Christine Lambrecht (SPD)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Christine Lambrecht
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
-
Wahlkreis
Bergstraße
Ergebnis
30,9%
Landeslistenplatz
6, Hessen
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(...) Damit beabsichtigte er, den Bedarf für das Fleisch geschächteter Tiere nachzuweisen. Nicht alle Erklärungen konnte das Gericht direkt nachvollziehen, gleichwohl sind die Richter davon überzeugt, dass ein berechtigter Bedarf besteht und der Kläger daher aus religiösen Gründen betäubungslos schächten darf. Wichtig ist auch, dass der Schlachter das Fleisch der geschächteten Tiere nur an Endverbraucher abgeben darf. (...)
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Frage zum Thema Landwirtschaft
13.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

nachdem das Thema Tierschutz im o. a. Themenkatalog nicht vorgesehen ist, erlaube ich mir, meine Frage unter dem Stichwort "Landwirtschaft" zu stellen:

Seit mehr als zwei Jahren liegt dem Bundestag eine vom Bundesrat eingereichte Gesetzesinitiative zur Änderung des § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG (religiös motiviertes betäubungsloses Schächten) vor, ohne dass es zu einer Entscheidung gekommen wäre, obwohl die Bundesregierung nach eigenem Bekunden "dem Tierschutz einen hohen Stellenwert beimisst".

Mit Ablauf der jetzigen Amtsperiode fällt die o. a. Gesetzesinitiative automatisch dem sogenannten Diskontinuitätsprinzip zum Opfer, obwohl eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung, jüdische und muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger eingeschlossen, diese besonders grausame Art der Tötung aus Tierschutzgründen ablehnt und seit Jahren eine vorherige Betäubung fordert.

Das ist besonders enttäuschend, da es sich bei der geplanten Änderung (Elektrokurzzeitbetäubung) lediglich um eine Minimallösung für den Tierschutz handelt, die keinerlei Auswirkung auf das Recht der freien Religionsausübung hat, da das Tier dabei nur betäubt, aber nicht getötet wird.

Wie stehen Sie als Bundestagskandidaten zu diesem Thema, und was werden Sie im Falle Ihrer Wahl tun, um sicherzustellen, dass auch den Schächttieren das inzwischen in der Verfassung verbriefte Recht auf Schutz vor vermeidbaren Schmerzen und Leiden gewährt wird?

Antwort von Christine Lambrecht
3Empfehlungen
24.08.2009
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 13.08.2009.

lassen Sie mich auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom Februar dieses Jahres (A.:10 L 80/09.GI) hinweisen. Es ist festzuhalten, dass die Richter mit ihrem Urteil der Intention des § 4 a des Tierschutzgesetzes in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung folgen.

Wie Sie wissen, lässt der Gesetzgeber das Schächten nur in Ausnahmefällen zu. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23. November 2006 (AZ: BVerwG 3 C 30.05) entschieden, dass der gleiche Kläger eine Ausnahmegenehmigung vom generellen Verbot des betäubungslosen Schlachten (§ 4 a TierSchG) aus folgendem Grund erteilt wird:

"… die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen oder […]"

Damals hat das Bundesverwaltungsgericht eine Revision mit der Begründung zurückgewiesen, dass das Gesetz beabsichtige, sowohl den betroffenen Grundrechten als auch den Zielen des ethischen Tierschutzes Rechnung zu tragen. Dem diene die an enge Voraussetzungen zum Schutz der Religionsfreiheit geknüpfte Ausnahmevorschrift für ein betäubungsloses Schlachten. Hieran habe sich durch die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz nichts geändert.

Gemäß dem Gerichtsbeschluss des Gießener Verwaltungsgerichts darf der Kläger zukünftig nur eine geringfügige Anzahl an Tieren betäubungslos schlachten. Diese Ausnahmegenehmigung wurde umfangreich beauflagt: So muss der muslimische Schlachter dafür Sorge tragen, dass den Tieren beim Transport, beim Ruhigstellen und der Schächtung alles vermeidbare Leiden und Schmerzen erspart werden. Die Schlachtung muss darüber hinaus von einem Amtstierarzt überwacht werden.

