Bärbel Bas (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Bärbel Bas
© spdfraktion.de
Geburtstag
03.05.1968
Berufliche Qualifikation
Personalmanagementökonomin (VWA)
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Duisburg
Wahlkreis
Duisburg I
Ergebnis
42,2%
Landeslistenplatz
35, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien setzt zwingend den Bau von Energiespeichern voraus. Wind und Sonne steht immer dann zur Verfügung, wenn das Wetter es zulässt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Bärbel Bas
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Umwelt
20.03.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Bas,

wie ich gerade durch abgeordnetenwatch erfahren habe, sind Sie die Abgeordete meines Wahlkreises. Ich habe aus aktuellem Anlass eine Frage an Sie. Wie ich aus einem Bericht von Report Mainz vom September 2010 erfahren habe, besteht die Möglichkeit, durch Seekabel durch die Nordsee große Mengen Strom aus Norwegen zu importieren. Das Konsortium NoGer plant, ein Unterseekabel zur Versorgung mit norwegischem Ökostrom verlegen zu lassen. Die Leistung läge bei 1400 Megawatt und mehrere Kabel wären möglich. Die EU-Energiekommission hält NoGer für ein "Schlüsselprojekt von vorrangigem Gemeinschaftsinteresse". Im Bericht wird aber erklärt, dass NoGer nicht unter die Kraftwerksnetzanschlussverordnung (NAV) fällt, die regelt "dass Kraftwerke ständig Strom ins Netz einspeisen dürfen". Die NAV gilt nur für Kraftwerke und nicht für Seekabel. Dadurch kann NoGer natürlich schlecht investieren, denn die Abnahme des Stroms wäre nicht garantiert. Angeblich weigert sich Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle, die NAV auf Seekabel zu erweitern. Ohne Änderung der NAV wird NoGer aber kein Geld in die Seekabel investieren.

Ich bitte Sie mir dazu folgende Fragen zu beantworten.
1. Wie ist die Position von Ihnen und der SPD dazu? Bzw. Gibt es eine Position und wenn nicht, warum nicht?
2. Wurden das Thema bereits einmal in den Parteigremien besprochen?
3. Haben Sie vor dieses Thema, angesichts der Katastrophe in Japan und dem von Ihrer Partei geforderten Ausstieg aus der Atomkraft, in Zukunft stärker zu verfolgen?
4. Sind Ihnen Argumente bekannt, die gegen dieses Projekt sprechen?
5. Was kann Ihre Partei tun, um die Regierung davon zu überzeugen dieses Seekabel möglich zu machen.
Antwort von Bärbel Bas
bisher keineEmpfehlungen
28.03.2011
Bärbel Bas
Sehr geehrter Herr ,

der Ausbau der Erneuerbaren Energien setzt zwingend den Bau von Energiespeichern voraus. Wind und Sonne steht immer dann zur Verfügung, wenn das Wetter es zulässt. Das ist aber unabhängig vom Verbrauch. Daher muss diese Energie bei Überschuss zwischengelagert werden. Dazu können auch die norwegischen Speicherseen genutzt werden. Die SPD unterstützt daher auch das NorGer.

Die Rahmenbedingungen müssen aber stimmen. Das Kabel muss bidirektional funktionieren, also nicht nur Strom aus Wasserkraft nach Deutschland bringen sondern auch überschüssigen Strom aufnehmen und speichern können. Es müssen zusätzlich zwei Probleme geklärt werden:

Die Energieversorgung ist zunächst eine nationale Aufgabe. Wenn in Norwegen der Strom aus Deutschland aufgenommen und gespeichert wird, dann muss der wieder ins deutsche Netz zurückfließende Strom so behandelt werden, wie der ursprünglich erzeugte. Es ist ja nur die Speicherung für später. Für Erneuerbaren Strom gibt es einen Einspeisevorrang. Konventionelle Kraftwerke dürfen erst einspeisen, wenn der Strom aus den Erneuerbaren Energien nicht ausreicht. Die Wiederaufnahme des gespeicherten Stroms sollte dem Strom aus Erneuerbaren Energien gleich gestellt werden.

Wenn es sich aber um den Strom aus Wasserkraft handelt (also nicht der Rückfluss des gespeicherten), dann werden Kapazitäten in Deutschland verdrängt. Für den Klimaschutz ist Wasserkraft natürlich gut und auch für den Stromkunden ist es gut, wenn billigerer Strom ins Netz kommt – und nur dann werden die Norweger einspeisen können. Das ist also auch eine Frage des Wettbewerbs von Strompreisen.

