Hartmut Koschyk (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Hartmut Koschyk
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
16.04.1959
Berufliche Qualifikation
Geschäftsführer
Ausgeübte Tätigkeit
MdB; Staatsekretär im Bundesministerium der Finanzen
Wohnort
Goldkronach
Wahlkreis
Bayreuth
Ergebnis
50,9%
Landeslistenplatz
8, Bayern
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(...) Leider hat sich meine Einschätzung der Menschenrechtssituation in Nordkorea seit 2007 nicht verändert. Die Erfahrungen aus Osteuropa in den Jahren vor dem Zusammenbruch der Sowjetunion und der Regime in Osteuropa zeigen, dass Menschenrechte in einem Regime, wie es in Nordkorea immer noch vorherrscht, nicht verwirklichbar sind. Menschenrechte sind immer auch Ausdruck von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und werden in Diktaturen als ein das System destabilisierendes Element angesehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
06.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Koschyk,

im März 2007 besuchten Vertreter der Europäischen Union Pjöngjang. Sie drängten zu nachweislichen Abrüstungsschritten und sprachen auch die Menschenrechtssituation im Land an. Von diesen Entwicklungen wollte die Union Verbesserungen in den Beziehungen abhängig machen.

Können Sie mir als Vorsitzender der Deutsch-Koreanischen Parlamentariergruppe des Deutschen Bundestages, der auch Nordkorea bereist hat, einen Tipp geben, ob in den Folgejahren positive Entwicklungen vorgestellt wurden, wie sich der Kontakt entwickelt hat und wo ich gegebenenfalls Informationen dazu finden kann? Vielen Dank.

Im Übrigen möchte ich vorschlagen, dass Sie auf Ihrer Website unter www.koschyk.de auch tatsächlich eine Kontaktmöglichkeit bereithalten. Zur Zeit zeigt Firefox dort nur den Text an, dass an dieser Stelle die Kontaktaufnahme möglich sei, jedoch kein Formular oder ähnliches.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hartmut Koschyk
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14.12.2011
Hartmut Koschyk
Sehr geehrter Herr ,

leider hat sich meine Einschätzung der Menschenrechtssituation in Nordkorea seit 2007 nicht verändert. Die Erfahrungen aus Osteuropa in den Jahren vor dem Zusammenbruch der Sowjetunion und der Regime in Osteuropa zeigen, dass Menschenrechte in einem Regime, wie es in Nordkorea immer noch vorherrscht, nicht verwirklichbar sind. Menschenrechte sind immer auch Ausdruck von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und werden in Diktaturen als ein das System destabilisierendes Element angesehen.

Ich halte es nach wie vor für richtig, dass die Europäische Union auch weiterhin eine Verbesserung der Beziehungen zu Nordkorea abhängig macht von einer Verbesserung der Menschenrechtssituation, aber auch von nachweislichen Abrüstungsschritten.

Leider sind auch im Hinblick auf eine Abrüstung keine Forstschritte zu verzeichnen. Die Situation auf der koreanischen Halbinsel bleibt unverändert angespannt, wie der nordkoreanische Artillerieangriff auf die Insel Yeonpyeong im November 2010 mit 4 Toten gezeigt hat. Nordkorea lehnt weiterhin Bedingungen zur Aufnahme der 6-Parteien-Gespräche ab. Die USA und Südkorea fordern hingegen vor einer Wiederaufnahme der 6-Parteien-Gespräche sichtbare Schritte Pjöngjangs in der Atomfrage, darunter die Einstellung seiner Urananreicherung.

Im Hinblick auf Ihre Frage nach weiterführenden Informationen, schlage ich vor, dass Sie Kontakt zu den deutschen politischen Stiftungen aufnehmen, die auch in Nordkorea aktiv sind.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk
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Frage zum Thema Schulen
27.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Koschyk,

es gibt Bestrebungen in der Bevölkerung die Schulpflicht abzuschaffen.
www.goodbye-schulpflicht.de

Ich persönlich halte diese Bestrebungen für kontraproduktiv, sollte die Schulpflicht abgeschafft werden befürchte ich das Schlimmste für die Zukunft unseres Gemeinwesens, gerade im Hinblick auf die Themen Gleichberechtigung, soziale Gerechtigkeit und das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung.

