Christine Lambrecht (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Christine Lambrecht
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des deutschen Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bergstraße
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Hessen
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(...) Der Bereich der Sicherheitspolitik, insbesondere der Polizei fällt ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Aus diesem Grund kann ich mir schlecht vorstellen, dass die Stadt Viernheim ein Interesse an einer "Citystreife" hat. Ich rate Ihnen daher, sich an den Gewerbeverein/Citygemeinschaft der Stadt Viernheim zu wenden und dort Ihre Ideen und Vorschläge für einen privaten Sicherheitsdienst zu unterbreiten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Christine Lambrecht
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Frage zum Thema Internetsperren
20.06.2009
Von:

Guten Tag Fr Lambrecht,

in meinem Wahlkreis hängen Ihre Plakate.
Warum sind Sie nicht für die Löschung von Kinderpornoseiten, sondern hüllen den Mantel des Schweigens darüber?

Kennen sie Artikel5 GG und wie lässt sich der Leitgedanke "Eine Zensur findet nicht statt" mit Ihrem Abstimmverhalten vereinbaren?

Gruß aus Wald-Michelbach
Antwort von Christine Lambrecht
1Empfehlung
24.06.2009
Christine Lambrecht
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Frage vom 22. Juni 2009. Sie lässt mir Raum für folgende Klarstellung. Selbstverständlich bin ich dafür, dass Netzanbieter Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten löschen und zwar freiwillig. Bei dem am Donnerstag vom Deutschen Bundestag mit der Mehrheit der Stimmen von Union und SPD verabschiedeten Gesetz zur Zugangserschwerung von kinderpornographischen Seiten im Internet handelt es sich um die Regelung einer Ausnahme. Auf die Sperrliste des BKA kommen nur solche Seiten mit kinderpornographischen Inhalten, die nicht freiwillig gelöscht werden, nicht hingegen andere Inhalte. Nur wenn die Anbieter nicht freiwillig ihrer Pflicht zur Löschung nachkommen, kommt das Gesetz zum Tragen und die Seiten werden als ultima ratio gezielt gesperrt. Bei einer Güterabwägung zwischen dem Recht von Kindern auf körperliche Unversehrtheit und der Meinungs- oder Informationsfreiheit geht nach meiner Meinung das Recht von schutzlosen Kindern vor. Denn der Schutz der Kinder und ihrer Menschenwürde ist unsere Pflicht als Gesetzgeber. Strafbare Handlungen können nicht mit der Meinungsfreiheit oder Informationsfreiheit begründet werden. Damit die Informationsfreiheit auf jeden Fall gewahrt bleibt, bin ich zudem sehr zufrieden, dass wir es als SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen mit der CDU erreicht haben, dass ein unabhängiges, Gremium, das vom Bundesdatenschutzbeauftragten zu bestellen ist, die Sperrliste beim BKA kontrollieren und nachträglich verändern kann. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB
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Frage zum Thema Internetsperren
24.06.2009
Von:

Sehr geehrte Fr. Lambrecht,

ihr Beantwortung der Frage von Hr. Thomas Bauer hat mich einigermaßen entsetzt. Sie heben hier darauf ab, das erst wenn Netzbetreiber eine Seite mit kinderpornografischem Inahlt nicht freiwillig löschen, diese mit dem Stoppschild ("gesperrt") versehen wird. Meines Wissens nach ist aber das Anbieten von solchen Seiten in Deutschland strafbar! Wie kann man in diesem Zusammenhang also von einer Freiwilligkeit sprechen?

Daher in diesem Zusammenahng die Frage an Sie, ob sie dies wirklich so meinen wie Sie es als Antwort geschrieben haben, daß mit diesem Gesetzt der Zugang zu Seiten mit strafrechtlichen kinderpornografischen Inhalt nur gesperrt wird, wenn der Betreiber nicht freiwillig seine strafbare Handlung einstellt??

Darüber hinaus kommen Sie auf die Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit zu sprechen. Dies sind Rechte, die eigentlich nur durch die Justiz eingeschränkt werden kann. Mit welcher Begründung verzichtet daher die SPD auf die richterliche Kontrolle dieser Sperrungen mit allen sich daraus ergebenden Vorteilen von Öffentlichkeit, Transparenz und Rechtssicherheit für davon Betroffene incl. der Möglichkeit sich dagegen vor einem Gericht zu verantworten bzw zu wehren?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Christine Lambrecht
bisher keineEmpfehlungen
30.06.2009
Christine Lambrecht
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 24.6.2009. Ich denke nach wie vor, dass wir mit dem Gesetz einen wichtigen Beitrag leisten, um die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet besser als heute zu bekämpfen. Mit dem Grundsatz "Löschen vor Sperren" haben wir eine rechtsstaatlich klare Regelung durchgesetzt: Zuerst muss alles getan werden, dass kinderpornografische Internetseiten aus dem Netz gelöscht werden. Erst wenn das nicht möglich ist, wird es eine Sperrung der Seite geben. Die Regelung ist rein präventiv, transparent und bietet umfassende Rechtsschutzmöglichkeiten.

