Dr. Anja Weisgerber (CSU)
Abgeordnete EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Dr. Anja Weisgerber
Jahrgang
1976
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Bayern
Bundeslistenplatz
3, über Liste eingezogen
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(...) Diese spezifische Regelung zur Budgetierung fällt allerdings nicht in mein Aufgabengebiet, da das Europäische Parlament sich mit dieser Thematik nicht befasst und es keine EU-Gesetzgebung zu den Krankenkassenausgaben innerhalb der Mitgliedsstaaten gibt. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Soziales
29.09.2007
Von:
Dr.

Bin Zahnarzt,67 Jahre,Sohn studiert Zahnmedizin,bin gesund,noch nicht verkalkt(was Grundlage des entsprechenden Verfassungsgrichtsurteils ist)bekomme September 2008 Kassenzulassung entzogen,was ich als Verstoss gegen das Grungesetz(Diskriminierung des Alters)ansehe.Werden Sie die Klage des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte gegen dieses Unrecht vor dem EuGH unterstützen?
Antwort von Dr. Anja Weisgerber
17Empfehlungen
30.11.2007
Dr. Anja Weisgerber
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Frage über das Portal www.abgeordnetenwatch.de, mit der ich mich eingehend beschäftigt habe.

Nach bundesdeutscher Gesetzgebung verliert ein Vertragsarzt bzw. Vertragszahnarzt nach Vollendung des 68. Lebensjahres seine Zulassung. Erlaubt bleibt den betroffenen Ärzten dann nur noch die privatärztliche Tätigkeit. Gegen diese Regelung wurden bereits mehrere Verfahren angestrengt, aber das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 16. April 1998 festgestellt, dass diese pauschale Regelung mit dem Grundgesetz konform ist und "eine Prüfung der individuellen Leistungsfähigkeit verfassungsrechtlich nicht erforderlich ist".

Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist hingegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Juni 2004, wonach Zahnärzte, die älter als 68 Jahre sind, als Vertretung für Vertragszahnärzte eingesetzt werden können.

Die Europäische Union kämpft bereits seit langem gegen Diskriminierungen aufgrund der ethischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung und nicht zuletzt gegen Diskriminierungen aufgrund des Alters. Mit der Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 hat die EU einen allgemeinen Rahmen für die Gleichberechtigung in Beschäftigung und Beruf geschaffen und den EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung dieser Richtlinie eine Frist bis zum 1. Mai 2003 gegeben. Deutschland hat eine Zusatzfrist zur Umsetzung der Bestimmungen hinsichtlich der Altersdiskriminierung in Anspruch genommen. Im Mai 2006 hat sich die Große Koalition dann auf das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" zur Umsetzung der EU-Vorgaben geeinigt. In diesem Gesetz ist allerdings auch geregelt, in welchen Fällen eine unterschiedliche Behandlung aufgrund des Alters zulässig ist. So kann beispielsweise ein Höchstalter für die Einstellung oder eine Altersgrenze in bestimmten Berufsgruppen nach deutschem Recht auch weiterhin zulässig sein, wenn diese unterschiedliche Behandlung "der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient".

Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Klage habe ich mich auch bereits mit dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte in Verbindung gesetzt. Dabei wurde mir gesagt, dass der Verband bereits eine Klagegemeinschaft ins Leben gerufen hat, in der sich über 30 betroffene Zahnärzte zusammengeschlossen haben, um gegen die Höchstaltergrenze vorzugehen. Diese Klage wird allerdings nicht vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt, sondern am Bundessozialgericht. Dabei ist noch nicht absehbar, ob auch der Europäische Gerichtshof mit dieser Sache betraut wird. Allerdings hat der Freie Verband Deutscher Zahnärzte bereits bei dem Jenaer Europarechtler Prof. Eichenhofer ein Gutachten eingeholt, welches die Zulässigkeit der deutschen Altershöchstgrenze für Ärzte aus europarechtlicher Sicht in Zweifel zieht. Aus diesem Grund halte ich ein mögliches Einschalten des Europäischen Gerichtshofes in diesem Fall für den richtigen Weg, um gegen diese Altersdiskriminierung vorzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Weisgerber
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Frage zum Thema Gesundheit
05.10.2007
Von:

