Hartmut Koschyk (CSU)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Hartmut Koschyk
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Major der Reserve
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
-
Wahlkreis
Bayreuth , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
50,9%
Landeslistenplatz
-, Bayern
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(...) Damit hat das Bundesverfassungsgericht verdeutlicht, dass die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union als solche von unserer Verfassung ermöglicht wird. (...)
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Frage zum Thema Gesundheit
29.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Koschyk,

Die Bundestagswahlen stehen in Kürze an.

Warum sollte ich gerade Ihnen meine Stimme geben?


Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hartmut Koschyk
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30.07.2009
Sehr geehrter Herr ,

seit 1990 bin ich Mitglied im Deutschen Bundestag und wie bei den vorangegangenen Bundestagwahlen möchte ich die Bürger in meinem Wahlkreis Bayreuth-Forchheim erneut mit Argumenten gewinnen. Um bei aller unterschiedlichen Betrachtungsweise in Einzelfragen zu sachgerechten Entscheidungen zu gelangen, liegt mir der intensive Dialog mit möglichst vielen Bürgern besonders am Herzen. Denn nirgendwo sind die Sorgen und Probleme der Menschen erfahrbarer als in ihrer Heimat – im täglichen Leben zu Hause und am Arbeitsplatz. Die Bürger erwarten zu Recht von ihrem Wahlkreisabgeordneten Präsenz vor Ort und stets ein offenes Ohr für Ihre Anregungen und Sorgen. Als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter komme ich dem sehr gerne nach, etwa durch das Angebot meiner regelmäßigen Bürgersprechstunden in Bayreuth und Pegnitz.

Richtschnur meines ganz persönlichen politischen Wirkens ist eine Politik für mehr Wachstum und Beschäftigung, für mehr Investitionen in Bildung und Forschung, bessere Rahmenbedingungen für die Familien sowie für eine nachhaltige Stabilisierung unserer sozialen Sicherungssysteme und die Sanierung der öffentlichen Finanzen. Ich bin überzeugt, dass die Unionsparteien diese Politik in einer bürgerlichen Koalition in der kommenden Legislaturperiode bestens umsetzen können. Gerade angesichts der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise werden in den kommenden vier Jahre für Deutschland, aber auch für unsere Region entscheidende Weichen für die Zukunft gestellt. Es müssen die notwendigen Entscheidungen getroffen werden, um entschlossen die wirtschaftliche, demografische und soziale Zukunft Deutschlands und auch der Region Bayreuth-Forchheim nachhaltig sicher zu stellen. Ich bin überzeugt, dass eine bürgerliche Koalition die anstehenden Probleme in Deutschland am besten lösen kann und unser Land und unsere Region als hochwertigen Lebensstandort sichern und fortzuentwickeln vermag. Vordringlichste Aufgabe wird es sein, die Auswirkungen der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise auf unsere Unternehmen und mittelständischen Unternehmen abzufedern und Arbeitsplätze zu erhalten. Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den Wirtschaftsstandort Deutschland und damit auch den Wohlstand in unserem Land zu sichern.

Über meine Arbeit als Bundestagsabgeordneter und Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe in Berlin und für meinen Wahlkreis Bayreuth-Forchheim können Sie sich übrigens umfangreich auf meiner Homepage www.koschyk.de informieren. Dort finden Sie auch die von mir erstellte Leistungsbilanz, in der ich der Bürgerschaft detailliert Rechenschaft über meine Arbeit in den vergangenen vier Jahren ablege.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Koschyk MdB
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
11.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Koschyk,

laut dem Plenarprotokoll 15/175 gehören Sie zu den 23 damaligen Bundestagsabgeordneten, die Ihre Zustimmung zum "Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa" (BT-Drucksache 15/4900) verweigert haben.

