Christine Lambrecht (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Christine Lambrecht
© spdfraktion.de
Geburtstag
19.06.1965
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Viernheim
Wahlkreis
Bergstraße
Ergebnis
30,9%
Landeslistenplatz
6, Hessen
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(...) Der Gesetzentwurf wird in Kürze ins parlamentarische Verfahren gehen. Dann werden wir den Entwurf in den Ausschussberatungen genau zu bewerten haben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.06.2011
Von:

Wie denken Sie über das Folgende?

Im Zweifel für den Angeklagten? - Rechtsstaat oder Bananenrepublik ? -

Mit dem Urteil i. S. Kachelmann hat der Rechtsstaat gesiegt. Auch wenn dies nicht von Jedermann/jeder Frau vielleicht so empfunden wird. Aber im Strafprozess muss das Prinzip "in dubio pro reo" oder "im Zweifel für den Angeklagten" unbedingt ohne jegliche Ausnahme eingehalten werden - sonst geht der Rechtsstaat "vor die Hunde". Wenn der Staatsanwaltschaft ohne Beweise vom Gericht alles abgenommen wird oder das Gericht mit dem Staatsanwalt und dem Verteidiger zwecks rascher, beschleunigter und damit wirtschaftlicher Abwicklung in einer "Verständigung?" dem Angeklagten eine Zustimmung zu einer "Rabattgewährung" abgerungen wird, obwohl dieser sich keiner Schuld bewusst ist, dann muss man sich mit Grausen vom Rechtsstaat abwenden. Der größte Fehler im Strafverfahren ist es einen örtlichen Verteidiger zu beauftragen, der mehr Interesse an der weiteren vertrauensvollen Zusammenarbeit mit seinen "Juristen-Kollegen" und dem schnellen Beenden des Auftrags und der Honorareinnahme hat, als an einem Freispruch seines Mandanten. Ich nenne dies "Parteiverrat"!
Man sollte nicht glauben, wie oft unbedarfte Angeklagte so "abgeurteilt" werden. Wenn man bösartig wäre, könnte man an eine "kriminelle Vereinigung der werten 3 Juristen" denken?
Ich möchte nicht ausschließen, dass ohne den Wechsel des Verteidigers und das große Interesse der Öffentlichkeit hier auch so ein Ergebnis herausgekommen wäre.
Als Zeuge, der von der Unschuld des Angeklagten überzeugt war, habe ich es erlebt, wie in erster Instanz der "Kuhhandel" mit "Nötigung?" des Angeklagten stattfand - ohne Hinzuziehung der Entlastungszeugen! - und in der Berufung dem Angeklagten der "Deal" dann vorgehalten wurde.

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Frage zum Thema Soziales
13.06.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

Schon im vergangenen Jahr war ich begeistert über die 1%tige Renten"erhöhung". Das haben wir ja in diesem Jahr ebenfalls – ein wenig reduziert, es sind gerade mal 0,99% , was die Rentner bekommen.
Also bei meiner Minirente (Nein, habe ich nicht selbst verschuldet!) wird das jetzt etwa € 4.- ausmachen, die ich noch mit meiner Krankenkasse und Pflegeversicherung teilen muss.
Mit dem bisschen Bier, das ich dafür trinken kann, wird das auch nicht schöner. .
Jedoch jemand, der z.B. 2000 € Rente bekommt, ist fraglos auf der Seite der Wohlhabenden. Der bekommt nun nicht etwa auch den berauschenden Satz von € 4.- sondern immerhin € 20.- Kann durchaus sein, (Hoffentlich!) dass er dadurch in einen Bereich mit höherer Steuerlast kommt und im Endeffekt sogar weniger hat – aber es trifft trotzdem keinen Armen.
Der Arme jedoch wäre an den steuerfreien 20.- (minus Krankenkasse) wirklich froh.

Ich frage mich, Sie und andere Politiker: Welches Naturgesetz verlangt, dass Rentenerhöhungen prozentual sein müssen?
Was aber unser Grundgesetz verlangt ist Gerechtigkeit. Ist es gerecht, dass der Wohlhabende einen Prozentsatz seines Wohlhabens bekommen muss? Wohl kaum. Wenn dieser auch einen Kleinbetrag wie € 20.- nicht wirklich als Verbesserung ansehen wird.

Übrigens: Wenn der Staat seinen Rentnern jedes Jahr einen Festbetrag (vielleicht tatsächlich einen Prozentsatz, nämlich von dem berühmten Warenkorb) zukommen ließe, wäre er wahrscheinlich billiger dran, wie jetzt, wo wieder die Wohlhabenden den Rahm abschöpfen.

Könnten Sie sich dieser Überlegung anschließen und eine Abkehr von der Prozent-Marge befürworten?