Die Ausnahmegenehmigung hat der Kläger nur deshalb erhalten, weil er 624 Einzelerklärungen für 2.652 Menschen muslimischen Glaubens vorgelegt hat. Damit beabsichtigte er, den Bedarf für das Fleisch geschächteter Tiere nachzuweisen. Nicht alle Erklärungen konnte das Gericht direkt nachvollziehen, gleichwohl sind die Richter davon überzeugt, dass ein berechtigter Bedarf besteht und der Kläger daher aus religiösen Gründen betäubungslos schächten darf. Wichtig ist auch, dass der Schlachter das Fleisch der geschächteten Tiere nur an Endverbraucher abgeben darf. Damit soll sichergestellt werden, dass nur wirklich Anspruchsberechtigte das Fleisch erhalten. Ich begrüße es sehr, dass das Verwaltungsgericht mit dem aktuellen Urteil die Auslegung des Tierschutzgesetzes präzisiert und dadurch auch einen sinnvollen Ausgleich zwischen den betroffenen Rechtsgütern vorgenommen hat.

Sie wenden voraussichtlich ein, dass es keinen Interessenausgleich bedeute, wenn ein Grundrecht betäubungsloses Töten von Tieren ermöglicht, das durch ein Staatsziel eigentlich geschützt werden sollte.

Mir ist bewusst, dass es trotz des Austauschs von Argumenten hier schwierig sein wird eine gemeinsame Position zu finden. Ich möchte aber auch festhalten, dass wir als Gesetzgeber eine Neuordnung des § 4a TierSchG weiterhin prüfen werden, um diesen Interessenausgleich möglicherweise besser ausbalancieren zu können.

Ich glaube zudem, dass wir in vielen Bereichen noch mehr als bisher für den Tierschutz tun müssen!

Selbstverständlich wird sich die SPD auch in der nächsten Wahlperiode für die Interessen landwirtschaftlicher Nutztiere und unsere Haustiere einsetzen. Die Reduzierung unnötiger Tierversuche und die Verbesserung der Haltungsbedingungen liegen uns besonders am Herzen.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
05.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

unterstützen Sie die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens? Wie beurteilen Sie diese soziale Innovation?

"Wir brauchen in unserer Verfassung kein Recht auf Arbeit. – Wir brauchen ein Recht auf Einkommen.” (Prof. Götz W. Werner)

Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christine Lambrecht
1Empfehlung
11.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

seit den 80er Jahren ist die Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) immer wieder mal aufgekommen.

Die einzelnen Modelle für ein BGE sind auf unterschiedliche Begründungszusammenhänge aufgebaut. Alle Modelle für ein BGE haben jedoch die gemeinsame Annahme zur Grundlage, dass es in unserer Gesellschaft nicht mehr genügend Arbeit gibt, sodass die soziale Grundsicherung neu ausgerichtet werden muss. Wesentliches Element der meisten Ansätze ist die Bedingungslosigkeit der Grundleistung.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten lehnen ein BGE ab. Arbeit bleibt für uns die Grundlage von Wohlstand und sozialer Sicherheit. Wir kämpfen für das Recht auf Arbeit. Arbeit gibt es in der Gesellschaft genug, z.B. im sozialen Bereich. Sie muss organisiert und gerecht verteilt werden. Deswegen halten wir an der Forderung der Vollbeschäftigung fest. Wer sagt, es gäbe nicht mehr genug Arbeit, schiebt Menschen in die Perspektivlosigkeit ab und nimmt ihnen damit auch ein Stück ihrer Würde. Das Grundeinkommen wäre somit eine Stillhalteprämie.

Ein BGE entwertet die Leistung der arbeitenden Menschen und damit auch ihre Lebensleistung, weil – gerade im Bereich der Alterssicherung – die soziale Sicherung nicht mehr Ergebnis des eigenen Arbeitens ist. Ein BGE ist nicht finanzierbar. Je nach Berechnung und Modell wird im krassesten Fall das gesamte BIP umverteilt.

Wir wollen Mindestlöhne statt staatliche Lohnsubvention. Menschen die Arbeit und Existenz sichernde Löhne haben, brauchen kein Grundeinkommen.

Außerdem sind soziale Problemlagen heute vielschichtiger - Armut ist nicht nur auf materielle Armut reduzierbar und deshalb nicht ausschließlich über soziale Transfers zu bekämpfen. Der Sozialstaat besteht nicht nur aus sozialen Transferleistungen. Der Sozialstaat stellt soziale Dienstleistungen, wie z.B. Beratungen, Familienhilfen und Jugendeinrichtungen, zur Verfügung. Fehlende Bildungschancen werden z.B. durch ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht bekämpft. Die Teilhabe am Erwerbsleben wird sogar erschwert – das bedingungslose Grundeinkommen wirkt ausgrenzend.