Hallo Fr.Dr.Weisgerber

Wie sehen Sie die zukünftige Entwicklung von med.Rehabilitation in Europa. Hat das Rehasystem wie es in der Bundesrepublik augenblicklich mit gutem Erfolg betrieben wird auch in Europa eine Chance? Was müssen wir in Deutschland tun um dieses System besser zu vermarkten oder gibt es in Europa ein besseres System von denen wir lernen könnten? Wie ist die Wirtschaftlickeit von Rehazentren in unseren Nachbarländern?

mit freundlichen Grüßen
B.
Antwort von Dr. Anja Weisgerber
9Empfehlungen
15.10.2007
Dr. Anja Weisgerber
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre interessante Frage, die Sie mir über www.abgeordnetenwatch.de gestellt haben, möchte ich mich bei Ihnen herzlich bedanken. Sehr gern beziehe ich zum Thema Rehabilitation Stellung.

Zunächst ist zu sagen, dass die Gesundheitspolitik auf europäischer Ebene ein noch vergleichsweise junges Politikfeld ist. Seit den ersten nennenswerten Maßnahmen in den 80er Jahren hat sich zwar einiges getan, der Spielraum für legislative Aktivitäten ist aber nach wie vor sehr begrenzt. Grundsätzlich sollen EU-Maßnahmen die Gesundheitspolitiken der EU-Mitgliedstaaten nur ergänzen. Die Verantwortung der Mitgliedstaaten für ihre Gesundheitspolitik, die Verwaltung ihres Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung wird von der EU nicht angetastet. Die Union beschränkt sich darauf, zusammen mit den Mitgliedstaaten gemeinsame Ziele im Gesundheitswesen aufzustellen und die Gesundheitspolitiken der Mitgliedstaaten zu koordinieren. Die Art und Weise, wie das einzelne Land das gesteckte Ziel erreicht, bleibt weitestgehend ihm überlassen.

Europa steht im Gesundheitsbereich vor großen Herausforderungen. Dabei hat sich die Europäische Union ambitionierte Ziele gesteckt. Der allgemeine Zugang aller EU-Bürger zu den Gesundheitsdienstleistungen soll gesichert werden. Weiterhin will die EU sicherstellen, dass sowohl eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung als auch die langfristige Finanzierbarkeit der Gesundheitssysteme gewährleistet wird.

Bereits die EU-Charta sieht das Grundrecht der Europäischen Bürger auf eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung vor. Bei der Umsetzung dieser Ziele hat sich die EU viel vorgenommen. Wir können aber auch schon auf einige Erfolge zurückblicken. 2004 wurde beispielsweise die Europäische Krankenversicherungskarte eingeführt. Damit wird die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen bei einem vorübergehenden Aufenthalt im EU-Ausland erheblich erleichtert.

Im letzten Jahr wurde darüber hinaus ein eigenes Gesundheitsportal der EU eingerichtet, das unter ec.europa.eu für jedermann zugänglich ist. Dieses Portal liefert Informationen zu einer Vielzahl von Gesundheitsfragen sowohl für den Bürger als auch für den Fachmann.
Weiterhin beinhaltet es über 40.000 Links zu vertrauenswürdigen Quellen.
Durch die Übersetzung in alle Amtssprachen der EU stehen damit weltweit 1,5 Milliarden Menschen detaillierte Informationen zu Gesundheitsfragen zur Verfügung.

Momentan plant die Europäische Union darüber hinaus eine Richtlinie zu den Gesundheitsdienstleistungen, allerdings liegt dazu momentan leider noch kein Vorschlag der Kommission vor, weshalb leider noch nicht abzusehen ist, was diese Richtlinie konkret beinhalten soll.

