Christine Lambrecht (SPD)
Kandidatin Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Christine Lambrecht
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des deutschen Bundstags
Wohnort
-
Wahlkreis
Bergstraße
Ergebnis
41,6%
Landeslistenplatz
3, Hessen
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Frage zum Thema Bürgerrechte
21.08.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

finden Sie nicht, Sie sollten die Fragen aus diesem Forum beantworten? Für mich steht Bürgernähe der Politiker an erster Stelle - wie sollen Sie uns vertreten, wenn Sie sich um die Fragen der Bürger nicht kümmern?

Vielleicht beantworten Sie meine Frage:


Werden Sie sich bei einem Wahlerfolg für die Einführung der Volksabstimmung einsetzen, wo sehen Sie die Vor- und Nachteile und wie sehen Sie die Chancen, dass wir hier in Deutschland damit vorankommen.

Beste Grüße
Antwort von Christine Lambrecht
bisher keineEmpfehlungen
07.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

wir bekommen täglich zwischen 80 und 150 e-Mails. Darunter sind zwischen 80 und 90 % so genannte Spam- oder Massenmails, auf die wir prinzipiell nicht reagieren. Bei vielen Fragen, die über "Kandidatenwatch" gestellt werden, handelt es sich ebenfalls um anonyme Massenmails, die auf dieser Seite unkontrolliert an jeden beliebigen Abgeordneten geschickt werden. Ich halte es für ein Problem, dass die Macher dieser Seite dem einen seriösen Anstrich geben. Ich halte im Übrigen auch ein Konzept einer Internetseite für fragwürdig, bei dem ohne Absprache Daten der Kandidaten unvollständig ins Netz gesetzt werden und dann vom Seitenbetreiber 100 Euro dafür verlangt werden, dass weitere Informationen auf die Seite gesetzt werden. Das ist kaum seriös und es hat auch mit Demokratie nichts zu tun.

Mittlerweile ist auch aufgefallen, dass über "Kandidatenwatch" gestellte Fragen von identischen Absendern an verschiedene Abgeordnete sich widersprechende persönliche Angaben enthalten, die einen Missbrauch dieser Form der Fragestellung deutlich machen.

Ich habe es mir zur Regel gemacht, nur Anfragen zu beantworten, bei denen der Absender über die Mailadresse hinaus ersichtlich ist, die aus meinem Wahlkreis kommen. Aus Ihrer Mail ist nicht ersichtlich, ob sie nur an mich oder nicht noch an hunderte andere Empfänger gegangen ist. Ich konnte ihr lediglich einen Namen und einen Provider entnehmen. Aufgrund der täglichen Flut von Mails bin ich gezwungen, Mails, die keine näheren Hinweise auf den Absender, besonders seinen Wohnort und den Grund, warum die Mail an mich gerichtet wurde, enthalten, wie einen anonymen Brief zu behandeln.

Ich bitte Sie also, mir ihre Anschrift mitzuteilen und den Grund, warum Sie sich an mich wenden (z.B., ob Sie in meinem Wahlkreis wohnen). Zu einem Dialog gehört ja schließlich, dass man weiß, mit wem man es zu tun hat. Dann werde ich Ihre Mail gerne beantworten, bzw. Ihnen bei der Suche nach dem für Sie zuständigen Abgeordneten der SPD behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Lambrecht

MdB
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Frage zum Thema Bürgerrechte
02.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Lambrecht.

