Wahlkampfversprechen kollektiv gegen die Wiedereinführung gestimmt hat.

Fragen:

1. Wie erklären Sie betroffenen Bürgerinnen und Bürgern dieses eklatante Auseinanderklassen von Wahlkampfversprechen und Abstimmungsverhalten?

2. Ist es nicht eher so, dass es Ihnen und Ihrer Partei nicht um die Sache und die Anliegen und Nöte der BürgerInnen geht, wenn Sie diesen Antrag als "Spektakel" bezeichnen?

Es kann doch nicht darum gehen die Menschen abzustrafen, nur weil der Antrag von der Linken in das Parlament eingebracht wurde. Zumal er sich ja tatsächlich mit Forderungen und Versprechungen Ihrer Partei deckt.


MfG
Antwort von Hartmut Koschyk
2Empfehlungen
01.10.2008
Hartmut Koschyk
Sehr geehrte Frau ,

mit dem Antrag "Entfernungspauschale sofort vollständig anerkennen – Verfassungsmäßigkeit und Steuergerechtigkeit herstellen", den die Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung stellte, ging es ihr nicht um die Sache, sondern um ein durchsichtiges taktisches Manöver.

Als CDU, CSU und SPD nach der letzten Bundestagswahl ihren Koalitionsvertrag geschlossen und Dr. Angela Merkel zur neuen Bundeskanzlerin gewählt haben, klaffte im Bundeshaushalt eine strukturelle Lücke von 60 Mrd. € jährlich. Diese Lücke haben wir deutlich zurückführen können. Der Wegfall der steuerlichen Absetzbarkeit für die ersten 20 Entfernungskilometer des Weges zur Arbeit war 2006 ein unvermeidbarer Beitrag zur Konsolidierung. Die Entspannung der Lage der öffentlichen Haushalte, die 2007 erstmals wieder schwarze Zahlen schrieben, macht aus unserer Sicht eine Rückkehr zur alten Pendlerpauschale möglich – auch ohne den Vorrang der Sanierung der Haushalte des Bundes und der Länder, der Kommunen und Sozialversicherungen aufzugeben.

Angesichts der konjunkturellen Lage und der seit der damaligen Entscheidung deutlich gestiegenen Treibstoffpreise halten wir eine Rückkehr zur alten Pendlerpauschale für geboten und gerecht. Diese Auffassung wollen wir in der Koalition mit Nachdruck durchsetzen. Die Bayerische Staatsregierung hat hierzu eine Gesetzesinitiative beschlossen, die im Bundesrat beraten wird. Auch wenn wir die Koalition für unsere Auffassung noch nicht gewonnen haben – den Koalitionsvertrag halten wir ein, der verpflichtet, einheitlich abzustimmen.

Sehr geehrte Frau , das Politikspektakel, das die LINKEN mit ihrem Antrag bezweckten, mussten wir entschieden ablehnen. Die programmatischen Eckpunkte der LINKEN fordern eine Politik, die Deutschland international isoliert, die Fundamente des Rechtsstaats und der sozialen Marktwirtschaft gefährdet und eine gute Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands massiv bedroht. Die CSU grenzt sich eindeutig von dieser Partei ab!

Der Gesamtstaat wird 2012 rund 100 Milliarden Euro Steuern mehr einnehmen als heute - davon wird der Bund ca. 45 Milliarden Euro erhalten. Die CSU will auf ein knappes Drittel der Mehreinnahmen des Staates zugunsten der Steuerzahler verzichten, um dies den Bürgern zu belassen. Deshalb hat der CSU-Parteivorstand das Steuerentlastungskonzept "Mehr Netto für alle" beschlossen. Die CSU schlägt ein Drei-Stufen-Konzept vor, das bis 2012 umgesetzt werden kann und das Ziel einer breiten Entlastung für Familien, Arbeitnehmer und den Mittelstand in Höhe von 28 Milliarden Euro mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung verbindet. Die wichtigste Entlastung der ersten Stufe ist die Wiedereinführung der von Ihnen genannten Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer

Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich
Hartmut Koschyk
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Koschyk,

sicherlich ist Ihnen GG Art. 20 bestens bekannt.
Dort steht seit dem 23. Mai 1949 u.a., dass die Staatsgewalt vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird.