In der Pressemitteilung Nr.72 / 2009 des BVerfG vom 30.06.2009 heißt es:
"..Das Grundgesetz erlaubt es den besonderen Organen der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung nicht, über die grundlegenden Bestandteile der Verfassung, also über die Verfassungsidentität zu verfügen (Art. 23 Abs. 1 Satz 3, Art. 79 Abs. 3 GG). Die Verfassungsidentität ist unveräußerlicher Bestandteil der demokratischen Selbstbestimmung eines Volkes..."

Haben somit am 12.05.2005 569 Bundestagsabgeordnete und am 27.05.2005 66 Politiker des Bundesrates gegen die Art. 23 Abs.1 Satz 3, Art. 79 Abs. 3 und Art. 146 GG verstoßen?
Wie wäre dann dieser Verstoß in Bezug auf die Politiker zu bewerten, die vorher einen Eid auf unser GG abgelegt hatten?

Warum sollten Wähler in Zukunft noch zu irgendeiner Wahl gehen, wenn sich laut dem BVerfG (siehe Zitat) offensichtlich 635 Parlamentarier am 12. und 27.05.2005 über die demokratische Selbstbestimmung eines Volkes (Art. 146 GG) hinweggesetzt haben?

Warum sollte ich zu einer verfassungswidrigen Bundestagswahl gehen und warum sollte ich in Zukunft zu einer Europawahl gehen, um Mitglider eines unlegitimierten EU-Parlaments zu wählen?

Zitat des BVerfG aus der o.g. Pressemitteilung:
"..Das Europäische Parlament ist weder in seiner Zusammensetzung noch im europäischen Kompetenzgefüge dafür hinreichend gerüstet, repräsentative und zurechenbare Mehrheitsentscheidungen als einheitliche politische Leitentscheidungen zu treffen. Es ist gemessen an staatlichen Demokratieanforderungen nicht gleichheitsgerecht gewählt und innerhalb des supranationalen Interessenausgleichs zwischen den Staaten nicht zu maßgeblichen politischen Leitentscheidungen berufen..."

W.
Antwort von Hartmut Koschyk
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17.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009 zum Umsetzungs- und Begleitgesetz zum Lissaboner Vertrag. Das Gericht hat die Position der CSU-Landesgruppe bestätigt, dass der Deutsche Bundestag die innerstaatliche Institution ist, der die maßgebliche integrationspolitische Verantwortung mit Blick auf den europäischen Einigungsprozess zukommt. Der Bundestag als demokratisch gewähltes Vertretungsorgan der deutschen Bevölkerung muss es sein, der darüber entscheidet, in welchem Maße Deutschland im Rahmen der Europäischen Union Hoheitsrechte auf die Union als überstaatliche Ebene überträgt. Das Bundesverfassungsgericht hat aber gleichzeitig auch ausdrücklich entschieden, dass das Grundgesetz dem europäischen Einigungsprozess offen gegenüber steht. Der erste Leitsatz des Urteils lautet dementsprechend klar und deutlich: "Das Grundgesetz ermächtigt mit Art. 23 GG zur Beteiligung und Entwicklung einer als Staatenverbund konzipierten Europäischen Union."