Konkret zur medizinischen Rehabilitation ist zu sagen, dass zahlreiche EU-Staaten im Gegensatz zu Deutschland nicht über ein detailliertes System der medizinischen Rehabilitation verfügen. Daher gibt es in diesen Ländern oftmals nur ein unzureichendes Dienstleistungsangebot in diesem Bereich, das in erster Linie auf ambulante Behandlungen ausgerichtet ist. Das sehe ich als Chance für das deutsche Reha-System, da in den nächsten Jahren auch in den Bereichen Wellness und Fitness hohe Steigerungsraten zu verzeichnen sein werden. Auch mit Blick auf die immer älter werdende Gesellschaft rückt die Rehabilitation in den Mittelpunkt des Interesses.

Weitergehende Informationen wird Ihnen der "Verein zur Förderung der medizinischen Rehabilitation in Europa e.V." geben können, den Sie unter der Homepage www.vfr-europa.org erreichen können.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen etwas weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Anja Weisgerber
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Frage zum Thema Soziales
18.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Weisgerber,

im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit interessiere ich mich für die katholische Kirche und Ihrer Interessenvertretung in Brüssel. Diesbezüglich würde ich gerne erfahren, wie die kath. Kirche ihre Kontakte zu den EU-Institutionen pflegt, insbesondere zum EU-Parlament. Sucht die kath. Kirche den Kontakt zu den einzelnen EU-Abgeordneten, oder gibt es gemeinsame Gremien, in denen der Austausch und Zusammenarbeit möglich sind? Gibt es Schnittfelder der Tätigkeit der EU und der kath. Kirche? Wie sucht die Kirche ihre Interessen zu vertreten, macht sie Lobbyarbeit?
Für Ihre geneigte Mithilfe meine Fragen zu beantworten bedanke ich mich höflichst im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Monika Kocian
Antwort von Dr. Anja Weisgerber
5Empfehlungen
25.02.2008
Dr. Anja Weisgerber
Sehr geehrte Frau Kocian,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Frage über das Internet-Portal www.abgeordnetenwatch.de. Sehr gerne nehme ich zu diesem Thema Stellung.

Die katholischen Kirche zeichnet sich durch ein weitverzweigtes Vereins- und Verbandwesen aus. Dabei erstreckt sich das Verbandswesen auch auf Gebiete der Politik und Gesellschaft, wie beispielsweise durch die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) oder die Kolpingfamilie. Die Verbände geben zu vielen sozialpolitischen Fragen Antworten aus Sicht der katholischen Kirche.

Auch ich persönlich stehe in regelmäßigem Kontakt mit der Kolpingfamilie und der KAB, zumeist mit den regionalen Verbänden in Unterfranken. So war ich schon mehrfach als Rednerin bei Veranstaltungen der KAB und der Kolpingfamilie zu Gast, um dort über aktuelle europäische Entwicklungen zu informieren und zu diskutieren. Darüber hinaus habe ich schon mehrere Besuchergruppen der KAB im Europäischen Parlament empfangen können.

Ihre Frage, ob die Katholische Kirche auch direkt in Brüssel Lobbyarbeit betreibt, kann ich mit Ja beantworten. Seit dem 1. Januar 2008 gibt es das "Europabüro für katholische Jugendarbeit und Erwachsenenbildung" in Brüssel, mit dem das gemeinsame Büro der Europäischen Förderation für katholische Erwachsenenbildung (FEECA), der Internationalen Arbeitsstelle Erwachsenenbildung (IAE) und der Arbeitsgemeinschaft katholisch-sozialer Bildungswerke (AKSB) ersetzt wurde. Das Büro hat grundsätzlich die Aufgabe der Verfolgung von Gesetzgebungsprozessen, die für die katholische Kirche von Relevanz sind, die Information seiner Trägerverbände "Katholisches Netzwerk Jugend in Europa" und FEECA, sowie aktives Lobbying in Brüssel für die Interessen der Katholischen Kirche.
Seinen Sitz hat das Europabüro im Gemeindezentrum der deutschsprachigen katholischen Gemeinde in Brüssel.

