Carsten Müller (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Carsten Müller
Jahrgang
1970
Berufliche Qualifikation
Bankkaufmann, Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt, Unternehmer
Wahlkreis
Braunschweig
Landeslistenplatz
20, über Liste eingezogen, Niedersachsen
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(...) Deshalb erwarten wir von Ausländern, die ihre Ehe in Deutschland führen wollen, deutsche Sprachkenntnisse. Diese von einigen Verbänden und Parteien kritisierte Pflicht für ausländische Ehegatten, bereits vor dem Familiennachzug einfache Deutschkenntnisse nachweisen zu müssen, ist eine wichtige Integrationsmaßnahme. Sie verschafft den von Zwangsehen betroffenen Frauen das nötige sprachliche aber auch soziale Rüstzeug, um sich gegen Drohung und Gewalt in der Familie zu wehren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Müller,

ein sogenannter Flashmob, in diesem Fall ein Picknick auf dem Schlossplatz, am 08. August 2009 wurde in Braunschweig vom Ordnungsamt verboten und mit Polizeieinsatz bei Nichteinhaltung wurde gedroht. Ebenfalls eine angekündigte Demonstration wurde von Seiten der Stadt untersagt, beides mit der Begründung, es sei mit schwerer Sachbeschädigung zu rechnen. Dies teilte das Ordnungsamt mit, da bereits andernorts diese Flashmobs eben dieses verursachten.

Ich sehe hier eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit, auch wenn von Seiten der Stadt behauptet wird, es sei aufgrund der aufgeführten Begründungen keiner. Zudem sehe ich eine Einschränkung der Kunstfreiheit, da ein Flashmob zum Gebiet der Aktionskunst gezählt werden kann. Man stelle sich einfach nur die bunten Decken an einem schönen Wochenendtag in der sonst so trostlosen Großstadt vor.

Schon das Verbot der Aktion eines Picknicks auf einem öffentlichen Platz leuchtet mir mit dieser Begründung nicht ein, so erst recht nicht das einer friedlichen Demonstration am selbigen Ort, zumal der Schlossplatz dem Schlosspark weichen musste, welcher vormals diesem Zwecke diente.
Außerdem sieht man an anderen Beispielen, dass der Polizeieinsatz zu einer Auflösung von einer Grillparty mit 16 Personen führte

Oder bleibt die Hoffnung, dass dies alles doch nur im Namen Oberbürgermeister Gert Hoffmanns geschah, um sein "Schloss" vor unerwünschten Querdenkern und somit einem Imageschaden zu schützen?

Wie dem auch sei, dies könnte im Zeitalter der Medien zu einem Problem werden, das vielerorts, ja sogar Bundesweit Auswirkungen haben könnte. Wenn erst Braunschweig, dann bald vielleicht Hannover, Frankfurt, Berlin.

Wir jedenfalls stehen für die Interessen der Bürger!

Wie ist Ihre Meinung?

Viele Grüße,
Antwort von Carsten Müller
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18.08.2009
Carsten Müller
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch vom 3. August 2009 möchte ich mich bedanken.

Ich habe nichts gegen Flashmobs und rate den Beteiligten – auch der Stadt Braunschweig, das Thema nicht so aufgeregt anzugehen. Ehrlich gesagt ist ja auch von diesem Flashmob keinerlei Gefahr unter irgendeinem Aspekt ausgegangen. Soweit ich das mit eigenen Augen gesehen habe, war die Veranstaltung sehr friedlich.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Müller
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Frage zum Thema Schulen
01.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Müller

sie sind MdB und Mitglied des Bildungsausschusses. Mein Sohn Johannes ist acht Jahre alt und besucht die zweite Klasse einer Grundschule in Südniedersachsen, die zu den besten im Landkreis gehören soll. Er gehört zum oberen Leistungviertel seiner Klasse und selbstverständlich kümmern wir uns als Eltern auch um die Schule. Nach meinem Erleben ist das Niveau dieser Schule, wie auch anderer mir bekannter Grundschulen in den Kreisen Northeim und Göttingen völlig indiskutabel. Ich kann dies bei Bedarf auch konkretisieren und problemlos nachweisen.
Aus beruflichen Gründen werden wir wahrscheinlich zum Januar/Februar nach Sachsen umziehen. Das Niveau der dortigen Schulen und Grundschulen ist deutlich höher als in Niedersachsen. Nach dem Grundgesetz hat mein Sohn das gleiche Anrecht auf Bildung wie ein Schüler in Dresden oder München. Können sie mir sagen, wer juristisch und finanziell dafür haftbar gemacht werden kann und muß, wenn mein Sohn Nachhilfeunterricht benötigt, oder gar ein Schuljahr wiederholen muß?

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