Damit hat das Bundesverfassungsgericht verdeutlicht, dass die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union als solche von unserer Verfassung ermöglicht wird. Vor diesem Hintergrund wäre es wirklich fernliegend zu unterstellen, dass sich am 12. Mai 2005 insgesamt 569 Abgeordnete des Deutschen Bundestages gewissermaßen "sehenden Auges" für einen Verfassungsbruch ausgesprochen hätten, als sie dem so genannten Verfassungsvertrag zugestimmt haben. Denn nicht die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union als solche wurde vom Bundesverfassungsgericht am 30. Juni 2009 gerügt - im Gegenteil: Diese wurde vom höchsten deutschen Gericht zum wiederholten Mal ausdrücklich als verfassungsrechtlich zulässig angesehen - sondern lediglich in mehreren Punkten die Art und Weise der Ausgestaltung der Mitbestimmungsrechte der Deutschen Bundestages, wie sie im Begleitgesetz zur Umsetzung des Lissaboner Vertrags vorgesehen war. Hier aber hat das Bundesverfassungsgericht die grundsätzliche Position der CSU bestätigt, wonach der Deutsche Bundestag mit Blick auf die Mitwirkung Deutschlands in der Europäischen Union eine maßgebliche Verantwortung wahrzunehmen hat. Es ist seit jeher Auffassung der CSU, dass der Deutsche Bundestag mit Blick auf die Europapolitik effektive und maßgebliche Beteiligungsrechte besitzen muss. Es war nicht zuletzt den intensiven Bemühungen der CSU zu verdanken, dass diese Beteiligungsrechte im Laufe der Jahre kontinuierlich ausgebaut und gestärkt worden sind. Wir werden diese Beteiligungsrechte durch Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in den kommenden Wochen noch vor der Bundestagswahl konsequent weiter stärken.

Erlauben Sie mir bitte noch eine grundsätzliche Anmerkung zu Ihrem Vorwurf an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die 2005 dem Verfassungsvertrag zugestimmt haben: Das Bundesverfassungsgericht ist aus gutem Grund ein in hohem Maße und über Landesgrenzen hinweg geachtetes Gericht, dem die Aufgabe zukommt, das Handeln des Bundesgesetzgebers daraufhin zu überprüfen, ob es mit unserem Grundgesetz im Einklang steht. Wir haben es hier mit einer bewährten Aufgabenteilung zu tun, die den Grundsatz der demokratischen Gewaltenteilung umsetzt. Es wäre aber überaus vermessen, immer dann, wenn das Bundesverfassungsgericht eine vom Deutschen Bundestag erlassene gesetzliche Regelung für verfassungswidrig erklärt hat, den Parlamentariern, die dieser Regelung zugestimmt haben, absichtlichen Verfassungsbruch zu unterstellen. Vielmehr ist es grundsätzlich mit Blick auf die Gewaltenteilung normal, dass unter den vom Parlament erlassenes Gesetzen auch solche sein können, die - möglicherweise nur in ganz untergeordneten oder kleinen Ausschnitten - mit einzelnen Vorgaben der Verfassung nicht übereinstimmen. Vereinfacht gesagt: Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die Aufgabe, Gesetze zu erlassen; das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe, im Klagefalle zu überprüfen, ob ein Gesetz mit der Verfassung im Einklang steht. Zu diesem Zweck wurde dem Bundesverfasungsgericht im Grundgesetz das Monopol für die letztendlich verbindliche Auslegung des Grundgesetzes verliehen. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht somit die Aufgabe hat, im Falle einer Klage die Gesetze am Maßstab unserer Verfassung zu prüfen und den Gesetzgeber gegebenenfalls zur Korrektur zu zwingen. Parlamentarier sind aber keine Verfassungsrichter, und Verfassungsrichter sind keine Parlamentarier. Vielmehr gehe ich davon aus, das die Abgeordneten des Deutschen Bundestages bei der Verabschiedung von Gesetzen mit dem besten Wissen und Gewissen darum bemüht sind, im Rahmen des verfassungsmäßigen Rahmens zu handeln. Es ist aber so, dass es zur Frage, ob eine konkrete gesetzliche Regelung mit der Verfassung im Einklang steht oder nicht, in überaus zahlreichen Fällen unterschiedliche Meinungen selbst unter angesehenen Verfassungsjuristen - und selbstverständlich auch unter Abgeordneten - gibt. Vor diesem Hintergrund war es notwendig, mit dem Bundesverfassungsgericht eine Instanz damit zu beauftragen, letztverbindlich und mit befriedender Wirkung festzustellen, ob eine gesetzliche Regelung verfassungskonform ist oder nicht. Das heißt aber doch nicht, dass dann, wenn das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Regelung als verfassungswidrig einstuft, die für diese Regelung verantwortlichen Abgeordneten des Deutschen Bundestages absichtlich die Verfassung gebrochen hätten. Dies wird auch noch durch folgende Überlegung verdeutlicht: Selbst Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ergehen häufig nicht einstimmig; Ich denke, auch Sie möchten denjenigen Verfassungsrichtern, die in einem solchen Fall die Minderheitsposition im Urteil vertreten, keinen absichtlichen Verfassungsbruch vorwerfen wollen. Noch eine Anmerkung zum Europäischen Parlament: Das Bundesverfassungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass das Europäische Parlament nicht nach denselben Wahlgrundsätzen gewählt wird, wie sie etwa für die Wahlen zum Deutschen Bundestag gelten. Das Gericht hat hier insbesondere auf die unterschiedliche Stimmgewichte der Wahlberechtigten in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten hingewiesen. Ich kann nachvollziehen, wenn Sie durch diese Tatsache auf den ersten Blick irritiert sind. Um dies zu verstehen, muss man sich aber verdeutlichen, dass die Europäische Union kein Staat ist,sondern ein Staatenverbund eigener Art. In einem Staat, der für sich in Anspruch nimmt, demokratisch zu sein, besitzt die Gleichheit der Wahl eine überragende Bedeutung; darunter ist insbesondere zu verstehen, dass der Stimmabgabe aller Wahlberechtigten grundsätzlich das gleiche Gewicht zukommt. Die Europäische Union ist aber nun gerade kein Staat, sondern ein Staatenverbund eigener Art, dem in begrenztem Maße durch demokratische Entscheidungen - nämlich im Zuge der Ratifizierung seiner vertraglichen Grundlagen durch die Parlamente der Mitgliedstaaten – bestimmte Hoheitsrechte übertragen wurden. Dementsprechend gibt es auch kein "Europäisches Volk", das im Europäischen Parlament vertreten wäre; Vielmehr ist das Europäische Parlament letztlich als Vertretung der EU-Mitgliedstaaten gestaltet. Dabei ist die Gewichtung der einzelnen Mitgliedstaaten im Europäischen Parlament letztlich eine Sache der politischen Verständigung - das heißt: des Kompromisses - zwischen den Mitgliedstaaten. Das ist nur deshalb und so lange akzeptabel, wie die Europäische Union selbst keinen Staatscharakter hat. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass darauf geachtet wird, dass der Umfang und der Mechanismus der Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union nicht so gestaltet wird, dass die Europäische Union selbst Staatscharakter bekommt. Denn dann wäre diese - ganz unstreitig vorhandene - Ungleichheit in der Stimmgewichtung bei den Wahlen zum Europäischen Parlament in der Tat nicht hinnehmbar.

