Christine Lambrecht (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Christine Lambrecht
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des deutschen Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bergstraße
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Hessen
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Ja, ich bin bereit, mir die Studie anzuschauen, sie liegt mir auch vor und ja, ich halte das Thema einer sozialen Grundsicherung von Menschen, die aus irgendeinem Grund ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen können, für ein wichtiges Thema. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Christine Lambrecht
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
14.11.2007
Von:

Sehr geehrter Frau Lambrecht,

die Problematik der Ortsdurchfahrt B44 in Groß Rohrheim dürfte Ihnen bekannt sein. Jetzt können wir Ihnen auch erklären, wie die falschen Zahlen bezüglich der Missachtung des Durchfahrtverbotes für LKW zustande kommen.

Der Hilfssheriff Lohr ( so nennt er sich selber) lässt bei Verkehrskontrollen viele Fahrzeuge unkrontolliert durchfahren, so dass der Verdacht entstehen könnte, er verstehe das Wort HILFE falsch. Es soll Hilfe leisten, den unberechtigten LKW Verkehr aus dem Ort herauszuhalten, und nicht Hilfe leisten, den Firmen Meinhardt, Herrmann etc. die Durchfahrt zu ermöglichen.

All dies ist schriftlich und fotomäßig dokumentiert und den entsprechenden Stellen ( Polizei Lampertheim, Staatsanwaltschaft Darmstadt) zugeleitet worden, aber diese Halter fahren weiterhin durch den Ort. Im Durchschnitt fahren so 10 bis 20 LKW pro Stunde unberechtigt durch, das sind die realen und auch nachweisbaren Zahlen !

Jetzt haben wir die folgende Fragen an Sie:

1) Wieso werden die wöchentlich ca 300 Anzeigen von der Polizei nicht bearbeitet
2) Wieso wird die idiotische Beschilderung nicht verbessert, weil die Halter mit Fahrtziel Mannheim nichts anfangen können, wenn sie nach BIblis wollen, oder Groß Gerau, wenn sie nach Gernsheim bzw zur Autobahn wollen.
3) Wieso wird das Nachtfahrverbot nicht kontrolliert
4) Es gibt technische Möglichkeiten, den Verkehr zu überwachen, wieso werden diese nicht eingesetzt?

Dies haben wir auch der Spitzenkanditatin im hessischen Wahlkampf, Frau Ypsilanti, vorgeschlagen, aber bis jetzt auch keine Antwort. erhalten

Mit freundlichen Grüßen aus der hessischen Provinz
i.A.

PS: Gerne senden wir Ihnen einen Stapel Unterlagen zu
Antwort von Christine Lambrecht
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27.11.2007
Christine Lambrecht
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für den Hinweis bezüglich der örtlichen Polizei. Da Fragen zur Polizei und ihrer personellen Ausstattung aber in den Zuständigkeitsbereich der Länder und Kommunen fallen, habe ich mir erlaubt, Ihre Anfrage an den SPD-Landtagsabgeordneten Norbert Schmitt, MdL, und den Bürgermeister der Gemeinde Groß-Rohrheim Heinz Roos weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB
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Frage zum Thema Soziales
18.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

laut Presseberichten sollen aus den Überschüssen der Bundes-Agentur für Arbeit in Nürnberg für die dort beschäftigten Beamten in 2007/2008 ca. 5 Milliarden Euro als langfristige Absicherung ihrer Pensionen entnommen werden.

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden ausschließlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern entrichtet. Es ist den Beitragszahlern nicht mehr vermittelbar und unverantwortlich wie von seiten der Politik für eine Berufsgruppe, welche sich an den Sozialkassen in keiner Weise beteiligt, die Mittel
zweckentfremdet werden.

Bei der Erhöhung der Bezugsdauer von ALGI für ältere Arbeitnehmer wurde wochenlang unter den Parteien gestritten. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 1 bis 3 Milliarden Euro. Die 5 Milliarden Euro Pensionsrückstellungen für die BA-Beamten wurden dagegen von der Politik nur am Rande erwähnt.
Im Prinzip ist diese Vorgehensweise vergleichbar mit dem Griff in die Rentenkasse bei der Wiedervereinigung durch die Kohlregierung.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich zu diesem Thema äußern würden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christine Lambrecht
1Empfehlung
28.11.2007
Christine Lambrecht
Sehr geehrter Herr ,

erfreulicherweise verzeichnet die Bundesagentur für Arbeit in letzter Zeit Überschüsse. Dies ermöglicht die Senkung des Beitragssatzes für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zum anderen wird ein Versorgungsfonds für die Ruhestandsbeamten der Bundesagentur für Arbeit eingerichtet. Durch die Übertragung von Mitteln aus der Versorgungsrücklage des Bundes in einen eigenständigen Versorgungsfond der Bundesagentur werden allerdings keine Mittel zweckentfremdet.