Wie werden Sie noch in dieser Legislaturperiode dafür sorgen, dass dem Aspekt "Staatsgewalt durch Abstimmungen" nach bald 60 Jahren Grundgesetz endlich auch auf Bundesebene Rechnung getragen wird?
Darf man auf Ihre Unterstützung für eine dreistufige Volksgesetzgebung auf Bundesebene (wie sie etwa Mehr Demokratie e.V. vorschlägt) rechnen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Hartmut Koschyk
1Empfehlung
08.10.2008
Hartmut Koschyk
Sehr geehrter Herr ,

seit fast 60 Jahren ist das Grundgesetz Fundament unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Zweifellos haben die leidvollen Erfahrungen der deutschen Geschichte dazu beigetragen, dass der Parlamentarische Rat bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes bewusst auf die Möglichkeit eines Volksentscheids auf Bundesebene - so wie es "Mehr Demokratie" fordert - verzichtet hat. Die Entscheidung des Parlamentarischen Rates die Gesetzgebung in die Hände der Abgeordneten des deutschen Volkes zu legen, hat sich in den letzen 60 Jahren bewährt. Noch niemals in seiner Geschichte hatte Deutschland demokratischere Strukturen. Zugleich hat sich Deutschland als wehrhafte Demokratie bewiesen und ich sehe keinerlei Bedarf für eine dreistufige Volksgesetzgebung aus Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene. Auf Länderebene sind Volksbegehren und Volksentscheid hingegen zu begrüßen. Die bayerische Verfassung wurde 1946 übrigens durch Volksentscheid angenommen und kennt seitdem Volksbegehren und Volksentscheid. Bei den Kommunalwahlen geben Kumulieren und Panaschieren den Wählerinnen und Wählern mehr Entscheidungsspielraum als in vielen anderen Ländern. Die Direktwahl der Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte ist in Bayern seit langem geltendes Recht und war Vorbild für andere Länder. Seit 1995 können mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheid einzelne, herausgehobene kommunalpolitische Sachentscheidungen von der ganzen Bürgerschaft getroffen werden. Der Volksentscheid auf Landesebene und der Bürgerentscheid in den Kommunen sind nicht nur konsultativ, sondern selbstverständlich bindend. Die Verfassung Bayerns kann nur durch Volksentscheid geändert werden. Im Bund allerdings stehen Vorschläge, in das Grundgesetz mehr Elemente direkter Demokratie aufzunehmen, in einem unaufhebbaren Widerspruch zur Zusammenhalt und Verantwortungsbewusstsein weckenden Kraft der föderalen Ordnung. Mit der Föderalismusreform I aber haben Bundestag und Bundesrat gemeinsam nicht zuletzt auch die Entscheidungsmöglichkeiten für Volksentscheide und Bürgerentscheide gestärkt. So wurden die Gestaltungsspielräume der Länder gesichert und die schleichende Fesselung der kommunalen Selbstverwaltung durch die Übertragung von Aufgaben vom Bund direkt an die Kommunen für die Zukunft unterbunden. Das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene, in der unsere föderale Ordnung hervorragend zum Ausdruck kommt, hat sich in die vergangenen 60 Jahre nachhaltig bewährt und die Staatsgewalt sollte auf Bundesebene auch weiterhin vom Volk durch die von ihm gewählten Volksvertreter ausgeübt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Koschyk
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
24.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Koschyk,

In Island wurde am 22.10.08 eine neue Kaupthing Bank unter isländischer Staatsführung gegründet. Die internationalen Geschäfte sind aber nicht eingeschlossen.

Was bedeutet dies für die mehr als 30.000 deutschen Anleger der Kaupthing Bank, die noch immer auf die mehr als 300 Millionen Euro hart erarbeiteter Spareinlagen warten?

Ich selbst habe am 05.10.2008 mein ganzes Guthaben fest fuer ein Jahr zu dem versprochenen Zinssatz angelegt.

Was wird aus dieser Festanlage, wenn das Moratorium aufgehoben wird?