Ich möchte hier aber noch folgendes zu bedenken geben: Wollte man die Gleichheit aller Wählerstimmen bei den Wahlen zum Europäischen Parlament umsetzen, wie dies auf nationaler Ebene gilt, dann wäre davon auszugehen, dass sich kleinere Mitgliedstaaten aus der Europäischen Union verabschieden würden, weil ihre Bürgerinnen und Bürger im Vergleich zu den großen Mitgliedstaaten - etwa Deutschland - nur zu einem sehr geringen Teil Abgeordnete in das Europäische Parlament entsenden könnten. Ein solcher Ansatz wäre gegenwärtig mit ziemlicher Sicherheit das Ende der Europäischen Union. Wer so etwas fordert, sollte sich dessen bewusst sein. Das kann aus meiner Sicht nicht unser Ziel sein. Umso wichtiger ist es aber, dass die demokratisch gewählten Parlamente der Mitgliedstaaten - für Deutschland also der Deutsche Bundestag - die integrationspolitischen "Zügel" weiterhin "in der Hand halten". Gerade das hat auch das Bundesverfassungsgericht am 30. Juni 2009 gefordert. Es kommt also darauf an, dass die demokratisch legitimierten Parlamente der Mitgliedstaaten darüber entscheiden, welche Hoheitsrechte der Europäischen Union übertragen werden und welche nicht. Die CSU setzt sich dafür ein, dass der Deutsche Bundestag die maßgebliche Instanz bleibt, der über das Maß und den Umfang der europäischen Integration Deutschlands entscheidet.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk MdB
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Frage zum Thema Außenpolitik
24.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Koschyk,