Wie steht Ihre Partei zu diesen Bestrebungen?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Hartmut Koschyk
1Empfehlung
30.01.2012
Hartmut Koschyk
Sehr geehrte Frau ,

ich stimme mit Ihnen vollkommen überein, dass eine Abschaffung der Schulpflicht verheerende Folgen nach sich ziehen würde. Seien Sie versichert, dass die CSU auch weiterhin an der Schulpflicht festhalten wird.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hartmut Koschyk
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Koschyk,

wie weit sind Sie mit der Vorbereitung eines interfraktionellen Antrages im Bundestag zur Änderung des Grundgesetzes Artikel 22 "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch" gekommen?

Mit herzlichem Gruß
Antwort von Hartmut Koschyk
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08.02.2012
Hartmut Koschyk
Sehr geehrter Herr ,

bisher sind Bemühungen eines interfraktionellen Antrages mit dem Ziel der deutschen Sprache Verfassungsrang einzuräumen leider ohne Erfolg geblieben. Es liegt allerdings eine Petition des Vereins Deutsche Sprache e.V. (VDS) und des Vereins für deutsche Kulturbeziehungen im Ausland (VDA), dessen Bundesvorsitzender ich bin, vor, in dem eine Ergänzung des Artikels 22 des Grundgesetzes um folgenden Satz "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch." vorgeschlagen wird.

Die Petition ist auf den Internetseiten des Petitionsausschusses veröffentlicht, zu der 5.165 Mitzeichnungen und insgesamt mehr als 75.000 Unterschriften eingingen. Ferner wurden mehrere Ein¬zelpetitionen wegen des Sachzusammenhangs in die parlamentarische Prü-fung einbezogen. Voraussichtlich wird der Petitionsausschuss bereits im März genannte Petition beraten.

Persönlich würde ich es sehr begrüßen, wenn die deutsche Sprache Verfassungsrang erhalten würde. Es entspricht der Bedeutung der deutschen Sprache, dass sie neben den nationalen Symbolen Bundesflagge und Hauptstadt in Artikel 22 des Grundgesetzes Verfassungsrang erhält. Nicht nur 18 europäische Länder haben den Passus über die Landessprache in die Verfassung aufgenommen, sondern z.B. auch die Türkei und Korea. Wir Deutsche sollten uns wieder stärker auf die Gestaltungskraft unserer Sprache besinnen, die Voraussetzung unserer kulturellen Identität ist.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hartmut Koschyk
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Frage zum Thema Finanzen
29.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Koschyk,

Wie sie sicherlich wissen sind viele Kommunen in Oberfranken finanziell längst am Ende. Am 27.2.2012 haben sie dem zweiten Rettungspaket für Griechenland zugestimmt. Nun frage ich Sie wann Sie sich um die Finanznot Ihrer eigenen Wähler kümmern?

Antwort von Hartmut Koschyk
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06.03.2012
Hartmut Koschyk
Sehr geehrter Herr ,

gerne gebe ich Ihnen Auskunft zur Politik der Bundesregierung im Hinblick auf die angeschlagenen Kommunalfinanzen.

Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble eingesetzte Gemeindefinanzkommission hat im Einvernehmen mit den Bundesländern und allen drei kommunalen Spitzenverbänden eine umfangreiche Arbeitsliste erstellt. Am wichtigsten ist die schrittweise Kostenübernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII). Allein bis 2015 entlastet so der Bund die Kommunen um 12,2 Milliarden Euro. Von der Entlastung bei den Ausgaben für die Altersgrundsicherung profitieren verstärkt diejenigen Kommunen, die unter besonders drängenden Finanzproblemen leiden.