Die Einrichtung eines Versorgungsfonds ist richtig, da die Beamtenversorgung - wie alle Alterssicherungssysteme - vor der Herausforderung der dauerhaften Sicherung der Versorgungsleistungen für die Zukunft stehen. Sie entspricht dem grundgesetzlich verankerten Grundsatz der Alimentation von Beamten. Dieser verpflichtet den Dienstherrn einen dem Amt entsprechenden Unterhalt des Beamten und seiner Familie sicherzustellen. Daraus folgt ein Verzicht auf eigene (offene) Beiträge der Beamten für ihre Versorgung, wie das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat. Dies schließt nicht aus, dass bei der Finanzierung der Alimentation im Ruhestand eine kapitalgedeckte Anlage des Dienstherrn in Form eines Versorgungsfonds begründet wird. Zudem wird gewährleistet, dass die Mittel des Versorgungsfonds ausschließlich zu Versorgungszwecken Verwendung finden und sachfremde Zugriffe hierauf ausgeschlossen sind.

Mit dem Versorgungsfonds soll die personelle Selbstverantwortung der Bundesagentur gestärkt und eine konjunkturelle Unabhängigkeit und finanzielle Nachhaltigkeit der Mittelaufbringung für zukünftige Personalausgaben erreicht werden. Erfasst werden ca. 8000 vorhandene Versorgungsempfänger und ca. 20.000 aktive Beamte der Bundesagentur. Angesichts der demographischen Entwicklung bildet der Versorgungsfonds eine dauerhafte und systemgerechte Gewährleistung der Beamtenversorgung im Rahmen der personellen Selbstverwaltung der Behörde.

Die Einrichtung eines eigenständigen kapitalgedeckten Sondervermögens bei der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht die Übernahme der auch beim Versorgungsfonds des Bundes verfolgten Anlageziele Sicherheit, Liquidität und Rendite.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.12.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Lambrecht!

Laut einem Pressebericht der "Süddeutschen Zeitung" würde es bei dem Gesetzentwurf zum Sexualrecht, der am 13.12. in die letzte Beratung kommt, nach Ihrer Meinung um "Prostitution" gehen, nicht um nicht-kriminalisierungswürdige Handlungen insbesondere zwischen jugendlichen Personen. Hiermit frage ich Sie:

A) Was hat es mit Bekämpfung von Prostitution o.ä. zu tun, wenn erotische, nicht pornographische und selbstgemachte Fotos von 17 1/2jährigen mit Fotos von Vergewaltigungen von Kleinkindern gleichgesetzt werden?

B) warum ist die Bundesregierung nicht auf die Kritik der Sachverständigen und meiner Kollegen in der FDP-Fraktion eingegangen, das die Bestimmungen zu den "Gegenleistungen” eben keine geldlichen oder sachlichen Gegenleistungen umfassen, sondern ein obskuren, allgemeingültigen Begriff, der selbst Liebe als Gegenleistung klassifiziert und

C) Oder darf ich mir es so vorstellen, dass die Bundesregierung die obskuren Ideen der angehörten Staatsanwälte unterstützt, dass diese schon selber entscheiden was gute und was schlechte Pornographie sei (wurde in der Expertenanhörung so geäußert!) und sich damit Legislativbefugnisse aneignen wollen?

Mit freundlichen, liberalen Grüßen
Antwort von Christine Lambrecht
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18.12.2007
Christine Lambrecht
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 10.12.2007.

Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen bleiben grundsätzlich straflos - wie heute schon. Mit dieser Klarstellung hat Bundesjustizministerin Zypries auf unzutreffende Äußerungen der letzten Woche im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz der Bundesregierung zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern reagiert, der Anfang nächsten Jahres vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll.

"Der Gesetzentwurf stellt nicht unter Strafe, wenn zwei Jugendliche eine sexuelle Beziehung miteinander haben. Daher sind andere Aussagen von Oppositionspolitikern in den Medien falsch. Kein Jugendlicher muss befürchten bestraft zu werden, wenn er einen anderen ins Kino einlädt und hofft, dass es zum Austausch von Zärtlichkeiten oder sexuellen Berührungen kommt", erklärte Brigitte Zypries. Mit dem Gesetzentwurf folgt die Bundesregierung ihrer europarechtlichen Pflicht, die Vorgaben eines Rahmenbeschlusses der Europäischen Union in nationales Recht umzusetzen.