da Sie seit über 10 Jahren Vorsitzender der deutsch-koreanischen Parlamentariergruppe sind habe ich eine Frage bezüglich Korea.

Dass Nordkorea ein diktatorischer, undemokratischer Staat ist ist weithin bekannt. Eher unbekannt ist, dass auch in Südkorea elemantare Prinzipien einer demokratie Missachtet werden. So is es Südkoreanern verboten, mit Nordkoreanern Kontakt aufzunehmen, Nordkorea zu loben, die Wiedervereinigung Koreas zu fordern. Desweiteren sind sogar regierungsfeindliche Äußerungen sowie Verbreitung und Besitz entsprechenden Materials sowie die Mitgliedschaft in regierungsfeindlichen Organisationen mit Androhung der Todesstrafe verboten. Auch das Nichtanzeigen solcher Taten ist bereits strafbar. 2003/04 saß sogar ein deutscher Staatsbürger aufgrund 9 Monate in Südkoreanischer Haft aufgrund dieses Gesetzes. Laut Amnesty International sind mehrere Personen aufgrund dieses Gesetzes inhaftiert.

Quelle: de.wikipedia.org

Mir ist klar, dass Südkorea natürlich demokratischer ist als Nordkorea, aber meiner Meinung nach sollte man Demokratiedefizite immer ansprechen, auch wenn sie im Verhältniss weniger dramatisch sind.

Halten Sie es nicht für unglaubwürdig, wenn der Westen, natürlich zurecht, Nordkorea anprangert, undemokratische Züge bei Südkorea aber übergeht?

Sind diese undemokratischen Zustände in Südkorea ein Thema in der deutsch-koreanischen Parlamentariergruppe? Falls nicht möchte ich Sie desweiteren Fragen, warum Sie als langjähriger Vorsitzender diese Problematik nicht zum Thema gemacht haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Hartmut Koschyk
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26.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche sich mit der Menschenrechtssituation in Nord- und Südkorea beschäftigt. Sie gehen dabei im Besonderen auf das Nationale Sicherheitsgesetz in Südkorea ein, welches Sie als undemokratisch kritisieren. Sie stellen daher die Frage, ob dieses Gesetz und weitere Menschenrechtsfragen für die Arbeit der Deutsch-Koreanischen Parlamentariergruppe von Bedeutung sind.

Ich möchte vorweg sagen, dass die demokratische Entwicklung in Südkorea insgesamt ein bemerkenswerter Erfolg ist, der eng mit dem kürzlich verstorbenen Friedensnobelpreisträger Kim Dae Jung verknüpft ist, auf welchen die Koreaner mit Recht sehr stolz sein können.

Trotzdem stimme ich mit Ihnen überein, dass das Nationale Sicherheitsgesetz nicht den hohen Ansprüchen genügt, welche eine demokratische Gesellschaft an Gesetze im sensiblen Bereich des Spannungsfeldes zwischen persönlicher Freiheit und staatlichem Sicherheitsstreben angelegt. Das Nationale Sicherheitsgesetze schränkt grundlegende Bürgerrechte, wie z.B. das auf freie Meinungsäußerung, in unangemessener Weise ein. Dieser Umstand ist auch vielen politischen Akteuren in Südkorea sehr bewusst und es findet dort eine intensive Debatte über das Nationale Sicherheitsgesetz statt, welche allerdings vor dem Hintergrund der sehr schwierigen Sicherheitslage Südkoreas geführt wird.