Die SPD tritt stattdessen dafür ein, die bestehende Grundsicherung weiter zu entwickeln, damit die Bürgerinnen und Bürger abgesichert sind, die Existenz sichernde Unterstützung brauchen. Darüber hinaus entwickeln wir den Sozialstaat in seiner ganzen Breite weiter, damit er die Bürgerinnen und Bürger unterstützen kann, ihre Perspektiven und Chancen zu verwirklichen.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Lambrecht
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Frage zum Thema Arbeit
17.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

in Ihrer Antwort vom 11.9. auf die Fragen von Hrn. Arntz schreiben Sie u.a.:

"Arbeit bleibt für uns die Grundlage von Wohlstand und sozialer Sicherheit. Wir kämpfen für das Recht auf Arbeit. Arbeit gibt es in der Gesellschaft genug, z.B. im sozialen Bereich. Sie muss organisiert und gerecht verteilt werden"

"Wir wollen Mindestlöhne statt staatliche Lohnsubvention. Menschen die Arbeit und Existenz sichernde Löhne haben, brauchen kein Grundeinkommen"

Sie schreiben zurecht, dass es, gerade im sozialen Bereich, Arbeit genug gibt. Sie haben nur vergessen zu erwähnen, dass diese Arbeit mies bezahlt wird und niemand davon Familie ernähren oder fürs Alter vorsorgen kann.
Wir brauchen kein Recht auf Arbeit, wir brauchen ein Recht auf ein Einkommen.

1.Frage:
Wollen Sie bestreiten, dass Lohndumping in diesem Land deshalb überhand genommen hat, weil Menschen in einer Notlage (HartzIV) gezwungen werden, jede Arbeit anzunehmen, und somit Folge Ihrer HartzIV-Politik ist?

Zu den Mindestlöhnen:
2.Frage:
Sind Sie tatsächlich der Meinung, dass man mit 7,50 € wie von der SPD gefordert, eine Familie ernähren und fürs Alter vorsorgen kann, und das ohne zusätzliche Lohnsubventionen?
3.Frage:
Was ist mit derzeitigen Std-Löhnen von 10,12 oder 15 Euro?
Suggerieren Sie mit Ihrer Mindestlohnforderung nicht den Arbeitgebern, dass auch 7,50 reichen, und dass diese höheren Löhnen in Gefahr geraten?

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Finanzpolitik
21.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

vor vier Jahren haben Sie sich vorbildlich dafür eingesetzt, dass es mit Ihnen keine Erhöhung der Mehrwertsteuer geben wird (nur zur Erinnerung: damals wollte die CDU 2 Prozent erhöhen, die SPD - wie erwähnt - null Prozent.) Kaum waren Sie (mit) an der Macht, wurde die MwSt um drei Prozent erhöht. Nachdem die SPD derart auf Einhaltung von Wahlversprechen (vgl. den Fall "Ypsilanti") pocht, wundert mich, dass die SPD ohne personelle Konsequenzen diesen Vertrauensbruch wegsteckte.

Sehen Sie da auch einen Widerspruch ("mit zweirlei Maß messen")?
Antwort von Christine Lambrecht
bisher keineEmpfehlungen
22.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Aufgrund der großen Flut von Fragen, die
mich auf den verschiedensten Wegen erreichen habe ich es mir zur Regel
gemacht, nur Anfragen zu beantworten, die aus meinem Wahlkreis kommen
bzw. eines der Gebiete betreffen, mit denen ich mich als
Bundestagsabgeordnete schwerpunktmäßig beschäftige. Nur so kann ich
gewährleisten, die Fragen, die ich beantworte mit der gebotenen
Gründlichkeit zu behandeln.

Ich bitte Sie also, sich mit Ihrer Frage an die zuständigen SPD-Wahlkreisabgeordnete Nina Hauer zu wenden, die auch Mitglied des Finanzausschusses ist.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Lambrecht
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
25.09.2009
Von:

Hallo Frau Lambrecht,

Der Vertrag von Lissabon ermöglicht die Todesstrafe und das staatliche Töten demnächst auch in Deutschland. Bundespräsident Horst Köhler hat den EU Vertrag unterzeichnet. Jetzt muss er nur noch ratifiziert werden. Ist nun der Weg frei für die sog. EU Todesstrafe?

Wie steht die SPD dazu?

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