Dr. Anja Weisgerber (CSU)
Abgeordnete EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Dr. Anja Weisgerber
Jahrgang
1976
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Bayern
Bundeslistenplatz
3, über Liste eingezogen
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(...) Wie meine Kollegen Markus Ferber und Dr. Ingo Friedrich, welchen Sie exakt dieselbe Frage stellten, möchte auch ich Ihnen die Beweggründe für die Reisekosten-Regelung und die zugrunde liegenden Vorteile näher bringen. Zum einen wird vom Europäischen Parlament das Ziel verfolgt, Missbrauch auszuschließen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
01.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Weisgerber,

gibt es einen wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass eine Natriumhypochloridlösung kontaminerte Rinderschlachtbetriebe nach positiven BSE-Fällen vollständig von BSE-Prionen befreit?

MfG
R.
Antwort von Dr. Anja Weisgerber
8Empfehlungen
17.03.2009
Dr. Anja Weisgerber
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de.

Bezug nehmend auf Ihre Frage, ob es einen wissenschaftlichen Nachweis dafür gibt, dass eine Natriumhypochloridlösung kontaminierte Rinderschlachtbetriebe nach positiven BSE-Fällen vollständig von BSE-Prionen befreit, kann ich Ihnen, nach Rücksprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, folgendes mitteilen:

Eine Kontamination des Fleisches und der Schlachtgeräte wird bereits während des Schlachtens nach Möglichkeit reduziert, indem moderne Schlachttechniken zum Einsatz kommen. So wird beispielsweise das Rückenmark noch vor der Spaltung abgesaugt. Sollte es zu einem BSE-positiven Fall kommen, sind im Maßnahmenkatalog Tierseuchen Teil XI BSE Verfahren festgelegt, die zur Inaktivierung des BSE-Agens geeignet sind. Diese Verfahren wurden in der nationalen Verordnung zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE umgesetzt. Die Reinigung und Desinfektion eines Schlachtbetriebes, in dem ein BSE-positiver Fall aufgetreten ist, ist nach § 4 Absatz 3 der genannten Verordnung folgendermaßen auszuführen:
" Die Reinigung nach […] ist mit heißem Wasser (ohne Hochdruck), die Desinfektion nach Absatz 2 Satz 2 ist mit einer
  • Natriumhypochloritlösung, die mindestens 2 Prozent freies Chlor enthält, oder mit einer
  • 1 N (4 %) Natronlauge
durchzuführen. Die Desinfektion nach Satz 1 ist so durchzuführen, dass die Einwirkungszeit mindestens 60 Minuten und ihre Temperatur bei Verwendung von 1 N (4 %) Natronlauge mindestens 20°C beträgt, bevor mit Wasser nachgespült wird."

Bei der Durchführung der Desinfektion sind alle Maßnahmen, die zum Schutz der Beschäftigten erforderlich sind (etwa das Tragen geeigneter Schutzausrüstungen, die Verwendung geschlossener Behältnisse), zu berücksichtigen. Nach einem positiven BSE-Nachweis in einem Schlachthof ist das Fett aus dem Fettabscheider vollständig zu entfernen und zu verbrennen. Die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen werden von der Behörde fortlaufend überwacht und nach Abschluss wird der Betrieb durch das Veterinäramt freigegeben.

Die genannten Desinfektionsmaßnahmen inaktivieren die infektiösen Prionen, die durch anschließendes Nachreinigen entfernt werden. Damit wird im Prinzip eine Erregerfreiheit erreicht. Einen wissenschaftlichen Nachweis, dass nach einer derartigen Desinfektion keinerlei BSE-Prionen mehr existieren, gibt es zwar nicht. Erfahrungswerte machen jedoch deutlich, dass unter Optimalbedingungen sämtliche Prionen abgetötet werden. Derartige Optimalbedingungen werden in der Regel nicht zu erreichen sein, so dass eine 100-prozentige Vernichtung der BSE-Prionen nicht zwingend vorliegt. Nach Desinfektion mit einer Natriumhypochloridlösung und bei Anwendung der vorgeschriebenen Schlachtverfahren ist aber davon auszugehen, dass eine Neuinfektion von Rindern in diesem Betrieb nicht möglich ist.

