Christine Lambrecht (SPD)

Angaben zur Person
Christine Lambrecht
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des deutschen Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bergstraße
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Hessen
weitere Profile
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Familie
11.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Lambrecht ,

mein Ehemann hat einen 2 1/2 Jährigen nicht Ehelichen Sohn aus einer früheren Beziehung.
Der kleine geht seit ca einen 3/4 Jahr in den Kindergarten.

Mein Mann und Ich sind seit Mitte 2007 Verheiratet und haben eine 10 Monate alte Tochter. Leider ist er seit längeren Arbeitslos und ich bin im Erziehungsjahr. Nun wissen wir nicht in wie fern wir für seinen Sohn Unterhalt zahlen müssen. Für unsere Tochter haben wir mehrere Versicherungen (Ausbildungsversicherung,Unfallversicherung, Riesterrente) abgeschlossen... Bis auf die Ausbildunsversicherung haben wir die gleichen für uns Abgeschlossen...

Werden diese zu unseren Gunsten mit abgerechnet? Oder müsste mein Mann keiner Unterhalt zahlen?
Wenn er Unterhalt zahlen müsste, ab welcher Höhe des Einkommens?

Ich danke ihnen im Voraus für die Antwort,

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christine Lambrecht
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21.01.2008
Christine Lambrecht
Sehr geehrte Frau ,

bei Ihrer Frage handelt es sich leider um einen Gegenstand der konkreten Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens, und haben Sie Verständnis, dass eine Rechtsberatung im Rahmen dieses Forums über das Netz nicht zulässig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Lambrecht !

Die Gesetzentwürfe von SPD und CDU/CSU werden nach zweimaliger Absetzung von der Tagesordnung des Bundestages demnächst wieder im Rechtsausschuss beraten. Die Opposition(Die Linke, Grüne, FDP), sowie sechs von acht Sachverständigen bei der Anhörung als auch die Medien hatten erhebliche
Kritik am Gesetzentwurf geäußert. Dieser Kritik möchte ich mich
anschließen und habe dazu drei Fragen, die Sie mir bitte beantworten möchten:

1.Es soll ein neuer Straftatbestand zu § 184 StGB geschaffen werden –Jugendpornografie. Dazu soll das "Schutzalter" auf 18 Jahre angehoben werden. Damit werden in Zukunft alle Jugendlichen unter 18 Jahren als Kinder eingestuft. Frage: Mit welcher Begründung halten Sie eine solch jugend-kriminalisierende Anhebung für notwendig und rechtmäßig?

2.In Zukunft soll auch das sogenannte "Posting" als Kinder- und
Jugendpornografie unter Strafe gestellt werden. Mit diesem latenten Rechtsbegriff stehen alle bisher legalen FKK-Aufnahmen auf dem Prüfstein zur verbotenen Pornografie. Frage: Wie wollen Sie dieser Rechtsunsicherheit entgegen wirken ?

3.Die bisher geltende Gesetzgebung und Rechtsprechung hat sich aus der Sicht des Gesetzgebers und der Justiz bewährt. Abgesehen von den EU-Richtlinien gibt es keine zwingende Not das Sexualstrafrecht erneut zu verschärfen. Frage: Weshalb also sollen neue Täter produziert und in Folge der ganze Justizapperat damit belastet werden?

Medienwirksame Gewalttaten an Kindern/Jugendlichen wurden dazu benutzt die Gesetze immer wieder neu zu verschärfen. Ich würde mir deshalb wünschen, dass es zum Gesetzentwurf eine weitere Anhörung von Sachverständigen gibt, die aus dem Fachbereich der Sexualwissenschaft etc. kommen. Mit Sicherheit
wird es dann weitere Kritik gegen eine Strafverschärfung geben. Stimmen auch Sie im Bundestag gegen ein neues Sexualstrafrecht !!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christine Lambrecht
3Empfehlungen
21.01.2008
Christine Lambrecht
Sehr geehrter Herr ,

ihre Argumente bezüglich des geplanten Gesetzes der Bundesregierung zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern habe ich zur Kenntnis genommen. Ich bitte diesbezüglich um Verständnis, dass ich als Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss derzeit keine Auskunft geben kann, da noch Beratungsgespräche geführt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
23.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