Bei der Durchsicht dieses Forums fielen mir Fragen von Mitbürgern an Sie ins Auge, deren Antwort auch mich interessieren.
Gleiches gilt für die Präsenz Ihres Kollegen und Mitbewerbers um einen Sitz im Bundestag, Herrn Dr. Meister.
Mir fiel jedoch ein ganz erheblicher Unterschied, nämlich der, dass Herr Dr. Meister an ihn gestellte Fragen umfangreich (vielleicht nicht immer für mich persönlich befriedigend) beantwortet, auf. Sie und Herr Kramer leider überhaupt nicht.
Wie Sie wissen, spielt bei der Vergabe der Erststimme bei den meisten Wählern immer eine gewisse subjektive Komponente eine Rolle, wobei ich hier den Begriff "Bürgernähe" meines Vorgängers in diesem Forum, Herrn Sollors, aufgreifen möchte. Man möchte wissen, dass der Vertreter aus "meinem" Kreis sich auch für meine Belange und Fragen interressiert.
Ich hoffe, Ihre Reaktion (man kann es eigentlich nicht als solche bezeichnen) auf ernsthafte Fragen, die die Bürger im Kreis Bergstraße bewegen hat nichts mit Ihrem besseren Landeslistenplatz und dem Umstand, dass Sie auf Erststimmen nicht angewiesen zu sein scheinen, zu tun?
Bei Herrn Kramer mag man dies mit der offensichtlichen Aussichtslosigkeit eines FDP-Kandidaten für ein Direktmandat begründen, bei einem langjährigen MdB hätte ich mir jedoch mehr Engagement für den Einzelnen gewünscht.

Mit freundlichen Grüßen.

Antwort von Christine Lambrecht
bisher keineEmpfehlungen
07.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

wir bekommen täglich zwischen 80 und 150 e-Mails. Darunter sind zwischen 80 und 90 % so genannte Spam- oder Massenmails, auf die wir prinzipiell nicht reagieren. Bei vielen Fragen, die über "Kandidatenwatch" gestellt werden, handelt es sich ebenfalls um anonyme Massenmails, die auf dieser Seite unkontrolliert an jeden beliebigen Abgeordneten geschickt werden. Ich halte es für ein Problem, dass die Macher dieser Seite dem einen seriösen Anstrich geben. Ich halte im Übrigen auch ein Konzept einer Internetseite für fragwürdig, bei dem ohne Absprache Daten der Kandidaten unvollständig ins Netz gesetzt werden und dann vom Seitenbetreiber 100 Euro dafür verlangt werden, dass weitere Informationen auf die Seite gesetzt werden. Das ist kaum seriös und es hat auch mit Demokratie nichts zu tun.

Mittlerweile ist auch aufgefallen, dass über "Kandidatenwatch" gestellte Fragen von identischen Absendern an verschiedene Abgeordnete sich widersprechende persönliche Angaben enthalten, die einen Missbrauch dieser Form der Fragestellung deutlich machen.

Ich habe es mir zur Regel gemacht, nur Anfragen zu beantworten, bei denen der Absender über die Mailadresse hinaus ersichtlich ist, die aus meinem Wahlkreis kommen. Aus den meisten Mails ist nicht ersichtlich, ob sie nur an mich oder nicht noch an hunderte andere Empfänger gegangen ist. Auch Ihrer Mail kann ich lediglich einen Namen und einen Provider entnehmen. Aufgrund der täglichen Flut von Mails bin ich gezwungen, Mails, die keine näheren Hinweise auf den Absender, besonders seinen Wohnort und den Grund, warum die Mail an mich gerichtet wurde, enthalten, wie einen anonymen Brief zu behandeln.

Auch Sie bitte ich, mir Ihre Anschrift mitzuteilen. Zu einem Dialog gehört ja schließlich, dass man weiß, mit wem man es zu tun hat.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht
MdB
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Frage zum Thema Bürgerrechte
05.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

in Hinblick auf die nächste Bundestagwahl würden mich ihre Antworten auf einige drogenpolitische Fragen interessieren. Das Thema Drogenpolitik ist sicherlich nicht das entscheidende Thema in diesem Wahlkampf, aber für mich persönlich und sicherlich einige andere Bürger ein wichtiges Thema.

Halten sie eine Strafverfolgung von Konsumentinnen illegaler Drogen für grundsätzlich sinnvoll oder würden sie sich für eine Verlagerung von der Repression hin zu mehr Prävention einsetzen ?

Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 entschieden, dass bei einer "geringen Menge" Cannabis von einer Strafverfolgung grundsätzlich abzusehen ist, aber derzeit besteht nur die Möglichkeit für die Staatsanwaltschaft / das Gericht das bereits eröffnete Verfahren einzustellen. Würden sie sich dafür einsetzen eine "geringen Menge" Cannabis so straffrei zu stellen, dass die Polizei nur bei dem Überschreiten dieser Menge tätig werden muss ?

Wie bewerten sie den Vorschlag den Besitz einiger weniger Hanfplanzen straffrei zu stellen um Cannabiskonsumenten so eine Eigenversorgung außerhalb des Schwarzmarktes zu ermöglichen ?

Derzeit müssen die Konsumentinnen illegaler Drogen auch ohne eine berauschte Teilnahme am Strassenverkehr mit führerscheinrechtlichen Konsequenzen rechnen. Halten sie dies für gerechtfertigt oder sollte es wie bei der Droge Alkohol Grenzwerte geben die ausschließlich bei einer Teilnahme im Strassenverkehr zur Geltung kommen ?

Könnten sie sich vorstellen Möglichkeiten zu schaffen um den Verkauf von Cannabis unter Berücksichtigung des Jugend- und Verbraucherschutzes und begleitenden Maßnahmen (Informationensmaterial, Safer Use Hinweise etc.) legal zu ermöglichen ?

Über eine Beantwortung dieser konkreten Fragen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christine Lambrecht
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07.09.2005
Sehr geehrter Herr Plennert,

wir bekommen täglich zwischen 80 und 150 e-Mails. Darunter sind zwischen 80 und 90 % so genannte Spam- oder Massenmails, auf die wir prinzipiell nicht reagieren. Bei vielen Fragen, die über "Kandidatenwatch" gestellt werden, handelt es sich ebenfalls um anonyme Massenmails, die auf dieser Seite unkontrolliert an jeden beliebigen Abgeordneten geschickt werden. Ich halte es für ein Problem, dass die Macher dieser Seite dem einen seriösen Anstrich geben. Ich halte im Übrigen auch ein Konzept einer Internetseite für fragwürdig, bei dem ohne Absprache Daten der Kandidaten unvollständig ins Netz gesetzt werden und dann vom Seitenbetreiber 100 Euro dafür verlangt werden, dass weitere Informationen auf die Seite gesetzt werden. Das ist kaum seriös und es hat auch mit Demokratie nichts zu tun.

Mittlerweile ist auch aufgefallen, dass über "Kandidatenwatch" gestellte Fragen von identischen Absendern an verschiedene Abgeordnete sich widersprechende persönliche Angaben enthalten, die einen Missbrauch dieser Form der Fragestellung deutlich machen.

Ich habe es mir zur Regel gemacht, nur Anfragen zu beantworten, bei denen der Absender über die Mailadresse hinaus ersichtlich ist, die aus meinem Wahlkreis kommen. Aus Ihrer Mail ist nicht ersichtlich, ob sie nur an mich oder nicht noch an hunderte andere Empfänger gegangen ist. Ich konnte ihr lediglich einen Namen und einen Provider entnehmen. Aufgrund der täglichen Flut von Mails bin ich gezwungen, Mails, die keine näheren Hinweise auf den Absender, besonders seinen Wohnort und den Grund, warum die Mail an mich gerichtet wurde, enthalten, wie einen anonymen Brief zu behandeln.


Ich bitte Sie also, mir ihre Anschrift mitzuteilen und den Grund, warum Sie sich an mich wenden (z.B., ob Sie in meinem Wahlkreis wohnen). Zu einem Dialog gehört ja schließlich, dass man weiß, mit wem man es zu tun hat. Dann werde ich Ihre Mail gerne beantworten, bzw. Ihnen bei der Suche nach dem für Sie zuständigen Abgeordneten der SPD behilflich sein.



Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht

MdB
Ergänzung vom 13.09.2005
Sehr geehrter Herr Plennert,

ich bitte Sie noch einmal um Verständnis, dass ich sehr rigorose Kriterien anwende, welche Mail-Anfragen ich beantworte. Wir bekommen hunderte von Mails am Tag und in diesen Tagen unendlich lange Fragenkataloge zu Spezialthemen.

Das Internet gehört für mich zu den alltäglichen Kommunikationsmitteln und kein Bundestagsabgeordneter muss heute mehr beweisen, dass er es auch nutzt. Ohne das Internet geht es gar nicht mehr. Aber für mich heißt "Politik machen" nicht nur, vor dem Computer zu sitzen, sondern vor allem raus zu gehen und mit den Menschen zu reden. Das mag vielen hier in diesen Foren unmodern und uncool vorkommen, es gibt aber Menschen, die wollen das und ich bin damit sehr erfolgreich. Vor allen Dingen in meinem Wahlkreis ist das sehr wichtig.

Im Anhang finden Sie die Antworten der SPD an die Fragen des Deutschen Hanf-Verbandes, die alle Ihre Fragen ausführlich beantwortet.


Mit freundlichen Grüßen,

Christine Lambrecht

MdB



Antworten der SPD zu Fragen des Deutschen Hanf Verbandes

Frage 1:
Wollen Sie die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten generell eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Die SPD sieht Cannabis nicht als harmlose Droge an. Deshalb wollen wir an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis festhalten. Die dieser Haltung entsprechenden Regelungen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stehen für uns nicht zur Disposition. Denn in aktuellen Studien zur Auswirkung des nichtmedizinischen Cannabis-Konsums wird immer wieder auf die Gefährlichkeit durch eine ganze Reihe akuter und langfristiger Beeinträchtigungen hingewiesen. So ist auch zu beobachten, dass bei den ambulanten Drogenberatungsstellen der Anteil der Klienten, die wegen eines Cannabisproblems in die Behandlung kommen, stetig zunimmt.

Frage 2:
Werden Sie sich für eine bundesweit einheitliche "geringe Menge"
Cannabis einsetzen? Wenn ja, welcher Grenzwert schwebt Ihnen vor?

Ausgehend von der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes von Cannabis, befürworten wir eine einheitliche Regelung zur Festlegung der Kriterien für die Einstellungspraxis nach § 31a BtMG. Als Reaktion auf die so genannte "Haschisch-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts von 1994, regte die SPD-geführte Bundesregierung bei den hierfür zuständigen Landesjustizministerien vor allem die Festlegung einer "geringen Menge" für den Eigenkonsum an. Diese scheiterte vor allem an der starren Haltung der unionsgeführten Bundesländer. Nichtsdestotrotz gibt es heute in Deutschland zur Verfahrenseinstellung nach § 31a BtMG eine im Wesentlichen einheitliche strafrechtliche Praxis und Rechtsprechung.

Frage 3:
Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur
Deckung des Eigenbedarfs eher milder, verschärfen oder unverändert lassen?

Aufgrund der Gefährlichkeit des nichtmedizinischen Konsums von Cannabis wollen wir an dem Verbot des Anbaus von Tetra Hydro Cannabinol (THC)-haltigen Hanfpflanzen festhalten. Die hierzu getroffenen Regelungen wollen wir beibehalten.

Frage 4:
Halten Sie das Verbot von Hanfsamen in diesem Zusammenhang für sinnvoll
oder werden sie sich für dessen Abschaffung einsetzen?

Hanfsamen fallen nicht grundsätzlich unter das gesetzliche Verbot des BtMG.
Gemäß § 1 Abs. 1 BtMG in Verbindung mit der Anlage I des BtMG fallen nur solche Hanfsamen als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel unter das Verbot, die THC-haltige Pflanzen hervorbringen. Damit soll dem verbreiteten Vertrieb von Cannabissamen für den individuellen Anbau von Hanf zu Rauschzwecken entgegengewirkt werden.