Welche Lösung will die Bundesregierung bei den Verhandlungen mit Island erreichen?
Ist die Bundesregierung so zurückhaltend gegenüber Island, weil man intern von den Problemen der Bayern LB wusste?

Warum wird der Bayern LB mit 4,6 Mrd. Euro geholfen, obwohl sie sich auch in Island verspekuliert hat, während die mehr als 30.000 deutschen Anleger bisher keine Hilfe erhalten? Wir haben unser Geld bei einer Bank in Frankfurt angelegt, die von der BaFin eine Zulassung erhalten hat, weil Island Mitglied der EWU ist. Somit gibt es auch geltendes Recht, wonach uns Anlegern mindestens 20.800 € durch den Einlagensicherungsfonds zustehen. Diese Forderung sollte die Bundesregierung mit Hochdruck durchsetzten. Und zwar so, dass nicht 30.000 deutsche Anleger ihre Ansprüche beim isländischen Einlagensicherungsfonds geltend machen müssen, sondern indem automatisch die Guthaben bis 20.800 € auf die Referenzkonten überwiesen werden. Wird so eine Lösung angestrebt und wie lange dauert es, bis die Lösung offiziell wird!

Danke für Ihre Antwort,
Gruß
Antwort von Hartmut Koschyk
2Empfehlungen
30.10.2008
Hartmut Koschyk
Sehr geehrter Herr ,

die Kaupthing Edge hatte am 9. Oktober 2008 den Geschäftsbetrieb in Deutschland eingestellt, nachdem das isländische Mutterhaus verstaatlicht worden war. Die Bundesagentur für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verhängte daraufhin ein Auszahlungsverbot, um das verbliebene Vermögen zu retten, da Kaupthing nicht mehr in der Lage war, seinen Verpflichtungen in Deutschland nachzukommen. Noch in den drei Tagen vor der Schließung der Deutschlandfiliale hatten Kunden rund 200 Mio. Euro von den Konten abgehoben.

Das Moratorium der von Ihnen genannten BaFin ist in der Tat nur vorübergehend und gilt im Normalfall sechs Wochen. Anschließend müsste die Finanzaufsicht den Entschädigungsfall feststellen. Bei Kaupthing Edge ist die Sache jedoch schwierig, da es sich nur um eine unselbstständige Zweigniederlassung handelt. Hier liegt es an den isländischen Behörden, den Insolvenzfall festzustellen. Grundsätzlich greift dann der isländische Einlagensicherungsfonds. Er deckt Einlagen bis zu 20.887 Euro ab, eine Entschädigung ist angesichts der prekären Finanzlage Islands derzeit jedoch ungewiss.

Es besteht - wie von Ihnen vermutet - kein Zusammenhang zwischen der finanziellen Lage einzelner deutscher Landesbanken und der Haltung der Bundesregierung gegenüber isländischen Geldinstituten. Die Garantieerklärung der Bundesregierung gilt nur für Banken, die Teil der deutschen Einlagensicherung sind. Dies trifft jedoch nicht für die Kaupthing Bank zu.

Das Institut hat höhere Renditen geboten als andere Institute in Deutschland. Dafür sind die Sparer auch größere Risiken eingegangen, weil die Bank nicht Teil der deutschen Einlagensicherung ist.

Die Bundesregierung versucht mit der isländischen Regierung Wege zu finden, wie man im Einzelfall helfen kann. Dieses Vorgehen unterstützen wir und hoffen, dass über die isländische Regierung oder auf anderem Wege eine Lösung gefunden werden kann.