ich wohne in Viernheim und arbeite in einem Sicherheitsdienst.
Schon vor Monaten fiel auf,dass in Fragen der Sicherheit in Viernheim Nachholbedarf besteht.Der ein oder andere Streifenwagen aus Lampertheim und der Freiwillige Polizeidienst sind nicht ausreichend!!
Ich möchte mit der Unterstützung meines Arbeitgebers in Viernheim eine Art "mobile Citystreife"ins Leben rufen,der im Stadtzentrum und in zugewiesenen Aussenbezirken der Stadt seinen Dienst tut,und von Einzelhändlern und öffentlichen Einrichtungen /Behörden,Bildungseinrichtungen etc.)im Stadtbereich verständigt werden kann,um bei Diebstahl,Ruhestörung,Sachbeschädigung usw. schnellstmöglich einzugreifen,eventuell bis zum Eintreffen der Polizei.

Was halten sie von dieser Idee?
Wäre von Seiten der Stadt Viernheim Interesse gegeben?
Wäre es sinnvoll,Unterschriftensammlungen durchzuführen,um die Meinung der Bürger und Einzelhändler im Stadtbereich darzulegen?

Mit der BItte um Antwort

A.

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Christine Lambrecht,

befürworten Sie die Wahl Andrea Ypsilantis zur Ministerpräsindin in Hessen mit Hilfe des Linksbündnisses ?

Freundliche Grüße


Lindenfels

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.03.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Lambrecht.

Wieder einmal erhielt meine Frau, ungebeten, eine "Gewinnbenachrichtigung", die man mit 0900er Rufnummer freischalten soll. Wie sich nach meinen Recherchen im Internet herausstellte ist diese Firma- trotz mehrer Anzeigen und Verurteilungen immer noch, oder unter anderen Namen weiterhin aktiv. Dies ist für mich und alle anderen Verbraucher, ein Indiz dafür, dass unser Verbraucherschutzrecht für diese kriminellen keinen Pfifferling wert ist. Dies können sie weidlich ausnutzen, weil der Gesetzgeber anscheinend nicht in der Lage ist, auch greifende Gesetze zu schaffen. Der Verbraucher hat es langsam satt, ständig der Bundesnetzagentur Rufnummernmissbrauch zu melden und dann nach 4-6 Wochen den Bescheid zu bekommen, dass die Rufnummer an die Fa. XY verkauft und diese die Rufnummer an einen unbekannten weiterverkauft habe.

In diesen 4-6 Wochen haben die kriminellen schon einen satten Gewinn eingefahren und lassen sich sofort eine neue Rufnummer freischalten! Warum wird die Weitergabe von gebührenpflichtigen Rufnummern nicht verboten? Die einzigen Nutzniesser der bisherigen Praxis sind doch nur die Abzocker! Warum gibt man der BNA nicht die Mittel, um schneller arbeiten zu können?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christine Lambrecht
2Empfehlungen
31.03.2008
Christine Lambrecht
Sehr geehrter Herr ,

Ihren Ärger über die Belästigung von Verbrauchern durch (0)900er Rufnummern kann ich gut nachvollziehen. Allerdings ist für die Kontrolle von Missbrauch nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die Bundesnetzagentur als Bundesaufsichtsbehörde mit der entsprechenden Aufsichtsfunktion zuständig. Sie können auf der Homepage der BNA unter der Rubrik "Verbraucherservice Telekommunikation" die entsprechende Telefonnummer zur Kontrolle eingeben. Mit der Suchmaschine für (0)900er-Rufnummern haben Sie direkt den Zuteilungsnehmer zu der jeweiligen (0)900er-Rufnummer und der Anschrift des Anbieters.

Im Falle von (0)900er-Rufnummern ist der Zuteilungsnehmer auch gleichzeitig der letztverantwortliche Inhalteanbieter. Diese Rufnummern sind fest an einen Zuteilungsnehmer vergeben und können von diesem nicht weiter übertragen werden. Mit Hilfe der Suchmaschine erfahren Sie, wer für den über die (0)900er-Rufnummer angebotenen Dienst verantwortlich ist. Damit können Sie sich nun unmittelbar mit dem Zuteilungsnehmer in Verbindung setzen und Fragen zum Inhalt des Angebots oder zur Rechnungslegung im direkten Dialog klären. Die Datenbank enthält nicht nur alle aktuell geschalteten (0)900er-Rufnummern, sondern auch alle in den letzten 90 Tagen vom Netz genommenen Rufnummern.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB
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