Christine Lambrecht (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Christine Lambrecht
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des deutschen Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bergstraße
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Hessen
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(...) Ihren Ärger über die Belästigung von Verbrauchern durch (0)900er Rufnummern kann ich gut nachvollziehen. Allerdings ist für die Kontrolle von Missbrauch nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die Bundesnetzagentur als Bundesaufsichtsbehörde mit der entsprechenden Aufsichtsfunktion zuständig. Sie können auf der Homepage der BNA unter der Rubrik "Verbraucherservice Telekommunikation" die entsprechende Telefonnummer zur Kontrolle eingeben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
29.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Lambrecht,
so allmählich geht Kleinrentnern wie meiner Frau (561 €) und mir (408 €) die Puste aus.
Gestern war bei "Hart aber Fair" eine Diskussion zum Thema "Was tut unsere Regierung?" mit Frau Nahles und ein paar anderen Generalsekretären (FDP, CSU), die über sich über lange Strecken mit dem Thema "Bundespräsidentenkandidatur" aufhielt.
Könnnen Sie sich vorstellen, wie egal das uns Wählern im Moment ist?
Im Gegensatz dazu ist es uns keineswegs egal, wann diese unsägliche Öl-Gaspreiskopplung endlich abgeschaftt wird!
Und jetzt haben die Finanz-Spekulanten auch noch das Öl als Objekt entdeckt. Na, Mahlzeit!
Und dieser Staat, dessen Kontrollorgan schließlich die Abgeordneten sind, gewinnt bei jeder Preiserhöhung prächtig mit

Hier einmal ein diesbezügliches Interview aus dem Jahre 2005!
Bezeichnend ist der politische Wirkungsgrad bei wichtigen sozialen Fragen! "Was tun die oben eigentlich?"

Künast fordert Abschaffung der Öl-Gaspreis-Kopplung

Angesichts weiter steigender Gaspreise hat sich Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast gegen die seit Jahrzehnten geübte Praxis einer Preisbindung zwischen Heizöl und Erdgas ausgesprochen. "Die Kopplung an den Ölpreis muss endlich abgeschafft werden. Russisches Gas hat nichts mit arabischem Öl zu tun", sagte sie der "Bild"-Zeitung . Auch der Vorsitzende des Bunds der Energieverbraucher, Aribert Peters, kritisierte den Marktmechanismus scharf: "Die Preiskopplung ist völlig willkürlich. Denn wenn der Ölpreis sinkt, wird danach der Gaspreis regelmäßig nicht auch gesenkt."
Das Bundeskartellamt äußerte sich ebenfalls besorgt über die Entwicklung.
www.finanznachrichten.de

Könnte von heute sein, dieser Text, gell?

Meine Frage an Sie: Werden Sie sich im Bundestag oder bei den entsprechenden Gremien für die Abschaffung dieser unsäglichen Preiskopplung einsetzen? Vielleicht etwas wirkungsvoller als Frau Künast? (Die SPD war auch in dieser Regierung!)

Freundliche Grüße aus Lampertheim

Melitta &

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.06.2008
Von:
R.

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

wie lange muss ich noch auf die GmbH UG warten?

Mit freundlichen Grüßen
R.
Antwort von Christine Lambrecht
4Empfehlungen
12.06.2008
Christine Lambrecht
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Reform des GmbH-Rechts. Derzeit befindet sich der Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen noch in den Beratungen. Die Berichterstattergespräche hierzu sind weitgehend abgeschlossen. Eine inzwischen von der Bundesregierung vorgelegte Formulierungshilfe wird im Rechtsausschuss kommender Woche beraten. Im Herbst ist mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zu rechnen.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB
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Frage zum Thema Soziales
02.07.2008
Von:

s.g. frau mdb lambrecht,

der unterzeichner ist contergangeschädigt und zu 100% schwerbehindert; aufgrund der behinderung wurde seit jahren pflegegeld nach der stufe II des sgb XI gezahlt;
nach einem wechsel der krankenkasse zur dkv (es besteht ein rahmenvertrag seitens der bundesrechtsanwaltskammer mit der dkv) hat diese nun mitgeteilt, es werde das pflegegeld erst nach! ablauf des betreffenden monats gezahlt, somit nachschüssig, was zuvor von der privaten kk des unterzeichners nicht gemacht wurde; es fand der unterzeichner heraus, daß es keine möglichkeit gibt die jeweilige kk auf einen auszahlungstag festzulegen, denn es wurde im sgb XI nicht festgelegt wann das pflegegeld zu zahlen ist; es kann somit die dkv über vier wochen hinweg mit dem geld der pflegegeldempfänger arbeiten und hat auf kosten dieser leistungsempfänger einen erheblichen zinsgewinn;
der unterzeichner sieht hier einen nachholbedarf des gesetzgebers, da dieser es schlichtweg vergessen hat den pflegekassen den auszahlungstag vorzuschreiben, denn es müßte für alle kassen gesetzlich verbindlich festgelegt werden, daß das pflegegeld vorschüssig! am anfang eines monats für den betreffenden monat auszuzahlen ist, zumal auch im sgb XI ein hinweis auf die anwendung des bgb fehlt, welche dazu führen würde, daß im falle eines fehlenden fälligkeitszeitpunktes die sofortige auszahlung zu erfolgen hat;
das zurückhalten des pflegegeldes (ohne ersichtlichen grund, wenn man einmal den reinen zinsgewinn ausser acht läßt ) führt letztlich dazu, daß ua. der unterzeichner die pflegeleistungen zunächst aus eigenen mitteln zahlen muß und dann erst die leistungen aus der pflegekasse erhält, wobei aber (man höre und staune!) die dkv auf einer zahlung der beiträge zur kranken- und pflegeversicherung zum anfang eines jeden monats besteht;
das sgb XI ist doch ein bundesgesetz und es kann doch hier nicht jede kasse machen was sie will nur weil man den auszahlungstag vergessen hat festzulegen!
mit besten grüßen
g.
Antwort von Christine Lambrecht
bisher keineEmpfehlungen
07.07.2008
Christine Lambrecht
Sehr geehrter Herr Wagner,