Mit herzlichen Grüßen

Dr. Anja Weisgerber
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Frage zum Thema Gesundheit
03.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr.Weisgerber,

die Krankenkassenbeiträge steigen bald ins unermessliche.Die Leistungen werden immer spärlicher,die Zuzahlungen immer höher und vieles muß man ohnehin schon selbst bezahlen.
Jetzt streiken die Ärzte und wollen mehr Geld.Da frage ich mich schon,wo kommt
das ganze Geld eigentlich hin?Die Ärzte bekommen es nicht,die Patienten müssen
immer mehr bezahlen,das Geld muß doch irgendwo verbraucht werden?
Können sie mir sagen wo das Geld verbleibt?
Auch möchte ich sie fragen,warum Naturheilkunde und Homöopathie von der
Krankenkasse nicht bezahlt wird?Nachweislich führt es meist zu besserem
Behandlungserfolg,ist ohne Nebenwirkungen und die Behandlung ist oft sogar
billiger als die schulmedizinische Behandlung,sofern eine Operation umgangen
werden kann.
Können Sie mir diesbezüglich Auskunft geben?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Anja Weisgerber
4Empfehlungen
24.03.2009
Dr. Anja Weisgerber
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.

Das Thema Gesundheitspolitik ist ein sehr wichtiges und schwieriges Thema, da trotz Reformansätzen und -durchführungen nach wie vor Probleme bestehen bleiben. Allerdings liegt die Kompetenz bezüglich dieses Themas in den nationalen Parlamenten. Die relevante Entscheidungsebene in diesem Fall ist daher die nationale Ebene. Die Europäische Union ist für diesen Bereich der Gesundheitspolitik nicht zuständig. Daher könnte Ihre Anfrage vermutlich besser vom Bundesgesundheitsministerium oder einem entsprechenden Abgeordneten im Deutschen Bundestag erläutert werden.

Dennoch möchte ich kurz Stellung zu Ihren Fragen nehmen.
Durch die Einführung des neuen Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 erhöhten sich die Beitragssätze vieler Kassen, da diese an den nun einheitlichen Beitragssatz angepasst werden mussten, der von der Bundesregierung festgesetzt wurde.
Dabei bemisst sich die Höhe des Beitragssatzes nach den Ausgaben für Gesundheit, z.B. für Arzneimittel, Kliniken und Ärzte, während der Fonds selbst ein Instrument ist, um die Beitragsgelder der Versicherten und die Steuermittel an die Kassen zu verteilen. Vorgabe ist, dass die Kosten der Krankenkassen zu 100 Prozent gedeckt sein müssen, damit die Kassen keine Schulden machen.
Nun stellt sich die Frage, wo die geleisteten Beiträge effektiv hinfließen. Bei der Betrachtung der Statistiken der vergangenen Jahre lassen sich drei große Ausgabenblöcke der Gesetzlichen Krankenversicherungen identifizieren: Krankenhäuser, Arzneimittel und Ärzte. Eine Aufstellung der Zahlen des Jahres 2007 beispielsweise ergeben, dass sich die Ausgaben hierbei zu 33,3 Prozent aus Krankenhäusern, zu 16,8 Prozent aus Arzneimitteln und zu 15 Prozent aus Arztkosten zusammensetzen; die übrigen Mittel werden vor allem für Heil- und Hilfsmittel, Zahnärzte/Zahnersatz, Krankengeld und Verwaltung ausgegeben.
In diesem Zusammenhang ist nun die Honorarreform relevant. Im Zuge der neuen Gesetzgebung kommt es zu einer Vereinheitlichung der Preise für Arztleistungen und zu einer bundesweiten Angleichung der Ärztegehälter. Ziel ist es, durch eine einheitliche Vergütung insbesondere in Ostdeutschland und weniger wettbewerbsfähigen Regionen die Gehälter anzuheben. Dies ist für manche Bundesländer vorteilhaft, während in Bayern, bedingt durch hohe Praxis- und Lebenshaltungskosten, vielfach Einbußen gefürchtet werden. Hier bin ich der Meinung, dass diese Form der Wettbewerbsverzerrung und das Abfließen von Geldern bayerischer Beitragszahler in andere Bundesländer keine optimale Lösung darstellen.