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Christine Lambrecht
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10.08.2011
Christine Lambrecht
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, in welcher Sie die Höhe der diesjährigen Rentenanpassung ansprechen.

Erst einmal möchte ich voranstellen, dass ich es verstehen kann, wenn eine niedrige Rentenerhöhung, die keinerlei Preissteigerungen kompensieren kann, zu Verärgerung und Unfrieden führt. Jedoch ist die Rentenanpassung kein Inflationsausgleich.

Basis für die Anpassung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter. Daran hat auch die Anpassung der Rentenformel an die aktuellen wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungen nichts geändert. Diese noch heute von allen gewollte lohnorientierte Anpassungsmethodik ist – seit sie im Jahr 1957 mit Zustimmung aller Parteien und der Sozialpartner eingeführt wurde – Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentnerinnen und Rentner nehmen damit an der wirtschaftlichen Entwicklung teil, wie sie in der Lohnentwicklung zum Ausdruck kommt. Einen Inflationsausgleich erreicht man mit dieser Formel nicht bzw. nur, wenn die Faktoren aus Einkommensentwicklung und Anteil der Beschäftigten sich so positiv entwickeln, dass dies passiert. Einen direkten Zusammenhang gibt es jedoch nicht. Auch Berufstätige erhalten Lohnanpassungen – wenn sie einenm Tarifsystem angehören – nicht als Inflationsausgleich. Diese Art der Rentenberechnung ist gerade keine Rentenberechnung nach Kassenlage.
Eine absolute (lineare) Rentenerhöhung, oder die stärkere Erhöhung von Renten bis 1000 Euro wäre gleichfalls eine Verletzung der Beitragsäquivalenz und würde dem Prinzip der Leistungsgerechtigkeit widersprechen. Der Zusammenhang von Vorleistung und Leistung und damit das Verhältnis zwischen versichertem Einkommen und Rente würde aufgelöst werden. Folgendes würde eintreten: Die Bezieher niedriger Renten würden für ihre Beitragsleistung im Verhältnis zu den Beziehern höherer Renten mehr Rente erhalten. Die hohen Beitragszahlungen der Besserverdienenden wären weniger Wert als die niedrigeren Beiträge. Und diese Schere würde sich im Verlaufe des Rentenbezuges weiter öffnen. Dies wäre verfassungswidrig und würde vom Bundesverfassungsgericht eindeutig als Verstoß gegen die Eigentumsgarantie - zu der auch Beitragszahlungen zu Sozialversicherungen gehören - gewertet werden. Eine Erhöhung in Form eines Festbetrages statt einer prozentualen Anpassung kann es in der deutschen Sozialversicherung nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB
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Frage zum Thema Soziales
25.10.2011
Von:

Guten Tag, Frau Lambrecht.

Sie hatten mir bereits einmal eine Frage beantwortet (Danke!) und ich hoffe, dass Sie es diesmal auch tun.
Es geht um die zumutbare Wohnungsmiete für Grundsicherungsempfänger.
Für Lampertheim verschanzt sich das zuständige Sozialamt Kreis Bergstr hinter der Zahl 281 € Kaltmiete für 2 Personen, weil diese Zahl im Sozialgesetzbuch steht. Dafür bekommt man weder in Lampertheim noch in anderen Orten der vorderen Bergstr. eine zumutbare Wohnung - vielleicht ganz weit hinten im Odenwald, Hammel z.B. Selbst dort ist es nicht sicher.

Könnten Sie - insbesondere angesichts des "S" im Namen Ihrer Partei - vielleicht darauf hinwirken, dass lebensfremde Zahlen aus dem Sozialgesetzbuch endlich an die Wirklichkeit angepasst werden?
Auch wäre eine "kann" -Bestimmung in manchem Gesetztext dieses Genres geeignet, einsichtigen Beamten (ja, das soll es geben) etwas mehr Handlungsspielraum (sprich Menschlichkeit) zu ermöglichen.

Wenn Ihnen jetzt die Dauerausrede aller Politiker einfallen sollte. "Wer soll das bezahlen?" möchte ich darauf hinweisen, dass bestimmt unnötige Beträge aus dem Verteidigungshaushalt hier besser angelegt wäre, als für nutzlose U-Boote oder überzahlige Kampfjets.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich eine 2. Frage anfügen:
Könnten Sie sich für ein "soziales Jahr" (das nur 6 Monate haben müsste) für jeden Heranwachsenden - also auch für Mädchen - einsetzen? Das würde nicht nur die Zivi-Lücke schließen sondern bei dieser Personengruppe einen dringend nötigen Lernprozess auslösen: nämlich was das Wort "Sozial" bedeutet.

Sollten Sie wieder mal Wahlveranstaltungen durchführen, so werden Sie mich vergeblich suchen. Denn ich besuche nicht die Veranstaltungen der Partei die ich unterstütze, sondern deren politische Gegner. Denn es ist wichtig, dass nicht alle Besucher die Ausführungen des jeweiligen Politikers abnicken, sondern unliebsame Fragen stellen.