Frage 5:
Halten Sie es für sinnvoll, dass Cannabiskonsumenten bei der
Überprüfung der Fahreigenschaften gegenüber Alkoholkonsumenten
benachteiligt werden oder setzen Sie sich eher für eine Gleichbehandlung
ein?

Wir setzen uns vornehmlich dafür ein, dass Kraftfahrzeugführerinnen und -führer ohne jegliche berauschende Substanzen am Straßenverkehr teilnehmen. Da mit verschiedenen psychotropen Substanzen grundsätzlich unterschiedliche Rauschindikationen verbunden sind, ist eine gänzliche Gleichbehandlung schwierig. Damit aber eine mit der Messung der Blutalkoholkonzentration vergleichbar verlässliche Überprüfung der Fahrtauglichkeit von Cannabiskonsumenten möglich wird, hat die SPD-geführte Bundesregierung zur Lösungsfindung eine Kommission eingesetzt.

Frage 6:
Wie stehen Sie zur Einführung eines THC-Grenzwertes analog zu Alkohol, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten?

Wir wollen verlässliche Parameter, aufgrund derer zuverlässige Rückschlüsse auf die Fahrtüchtigkeit von Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr gezogen werden können. Wie beschrieben, befinden wir uns im Rahmen der eingesetzten interdisziplinären Kommission in der Diskussion. Sobald hier wissenschaftlich fundierte Ergebnisse erzielt worden sind, streben wir die Etablierung eines Grenzwertes an.

Frage 7:
Halten Sie das Verbot des Handels mir Genusshanfprodukten für sinnvoll? Werden Sie sich für eine Legalisierung/Regulierung des Marktes einsetzen? Oder wollen Sie eher die Strafverfolgung von Cannabishändlern noch weiter verschärfen?

Hanfgenussmittel unterliegen nicht allesamt dem Verbot des BtMG. Viele Produkte, wie Hanfsamen, Hanföl, Hanfmehl, oder THC-freie Hanfblätter sind frei verkäuflich. Im Hinblick auf die THC-haltigen Produktbereiche wollen wir an der bestehenden Verbotsregelung festhalten. Wir sehen derzeit keine Veranlassung, ein Freigabesignal für eine berauschende Substanz zu geben. Auch die Weltgesundheitsorganisation lehnt eine Freigabe von THC-haltigen Hanfprodukten ausdrücklich ab und hält an dem obligatorischen Cannabisverbot der Suchtstoffübereinkommen der Vereinten Nationen fest. Deutschland ist zur Umsetzung der Übereinkommen vertraglich verpflichtet.

Frage 8:
Sehen Sie Handlungsbedarf bei der Anwendung von Cannabis als Medizin?

Unser Gesundheitswesen ist gut, auch im internationalen Vergleich. Jeder erhält notwendige medizinische Leistungen auf der Höhe des medizinischen Fortschritts. Das soll auch so bleiben.

Die Leistungen der Krankenversicherung immer wieder dem Fortschritt der medizinischen Erkenntnis anzupassen, bleibt Aufgabe von medizinischer Wissenschaft und der Selbstverwaltung von Krankenkassen und Leistungserbringern.

Anstrengungen, um wirksame Arzneimittel auf der Basis von Cannabis in den Verkehr bringen zu können, werden befürwortet. Dies kann jedoch wie bei allen Arzneimitteln nur auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des BtMG erfolgen. Danach müssen insbesondere reproduzierbare Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der eingesetzten Arzneimittel wissenschaftlich nachgewiesen werden. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können die entsprechenden Wirkstoffe in die Anlage III des BtMG (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) aufgenommen werden. Dies ist bislang aufgrund klinischer Prüfungen für die Cannabis-Wirkstoffe Nabilon und Dronabinol erfolgt.

Frage 9:
Wollen Sie die Strafverfolgung von Menschen beenden, die Cannabis nachweislich aus medizinischen Gründen nutzen, und sich für angemessenen Zugang zu Hanfarzneimitteln einsetzen?

