Hartmut Koschyk (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Hartmut Koschyk
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Major der Reserve
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bayreuth
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
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(...) Noch niemals in seiner Geschichte hatte Deutschland demokratischere Strukturen. Zugleich hat sich Deutschland als wehrhafte Demokratie bewiesen und ich sehe keinerlei Bedarf für eine dreistufige Volksgesetzgebung aus Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene. Auf Länderebene sind Volksbegehren und Volksentscheid hingegen zu begrüßen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.05.2008
Von:

Kann man das Wahlrecht nicht so ändern, dass die Partei die die meisten Stimmen hat, die Regierung stellt, so wie in den USA?

Muß man den Bürger ständig schikanieren mit Rauchverbot und neuen Bußgeldkatalog?

Kann man nicht die Mineralölsteuern wieder senken,denn Energie muß bezahlbar bleiben, sonst haben wir Bürger kein Geld mehr?
Bringen nicht niedrigere Preise über erhöhten Umsatz mehr Steuereinnahmen?

Seit Jahrzehnten bin ich und meine Frau CSU Wähler.
Wir würden uns auch einmal über eine Einladung nach Berlin freuen.

mfg
Antwort von Hartmut Koschyk
2Empfehlungen
02.06.2008
Hartmut Koschyk
Sehr geehrter Herr ,

in Bezug auf eine effizientere Gestaltung des Wahlrechts in der Bundesrepublik Deutschland, halte ich die Stärkung des Mehrheitswahlrechtes durchaus für einen denkbaren Weg. Auch ein reines Mehrheitswahlrecht für die Wahlen zum Deutschen Bundestag hätte durchaus gewissen Charme, weil es gegenüber dem geltenden Mischsystem aus Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht bestimmte Vorteile böte. Ein Mehrheitswahlrecht führt tendenziell zu klareren Mehrheitsverhältnissen, ermöglicht dadurch eine klarere Abgrenzung zwischen Regierung und Opposition und stärkt damit die Handlungsfähigkeit der Regierung. Der Bedarf zur Bildung von Koalitionsregierungen würde tendenziell ebenfalls sinken. Wenn der Wahlsieger keine Koalition eingehen muss, entfallen auch die bisweilen zu beobachtenden "Blockaden" des größeren durch den kleineren Koalitionspartner bei Gesetzgebungsvorhaben.

Die Einführung des Mehrheitswahlrechts führt auf der anderen Seite aber auch dazu, dass kleinere Parteien es wesentlich schwerer als unter dem heute geltenden Wahlrecht hätten, den Einzug in den Deutschen Bundestag zu schaffen. Wir haben derzeit auf Bundesebene eine Große Koalition, für die sich trotz der genannten Argumente die Frage der Einführung des reinen Mehrheitswahlrechts bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag gegenwärtig nicht stellt. Eine Einführung des Mehrheitswahlrechts würde unter den gegebenen Mehrheitsverhältnissen im Deutschen Bundestag von den Oppositionsfraktionen mit großer Wahrscheinlichkeit als gezielter Angriff der Großen Koalition auf die kleinen Parteien dargestellt werden. Vor diesem Hintergrund wäre eine solche Wahlrechtsänderung höchstwahrscheinlich trotz der aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag politisch nicht durchsetzbar.

In Bezug auf den von Ihnen angesprochenen Bußgeldkatalog teile ich die Auffassung des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter MdB (CSU), dass der Bußgeldkatalog überarbeitet werden sollte. Nur bei verkehrsgefährdenden Schwerstdelikten sind Erhöhungen für die Bürger auch nachvollziehbar.

Angesichts des Ölpreisanstiegs halte ich hingegen die vorgeschlagene Wiedereinführung der Pendlerpauschale für eine zielorientierte Lösung zur Entlastung der Autofahrer. Auch ist es sehr zu begrüßen, dass das Bundeskartellamt den Kraftstoffsektor auf Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht untersuchen wird. Der deutsche Kraftstoffmarkt wird von einem Oligopol von nur fünf Mineralölgesellschaften geprägt. 73 Prozent des deutschen Kraftstoffabsatzes entfallen auf Shell, BP (Aral), Jet, Esso und Total. Angesichts der Preisexplosionen ist eine Überprüfung dringend erforderlich. Monat für Monat weisen die Zapfsäulen für Benzin- und Dieselkraftstoffe neue Höchstmarken aus. Zum ersten Mal seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland kostete Diesel im bundesweiten Durchschnitt mehr als Super Benzin. Angesichts dieser erschreckenden Entwicklung stellt sich zurecht die Frage: Wer kann sich Tanken noch leisten? Für die CSU-Landesgruppe ist klar, dass das Auto darf kein Luxusgut sein darf. Es ist ein dringend erforderliches Verkehrsmittel, für das es vor allem im ländlichen Raum oft keine Alternative gibt. Autofahren muss bezahlbar sein. Die CSU-Landesgruppe fordert daher, dass die Pendlerpauschale unverzüglich wieder ab dem ersten Kilometer gelten soll.

