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Sehr geehrte Frau Lambrecht,
Schon im vergangenen Jahr war ich begeistert über die 1%tige Renten"erhöhung". Das haben wir ja in diesem Jahr ebenfalls – ein wenig reduziert, es sind gerade mal 0,99% , was die Rentner bekommen.
Also bei meiner Minirente (Nein, habe ich nicht selbst verschuldet!) wird das jetzt etwa € 4.- ausmachen, die ich noch mit meiner Krankenkasse und Pflegeversicherung teilen muss.
Mit dem bisschen Bier, das ich dafür trinken kann, wird das auch nicht schöner. .
Jedoch jemand, der z.B. 2000 € Rente bekommt, ist fraglos auf der Seite der Wohlhabenden. Der bekommt nun nicht etwa auch den berauschenden Satz von € 4.- sondern immerhin € 20.- Kann durchaus sein, (Hoffentlich!) dass er dadurch in einen Bereich mit höherer Steuerlast kommt und im Endeffekt sogar weniger hat – aber es trifft trotzdem keinen Armen.
Der Arme jedoch wäre an den steuerfreien 20.- (minus Krankenkasse) wirklich froh.
Ich frage mich, Sie und andere Politiker: Welches Naturgesetz verlangt, dass Rentenerhöhungen prozentual sein müssen?
Was aber unser Grundgesetz verlangt ist Gerechtigkeit. Ist es gerecht, dass der Wohlhabende einen Prozentsatz seines Wohlhabens bekommen muss? Wohl kaum. Wenn dieser auch einen Kleinbetrag wie € 20.- nicht wirklich als Verbesserung ansehen wird.
Übrigens: Wenn der Staat seinen Rentnern jedes Jahr einen Festbetrag (vielleicht tatsächlich einen Prozentsatz, nämlich von dem berühmten Warenkorb) zukommen ließe, wäre er wahrscheinlich billiger dran, wie jetzt, wo wieder die Wohlhabenden den Rahm abschöpfen.
Könnten Sie sich dieser Überlegung anschließen und eine Abkehr von der Prozent-Marge befürworten?
Mit freundlichem Gruß