Dort, wo Cannabis im Einklang mit arzneimittel- und betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften als Medikament eingesetzt wird, findet eine Strafverfolgung selbstverständlich nicht statt.

Frage 10:
Wie stehen Sie zur Nutzung von Hanf als Biorohstoff? Wollen Sie sich für eine verstärkte Förderung von Hanf in der Landwirtschaft etc. einsetzen und bürokratische Hürden abbauen oder planen Sie eher, gegen Nutzhanf vorzugehen?

Der Anbau von Nutzhanf als Biorohstoff, z. B. für die Textilindustrie, wird von der SPD ausdrücklich begrüßt. Insbesondere in den östlichen Bundesländern sind in den letzten Jahren große Investitionen getroffen worden, nicht zuletzt wurden dadurch neue Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Landwirtschaft geschaffen. Dieses findet auch in der Entscheidung des EU-Agrarministerrates aus dem Juli 2000 Anerkennung, die eine verbindliche Förderung für die Verarbeitung von Hanf und kurzen Flachsfasern vorsieht.

Es ist allerdings aus unserer Sicht unumgänglich, im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes den THC-Gehalt der aus Hanf gefertigten Produkte zu überwachen.
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Frage zum Thema Steuern
14.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Lambrecht!
Wie stehen Sie zu der Frage, daß Wohnmobile über 2,8 t ab dem 1.5.05 KFZ-Steuern nach Hubraum bezahlen sollen, obwohl diese doch auf Klein-LKW-Chassis aufgebaut sind? Bisher wurden dies Fahrzeuge nach Gewicht besteuert, da diese Klein-LKWs ja nicht mit PKWs vergleichbar sind. Mit der neuen Steuer werden damit Wohnmobile mit mindestens 100%, ältere Mobile sogar bis zu 500% mehr belastet. Mir ist zwar bekannt, daß diese Steuererhöhung im Moment ausgesetzt ist, dies wird sich jedoch nach der Wahl bestimmt ändern. Ihre Stellungsnahme zu diesem Thema erwartend, verbleibt
mit freundlichem Gruß
.
68642 Bürstadt
Wähler in Ihrem Wahlkreis
Antwort von Christine Lambrecht
1Empfehlung
15.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates im September 2004 die Straßenverkehrszulassungsordnung geändert. *Schwere Geländewagen* mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t, auch bekannt als so genannte Sport Utility Vehicles (SUV), werden seit dem 1. Mai 2005 als Personenkraftwagen zugelassen und besteuert.

Diese schweren Fahrzeuge mit hohem Kraftstoffverbrauch eignen sich zwar für die Nutzung im Gelände, wie der Name schon sagt, werden aber als Pkw und nicht als Nutzfahrzeuge eingesetzt und dienen als Prestigesymbol.

Der Nutzung als Pkw wurde bislang steuerlich nicht ausreichend Rechnung getragen. Denn die schweren Geländewagen wurden nicht emissionsbezogen und nach Hubraum besteuert - wie Pkw -, sondern wie Nutzfahrzeuge nach ihrem zulässigem Gesamtgewicht; hierdurch verminderte sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer beträchtlich.

Welche kraftfahrzeugsteuerlichen Folgen die Änderungen der Straßenverkehrs­zulassungsordnung auf *Wohnmobile* haben, ist derzeit Gegenstand von Gesprächen unter den Ländern, die für die Steuerverwaltung zuständig sind. Den Ländern fließt auch das Aufkommen aus der Kraftfahrzeugsteuer ausschließlich zu.

Aufgrund von Äußerungen ist zu befürchten, dass einige Länder, insbesondere das CSU-regierte Bayern, die höhere Besteuerung für schwere Geländewagen zum Anlass nehmen wollen, die Steuern auch für Wohnmobile deutlich zu erhöhen, obwohl dies mit der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung gar nicht bezweckt ist.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich deshalb dafür ein, dass eindeutig klargestellt wird, dass Wohnmobile nicht höher besteuert werden als bisher.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Lambrecht
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