Darüber hinaus hat auch die "Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union" Büros in Brüssel und Straßburg.

Hoffentlich habe ich Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihre wissenschaftliche Arbeit und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Anja Weisgerber
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Frage zum Thema Gesundheit
08.04.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Anja Weisgerber,

die Menschen haben es satt, mit der Lupe missverständliche Produktinformationen auf den Verpackungen zu enträtseln. Deshalb setzt sich foodwatch für das in England bereits erfolgreich verwendete Ampelsystem ein. Dort wird die Ampelkennzeichnung für Lebensmittel bereits auf 10.000 Produkten verwendet. Die Farben Rot, Gelb und Grün weisen für jeden verständlich auf den Gehalt an Fett, Zucker und Salz hin.


Die Nahrungsmittelindustrie, unterstützt von Horst Seehofer und der EU-Kommission, will dagegen ein irreführendes, unverständliches Zahlensystem, das die tatsächlichen Nährwerte verschleiert! Allerdings ist das kein Wunder. Das Ampelsystem würde deutlich machen: Viele verarbeitete Lebensmittel, zum Beispiel Frühstückscerealien und Joghurtdrinks, sind gnadenlos überzuckert und tragen zum drängenden Problem des Übergewichts - insbesondere von Kindern - bei. Ich bitte um Ihre Stellungnahme zur Ampelkennzeichung .

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Anja Weisgerber
6Empfehlungen
11.04.2008
Dr. Anja Weisgerber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage hinsichtlich der Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Sie mir über Abgeordnetenwatch zugesendet haben. Sehr gerne beziehe ich zu diesem Thema Stellung.

Am 30. Januar 2008 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln vorgelegt. Mit diesem Entwurf soll zur langfristigen Bekämpfung der Fettleibigkeit in Europa eine Modernisierung und Verbesserung des geltenden EU-Rechts im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung erreicht werden. Das Ziel ist eine bessere Aufklärung des Verbrauchers darüber, wie gesund die Lebensmittel sind, was als Voraussetzung für eine bewusste Kaufentscheidung dienen soll.

Die Debatte im Europäischen Parlament über den Vorschlag der Kommission hat gerade erst begonnen. Die Details der künftigen Verordnung werden noch diskutiert.

Momentan bestehen in den EU-Mitgliedstaaten große Unterschiede bei der Angabe der Nährwertinformationen auf Lebensmittelverpackungen. So wird beispielsweise in Großbritannien das von Ihnen erwähnte Ampel-Modell verwendet. Allerdings halte ich diese Lösung nicht für ideal, da beim Ampelsystem sehr pauschal zwischen guten und schlechten Lebensmitteln unterschieden wird. Es gibt aber keine guten und schlechten Lebensmittel, sondern nur gute oder schlechte Ernährungsgewohnheiten. Das vom Bayerischen Umwelt- und Verbraucherschutzministerium vorgeschlagene Säulenmodell könnte sich als beste Lösung erweisen. Dabei sollen die Lebensmittelhersteller verpflichtet werden, auf der Vorderseite der Verpackung den Brennwert sowie den Gehalt an Fett, Zucker, gesättigten Fettsäuren und Salz als Prozente vom empfohlenen Tagensbedarf grafisch darzustellen. Mit diesem System könnte jeder sehr leicht erkennen, wie viel vom Tagesbedarf an Zucker er beispielsweise mit dem Verzehr eines Riegels Schokolade bereits gedeckt hat.