Zur weiteren Information verweise ich auf die Fragen und Antworten zu den Zugangssperren des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/volltextsuche , die umfassend auf das Thema eingehen.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Lambrecht, MdB
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Frage zum Thema Internetsperren
01.07.2009
Von:

Sehr geehrte Fr. Lambrecht,

bedauerlicherweise haben Sie den Kern meiner Frage nicht beantwortet. Daher die Frage nochmals in verkürzter Form:
Wie kann es Ihrer Meinung nach sein, daß Seiten mit kinderpornografischem Inhalt, welche von einem deutschen Provider in Deutschland gehostet wird, seitens der zuständigen Strafverfolgungsbehörden nicht gelöscht werden kann, sondern mit einem Stoppschild ("gesperrt") versehen werden muß? Zitat Ihrer Antwort an Hr. Bauer:
"Auf die Sperrliste des BKA kommen nur solche Seiten mit kinderpornographischen Inhalten, die nicht freiwillig gelöscht werden, nicht hingegen andere Inhalte. Nur wenn die Anbieter nicht freiwillig ihrer Pflicht zur Löschung nachkommen, kommt das Gesetz zum Tragen und die Seiten werden als ultima ratio gezielt gesperrt"

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Arbeit
11.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Christine Lambrecht,

derzeit geht es darum mit nahezu allen Mitteln Arbeitsplätze zu erhalten. Die Arbeitslosen geraten dabei etwas in den Hintergrund. Insbesondere werden Menschen die jahrzehntelang in Arbeit waren und innerhalb des Leistungsbezuges ALG I keine Arbeit fanden und wegen Ersparnissen dann keinerlei Leistungen bekommen total benachteiligt. Keinen Zuschuß zur Krankenversicherung oder Rentenkasse, keinen Vermittlungsgutschein zur Arbeitsfindung, keine Teilnahme am Programm 50 plus zur Integration in den Arbeitsmarkt. Finden Sie dies so richtig oder muss der Gesetzgeber hier korrigiereren?


Mit freundlichen Grüßen aus Abtsteinach
Antwort von Christine Lambrecht
bisher keineEmpfehlungen
25.08.2009
Christine Lambrecht
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11.08.2009.

Sie stellen darin die Behauptung auf, dass Arbeitslose, die innerhalb des Leistungsbezuges von ALG I keine neue Arbeit gefunden haben und von Ersparnissen leben keinerlei Leistungen beziehen. Das trifft meines Erachtens nicht zu. Statt den Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") erhalten diese auch weiterhin die Leistungen für Arbeitslose nach dem SGB III. Gleichzeitig unterliegen sie auch nicht den gleichen Pflichten wie die Leistungsempfänger, die die Grundsicherung nach dem SGB II ("Hartz IV") beziehen, etwa zur Einhaltung einer Eingliederungsvereinbarung nach dem SGB II. Ziel der Arbeitsförderung nach dem SGB III ist neben dem Erhalt von Arbeitsplätzen auch die Verkürzung der Dauer von Arbeitslosigkeit. Die Agenturen für Arbeit erbringen ebenfalls Leistungen der Arbeitsvermittlung, Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Gründungszuschüsse sowie weitere Leistungen, etwa zur Weiterbildung. Sind Arbeitslose durch die Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge bedürftig, können sie auch einen Zuschuss für die Krankenversicherung bekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
15.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

wie immer, seit der Wiedervereinigung, kommt kurz vor Wahlen das Thema "Abschaffung des Solidaritätszuschlags" auf. Ich finde es auch endlich an der Zeit dass diese, doch auf Zeit angelegte Sonderabgabe endlich wegfallen müsste. Da diese Abgabe auf die Einkommenssteuer erhoben wird, wird sie nur von den Leistungsträgern der Gesellschaft aufgebracht, die sowieso schon über Gebühr belastet werden, obwohl sie es doch sind die den Karren Deutschland am laufen halten. Wie schon eine alte Weisheit sagt kann man eine Kuh nicht ewig melken. Meine Fragen an Sie lauten:
1. Was tun Sie um den seit inzwischen 19 Jahren erhobenen Solidaritätszuschlag endlich abzuschaffen?
2. In welchem Zeitrahmen wollen Sie dieses Ziel erreichen?
3. Welche Position wird Ihre Partei, die SPD in dieser Frage einnehmen?
Antwort von Christine Lambrecht
bisher keineEmpfehlungen
25.08.2009
Christine Lambrecht
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Frage vom 15.08.09.

Ihre Meinung habe ich zur Kenntnis genommen. Der Solidaritätszuschlag ist zwar unbefristet, wird aber sicherlich keine Aufgabe für immer sein. Gegen eine schnelle Abschaffung spricht aber, dass die weitere wirtschaftliche und soziale Unterstützung der neuen Bundesländer derzeit noch immer notwendig ist. Der Solidaritätszuschlag geht in das allgemeine Steueraufkommen ein, aus dem Jahr für Jahr ostdeutsche Länder und Kommunen unterstützt werden.

Bedenken Sie bitte auch, dass wir ohne den Soli unter Umständen mehr Mittel für Arbeitslosengeld aufbringen müssten.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB
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