Der Rahmenbeschluss hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche vor dem Abgleiten in die Prostitution zu schützen. Deshalb muss die Vornahme sexueller Handlungen mit einem Kind, also mit einer Person unter 18 Jahren, unter Strafe gestellt werden, wenn dafür Geld oder sonstige Gegenleistungen geboten werden. Bislang wurde eine Person über achtzehn bestraft, wenn sie an einer Person unter sechzehn sexuelle Handlungen vorgenommen und dafür bezahlt hat. Künftig wird – aufgrund der europarechtlichen Vorgaben - das Schutzalter für Opfer von sechzehn auf achtzehn angehoben. Gleichzeitig verlangt der Rahmenbeschluss, dass der Täterkreis auch auf Personen unter achtzehn ausgedehnt wird. "Schutzzweck unseres Gesetzes ist es, ein Abgleiten von Kindern und Jugendlichen in die Prostitution verhindern. Es ist absurd, wenn behauptet wird, dass ein geschenktes Kaugummi oder ein Kinobesuch sexuelle Beziehungen zwischen Jugendlichen strafbar machen. Es ist verantwortungslos, unsere redlichen Bemühungen, Kinder vor Prostitution zu schützen, durch gezielte Falschinformationen zu diskreditieren", betonte Zypries.

Mit dem Gesetz soll ein sexueller Missbrauch von Jugendlichen und die Gefahr der Prostitution von Kindern und Jugendlichen vermieden werden. Nach diesem Sinn und Zweck müssen die Strafverfolgungsbehörden die gesetzlichen Regelungen auslegen und anwenden. So versteht es sich von selbst, dass einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen nach einer Kinoeinladung nicht vom Gesetz erfasst werden. Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist vielmehr, dass die sexuellen Handlungen tatsächlich als Gegenleistung für das Entgelt erfolgen. Der Eingeladene muss also die sexuellen Kontakte nur deshalb zulassen, weil er dafür Geld oder einen sonstigen Vorteil bekommt.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Lambrecht, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
01.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

wie stehen Sie zur Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in der IHK. Ich bin seit 30 Jahren selbstständiger Handelsvertreter und habe noch nie die Dienste in irgendeiner Weise in Anspruch ge- nommen bezw. benötigt. Trotzdem muß ich - für mich nicht un- erhebliche - Zwangsbeiträge zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Christine Lambrecht
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15.01.2008
Christine Lambrecht
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 1.1.2008. Sicherlich empfinden Sie diese Zwangsbeiträge als Belastung. Die Frage, ob die Aufgabenstellungen der IHK nur durch Zwangsmitgliedschaft zu erfüllen sind, stellt sich zu Recht. Die IHK ist unter anderem zuständig für die Ausbildungsstandards, Prüfungen und die Überwachung der Ausbildungsordnung. Sie erfüllt somit gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Bei Freiwilligkeit der Mitgliedschaft würden aber sicherlich nur solche Betriebe, die die Leistungen der IHK in Anspruch nehmen, dafür freiwillig Beiträge zahlen. Sie müssten folglich deutlich höhere Beiträge dafür in Kauf nehmen. Allerdings mehren sich auch in die SPD Stimmen, die sich für die Abschaffung der Zwangsbeiträge stark machen. Solange noch kein Alternativkonzept vorliegt, sehe ich aber leider keine Möglichkeit, wie die Aufgaben der IHK derzeit auf andere Weise zufrieden stellend erfüllt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
05.01.2008
Von:

sehr geehrte Frau Lambrecht,

in Lampertheim hatten Sie wahrscheinlich gegnügend Gelegenheit, das Thema mit den Beteiligten zu besprechen

Wahrscheinlich hat Ihnen Herr Roos gesäuselt, dass er "im Rahmen seiner Möglichkeiten" Kontrollen durchführen will, sein Standardspruch. In einem Arbeitszeugnis würde man schreiben, "er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden", sprich mangelhaft.

Wenn man bedenkt dass trotz Durchfahrtsverbot selbst an Weihnachten über 11 LKW beobachtet würden, kann man sich vorstellen, wie die LKW Fahrer über das Verbot denken.

Was schlagen Sie vor, wie das Problem gelöst werden kann?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christine Lambrecht
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24.01.2008
Christine Lambrecht
Sehr geehrter Herr ,

da mir nicht bekannt ist, dass Herr Roos mir etwas "ins Ohr gesäuselt" hätte, habe Sie den Boden der Tatsachen momentan anscheinend verlassen. Daher sehe ich keine Veranlassung im Rahmen dieses Forums weiter zu diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB
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Ihre Frage an Christine Lambrecht
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