Die jetzt beginnende Kostenübernahme der Altersgrundsicherung durch den Bund reiht sich ein in die strikt kommunalfreundlichen Wegmarken dieser Legislaturperiode. Seit 2009 hat die Bundesregierung für die Kommunen durchgesetzt, dass

  • sie die wichtigen Investitionen des Konjunkturprogramms II rechtssicher umsetzen können,
  • sie vom Wachstums- und Arbeitsmarktimpuls seit 2010 profitieren,
  • mit der Hartz-IV-Organisationsreform das Prinzip der Hilfe aus einer Hand in eine verfassungsfeste Form überführt wurde,
  • sich noch mehr Kreise und Städte auf eigenen Wunsch hin selbstständig um Langzeitarbeitslose kümmern können,
  • der Ausbau der Kinderbetreuung und die frühkindliche Sprachförderung mit zusätzlichen Bundesmitteln massiv unterstützt wird,
  • der neu geschaffene Bundesfreiwilligendienst um die kommunalrelevanten Einsatzbereiche Sport, Integration, Kultur, Bildung und Katastrophenschutz erweitert wurde,
  • der Bund seit 2005 insgesamt mehr als eine Milliarde Euro in Integrationskurse investierte und die laufenden Ausgaben dafür jüngst auf 224 Millionen Euro erhöhte,
  • das Bildungspaket bei voller Kostenerstattung durch den Bund in kommunale Zuständigkeit überführt wurde,
  • sich der Bund an den Hartz-IV-Unterkunftskosten mit einer festen Quote der tatsächlichen Kosten beteiligt.

Obwohl die angemessene Finanzausstattung der Kommunen nach der Finanzverfassung eigentlich in die Zuständigkeit der Länder fällt, stärkt der Bund die Handlungsspielräume der Kommunen und damit der Bevölkerung vor Ort - wo immer er kann. Aus kommunalpolitischer Sicht ist deshalb anzuerkennen, dass die Bundesregierung einen politischen Paradigmenwechsel einleitete.

Dies zeigt sich auch bei der im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung aktuell vorbereiteten Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages. Nach der bereits erfolgten Stärkung der Rechte der kommunalen Spitzenverbände in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wird damit ein weiteres Ergebnis der von Bundesminister Schäuble geleiteten Gemeindefinanzkommission umgesetzt. Konkret wird die bisherige "Soll-Regelung" in eine "Muss-Regelung" umgewandelt. Danach ist künftig bei Beratungen von Vorlagen, durch die wesentliche Belange von Gemeinden und Gemeindeverbänden berührt werden, den kommunalen Spitzenverbänden vor der Beschlussfassung zwingend Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Darüber hinaus soll durch eine Ergänzung sichergestellt werden, dass bei einer öffentlichen Anhörung in diesen Fällen den kommunalen Spitzenverbänden Gelegenheit zur Teilnahme gegeben wird, ohne Anrechnung auf die Fraktionskontingente bei den Sachverständigen. Auch dies ist für die kommunale Ebene ein großer Erfolg und entspricht langjährigen Forderungen. Bemerkenswert ist übrigens, dass lediglich der Bundesrat den Empfehlungen der Gemeindefinanzkommission zur Privilegierung der kommunalen Spitzenverbände nicht zu folgen bereit ist.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk
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Frage zum Thema Familie
04.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Koschyk,

mich würde interessieren, wie Sie persönlich zum geplanten Betreuungsgeld stehen. Werden Sie zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Hartmut Koschyk
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05.04.2012
Hartmut Koschyk
Sehr geehrter Herr ,

junge Familien müssen bei der Kindererziehung bestmöglich unterstützt werden. Neben dem Elterngeld und einem Landeserziehungsgeld, wie beispielsweise in Bayern, sowie dem Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen stärkt auch das angedachte Betreuungsgeld die Eltern, die ein Kind, das jünger als drei Jahre ist, nicht in eine Betreuungseinrichtung geben wollen. Auch das Betreuungsgeld bietet jungen Familien Planungssicherheit für ein Leben mit Kindern. Ich werde daher im Deutschen Bundestag der Einführung eines Betreuungsgeldes zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Koschyk
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