Udo Wolf (DIE LINKE)

Udo Wolf
© DIE LINKE.Berlin
Geburtstag
Jahrgang 1962
Berufliche Qualifikation
-
Ausgeübte Tätigkeit
Fraktionsvorsitzender DIE LINKE
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Pankow WK 7
Ergebnis
18,8%
Landeslistenplatz
6, über Liste eingezogen, Pankow
(...) Bei dem Glückwunsch an Fidel Castro denke ich, dass weniger mehr gewesen wäre. Wenn man unbedingt will, kann man Fidel Castro zum Geburtstag gratulieren und auch auf Erreichtes Bezug nehmen. (...)
 
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Frage zum Thema Soziales
11.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Wolf

Ich wohne seit 30 Jahren in der Kuglerstraße und muß seit einiger Zeit erkennen das man als Mieter keine Rechte mehr hat. So haben wir seit der Wende schon den 4. oder 5 .Vermieter. Der letzte Vermieterwechsel erfolgte vor einem Jahr ohne das wir davon in Kenntnis gesetzt wurden. Wir bekamen davon erst bei der Betriebskostenabrechnung die entsprechend saftig war Kenntnis. Komisch das die Adresse die gleiche geblieben ist. Und nun schon wieder eine Mieterhöhung laut Mietspiegel. Wir haben doch schon mit den Betriebskosten eine höhere Miete erhalten. Sollen wir alle zu Nomaden werden und von Wohnung zu Wohnung ziehen? Hat der Vermieter nicht auch eine gewisse Verpflichtung gegenüber seinen Mietern besonders bei lange wohnhaften Mietern? Seit einer kleinen Modernisierung(Heizungseinbau,Hausanstrich) nach der Wende wurde nichts weiter getan. Ich möchte auf keinen Fall irgendwann meinen Wohnort wechseln. Aber wieso muss ich als Mieter immer nur Ja und Amen (Zustimmungserklärung geben)sagen und der Vermieter hat keinerlei Verpflichtungen? Wer schützt uns eigentlich. Zumal das kein privater Vermieter ist.
Vielleicht können Sie mich etwas aufbauen und mir eine entsprechende Antwort geben.

Antwort von Udo Wolf
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16.08.2011
Udo Wolf
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank, dass Sie mir auf abgeordnetenwatch geschrieben haben. Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie gerne in Ihrem Kiez und in der Wohnung leben, wo Sie schon seit 30 Jahren zuhause sind. Auch wenn Sie das Gefühl haben, als Mieterin vielen Dingen eher hilflos ausgeliefert zu sein, haben Sie jedoch sehr umfangreiche Rechte. Das Mietrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs und wird deshalb im Wesentlichen von Bundesregierung und Bundestag bestimmt. Ein eherner Grundsatz lautet »Kauf bricht nicht Miete« (§ 566 BGB). Egal, wie oft ihr Vermieter wechselt, jeder Einzelne übernimmt alle sich aus dem bestehenden Mietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten, selbst wenn Sie noch einen Vertrag aus DDR-Zeiten haben. Bleibt trotz Eigentümerwechsel die Adresse für die Abrechnung Ihrer Betriebskosten konstant, könnte dies bedeuten, dass auch der neue Eigentümer sein Haus durch die bisherige Hausverwaltung betreuen lässt. Auch dies ist erst einmal kein Grund zur Sorge.
Was allerdings die von Ihnen geschilderten diversen Mieterhöhungen bzw. stark angestiegenen Betriebskosten angeht, möchte ich Ihnen empfehlen, die Beratung von Mietrechtsexperten einzuholen. Da Sie im Milieuschutzgebiet Humannplatz wohnen, können Sie besonders im Zusammenhang mit Modernisierungsmaßnahmen die Dienste der im Auftrag des Bezirksamts Pankow tätigen Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH in der Prenzlauer Allee 186 Tel.: 030-443 38 10 in Anspruch nehmen. Die Beratung ist dort für Sie kostenlos. Hilfe und Beratung können Sie auch beim Berliner Mieterverein erhalten. Deren Beratungszentrum für Prenzlauer Berg befindet sich in der Schönhauser Allee 134b. Allerdings ist dort der Service an eine (kostenpflichtige) Mitgliedschaft im Mieterverein gebunden.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Wolf
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Frage zum Thema Internationales
20.08.2011
Von:

Hallo Herr Wolf,

da Sie der Kandidat in meinem Wahlkreis sind und ich somit eine potentielle Wählerin bin, würde ich gern von Ihnen wissen, wie sie zum Geburtstagsschreiben der beiden Parteivorsitzenden an Fidel Castro stehen, besser gesagt zu dessen Inhalt.
Zum ersten Mal in den 13 Jahren, die ich wahlberechtigt bin, zweifle ich die Wählbarkeit der Linken an. Die ein oder andere krude Überzeugung konnte ich bisher noch einzelnen Plattformen zuordnen und sie wurde durch die gesamte Partei im großen und ganzen relativiert. Nun aber ein solches Schreiben, signiert durch die Vorsitzenden? Ist dies ein Brief, hinter der die gesamte Linke steht (stehen muss)? Und falls nicht, kann man an diesen Vorsitzenden festhalten?