Die deutsche Gesetzgebung ist bislang nicht für den Fall ausgelegt, dass ein Einspeiser im Ausland sitzt. Der europäische Stromhandel wird zwar zunehmend ausgebaut, es ist aber Sache der Erzeuger und der Netzbetreiber in Deutschland, wie sie den Energiehunger der deutschen Verbraucher stillen. Es herrscht Wettbewerb, der billigste kommt ans Netz und zum Verbraucher. Der Betreiber von NorGer will aber einen privilegierten Status für Anschluss und Einspeisung. Das braucht er, um seine Kosten zu refinanzieren. Er will so behandelt werden, als sei er ein deutscher Anbieter.

Die Bundesregierung verschleiert ihre Haltung. Anstatt das Projekt zu unterstützen, will die Schwarz-Gelbe-Koalition nur den europäischen Stromhandel ausbauen. Das Projekt müsste sich dann neben (vermutlich hinter) dem Atomstrom aus Frankreich in die Schlange der ausländischen Anbieter einreihen. Das wird die Investoren nicht zufrieden stellen. Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Wenn es dem Klimaschutz dient und die Preise drückt, dann muss das Projekt einen Vorrang bekommen.

Mit freundlichen Grüßen nach Neudorf

Bärbel Bas
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Kultur
23.05.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Bas,

ich habe meine Frage unter das Thema Kultur gestellt, weil es zum Einen ein Thema wie Tierrecht oder Tierschutz nicht gibt und zum Anderen, weil ich der Meinung bin, dass Kultur auch etwas mit Kultiviertheit zu tun hat und wie Sie gleich in meiner Fragestellung bemerken werden, hat das, was der angeblich kultivierte Mensch tut, in unten folgendem Zusammenhang rein gar nichts mit Kultviertheit zu tun.
Hier also meine Frage:
Laut Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt wird in der industriellen Tierhaltung das Tierschutzgesetz regelmäßig gebrochen, indem bei Hühnern, Puten, Schweinen und Rindern routinemäßig Amputationen durchgeführt werden, die eigentlich nur in Ausnahmefällen erlaubt wären.
Wofür gibt es das Tierschutzgesetz, wenn sich nicht JEDER daran halten muss - eben auch die riesige Tierproduktionsindustrie?
Entweder das Tierschutzgesetz müßte geändert werden zugunsten der Barbarei des Menschen gegen das Tier (was allerdings ein eindeutiger Schritt in Richtung Neandertaler wäre) oder aber es müßte dafür gesorgt werden, dass das Nichteinhalten des Gesetzes endlich geahndet wird (was ein Stück mehr zur Kultiviertheit des Menschen beitragen würde; sprich zu seiner Weiterentwicklung).

Was unternehmen Sie, um diese Gesetzesbrüche abzustellen?

Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Bärbel Bas
bisher keineEmpfehlungen
08.06.2011
Bärbel Bas
Sehr geehrte Frau ,

Sie haben natürlich recht: Was der angeblich so kultivierte Mensch tut, hat manchmal tatsächlich rein gar nichts mit Kultviertheit zu tun und das scheint mir bei der industriellen Tierhaltung auch so zu sein. Als Duisburger SPD-Bundestagsabgeordnete kümmere ich mich in Berlin vor allem um Gesundheit, Arbeits- und Sozialpolitik. Deshalb hatte mein Büro Ihre Anfrage erst einmal an unsere zuständigen Fachpolitiker mit der Bitte um eine Stellungnahme weitergeleitet, trotzdem natürlich vielen Dank für Ihre Erinnerung und das freundliche Gespräch beim Festakt zum 25-jährigen Bestehen der AIDS-Hilfe Duisburg/Kreis Wesel.

Die SPD-Bundestagsfraktion unternimmt eine ganze Menge, um die Gesetzesbrüche beim Thema Tierschutz abzustellen. Wir setzen das Thema in Berlin auf die Tagesordnung, denn das derzeitige Tierschutzgesetz weist große Lücken auf. Ein Beispiel dafür sind die von Ihnen angesprochenen routinemäßigen Amputationen bei Hühnern, Puten, Schweinen und Rindern in der industriellen Tierhaltung. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Tierprodukten (z.B. Hähnchen- und Putenfleisch) haben die Betriebe die Besatzdichte in ihren Tierhaltungsanlagen immer weiter vergrößert und um die Verletzungsgefahr bei den Tieren so gering wie möglich zu halten, Schnäbel gekürzt, Schwänze kupiert und Rinder enthornt. Dies sind Eingriffe, die den Tieren unnötige Schmerzen und Leiden zufügen und das halten wir als SPD-Bundestagsfraktion für nicht hinnehmbar.