Zu Ihrer Frage bezüglich der Kassenleistungen im Bereich Homöopathie möchte ich Ihnen erklären, dass Naturheilverfahren zu dem Bereich gehören, in dem sich die Kassen auf Grund der allgemeinen Kostenexplosionen und auch aus Wettbewerbsgründen stark unterscheiden. Viele Kassen zahlen für alternative Heilverfahren nur nach Einzelfallprüfung, manche im Rahmen von Modellprojekten. Und nur wenige Kassen fördern Naturheilverfahren in der Form, dass sie sie als Satzungsleistung garantieren; allerdings werden im Allgemeinen naturheilkundliche Zusatzversicherungen angeboten. Das Sozialgesetzbuch, das für die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung maßgeblich ist, bezeichnet die bewährten Naturheilverfahren als besondere Therapieeinrichtungen und legt dazu in Paragraph 2, Abs. 1, fest: "Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen." Dies kann jedoch verschieden interpretiert werden, sodass Gesetzliche Kassen, denen alternative Behandlungsmethoden eher suspekt sind, oder die aus finanziellen Gründen einer Kostenübernahme kritisch gegenüber stehen, nur dann dazu bereit sind, wenn der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkasse eine Methode ausdrücklich angeordnet hat. Grundvoraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung bei alternativen Methoden ist die Behandlung durch einen zugelassenen Vertragsarzt (Kassenarzt). Viele Mediziner sehen in der Anwendung von natürlichen Heilverfahren keinen Widerspruch zur so genannten "Schulmedizin". Im Gegenteil, beide ergänzen sich im Sinne einer ganzheitlichen Behandlung. Beispielsweise werden von einigen Krankenkassen bei Verordnung durch einen Vertragsarzt pflanzliche und homöopathische Heilmittel abzüglich des gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteils übernommen. Unter den gleichen Voraussetzungen übernehmen die meisten Kassen auch die Kosten für Krankengymnastik und Massagen sowie für Wärme- und Kältetherapien.
Allerdings ist das derzeitige Angebot an "natürlichen Heilverfahren" sehr unübersichtlich. Auf dem Markt tummeln sich eine Reihe von "Alternativmethoden", die als natürlich und sanft angepriesen werden. Viele sind jedoch bis heute den Beweis für ihre Wirkung schuldig geblieben - oder die Heilsversprechungen konnten sogar als Täuschung entlarvt werden. In solchen Fällen gilt es, im Interesse aller Versicherten, die Gemeinschaft nicht mit den Kosten einer solchen "Therapie" zu belasten.
Um die wissenschaftliche Basis einiger Naturheilverfahren zu verbreitern, unterstützen einige Krankenkassen jedoch derzeit verschiedene Modellvorhaben. Nach Sichtung und Bewertung der auf diese Weise gesammelten Erkenntnisse wird dann darüber entschieden, ob das Verfahren in Zukunft zu den Regelleistungen der Krankenkassen gehören wird. Mit diesem ganzheitlichen Ansatz wird der wissenschaftliche Fortschritt mit der Qualität natürlicher Heilmethoden verbunden.
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
23.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Weisgerber,

vielen Dank für Ihre aussagekräftige Antwort. Eine Antwort, die unsere schlimmsten Befürchtungen bestätigt und eine Forderung www.spiegel.de des derzeitigen Bayr. Ministerpräsidenten Seehofer, aus 1994(!), zur traurigen Realität werden lässt:
"Im März 1994 forderte Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) in Brüssel eine EU-weite Einfuhrsperre, um "das nicht zu verantwortende Experiment am Menschen" zu beenden. Aber er konnte sich bei seinen EU-Kollegen nicht durchsetzen. Daraufhin verzichtete er auf "Alleingänge"."

Wer trägt nun die Verantwortung für das, lt. Seehofer, nicht zu verantwortende Experiment am Menschen bzw. wer stoppt nun endlich diesen Wahnsinn?