ich habe es mir aufgrund der Flut von Bürgeranfragen zur Regel gemacht, mich auf die Beantwortung von Fragen aus meinem Wahlkreis, dem Kreis Bergstraße, oder meine Fachgebiete betreffend zu konzentrieren. Ich bitte Sie deshalb, sich an Ihren SPD-Wahlkreisabgeordneten Herrn Dr. Rainer Tabillion oder gleich an die für Ihr Anliegen zuständige Fachpolitikerin, Frau Helga Lopez, zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Lambrecht
MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.08.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie meine Anfrage beantworten würden, obwohl ich nicht in Ihrem Wahlkreis wohne (immerhin stamme ich von der Bergstraße). Deutschland hat die UN-Konvention gegen Korruption im Jahr 2003 unterzeichnet, aber noch immer nicht ratifiziert, trotz zahlreicher Absichtsbekundungen u.a. auf G8-Ebene. Auch das Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarats ist seit fast 10 Jahren nicht ratifiziert. Hauptgrund ist die ausbleibende Reform des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB). Wie setzen Sie sich persönlich und Ihre Fraktion für die baldige Reform des o.g. Strafrechtsbestands und die Ratifizierung der beiden genannten Abkommen ein? Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Dr.
Vorstandsmitglied von Transparency International Deutschland e.V.
Antwort von Christine Lambrecht
1Empfehlung
20.08.2008
Christine Lambrecht
Sehr geehrter Herr Dr. ,

zur Umsetzung internationaler Rechtsinstrumente zur Verhütung und Bekämpfung von Korruptionsstraftaten - unter anderem auch des VN-Übereinkommens gegen Korruption- liegt dem Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beratung vor. Zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben müssen allerdings auch die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung geändert werden. Die entsprechenden Änderungen sind in dem Entwurf nicht enthalten, weil sich die gesetzgeberische
Aktivität hierzu aus der Mitte des Parlaments entfalten soll.

Für die SPD-Bundestagsfraktion steht die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung außer Zweifel. Wir wollen den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung sowohl zur Umsetzung der internationalen Vorgaben als auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ausdehnen.

Nach dem geltenden Recht sind die Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern nur in den Formen des Stimmenkaufs und -verkaufs bei Abstimmungen als Abgeordnetenbestechung nach § 108e Strafgesetzbuch (StGB) und der Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung strafbar. Die auf der Ebene des Europarats und der Vereinten Nationen entstanden Konventionen (Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption vom 27.1.1999 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31.10.2003) enthalten Vorgaben zu einer weiteren Erfassung von Korruptionstaten von und gegenüber Abgeordneten und führen daher zu einem Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht.

Umsetzungsbedarf besteht außerdem aufgrund der BGH-Rechtsprechung (Wuppertaler Korruptionsskandal und Kölner Müllskandal), da bei Korruptionshandlungen von und gegenüber kommunalen Mandatsträgern eine erhebliche Lücke besteht. Der BGH entschied im sog. "Wuppertaler Korruptionsskandal", dass kommunale Mandatsträger keine Amtsträger i.S.v. § 11 Abs.1 Nr.2 StGB sind, soweit sie nicht mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut sind.

In der letzten Wahlperiode hatte die rot--grüne Koalition bereits einen ersten Anlauf unternommen, das bislang straflose Annehmen, Sichversprechenlassen oder Fordern von Vorteilen für Mandatshandlungen unter Strafe zu stellen. Durch die vorgezogene Neuwahl kam es jedoch nicht zum Abschluss. Die Fortsetzung der Beratungen mit der auf diesem Gebiet eher zögerlichen CDU/CSU sind jedoch sehr schwierig. Bislang
konnten wir leider noch keine Einigung mit unserem Koalitionspartner erzielen.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Lambrecht

MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.08.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Lambrecht,
Ihre Antwort an Herrn Dr. Forster vom 21.04.2008 habe ich aufmerksam gelesen.
Sie haben Recht, der SPD in Hessen fehlen Funktionäre vom Format Herbert Wehner. Die gewählten Landtagsabgeordneten müssen bedienungslos den Direktiven der Partei folgen.
Nur so kann Andrea Ypsilanti zur Ministerpräsidentin gewählt werden um dann zum Wohle des Volkes zu regieren.
Dann müssen die Schüler und Eltern nicht länger unter den desolaten Bedingungen an den Schulen leiden.
Dann können die, die nicht studieren können, weil sie nicht wissen, wie sie die Studiengebühren aufbringen sollen, studieren.
Dann gibt es keine Opfer von Kriminalität, weil es in jeder Stadt eine Polizeistation gibt.