Wir Sozialdemokraten wollen das Tierschutzgesetz so ändern, dass solche Eingriffe in Zukunft nicht mehr erlaubt sind. Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Tiere artgerecht und ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden müssen. Um dies zu gewährleisten, wollen wir die Forschung und Entwicklung zur artgerechten Haltung stärken und damit einhergehende Tierschutzindikatoren entwickeln. Haltungssysteme für Tiere sollen dann nach diesen Indikatoren entwickelt, beurteilt und zugelassen werden (Tierschutz-TÜV).

Die Besatzdichte und die Haltungsbedingungen landwirtschaftlicher Tierhaltungsanlagen sind in Bundesimmissionsschutzgesetz und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelt. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert eine Änderung dieser Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, um die Haltungsbedingungen für die Tiere, insbesondere das Platzangebot, zu verbessern. Alle Nutztiere sollen in die Verordnung aufgenommen werden und die Vorgaben im Bundes-Immissionsschutz-Verordnung überprüft werden.

Ich hoffe, die schwarz-gelbe Bundesregierung zeigt sich offen für unsere Vorschläge und wir können gemeinsam den Tierschutz stärken.

Mit freundlichen Grüßen nach Duissern

Bärbel Bas
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
31.07.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Bas,

ich möchte Sie gerne zu dem Thema Diätenerhöhung befragen.

Wie jeder nachlesen kann, bekommt ein Abgeordneter im Bundestag ein Gehalt von ~7700€ im Monat. Jetzt werden es bis 2013 noch mal 584€ mehr. Nebentätigkeiten sind nicht eingerechnet.
Mir ist klar, dass das auch Abgeordnete ein Auskommen haben müssen. Die Verantwortung ist nicht zu unterschätzen und die Arbeitszeiten sicherlich auch nicht. Trotzdem stoße ich mich bei jeder Erhöhungsrunde daran, dass sie wohl die einzige Berufsgruppe in Deutschland sind, die ihr Gehalt quasi selber bestimmen kann. Für Sie und Ihre Kollegen ist das sicherlich eine tolle Sache, für uns Bürger aber wenig nachzuvollziehen.

Nun zu meiner Frage:
Wie stehen Sie dazu, dass von einer dritten unabhängigen Seite entschieden wird, ob und wieviel ihre Bezüge erhöht werden? Ein anderer Vorschlag wäre, die Diäten an die Renten zu koppeln. Damit würde sicher kein Berufspolitiker genötigt werden Abends noch Regale bei Aldi einzuräumen, die Erhöhung wäre nachvollziehbar an die wirtschaftliche Situation gebunden und wir Bürger würden nicht alle Jahre wieder wilde Überschriften in der Bildzeitung lesen müssen. Ich fürchte zwar, dass es für so einen Vorschlag keine Mehrheit geben wird aber trotzdem würde mich Ihre Meinung interessieren.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Bärbel Bas
bisher keineEmpfehlungen
11.08.2011
Bärbel Bas
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre differenzierte Mail zum Thema Diätenerhöhung. Sie haben natürlich erst einmal völlig recht: Zum 1. Januar 2012 und zum 1.Januar 2013 wird die Abgeordnetenentschädigung um jeweils 292 Euro angehoben. Im Jahr 2013 wird die Abgeordnetenentschädigung dann 8.252 Euro betragen. Das kann in der Tat jeder nachlesen und ja, wir legen unser Gehalt quasi selber fest.