Deutsche und vor allem Bayerische Behörden sind dazu leider nicht in der Lage!

Muss es erst zu einer durchaus möglichen "Springflut" von vCJK-Erkrankungen bei unseren Kindern kommen, wie jüngst vom LMU-Prof. Dr. Kretzschmar in der FAZ www.faz.net

""Wir wissen aber nicht, ob in Form einer Springflut", kommentierte Hans Kretzschmar kürzlich in Lancet Neurology, "oder nur als ein unmerkliches Plätschern." behauptet?


MfG
R.
Antwort von Dr. Anja Weisgerber
8Empfehlungen
24.03.2009
Dr. Anja Weisgerber
Sehr geehrter Herr ,

wie bereits in unserer letzten Antwort dargelegt, sorgt der Maßnahmenkatalog Tierseuchen Teil XI dafür, dass bei einem positiven BSE-Falle eine Desinfektion durchgeführt wird, die so gründlich als möglich ist. Dieser Maßnahmenkatalog wurde von der Staatsverwaltung erlassen, dient der Eindämmung der Seuche und dem Schutz der Bürger und ist zudem nur eine von vielen Reaktionen der Behörden auf die Gefahren der BSE-Seuche. So ist die Verfütterung von Tiermehl an alle lebensmittelliefernden Tiere in Deutschland verboten. EU-weit ist die Verfütterung von aus Säugetiergewebe gewonnenen Futtermitteln an Wiederkäuer seit Juni 1994 verboten. Auch werden jährlich außerordentlich umfangreiche BSE-Tests vollzogen. Näheres hierzu entnehmen sie bitte der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ( www.bmelv.de ).

Mit herzlichen Grüßen

Dr. Anja Weisgerber
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Frage zum Thema Gesundheit
26.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Weisgerber,

von mehreren Medienberichten habe ich erfahren, dass der natürliche Zuckerersatz "Stevia rebaudiana" in der EU angeblich ab 2010 zugelassen wird und schon bald mit Stevia gesüßte Lebensmittel auf den Markt kommen.

Ist dies zutreffend?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Anja Weisgerber
6Empfehlungen
17.04.2009
Dr. Anja Weisgerber
Sehr geehrter Herr ,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage zum Thema Stevia und dem dadurch bekundeten Interesse an der EU-Gesetzgebung.

Der Zuckerersatz, der aus der Pflanzenart "Stevia rebaudiana" gewonnen wird, ist bereits seit Jahrhunderten der indigenen Bevölkerung Brasiliens und Paraguays bekannt, wo die Pflanze selbst als natürlicher Süßstoff verwendet wird. Während die hieraus gewonnenen Süßungsmittel Steviosid und Rebaudiosid A bereits in einigen Ländern, wie z.B. Japan, China, Malaysia und der Schweiz, genehmigt sind, werden diese bislang in den USA und in der Europäischen Union als Süßstoffe verboten, da die Nicht-Toxizität in Studien noch nicht ausreichend bewiesen wurde. Dennoch gibt es viele Interessengruppen, insbesondere Getränkehersteller wie Coca Cola, die stark an einem schnellen Zulassungsverfahren interessiert sind.