Frau Lambrecht, werden auch Sie Andrea Ypsilanti bei ihrem zweiten Versuch unterstützen ?

Hochachtungsvoll
Antwort von Christine Lambrecht
6Empfehlungen
20.08.2008
Christine Lambrecht
Sehr geehrter Herr ,

selbstverständlich werde ich Andrea Ypsilanti unterstützen. Das habe ich nun wirklich immer wieder mehr als deutlich gemacht.

Der SPD-Landesvorstand hat einstimmig -- selbstverständlich auch mit meiner Stimme - beschlossen, Gespräche mit den Grünen und der Partei Die Linke zur Bildung einer rot-grünen-Regierung zu führen.

Für mich ist das die notwendige Konsequenz aus dem Wahlergebnis und aus dem Verhalten der FDP. Die CDU hat im Wahlkampf gesagt, sie ist nur zu einer Koalition mit der FDP bereit. die FDP hat gesagt, sie ist steht nur für eine Koalition mit der CDU und will auf keinen Fall mit den Grünen oder der SPD zusammenarbeiten. Die Grünen haben nur rot-grün als einzige Möglichkeit gesehen und eine Zusammenarbeit mit der CDU definitiv ausgeschlossen. Die SPD hat sich auf rot-grün festgelegt und eine Zusammenarbeit mit der Linken ausgeschlossen, in der Hoffnung, den Wählern klar machen zu können, dass die Linke im Landtag einen Politikwechsel verhindern könnte. Die Wähler haben es anders gewollt. Irgendwer wird nun von seinen Festlegungen abrücken müssen.

Wichtiger als die Frage "Wer mit Wem?" ist aber die Frage, für welche Politik man steht. Wir haben im Wahlkampf einen Politikwechsel zu einer sozialen Moderne zur Wahl gestellt. Wir haben den Menschen eine einschneidende Änderung der Energiepolitik versprochen, die Abschaffung der Studiengebühren, Investitionen in Bildung, Kinderbetreuung und öffentliche Sicherheit. Dafür haben wir ein großartiges Ergebnis bekommen und die Union musste massive Verluste hinnehmen. Nach der Wahl haben SPD und Grüne versucht, die FDP für ein gemeinsames Politikmodell zu begeistern. Die hat sich dem verweigert und nicht einmal darüber nachgedacht, ob nicht zum Beispiel eine Änderung der Energiepolitik zuungunsten der Energieriesen vielleicht große Vorteile für den Mittelstand bringen würde. Mit der CDU sind die Politikkonzepte, für die wir gewählt wurden, nicht umsetzbar. Die CDU und Koch stehen für das genaue Gegenteil, deshalb haben sie ja so ein schlechtes Wahlergebnis. Eine große Koalition wäre der schlimmste Wortbruch, den man begehen könnte. Leiden würden darunter die Menschen in Hessen: die Schüler und Eltern unter den desolaten Bedingungen an den Schulen; die, die nicht studieren können, weil sie nicht wissen, wie sie die Studiengebühren aufbringen sollen oder die Menschen, die Opfer von Kriminalität werden, weil die nächste Polizeistation erst in der nächsten Stadt ist, um nur
einige zu nennen.

Diejenigen, die Gespräche mit der Fraktion der Linken immer als Wortbruch geißeln, würden den Wortbruch der SPD bezüglich der politischen Inhalte gerne in Kauf nehmen. In Wirklichkeit geht es diesen Leuten darum, dass ihnen unsere politischen Inhalte nicht passen. Dann sollen sie es aber auch so sagen und nicht irgendwelche Ausgrenzungsdiskussionen mit zum Teil hanebüchenen historischen Vergleichen zu führen.
Die SPD hat ein Grundsatzprogramm, die Beschlüsse des Hamburger Parteitags, die in allen wichtigen politischen Fragen eine klare Sprache sprechen und zehn Jahre erfolgreiche Regierungsarbeit vorzuweisen. Wir haben in Hessen ein Regierungsprogramm vorgelegt, das wir möglichst weitgehend umsetzen wollen, so wie wir es im Wahlkampf versprochen haben. Politische Klärungsprozesse, wo sie eigentlich hin wollen, haben andere noch vor sich, links und rechts von uns. Wir entscheiden auf Grundlage unserer Programmatik, mit wem wir zusammenarbeiten können oder nicht.

Deshalb ist der Weg, den Andrea Ypsilanti gemeinsam mit der hessischen SPD beschreitet, konsequent und richtig.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Lambrecht
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