Falls die Zahlungsunfähigkeit festgestellt wird, müssen Sparer innerhalb von zwei Monaten ihre Ansprüche anmelden, und zwar über die Website der isländischen Einlagensicherung: www.tryggingarsjodur.is/QA. Dem Formular müssen möglichst aktuelle Kontoauszüge und Belege über Einzahlungen vom Referenzkonto beigelegt werden. Diese gelten auch als Alternative zu den Kaupthing-Kontoauszügen, falls die nicht vorliegen oder nicht auszudrucken sind. Die Unterlagen sind am besten per Einschreiben einzuschicken an: Seðlabanki Íslands, Central Bank of Iceland, Kalkofnsvegi 1, 150 Reykjavik, Tel.: 00354 569 9600.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
31.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Koschyk,

vielen Dank für Ihre nun doch noch eingetroffene Antwort auf die Frage nach Ihrem mutigen höchst persönlichen Afghanistan- Engagement als MdB www.abgeordnetenwatch.de

Ich habe nun vier Fragen:

1. Würden Sie auch höchstpersönlich als Soldat nach Afghanistan ziehen?

2. Würden Sie, der Sie innerhalb der CDU/CSU bekanntlich seit längerem den Auftrag haben, sich mit Nordkorea zu befassen, für einen Angriff auf dieses Land plädieren, um auch dort eine Ihnen vorschwebende Gesellschaft der Menchenrechte errichten zu helfen?

3. Würden Sie gegebenenfalls z.B. als Infanterist nach Nordkorea marschieren oder eher als Tornado- Copilot bzw. eingebettetter MdB fliegen?

4. Im Ausland wird oft Kritik an Zutänden in deutschen Jugendämtern geübt. Es wird den Behörden vorgeworfen, gegen Menschenrechte zu verstoßen:
www.jugendamt-wesel.com/Video_liste.htm.
Werden Sie sich, falls die Anschuldigungen wahr sein sollten, ebenso entschlosssen für Abhilfe einsetzen wie im Bundestag für die Afghanen?

Mit freundliche Grüßen
W.
Antwort von Hartmut Koschyk
5Empfehlungen
04.11.2008
Hartmut Koschyk
Sehr geehrter Herr ,

Aufgabe der Bundeswehr in Afghanistan ist es, die Behörden bei der Etablierung einer soliden Staatlichkeit zu unterstützen. Neben einer funktionstüchtigen Verwaltung und einer zuverlässigen wirtschaftlichen Infrastruktur braucht es hierfür in erster Linie ein grundlegendes staatliches Gewaltmonopol auf der Basis von Recht und Gesetz.

Diese Staatlichkeit war in vielen Regionen Afghanistans lange Zeit kaum vorhanden, sie ist aber die Voraussetzung für eine positive Entwicklung des Landes. Nur unter dem schützenden Schirm staatlicher Sicherheitsbehörden kann sich der zivile Aufbau des Landes vollziehen. Im Zusammenhang mit diesem Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan von "Krieg" zu sprechen wird weder der Zielrichtung dieser Mission noch der Einsatzrealität gerecht.

Sehr geehrter Herr Meissner, Ihre Hypothese einer Beteiligung der Bundeswehr bei einem angenommen militärischen Konflikt in Korea entbehrt jeglicher Grundlage. Die CSU setzte sich in ihrer Geschichte stets für eine friedliche Lösung internationaler Konflikte ein. So wie 1989/90 die deutsche Wiedervereinigung nur auf der Grundlage eines internationalen Konsenses und einer friedlichen und gewaltfreien Annäherung erzielt werden konnte, der von der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen DDR getragen wurde, kann es in gleicher Weise auch nur zu einer friedlichen Überwindung der Teilung der koreanischen Halbinsel kommen. Die aktuellen Sechs-Parteien-Gespräche bieten hierfür eine gute Voraussetzung.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Jugendämter ihre gesetzliche Legitimation aus dem in § 1 Abs.2 SGB VIII allgemein formulierten Auftrag beziehen, dass die staatliche Gemeinschaft über die Betätigung der Eltern wacht. Ein konkreterer Aufgabenkatalog ergibt sich aus den allgemeinen Zielen der Jugendhilfe, die in § 1 Abs.2 SGB VIII verankert sind. Durch das im Grundgesetz positivierte Elternrecht ist aber allen Staatsgewalten, also auch den Mitarbeitern des Jugendamtes, eine zu beachtende Schranke gesetzt. Sollte es in Jugendämtern zu rechtswidrigen Verstößen gekommen sein, muss dies wie bei jeder anderen rechtswidrigen Handlung, auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Koschyk,
als treuer CSU Wähler, seit Jahrzehnten, verfolge ich derzeit die teilweise hitzigen Diskussionen über den " Wohnortwechsel" von Frau Hohlmeier. Die Stimmung ist hier wirklich zur Zeit nicht CSU -freundlich. Die Entscheidung der CSU Führung wird hier als Armutszeugnis, Hilflosigkeit und Vetternwirtschaft diskutiert.
Mich würde nun Ihre ganz persönliche Meinung zum Wahlantritt von Frau Hohlmeier interessieren. Sind Sie für oder gegen die Kanditatur?
Auch meine Meinung und die meiner Familie möchte ich hier nicht zurückhalten. Geht die CSU mit Frau Hohlmeier in Oberfranken in die Wahl, werden wir diese Nominierung nicht unterstützen und uns eine parteiliche Alternative außerhalb der CSU suchen.