Allen Bundestagsabgeordneten ist dabei sehr wohl bewusst, dass dies für die Bürgerinnen und Bürger schwer nachvollziehbar ist. Deshalb können Sie mir glauben: Ich würde gerne darauf verzichten, mein Gehalt selbst festzulegen - Und auch auf die damit verbundenen "wilden Überschriften". Grundgesetz und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schreiben den Abgeordneten allerdings vor, dass die Höhe der Entschädigung durch Gesetz festgelegt werden muss. Die Übertragung der Entscheidung über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an eine unabhängige Kommission oder die automatische Anpassung der Entschädigung ist daher ausgeschlossen. Der Bundestag und damit die Abgeordneten selbst, müssen über die Höhe des zustehenden Geldes entscheiden. Das ist gar nicht so einfach und nicht zuletzt deshalb hat es in den vergangenen 10 Jahren 5 Nullrunden für die Abgeordneten gegeben. Die damit verbundene, relative Absenkung der Entschädigung der Abgeordneten kann aber auch nicht richtig sein. Das Bundesverfassungsgericht hat daran erinnert, dass die Abgeordnetenentschädigung von Zeit zu Zeit an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst werden müssen.

Abgeordnete haben nach Artikel 48 Grundgesetz und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung ("Diät"). Die Diäten oder wie es im Grundgesetz heißt die "Entschädigung" der Abgeordneten sind eine demokratische Errungenschaft. Niemand sollte in die Politik gehen, nur um Geld zu verdienen. Es darf aber auch nicht sein, dass nur diejenigen in die Politik gehen, die es sich finanziell leisten können. Die Abgeordneten sollen wirklich unabhängig arbeiten können. Sie sollen nicht in die Versuchung geraten, sich andere Einkommensquellen zu suchen und dadurch von anderen Menschen und Interessen abhängig werden. Wir brauchen daher eine angemessene Abgeordnetenentschädigung, aber gleichzeitig setzt sich meine SPD-Bundestagsfraktion auch für mehr Transparenz bei der Offenlegung von Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten ein.

Was angemessen ist, ist in der Öffentlichkeit ein kontrovers diskutiertes Thema. Was ist angemessen für eine Abgeordnete wie mich, die rund 250.000 Bürgerinnen und Bürger in ihrem Wahlkreis vertritt? Was ist angemessen für Abgeordnete, die die Auslandseinsätze deutscher Soldaten zu beschließen (Afghanistan) oder abzulehnen haben (Irak)? Was ist angemessen für Abgeordnete, die zwischen Staatsverschuldung und Haushaltskonsolidierung zu entscheiden haben?

Der Bundestag hat 1995 eine Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung verabschiedet. Die Entschädigung der Abgeordneten soll sich an dem Gehalt anderer Amtsinhaber mit ähnlicher Verantwortung und Belastung orientieren. Als Richtgröße sollen die Bezüge von Bürgermeistern kleiner Städte und Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern gelten. Sie erhalten als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eine Vergütung der Besoldungsgruppe B6. Als vergleichbar wurden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, etc.) angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Sie erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe R6.

Gegenwärtig erhalten die Abgeordneten eine Entschädigung, die geringer ist als gesetzlich vorgesehen. Als die Vergütung für B6 und R6 nach den Tarifrunde 2008/2009 und der Tarifrunde 2010/2011 angehoben wurde, haben die Abgeordneten auf eine Erhöhung ihrer Entschädigung verzichtet. Die Entschädigung der Abgeordneten entspricht derzeit dem Niveau von B6/R6 aus dem Jahr 2007. Um die Abgeordnetenentschädigung wie gesetzlich vorgesehen an die Vergütung von B6/R6 anzupassen, wurde entschieden, die Entschädigung von jetzt 7.668 Euro in zwei Schritten anzuheben und damit dem Stand von B6/R6 im Jahr 2010 entsprechen.

Insgesamt handelt es sich um eine zurückhaltende Diätenerhöhung. Im Durchschnitt steigen die Diäten von 2010 bis 2013 jedes Jahr um 1,9 Prozent. Das ist auch im Vergleich zu aktuellen Tarifabschlüsse moderat und absolut vertretbar: So wurde in der Chemischen Industrie eine Tariferhöhung von 4,1 Prozent zum April 2011 vereinbart, im Baugewerbe steigen die Löhne und Gehälter und Gehälter dieses Jahr um 3,0 Prozent und bei Volkswagen wurde eine Erhöhung von 3,1 Prozent zum Mai 2011 erreicht. Auch im internationalen Vergleich sind die deutschen Diäten moderat: Gemessen an der Zahl der Einwohner, die ein Abgeordneter vertritt, liegen die Diäten auch nach der Erhöhung im unteren Drittel in Europa. Insgesamt machen die Diäten übrigens nach dieser Erhöhung einen Betrag von nur 0,75 Euro pro Einwohner und Jahr aus.