Abschließend möchte ich Sie darüber informieren, dass ich jedes Jahr zahlreichen politisch interessierten Bürgern aus meinem Wahlkreis Bayreuth-Forchheim einen Informationsbesuch oder eine Plenarteilnahme auf der Besuchertribüne im Deutschen Bundestag vermittle und ich mich stets auf eine Diskussion mit den Besuchergruppen aus meinem Wahlkreis freue. Gerne und selbstverständlich biete ich auch Ihnen meine Unterstützung an und bitte Sie in diesem Zusammenhang, Kontakt mit meinem Berliner Büro aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hartmut Koschyk
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Frage zum Thema Soziales
20.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Koschyk

ich habe eine Frage zum Thema ´Kranken-u.Pflegeversicherungs-
beitrag für eine in eine Privatversicherung umgewandelte Direktver- sicherung´, zu der Sie mir hoffentlich Auskunft geben können:

Nach Auszahlung meiner Lebensversicherung, die nach Ausscheiden aus meiner Firma wg. vorzeitigem Ruhestand von einer Direkt- in eine Privatversicherung ab 01.04.00 (schriftl. von der Versicherung be- stätigt) umgewandelt wurde, erhalte ich von meiner Krankenkasse eine Beitragsrechnung.

Demnach soll ich auch für die ab 2000 gezahlten Beiträge aus privatem, bereits krankenversicherungspflichtigem Geld jetzt Kranken- kassen- u. Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.

Bitte teilen Sie mir mit, ob ich mich gegen diese neue Regelung rechtlich wehren kann oder ob diese dem Gesetz entspricht.

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Hartmut Koschyk
6Empfehlungen
23.06.2008
Hartmut Koschyk
Sehr geehrter Herr ,

ihr Unverständnis darüber, dass Sie und all diejenigen, die eine Direktversicherung abgeschlossen haben, nunmehr für die Kapitalleistung monatlich Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten haben, kann ich nachvollziehen. Lassen Sie mich dennoch den Versuch einer Erläuterung für diese unpopuläre Regelung unternehmen.

SPD und Grüne hatten in den Verhandlungen zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Jahr 2003 eine Mehrbelastung der Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen gefordert. Sie haben dabei argumentiert, dass die eigenen Beitragszahlungen der Rentner heute nur noch gut 40 % ihrer Leistungsausgaben in der Krankenversicherung abdecken. Um die Belastung der erwerbstätigen Beitragszahler nicht noch stärker ansteigen zu lassen, sei es erforderlich, die Rentner wieder verstärkt an der Finanzierung ihrer Leistungsausgaben zu beteiligen. SPD und Grüne forderten in diesem Zusammenhang unter anderem, Mieteinnahmen und jegliche Kapitalerträge in die Beitragspflicht einzubeziehen. Dies hat die Union verhindert.

Pflichtversicherte Rentner müssen nunmehr auf Betriebsrenten den vollen Beitragssatz zahlen, so wie es in der Vergangenheit bereits bei freiwillig versicherten Rentnern der Fall war. Außerdem wurde gesetzlich klargestellt, dass auch Direktversicherungen dann beitragspflichtig sind, wenn sie nicht als monatliche Rente gezahlt werden, sondern als einmalige Kapitalleistung. In diese Regelung sind auch Versicherungen einbezogen, die im Versicherungsverlauf in vom Arbeitgeber mitfinanzierte Direktversicherungen umgewandelt wurden. Die fälligen Beiträge auf Einmalzahlungen werden über zehn Jahre gestreckt. Auf Direktversicherungen, die als monatliche Rente ausgezahlt werden, waren schon seit über 20 Jahren Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten.

Das Bundessozialgericht hat diese Regelungen wiederholt und zuletzt mit Urteilen vom 13. September 2006 bestätigt. Das Gericht hat dabei klargestellt, dass es für die Frage der Beitragspflicht unerheblich ist, ob eine Direktversicherung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer oder von beiden Seiten anteilig finanziert wurde. Selbst ein (formaler) Bezug zum Arbeitsleben, das heißt unabhängig davon, ob ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt wurde oder nicht, reicht aus, um eine Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung zu begründen. Anzumerken bleibt ferner, dass auch das Bundesverfassungsgericht die grundsätzliche Einbeziehung von Versorgungsbezügen in die Beitragspflicht wegen des in der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden Solidaritätsprinzips für geboten erachtet.