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Christine Lambrecht
bisher keineEmpfehlungen
10.11.2011
Christine Lambrecht
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25.10.2011.

Da ich die konkreten Umstände Ihres Einzelfalls nicht kenne, kann ich Ihnen keine genauen Auskünfte zu Ihrer Wohnungsmiete geben. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Zum Grundsicherungsbedarf nach dem SGB XII gehören auch die tatsächlichen angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Zu den Unterkunftskosten zählen bei Mietern die Miete und die Nebenkosten. Zu den Heizkosten gehören sowohl laufende Zahlungen (z. B. monatliche Abschlagszahlungen bei Fernwärme) als auch Zahlungen, die in größeren Zeitabständen anfallen (z. B. bei Ofenheizung).

Die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung werden nur insoweit berücksichtigt, als sie "angemessen" sind. Die Angemessenheit ist also eine Obergrenze. Was "angemessen" ist, kann nur im Einzelfall beantwortet werden. Entscheidend sind die individuellen Lebensverhältnisse (z. B. Zahl der Familienmitglieder, erhöhter Wohnraumbedarf wegen einer Behinderung) einerseits und örtliche Verhältnisse (z. B. Zahl der Räume, Größe der Wohnung, Höhe der Miete, örtliches Mietniveau, örtlicher Wohnungsmarkt) andererseits.
Zur Beurteilung der angemessenen Größe einer Mietwohnung wird in der Praxis auf bestimmte Faustwerte zurückgegriffen. Danach gelten etwa für eine Person 45 bis 50 m²; für zwei Personen 60 m² oder zwei Zimmer als angemessen u.s.w..

Hinsichtlich Ihres Vorschlags eines "Sozialen Jahres" hat sich Ihre Intention bereits verwirklicht. Ihre Anregungen sind bereits Gesetz.

Das freiwillige soziale Jahr (FSJ) bietet allen jungen Menschen zwischen 16 und 24 Jahren die Chance, etwas für sich und andere Menschen zu tun.
Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate und beginnt am 1. August oder am 1. September eines Jahres. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate, die Höchstdauer 18 Monate.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Lambrecht, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
18.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Lambrecht,
das neue Jahr hat begonnen und die politischen Entscheidungen machen wenig Hoffnung, dass sich die Situation in den Krankenhäusern, zumindest für die Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenkassen und für uns Beschäftigte in der psychiatrischen Versorgung, zum Positiven ändern.

Jetzt arbeitet das BGM auch noch an einem Gesetzesentwurf, der die Psychiatrie Personalverordnung (PsychPV) abschaffen soll. Diese vom Gesetzgeber Anfang der 1990er Jahre erlassenen Verordnung sorgte letztendlich dafür, dass endlich die Behandlung und Pflege der psychisch erkrankten Menschen menschenwürdig wurde.

Um es klar zu sagen. Die Abschaffung der PsychPV wird für psychisch erkrankte Kassenpatienten und-patientinnen einen Rückschritt in die 1970er und -80er Jahre bedeuten. Eine Entwicklung, und ein weiterer Beleg, dass die politisch Verantwortlichen mehr die Drei - Klassen - Medizin fördern als den Sozialstaat. Welche Meinung haben Sie zu dieser Entwicklung?

mfg
Antwort von Christine Lambrecht
1Empfehlung
06.02.2012
Christine Lambrecht
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Situation der Beschäftigten in der psychiatrischen Versorgung.

Der Gesetzentwurf eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz) der Bundesregierung sieht die Aufhebung der Psychiatrie-Personalverordnung in Artikel 7 des Gesetzentwurfs vor.

Ihre damit verbundenen Sorgen und Befürchtungen nehmen wir, die SPD-Bundestagsfraktion, insbesondere die Gesundheitspolitikerinnen und Gesundheitspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion sehr ernst.

Der Gesetzentwurf wird in Kürze ins parlamentarische Verfahren gehen. Dann werden wir den Entwurf in den Ausschussberatungen genau zu bewerten haben.

Ziel des Gesetzentwurfs ist ein bundeseinheitlich durchgängiges leistungsorientiertes Vergütungssystem auf der Grundlage von tagesbezogenen Pauschalen. D.h. ein erhöhter Personal-, bzw. Pflegeaufwand in psychiatrischen Einrichtungen muss sich in den Pauschalen wiederfinden.

Ich kann versichern, dass die SPD-Bundestagsfraktion sich darum kümmern wird, dass es nicht zu Einschnitten in der Qualität der Behandlung psychisch erkrankter Patienten kommt. Dafür werden wir uns in den parlamentarischen Beratungen einsetzen.


Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB
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