Deutschland und auch die Deutsch-Koreanische Parlamentariergruppe haben die Demokratisierung Südkoreas intensiv begleitet und nach Kräften gefördert. In diesem Rahmen wurde und wird auch immer wieder auf eine Überprüfung des Nationalen Sicherheitsgesetz gedrängt.

Insgesamt spielen Menschenrechtsfragen in den Beziehungen zu Südkorea auch in anderen Bereichen eine wichtige Rolle. So drängt Deutschland, gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auf eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe - auch in Südkorea, wo diese zwar nicht mehr vollsteckt, aber nachwievor verhängt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk MdB
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
11.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Koschyk,

zwei kurze und knappe Fragen haette ich an Sie:

Wie stehen sie zu Frau von der Leyens "Zugangserschwerungsgesetz"?

Was halten Sie persoenlichen von der Piratenpartei?

Vielen Dank schonmal fuer Ihre Antworten.
Mit herzlichen Gruessen,

Antwort von Hartmut Koschyk
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14.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

am 27 September 2009 sind die Bürgerinnen und Bürger bei der Bundestagswahl dazu aufgerufen, für die kommenden vier Jahre einem Kandidaten und einer Partei mit Ihrer Erst- und Zweitstimme ihr Vertrauen zu schenken. Dabei werden die kommenden vier Jahre für Deutschland wegweisende Jahre in die Zukunft sein. Gerade im Hinblick auf die gegenwärtige Wirtschafts- und Finanzkrise müssen die notwendigen Weichen gestellt werden, um entschlossen die wirtschaftliche, demografische und soziale Zukunft Deutschland sicher zu stellen.

Im Wahlprogramm der "Piratenpartei" sind Begriffe wie "Altersvorsorge", "Familien", "Finanzmarkt / Finanzmärkte", "Kinder", "Klimaschutz", "Krise", "Kündigungsschutz", "Landwirtschaft", "Sozialstaat", "Städte", "Steuern / Steuerpolitik" kein einziges Mal erwähnt. Der Bürger sollte sich daher zu Recht fragen, ob eine Partei, die beispielsweise Arbeits- Sozial- Umwelt- oder auch Familienpolitik ausklammert, als Partei im Bundestag nicht fehl am Platze ist.

Darüber hinaus sind sich CDU und CSU der großen Bedeutung des Datenschutzes in unserem Land bewusst. Die Unionsparteien stehen uneingeschränkt zum Recht auf freie Meinungsäußerungen und Äußerungen man würde im Internet beispielsweise mit dem Zugangserschwerungsgesetz einer Zensur Vorschub leisten, entbehren jeglicher Grundlage. Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) zielt darauf ab, den Zugang von Deutschland aus auf kinderpornographische Seiten zu erschweren. Dazu wird eine gesetzliche Verpflichtung der Zugangsvermittler zur Sperrung gelisteter kinderpornographischer Webseiten sowie zur Umleitung auf eine Stoppmeldung geregelt. Zu diesem Zweck stellt das Bundeskriminalamt den betroffenen Anbietern im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion eine Liste von zu sperrenden kinderpornographischen Inhalten zur Verfügung. Das BKA ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesinnenministeriums und arbeitet mit einem fest umrissenen rechtlichen Auftrag, der im Grundgesetz und im "BKA-Gesetz" beschrieben ist. Die Sorge, dass das Bundeskriminalamt den Inhalt von Internetseiten fälschlicherweise als Kinderpornographie einstuft, kann ich nicht teilen.

Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet bei der Besitzverschaffung von Kinderpornographie über das Internet von 2006 auf 2007 einen Zuwachs von 111 Prozent. Sperrungen werden seit vielen Jahren in Ländern wie Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, den Niederlanden, Italien, oder der Schweiz durchgeführt. Erfahrungen in diesen Staaten zeigen, dass täglich zehntausende von Zugriffen auf kinderpornographische Angebote verhindert werden können. Ich bin überzeugt, dass mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen, der massiven Verbreitung solcher menschenverachtender Inhalte entgegengewirkt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk MdB
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Frage zum Thema Soziales und Familie
16.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Koschyk,

im Tagesspiegel vom 23.08.2009 werden Sie zitiert mit der Aussage, dass
Regenbogenkinder nicht nur Diskriminierungen ausgesetzt werden, sondern auch die Partnerschaften ihrer Eltern weniger stabil seien.

Pauschale Äußerungen dieser Art führen dazu, dass auch Regenbogenkinder (möglicherweise) diskriminiert werden. Ein Blick in die Statistik der Scheidungsraten von Verpartnerungen verglichen denen von Ehen zwischen Mann und Frau zeigt, dass Partnerschaften keineswegs weniger stabil sondern im Gegenteil die Trennungsrate geringer ist. Siehe folgenden Artikel in der Welt vom 2. August 2009:

www.welt.de

Auch ist mir aus meinem persönlichen Umfeld keine größere Trennungsrate homosexueller Paare bekannt. Aber erst Recht wenn Kinder da sind, hat sich noch kein mir bekanntes homosexuelles Paar getrennt, dagegen mehrere mir bekannte verschiedengeschlechtliche Paare!

Wir sind ein verpartnertes Frauenpaar mit 2 Kindern wehren uns dagegen, dass öffentlich derartige Urteile über homosexuelle Eltern (!) verbreitet werden. Solange dies der Fall ist, werden weder wir noch unsere Kinder ohne Diskriminierung leben können.

Im Übrigen möchte ich gern wissen, mit welcher Begründung ein verheiratetes Paar (Mann und Frau) ohne Kinder nach dem von Ihrer Partei weiterhin vertretenen Standpunkt von den Steuervorteilen des Ehegattensplitting profitierten kann während wir, zwei verpartnerte Frauen mit 2 leiblichen Kindern, das nicht können. Ist Familie nicht da, wo Kinder sind? In meinen Augen ist diese Regelung eine eklatante Ungleichbehandlung und Diskriminierung.

Hierzu hätte ich gern Ihre Stellungnahme.

Antwort von Hartmut Koschyk
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22.09.2009
Sehr geehrte Frau ,

Im Hinblick auf die von Ihnen zitierte Äußerung im Tagesspiegel vom 23.08.2009 zu gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, möchte ich klarstellen, dass ich die Entscheidungen von Menschen, in vielfältigen Formen des Zusammenlebens ihren Lebensentwurf zu verwirklichen, respektiere. Dies gilt für die Ehe und für nichteheliche Lebensgemeinschaften von Frauen und Männern ebenso wie für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Ehe und Familie haben allerdings einen besonderen Rang, der auch in dem besonderen Schutz von Ehe und Familie durch unser Grundgesetz zum Ausdruck kommt. Die verfassungsrechtliche Wertentscheidung unseres Grundgesetzes erlegt dem Gesetzgeber damit einen besonderen Schutz für die Ehe auf. Diese besondere verfassungsrechtliche Stellung der Ehe halte ich für geboten. Aus diesem Grund lehnt die CSU auch die vollständige rechtliche Geleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften mit der Ehe und beispielsweise auch ein entsprechendes Adoptionsrecht ab. Eine vollständige Gleichstellung würde letztlich die herausgehobene verfassungsrechtliche Stellung der Ehe, wie sie unsere Verfassungsväter und -mütter im Blick hatten, im Ergebnis unterlaufen. Damit würde unter gesellschaftspolitischen Aspekten der besondere Wert der Ehe relativiert. Hinweisen möchte ich an dieser Stelle darauf, dass in Bayern aufgrund eines zum 1. August 2009 in Kraft getretenen Gesetzes eingetragene Lebenspartnerschaften nicht mehr wie bisher beim Notar, sondern bei den Standesämtern abgeschlossen werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk MdB
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