Nun haben Sie gehört, dass dies sich ab 2010 ändern soll, mit dem Erscheinen des Zuckerersatzes auf dem europäischen Markt.
Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass dies nach aktuellem Stand möglich, aber nicht vollkommen sicher ist. Nach der Ablehnung des Süßstoffes im Rahmen der Novel Food-Richtlinie im Jahr 2000, aufgrund nicht ausreichender Beweise für dessen Harmlosigkeit, läuft derzeit ein Verfahren zur Genehmigung als Nahrungsmittelzusatzstoff. Dafür muss in der EU zunächst die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA (European Food Safety Authority), verschiedene Studien analysieren, die sich auf dieses Produkt beziehen. Ziel ist es, durch eine festgelegte Reihe von Untersuchungen, Tests und Prüfungen sicherzustellen, dass der Stoff und eventuelle Reaktionsprodukte im Lebensmittel gesundheitlich unbedenklich sind. Im Rahmen der toxikologischen Bewertung wird dann ebenfalls ein Wert festgelegt, der ein Leben lang ohne gesundheitliches Risiko eingenommen werden kann, genannt ADI (Acceptable Daily Intake). Mit der Teilung dieser Dosis durch den Sicherheitsfaktor 100 berechnet sich dann die zulässige Höchstmenge des Zusatzstoffes für das jeweilige Lebensmittel.
Wird "Stevia Rebaudiana" als ungefährlich eingestuft, würde es, nach Vorschlag der Kommission und Zustimmung der Vertreter der Mitgliedsstaaten, zu einer Zulassung auf dem europäischen Markt kommen. Derzeit wird dieses Dossier durch EFSA geprüft, wobei allerdings noch keine Ergebnisse vorliegen und schlecht abgeschätzt werden kann, zu welchem Zeitpunkt die Untersuchungen abgeschlossen sein werden. Dennoch wird im Allgemeinen hier in Brüssel von einer positiven Bewertung ausgegangen. Es ist also wahrscheinlich, dass Stevia das Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen wird. Eine konkrete Zeitangabe bezüglich der voraussichtlichen Dauer des Prozesses bzw. des Erscheinens auf dem europäischen Markt gibt es jedoch derzeit noch nicht.

Ich hoffe, Ihnen durch meine Ausführungen geholfen zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

Ihre Anja Weisgerber
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Frage zum Thema Finanzen
08.04.2009
Von:

Sehr geehrter Frau Dr Weisgerber,

mich interessiert, wie Sie zu der neuen Reisekosten-Regelung von EU-Parlamentariern stehen, dass auch innereuropäisch Business-Class geflogen und abgerechnet werden darf.

Ich bin selber Vielflieger und stelle fest, dass viele Airlines auf innereuropäischen Strecken nicht wirklich eine Business Class anbieten, sondern höchstens eine durch einen Vorhang getrennten Sitzbereich. Die signifikanten Mehrkosten für Business Class Tickets ist durch den sehr marginal besseren Service nicht gerechtfertigt.

Ist es von EU Parlamentariern zuviel verlangt, Steuegelder zu sparen und Economy zu fliegen?

Ihre Reaktion interessiert mich.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Anja Weisgerber
3Empfehlungen
23.04.2009
Dr. Anja Weisgerber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Reisekostenabrechnung von EU-Parlamentariern vom 8. April 2009.

Wie meine Kollegen Markus Ferber und Dr. Ingo Friedrich, welchen Sie exakt dieselbe Frage stellten, möchte auch ich Ihnen die Beweggründe für die Reisekosten-Regelung und die zugrunde liegenden Vorteile näher bringen. Zum einen wird vom Europäischen Parlament das Ziel verfolgt, Missbrauch auszuschließen. So werden nach der neuen Regelung beispielsweise vom Parlament lediglich die Preise erstattet, die auf dem entsprechenden Flugticket stehen. In der Vergangenheit war es Abgeordneten möglich, pauschal abzurechnen. Trotzdem habe ich persönlich immer genau aufgelistet, wie meine Kosten sind und diese auch exakt abgerechnet, was eine enorme Buchführungsarbeit nach sich gezogen hat. Deshalb begrüße ich die Änderung sehr. Zum anderen ist der Hauptbeweggrund für die Buchung von Tickets in der Business-Klasse selbstverständlich derjenige der flexiblen Umbuchung und Stornierung. Auf der Suche nach einer praktikablen Regelung wurde das Reiseverhalten der Parlamentarier untersucht und festgestellt, dass es wegen kurzfristiger Termine und Verschiebungen sehr häufig zu Umbuchungen kommt. Bei einem Flugticket für die Economy-Klasse fallen dabei in der Regel erhebliche Kosten an. Im Gegensatz dazu sind Korrekturen des Reiseplans bei einem Business-Class-Ticket kostenfrei möglich. Damit ist die Entscheidung für die Business-Klasse zu begründen.

Ich hoffe, Ihre Frage in vollem Umfang beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Anja Weisgerber
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Ihre Frage an Dr. Anja Weisgerber
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