Fragen und Antworten
Das Ladenschlussrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht. Dementsprechend sieht das erst im letzten Jahr in Kraft getretene Bayerische Ladenschlussgesetz weiterhin allgemeine Ladenschlusszeiten werktags von 20 bis 6 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen vor.
Die spezifischen Belange von kinderlosen, unverheirateten Personen und Singles werden im Rahmen der familien- und sozialpolitischen Maßnahmen selbstverständlich mitberücksichtigt, stehen jedoch nicht im Fokus des StMAS
Nach derzeitigem Stand ist die Einführung eines Gehörlosengeldes für das Jahr 2028 geplant. Ich bitte jedoch zu berücksichtigen, dass auch dies nur vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel erfolgen kann.
Aber: Es bleiben dennoch Lücken, die dazu führen, dass hörbehinderte Menschen Kommunikationshilfen oder auch weitere behinderungsbedingte Kosten selbst finanzieren müssen.