Dass Ihnen diese Argumentation ein Ärgernis ist, vermag ich nachzuvollziehen. Inwieweit allerdings hier Änderungen der Rechtslage zu erwarten sind, kann derzeit nicht abgesehen werden. Ich bedauere, Ihnen keine erfreulicheren Nachrichten übermitteln zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Koschyk
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Frage zum Thema Umwelt
14.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Koschyk,

würden sie es begrüßen, wenn im Zuge des von der CSU propagierten "Ausstiegs aus dem Atom-Ausstieg" in Bayreuth ein Atomkraftwerk gebaut wird?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hartmut Koschyk
1Empfehlung
21.08.2008
Hartmut Koschyk
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch an mich. Sie fragen darin an, ob ich den Bau eines Kernkraftwerkes in Bayreuth begrüßen würde.

Keiner der Energieversorger plant derzeit den Neubau von Kernkraftwerken. Zudem gibt es nach dem derzeit gültigen Atomgesetz keine Rechtsgrundlage für den Neubau von Kernkraftwerken, so dass sich die von Ihnen gestellte Frage zur Zeit nicht stellt.

Wir bekennen uns ausdrücklich zu dem Ausbau der Erneuerbaren Energien und dem Ersatz der Kernenergie durch regenerative Energieträger. Es muss aber vermieden werden, dass durch überhastete politische Entscheidungen gravierende Schäden für das Klima, zusätzliche Belastungen für die Menschen in unserem Land und enorme Nach-teile für die Bürger und die Wirtschaft in unserem Land geschaffen werden.

Es ist unbestritten, dass ein Ausstieg aus der Kernenergie

  • die Stromproduktion vor allem im Grundlastbereich verknappen würde. Dadurch wäre die Versorgungssicherheit gefährdet.

  • den CO2-Ausstoß bei der Stromproduktion erhöhen würde. In Deutschland werden durch die Nutzung der Kernenergie jährlich mehr als 150 Millionen Tonnen CO2 vermieden – annähernd so viel, wie in einem Jahr durch den gesamten deutschen Straßenverkehr freigesetzt wird.

  • die Strompreise erhöhen würde.

Deshalb sind wir für eine Verlängerung der Laufzeiten der bestehenden Kernkraftwerke. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass sie dem aktuellen Sicherheitsstandard entsprechen.

Die Energieversorgung Deutschlands ist so wichtig, dass sie nicht auf dem Schlachtfeld ideologischer Kämpfe geopfert werden darf. Nüchtern und ideologiefrei sind die Vor- und Nachteile zu analysieren, um eine sachgerechte Lösung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk
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Frage zum Thema Umwelt
05.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Koschyk,

Laut Ihrer Homepage haben Sie sich für die Verlängerung der Laufzeiten deutscher Atom-Meiler ausgesprochen.

Warum?

1) Stimmen Sie mir zu, daß die Nutzung regenerativer Energie weit mehr Arbeitsplätze schafft als die Kernkraft? (Trotz weit geringerem Anteil an dem deutschen Energiemix bietet Kernenergie lediglich ca. 38.000 Menschen Arbeit - erneuerbare Energien etwa 250.000) –

www.bmu.de

www.bmwi.de

2) Die "angeblich" gute CO2-Bilanz der Kernkraftwerke stellt sich schon GANZ anders dar, wenn man den Uran-Abbau und die fehlende Möglichkeit einer Kraft-Wärme-Kopplung mit in Betracht zieht (womit die Kernenergie deutlich hinter regenerative und sogar hinter einige fossile Kraftwerksarten fällt).
  • Haben Sie dazu andere Zahlen als das BMU?

www.bmu.de

3) "EnBW-Chef Hans-Peter Villis stellte am Mittwoch in Stuttgart klar, dass er nichts davon hält, mögliche Zusatzgewinne zur Senkung der Strompreise einzusetzen." www.tagesspiegel.de Was stände in ihrer Macht die Konzerne dazu zu bringen die Gewinne den Kunden zugute kommen zu lassen?

4) Finden Sie es angebracht, dass viele Kosten der Kernkraft nicht den Energiekonzernen, sondern den Steuerzahlern bzw. der Allgemeinheit aufgebürdet werden? Vor allem auch auf Kosten von Kindern:
www.eurosolar.de
www.bfs.de

5) Stimmt es, daß im vergangenen Jahr, trotz dem Stillstand einiger Atomkraftwerke und dem Ausfall von 26 Milliarden KWh Deutschland noch Strom exportiert hat, daher also von einer "Stomlücke" keine Rede sein kann?
www.taz.de

Ich danke Ihnen schon im Voraus für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Hartmut Koschyk
4Empfehlungen
20.08.2008
Hartmut Koschyk
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 05.08.2008 zum Thema Energie und Umwelt.

Wir brauchen eine verantwortungsvolle und umfassende energiepolitische Diskussion, die ideologiefrei geführt werden sollte. Die Kernenergie ist ein Teil davon.