Die Abgeordnetenentschädigung bleibt eine Baustelle, bei der wir nicht die Hände in den Schoß legen werden. Deshalb wird eine unabhängige Kommission beim Deutschen Bundestag bis Ende der laufenden Wahlperiode ein Verfahren empfehlen wie die Diäten künftig angepasst werden und wie die Altersversorgung künftig geregelt werden kann.

Um das noch einmal sehr deutlich zu sagen: Ich freue mich immer, wenn Bürger aus meinem Wahlkreis wie Sie, Herr , meine Arbeit wertschätzen und mir schreiben: "Die Verantwortung ist nicht zu unterschätzen und die Arbeitszeiten sicherlich auch nicht." Ich weiß aber natürlich auch: Während leider immer mehr Menschen in unserer Gesellschaft Vollzeit arbeiten und von ihrem Gehalt trotzdem nicht leben können, muss ich nach Feierabend nicht im Supermarkt Regale einräumen und verdiene im Vergleich zu vielen Menschen in Rheinhausen sehr gut.

Weitere Informationen zu meinen Einnahmen und Ausgaben als Bundestagsabgeordnete finden Sie auf meiner Homepage www.baerbelbas.de in der Rubrik "Gläserne Abgeordnete".

Mit freundlichen Grüßen nach Rheinhausen

Bärbel Bas
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
14.12.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Bas,

Wie ist Ihre Meinung zum Bedingungslose Grundeinkommen (BGE)?
Die Piraten haben sich auf Ihrer letzten Veranstaltung für ein BGE ausgesprochen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Bärbel Bas
bisher keineEmpfehlungen
15.12.2011
Bärbel Bas
Sehr geehrter Herr ,

schon seit einigen Jahren wird das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) in verschiedenen Formen diskutiert und die Idee hört sich im ersten Moment auch interessant ein. Auf den 2. Blick zeigen sich aber einige Probleme. Deshalb lehne ich das BGE ab und möchte Ihnen gerne meine Gründe kurz erklären.

Alle Modelle für ein BGE gehen davon aus, dass es in unserer Gesellschaft nicht mehr genügend Arbeit gibt, so dass die soziale Grundsicherung neu ausgerichtet werden muss. Arbeit muss die Grundlage von Wohlstand und sozialer Sicherheit bleiben und es gibt in unserer Gesellschaft genug Arbeit, beispielsweise im sozialen Bereich. Sie muss nur organisiert und gerecht verteilt werden. Wer sagt, es gäbe nicht mehr genug Arbeit, schiebt Menschen in die Perspektivlosigkeit ab und nimmt ihnen damit auch ein Stück ihrer Würde. Das Grundeinkommen wäre somit eine Stillhalteprämie.

Das bedingungslose Grundeinkommen ist zudem unsozial: Mit dem BGE wird versucht, Kernprinzipien des Sozialstaates auszuhebeln. Während bisher die Sozialleistungen überwiegend zielgenau auf die tatsächlich Bedürftigen zugeschnitten wurden, würden nach diesem Modell auch diejenigen Bürgerinnen und Bürger zu Transferempfängern, die das Geld überhaupt nicht benötigen. Gleichzeitig entfiele mit der progressiven Einkommensteuer ein zentrales Umverteilungsinstrument. Diese Logik widerspricht zu Recht dem Gerechtigkeitsempfinden der meisten Menschen in Deutschland.

Aus meiner Sicht werden die Modelle des bedingungslosen Grundeinkommens auch Probleme wie fehlende Chancen auf aktive Teilhabe an Gesellschaft und Arbeitswelt, mangelnde Bildung oder "Vererbung" sozialer Benachteiligung nicht lösen, sondern eher vergrößern. Ein sozialer Staat ermutigt, aktiviert und befähigt seine Bürger zur Teilhabe, investiert in die Menschen anstatt sie zu alimentieren. Nur der Sozialstaat, der Familien-, Bildungs-, Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik intelligent miteinander vernetzt, kann im 21. Jahrhundert soziale Gerechtigkeit herstellen. Alle staatlichen Hilfen, mit denen die Menschen auf eigene Füße kommen sollen, würden abgeschafft. Außerdem habe ich auch bei keinem BGE-Modell eine Antwort auf die Frage bekommen: Wer würde sich in einer Welt des bedingungslosen Grundeinkommens um 3 Uhr morgens aus dem Bett quälen, um einer harten und ehrlichen Arbeit wie Brötchen backen, den Müll abholen oder Zeitungen ausliefern nachzugehen?

