Fragen und Antworten


Ich teile Ihre Meinung, dass wir entschieden gegen jegliche Form von Steuerbetrug und -hinterziehung vorgehen müssen.

Da Sie nach der Funktionsweise der Doppik fragen, möchte ich zuerst auf die Rechtslage in Abgrenzung zur Kameralistik eingehen: Die Doppik und die Kameralistik gelten heute als Grundsysteme des öffentlichen Rechnungswesens.

Die Doppik und die Kameralistik gelten heute, wie Sie wissen, als Grundsysteme des öffentlichen Rechnungswesens. Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) kann die Haushaltswirtschaft in ihrem Rechnungswesen kameral oder nach den Grundsätzen der staatlichen doppelten Buchführung nach § 7a HGrG (staatliche Doppik) gestaltet werden.