In welche Richtung die Neuregelungen letzlich gehen werden, ist momentan leider noch nicht abzusehen. Ich werde mich aber im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments in jedem Fall für bessere und verständlichere Informationen für den Verbraucher einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Anja Weisgerber
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Frage zum Thema Gesundheit
15.04.2008
Von:
Evi

Sehr geehrte Frau Dr. Weisgerber,

was will die Bayerische Regierung gegen die Aufweichung des Rauchverbots, z.B. bei Stammtischen nach 21 Uhr, Privatfeiern in Speiselokalen unternehmen? Da ja am nächsten Tag wieder normaler Betrieb ist und die Gäste im verrauchten Lokal mit hoher Feinstaubbelastung sitzen müssen. Wird dies geduldet bis zu den Landtagswahlen ? Die Landesregierung sollte nicht vergessen, daß nur 25 bis 30 Prozent Raucher sind und 70 bis 75 Prozent Nichtraucher sind.

Mit freundlichen Grüßen
Evi
Antwort von Dr. Anja Weisgerber
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15.05.2008
Dr. Anja Weisgerber
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage über das Portal "Abgeordnetenwatch.de". Zunächst muss ich Ihnen leider sagen, dass ich in dieser Sache nicht der richtige Ansprechpartner bin. Das bayerische Gesundheitsschutzgesetz wurde vom bayerischen Gesetzgeber verabschiedet, die genaue Ausgestaltung des Gesetzes und seiner Ausnahmen liegt somit in der Hand des Bayerischen Landtags. Deshalb würde ich Ihnen empfehlen, sich mit Ihrer Frage auch an die zuständigen Landtagsabgeordneten zu wenden. Dennoch nehme ich als Europaabgeordnete zu diesem Thema gerne Stellung.

Um die Menschen hier in Bayern umfassend vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen, hat der Bayerische Landtag am 12. Dezember 2008 das Bayerische Gesundheitsschutzgesetz verabschiedet, das bereits am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist. Als gesundheitspolitische Sprecherin der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament und überzeugte Nichtraucherin begrüße ich die Initiative der Bayerischen Staatsregierung zum Nichtraucherschutz. Der Bayerische Umweltminister Dr. Otmar Bernhard erwartet, dass wir in einem Jahr etwa 1.000 Herzinfarkte weniger in Bayern haben werden. Dies wäre ein großer Erfolg des neuen bayerischen Nichtrauchergesetzes und ein wichtiger Schritt zum Schutz vor dem Passivrauchen.

Konkret zu Ihrer Frage ist zu sagen, dass es zu Stammtischen nach 21 Uhr keine Ausnahmen gibt, es sind auch von Seiten des Bayerischen Umweltministerium keine Ausnahmen geplant. Bei geschlossenen Gesellschaften oder Privatfeiern gibt es hingegen kein gesetzliches Rauchverbot, um die Persönlichkeitsrechte der Menschen nicht zu beschneiden.

Über das Gesundheitsschutzgesetz hinaus engagiert sich die Bayerische Staatsregierung im Rahmen ihrer Gesundheitsinitiative "Rauchfrei leben" auch sehr stark bei der Tabakprävention gerade bei jungen Menschen, was ich als gesundheitspolitische Sprecherin der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament sehr begrüße. Der bayerischen Jugendgesundheitsstudie 2005 zufolge rauchen 28 Prozent der 24jährigen in Bayern. Es gilt als erwiesen, dass das Einstiegsalter erheblichen Einfluss auf das Ausmaß der gesundheitlichen Spätfolgen des Rauchens hat. Deshalb hat die Staatsregierung das ehrgeizige Ziel aufgestellt, die Raucherquote bei Jugendlichen bis 2015 um 25 Prozent zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde beispielsweise das Projekt "Rauchfreier Sportverein" gestartet. An dieser Aktion können Sportvereine teilnehmen, die auf Tabakwerbung und Sponsoring bei Veranstaltungen verzichten und aktiv für Rauchfreiheit eintreten. Eine weitere Maßnahme ist die Einrichtung der "Helpline Bayern". Unter der Telefonnummer 0800 1418 141 können sich Raucher und Raucherinnen fachkundige Beratung geben lassen und sich über ortsnahe Angebote zur Rauchentwöhnung informieren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen deutlich machen, wie wichtig der Bayerischen Staatsregierung der Nichtraucherschutz ist und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Anja Weisgerber
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