Mit der SPD trete ich statt für eine Stillhalteprämie für einen flächendeckenden Mindestlohn ein, damit alle Menschen in Deutschland wieder vom Ertrag der eigenen Arbeit leben können. Außerdem wollen wir den Sozialstaat in seiner ganzen Breite weiterentwickeln, damit er die Bürgerinnen und Bürger unterstützen kann, ihre Perspektiven und Chancen zu verwirklichen.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Internationales
27.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Bas, liebe Bärbel,

ich habe eine Frage zu Deinem Abstimmungsverhalten bei der gestrigen ISAF-Abstimmung. Mit welcher Begründung hast Du die Anträge der Linken und die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses, der sich Deine Fraktion mit noch größerer Mehrheit als letztes Jahr angeschlossen hat, abgelehnt und Dich dann aber bei dem Antrag der Grünen enthalten?

Könntest Du mir bitte Deine Position zum Afghanistan-Einsatz erläutern? Was macht den Grünen-Antrag besser als den der Linken und den "Quasi-Antrag" Deiner eigenen Fraktion? Welche Punkte lehnst Du darin ab, die andere Mitglieder Deiner Fraktion mittragen können?

Herzlichen Dank und Glück auf!
Dein
Antwort von Bärbel Bas
bisher keineEmpfehlungen
31.01.2012
Bärbel Bas
Sehr geehrter Herr , lieber ,

zunächst einmal muss ich Dir sagen, dass mir die Entscheidung wieder nicht leicht gefallen ist. Trotzdem denke ich, dass es richtig war gegen die Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes zu stimmen und ich erläutere Dir natürlich auch gerne meine Position.

Die Bundesregierung hat in ihrem Antrag schon einige Abzugs-Forderungen der SPD übernommen. Deshalb kann ich verstehen, dass andere Mitglieder meiner SPD-Bundestagsfraktion diesen Antrag mittragen konnten.

Eine Reduzierung des Bundeswehrkontingents von 5.350 auf 4.900 wäre für mich aber nur angemessen, wenn auch tatsächlich 450 Soldatinnen und Soldaten zurück nach Deutschland kehren würden. Ich sehe zwar eine Tendenz, aber ich sehe noch zu wenig Substanz und außerdem braucht ein Truppenabzug ein politisches Konzept für ein verstärktes ziviles Engagement.

Die Bundesregierung bleibt zudem bei der Frage nach der sich verschlechternden Sicherheits- und Menschenrechtslage weiterhin viele Antworten schuldig. Der Antrag fokussiert vor allem auf die militärische Seite. Besonders der Ausbau und die Festigung der Frauenrechte und des Gesundheitsbereichs sowie die Rechtsstaatlichkeit bleiben völlig unerwähnt. Der Antrag der Grünen geht einen Schritt weiter, ihm fehlt es aber auch an der nötigen Entschlossenheit.

Nun fragst Du auf der anderen Seite, warum ich dann auch gegen den Antrag der Linken gestimmt habe: Weil ich natürlich auch nicht möchte, dass das Land wieder den Taliban in die Hände fällt und am Ende vor allem Frauen, Kinder und Minderheiten unter steigender Gewalt leiden. Deshalb kann ein sofortiger Abzug keine Lösung für die Menschen in Afghanistan sein. Meiner Überzeugung nach brauchen wir einen stufenweisen Abzug der deutschen Truppen wie auch von vielen Nicht-Regierungs-Organisationen (NGO) gefordert und das Land braucht unsere Unterstützung beim Wiederaufbau mit Bildungs- und Wirtschaftshilfe.

Am Ende ist jede Abgeordnete bei Abstimmungen über Fragen von Krieg und Frieden aber nur dem eigenen Gewissen verpflichtet und für mich hat das Thema auch eine hohe persönliche Bedeutung: Mein Bruder ist Berufssoldat. Ich kann es auch bei diesem Mandat nicht mit meinen Gewissen vereinbaren, ihn und viele andere junge Menschen in diesen gefährlichen Einsatz zu schicken.

Wie bei allen Namentlichen Abstimmungen im Deutschen Bundestag findet Du eine kurze Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten auch immer in der Rubrik "Gläserne Abgeordnete" auf www.baerbelbas.de.


Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Bärbel Bas
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.