Besten Dank für Ihre Antwort im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
R.
Antwort von Hartmut Koschyk
1Empfehlung
14.01.2009
Hartmut Koschyk
Sehr geehrter Herr ,

gerne bin ich dazu bereit, Ihnen meine persönliche Meinung zur Nominierung von Frau Monika Hohlmeier für die Europawahl mitzuteilen. Bei der Nominierung von Monika Hohlmeier für die Europawahl durch den CSU-Bezirksverband Oberfranken waren zwei Punkte ausschlaggebend: die Bereitschaft von Monika Hohlmeier, als prominente und kompetente Politikerin künftig in Oberfranken mit ihrer Familie leben zu wollen und die Aussicht für einen aussichtsreichen Platz auf der CSU-Europaliste. Der Bezirksvorstand, der einstimmig für Monika Hohlmeier votierte, hat sie als engagierte, kompetente und profilierte Politikerin erlebt, die mit vollem Einsatz für oberfränkische Belange in Brüssel kämpfen wird. Darüber hinaus gebe ich zu bedenken, dass Frau Hohlmeier als erste Nachrückerin auf der Oberbayern-Liste in der laufenden Legislaturperiode sehr wohl gute Chancen hätte, für ein ausscheidendes Mitglied doch noch in den Landtag zu gelangen. Die Entscheidung für einen Wechsel nach Oberfranken trotz dieser Ausgangslage ist von Frau Hohlmeier bewusst getroffen worden und muss auch entsprechend ernst genommen werden.

Als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter, aber auch als stellvertretender CSU-Bezirksvorsitzender und CSU-Kreisvorsitzender Bayreuth-Stadt habe ich in den zurückliegenden Jahren Frau Hohlmeier als eine Politikerin mit herausragender politischer Kompetenz, viel Kreativität und große Erfahrung kennen und schätzen gelernt. Aus meiner langjährigen politischen und persönlichen Erfahrung kann ich sagen: Auf Monika Hohlmeier ist Verlass! Sie sagt was sie denkt, tut was sie sagt und ist eine Frau der Tat. Ich bin daher davon überzeugt, dass sie für ganz Oberfranken eine engagierte und kompetente oberfränkische Europaabgeordnete sein wird. Bei der Nominierung von Monika Hohlmeier wurde keine "Hinterzimmerpolitik" betrieben, sondern in einem offenen Diskussionsverfahren ist im Bezirksvorstand eine Auswahl unter fünf Bewerbern erfolgt. Monika Hohlmeier wurde einstimmig nominiert und es entspricht nicht den Tatsachen, dass der CSU-Parteivorsitzende, Horst Seehofer, Einfluss auf die einstimmige Entscheidung des Bezirksvorstandes genommen hat.

Sehr geehrter Herr , Frau Hohlmeier will nach Oberfranken ziehen, um hier zu leben, um sich für die Menschen in dieser Region im Europäischen Parlament einzusetzen und um in Oberfranken eine neue Heimat zu finden. Als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Bayreuth-Forchheim würde es mich daher sehr freuen, wenn Sie Ihre ablehnende Haltung gegenüber Frau Hohlmeier nochmals überdenken und Sie als Stimme Oberfrankens im Europäischen Parlament in unserer Heimat willkommen heißen.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Hartmut Koschyk
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.