Beste Grüße
Antwort von Udo Wolf
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22.08.2011
Udo Wolf
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Auch mich ärgern manche Aussagen oder Handlungen, die aus den Reihen der LINKEN kommen. Einige finde ich grundfalsch. Die Auseinandersetzungen darum werden in der Regel sehr öffentlich geführt. DIE LINKE Berlin scheut sie nicht und bezieht Stellung. Das haben Sie sicher verfolgt.

Bei dem Glückwunsch an Fidel Castro denke ich, dass weniger mehr gewesen wäre. Wenn man unbedingt will, kann man Fidel Castro zum Geburtstag gratulieren und auch auf Erreichtes Bezug nehmen. Gregor Gysi hat das schon gesagt: Kuba hat unter anderem ein für ganz Lateinamerika vorbildliches Gesundheits- und ein Bildungssystem aufgebaut und die unendliche Armut überwunden. Ich weiß, ehrlich gesagt, nicht recht, warum das nicht gereicht hat. Mit der politischen Rhetorik, die das Schreiben bestimmt, kann ich persönlich überhaupt gar nichts anfangen. Es ist übrigens auch in einem Glückwunschschreiben nicht verboten, auf Trennendes und Probleme hinzuweisen und Entwicklungen wie demokratische Reformen zu benennen, die man sich für das Land wünscht.

Dass ich nicht begeistert davon bin, wie solche Fragen - auch die Personaldebatte - den Wahlkampf in Berlin überlagern, können Sie sich denken. Ich streite mich gern über das, was wir in zehn Jahren Regierung hier geschafft oder nicht geschafft haben. Dafür stehe ich ein.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Wolf
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Frage zum Thema Gesundheit und Verbraucherschutz
22.08.2011
Von:

Wie geht es nun mit dem Nichtraucherschutz weiter in Berlin?
Was für Raucher "Freiheit" bedeutet, bedeutet für Unbeteiligte Giftgasterror in jeder Lebenslage und Spießrutenlauf in jedem Lebensbereich.

Ich bitte um Veröffentlichung der Frage und Ihrer Antwort.
Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Udo Wolf
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23.08.2011
Udo Wolf
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, wenngleich ich finde, dass es sich
verbietet, im Zusammenhang mit dem Rauchen von "Giftgasterror" zu sprechen.

In Berlin gilt ein umfassender Nichtraucherschutz. Dazu haben wir ein weitreichendes Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet. Länger schon galt in Schulen und Kindertagesstätten ein gesetzlich geregeltes Rauchverbot. An anderen Orten gab es keinen ausreichenden Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Mit dem Nichtraucherschutzgesetz wurde das Rauchen in öffentlichen Räumen weitgehend verboten. Dazu zählen auch das Berliner Abgeordnetenhaus, Gebäude der Verwaltungen, des Rechnungshofes, des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gerichtsgebäude und Gebäude anderer Organe der Rechtspflege des Landes sowie Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Krankenhäuser, Tageskliniken, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Theater, Kinos, Museen, Sportanlagen, Hoch- und Fachhochschulen, Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges und der Erwachsenenbildung, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Alten- und Pflegeheime, Hospize, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Gaststätten und Diskotheken. Auch auf Bahnhöfen in Berlin darf nicht geraucht werden.

Es ist in Berlin also jetzt schon unmöglich, in jeder Lebenslage und in jedem Lebensbereich von Rauch belästigt zu werden.

Schärfere gesetzliche Regeln bedeuten keineswegs besseren Nichtraucherschutz. Selbst in München, wo nach dem Volksbegehren ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie besteht, wird noch in 17 % der aufgesuchten Getränkegaststätten geraucht. Berlin hat von allen deutschen Landeshauptstädten, in denen Ausnahmeregelungen gelten, den höchsten Anteil rauchfreier Gaststätten.

Wir setzen darauf, die gesellschaftliche Akzeptanz für den Nichtraucherschutz zu erhöhen. Striktere Reglementierungen erscheinen mir da eher kontraproduktiv. Nichtraucherschutz beginnt in den Köpfen und wird sich dann auch in den Kneipen durchsetzen. Ein Rauchverbot auf öffentlichen Kinderspielplätzen ist in 11 der Berliner Bezirke bereits über das Grünanlagengesetz umgesetzt. Auch hier braucht es keine weiteren gesetzlichen Regelungen, sondern die konsequente Anwendung bestehender Regelungen durch die Bezirke.

Weiteren Handlungsbedarf sehen wir allerdings auf Bundesebene. Hier hat es der Gesetzgeber bis heute nicht fertig gebracht, über die bundesweit geltende Arbeitsstättenverordnung ein allgemeines Rauchverbot am Arbeitsplatz durchzusetzen. Nachdem die EU, entgegen ihrer Ankündigung, hierzu bisher keine Entscheidung getroffen hat, bleibt die Bundesregierung in der Verantwortung.

(Siehe auch www.linksfraktion-berlin.de/uploads/media/qualmfrei.pdf
www.linksfraktion-berlin.de

Mit freundlichen Grüßen
Udo Wolf
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