Dr. Peter Gauweiler (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Peter Gauweiler
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt
Wahlkreis
München-Süd
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
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(...) Das von Ihnen angesprochene Idealbild der Aufklärung vom mündigem Individuum gilt heute in der Summe mehr als damals. "Pisa"-Tests hin oder her, der Bildungsgrad ist heute in der Breite höher als er zu Zeiten der Aufklärung oder zu Zeiten der Weimarer Republik war. Die Informationsmöglichkeiten sind durch Zeitung, Radio, Fernsehen, Internet und andere so hoch wie noch nie. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Gauweiler,

können Sie mir sagen, wie viele Tage vor der Abstimmung Ihnen die schriftliche Form des konsolidierten Lissabon Vertrags vorlag? Schätzen sie die Zeit, die gegeben wurde, für sie und ihre Kollegen im Bundestag für ausreichend ein, sich mit diesem enorm wichtigen Vertrag auseinanderzusetzen?
Mir geht es um die Frage, ob die Abgeordneten genug Zeit hatten, den Vertrag komplett durchzuarbeiten. Ich bedanke mich für ihren Einsatz und ihre Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Peter Gauweiler
7Empfehlungen
11.09.2009
Dr. Peter Gauweiler
Sehr geehrter ,

der Rat der EU den Bürgern hat erst am 16. April 2008, also mehrere Monate nach der Unterzeichnung des Vertrags eine konsolidierte Fassung des Vertrages fertiggestellt, obwohl bereits in mehreren Ländern die Ratifizierungsverfahren begonnen hatten. Die einzelnen Abgeordneten im Bundestag haben diese Fassung dann 3 Arbeitstage vor den entscheidenden Beratungen zugeleitet bekommen.
Aufgrund der Komplexität des Vertrages und seines Umfangs war es dem einzelnen Abgeordneten in diesem Zeitraum nicht möglich den Vertrag und seine Begleitgesetze verantwortungsvoll durchzuarbeiten. Dass dies notwendig gewesen wäre hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu der von mir eingereichten Klage eindrucksvoll bewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler
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