Für mich und meine Kollegen der CSU-Landesgruppe steht der Ausbau der Erneuerbaren Energien absolut im Fokus der Energiepolitik. Wie Sie vielleicht wissen, wurde am 06.06.2008 die Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) vom Bundestag verabschiedet. Das novellierte Gesetz wird zum 01.01.2009 in Kraft treten. Die CSU-Landesgruppe hat die Diskussionen und Verhandlungen der weiteren Rahmenbedingungen des EEG sehr intensiv begleitet und sich insbesondere für die Erhöhung der Vergütungssätze eingesetzt. Es wurden auch direkte Gespräche mit Fachverbänden und unabhängigen Umweltexperten durchgeführt. Die CSU-Landesgruppe weiß um das enorme Wertschöpfungspotenzial der Erneuerbaren Energien, insbesondere im ländlichen Raum. Deshalb haben wir das Ziel der Bundesregierung, den Anteil der Erneuerbaren bis 2020 auf 30 % zu steigern, fest im Blick.

Als rohstoffarmes Land ist Deutschland in besonderem Maße auf Importe angewiesen. Je vielfältiger der Energieträgermix ist und je mehr Bezugsquellen überall auf der Welt genutzt werden, desto sicherer ist die Versorgungslage. Versorgungslücken würden für die Bürger und die Wirtschaft in unserem Land gravierende Folgen nach sich ziehen. Um dies zu vermeiden, arbeiten wir verstärkt an einem zukunftsfähigen und nachhaltigen Energiemix, der sich an drei Faktoren orientiert: Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit.

Für weite Informationen zum Thema Versorgungssicherheit und Energieszenarien, empfehle ich Ihnen die Homepage des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums und den "World Energy Outlook" der Internationalen Energieagentur IEA.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Koschyk,

die Nachrichtenagentur ddp hat am 22.07.2008 gemeldet, dass es in der großen Koalition zu Gesprächen hinsichtlich des Themas Abgeordnetenbestechung gekommen sei: www.dernewsticker.de SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper hat laut ddp darauf hingewiesen, dass mit der CDU und CSU "derzeit über eine Verschärfung der Regeln nicht zu reden" ist.

Ich frage Sie deshalb: Wann wird Ihre Partei die Ratifizierung der 2003(!) unterschriebenen VN-Konvention gegen Korruption angehen, damit wir im Ausland nicht länger mit dem Glaubwürdigkeitsproblem zu kämpfen haben, wie wir es zuletzt wieder Anfang des Jahres bei der Vertragsstaaten-Konferenz in Bali erleben mussten? Wann folgen Sie dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Mai 2006, das "gesetzgeberischen Handlungsbedarf" angemahnt hatte? Die Bundesregierung gab im Schlussdokument des G8-Gilpfels in Heiligendamm an, "beispielgebend" bei der "Bekämpfung von Korruption" zu sein. Wann lassen Sie Ihren Worten endlich Taten folgen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hartmut Koschyk
1Empfehlung
21.08.2008
Hartmut Koschyk
Sehr geehrter Herr Kowaleski,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. August 2008 zur Bestechung von Abgeordneten und der VN-Konvention gegen Korruption.

Der Kampf gegen Korruption ist der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag ein wichtiges Anliegen. Korrupte staatliche Strukturen untergraben die Leistungsfähigkeit des politischen Systems und zerstören das Vertrauen der Bürger in seine Legitimität. Zur wirksamen Korruptionsbekämpfung bedarf es geeigneter Maßnahmen sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene. Die von Ihnen erwähnte VN-Konvention gegen Korruption leistet dafür einen wichtigen Beitrag. Erlauben sie mir jedoch den Hinweis, dass der Großteil der Maßnahmen, die die Konvention vorsieht, bereits im deutschen Strafrecht enthalten ist. Zum Beispiel ist nach § 108 e StGB die Bestechung von Abgeordneten schon heute strafbar.

Es stellt sich somit die Frage, ob über die bestehenden Gesetze hinausgehende Normen der VN-Konvention in nationales Recht übernommen werden bzw. ob diese im Einklang mit den Vorgaben des Grundgesetzes stehen. Dies betrifft insbesondere die grundgesetzlich festgeschriebene Freiheit des Abgeordnetenmandats, die durch eine bloße Übernahme der für Beamte und Richter geltenden Regelungen eine vermutlich verfassungswidrige Einschränkung erfahren würde.

Die parlamentarische Meinungsbildung darüber, ob bzw. auf welche Weise die sehr breit formulierten Vorgaben der Konvention in nationales Recht umgesetzt werden können, dauert derzeit noch an. Sie können jedoch versichert sein, dass der Kampf gegen Korruption für uns auch weiterhin höchste Priorität genießt.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk
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