Thomas Silberhorn (CSU)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Thomas Silberhorn
Jahrgang
1968
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Bamberg
Ergebnis
57,4%
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
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Frage zum Thema Bürgerrechte
31.08.2005
Von:

Sehr geehrter HerrSilberhorn,

das Bayerische Landesjugendamt (in der Broschüre "Trennung und Scheidung", 2. Aufl. 2004) und Spitzenbeamte in Sozialminsiterium sowie Justizministerium propagieren die Mißachtung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes von Eltern bzw. Familien in der Krise (bzw. in Sorgerchtsverfahren) dadurch, daß sie eindeutig zur Mißachtung der §§ 624 (4) ZPO bzw. 170 GVG auffordern: Familienrichter sollen an das Gericht gelangende Anwaltsschreiben und auch psychologische Sachverständigengutachten "umgehend" in Kopie an das zuständige Jugendamt weiterleiten. Diese vor allem bestimmten z.B. Münchner Psychokonzernen (und Familienanwälten) objektiv finanziell nützlichen, für die Eltern eindeutig regeläßig schädlichen Empfehlungen werden m.W. sogar hier und da umgesetzt, was der Leiter des BLJA ja auch ausdrücklich wünscht. Er ist derzeit Sprecher einer Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, hat also nicht nur im Land großen Einfluß. Auch die Augsburger Anwältin Dr. Groß hat bei der Erarbeitung der Empfehlungen - glaubt man Dr. Sauter - mitgewirkt, desweiteren maßgeblich Herr Dr. Dr. (Univ. Prag) Salzgeber, warum auch immer einflußreicher Betreiber der international agierenden Psychologen- Firma "GWG".
Nun meine Frage:
Werden die derzeit noch eindeutig rechtswidrigen, die grundsätzliche Intimität der Familienangelegenheiten grob mißachtenden Empfehlungen bald gesetzeskonform gemacht dadurch, daß eine künftige Mehrheit im Bundestag die Jugendämter in Sorgerechtsverfahren bereits primär zu "Verfahrensbeteiligten" und damit gewissermaßen die Eltern zu "Kindern" ohne Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung macht?
Würden Sie sich gegebenenfalls pwersönlich dafür einsetzen, daß es dazu nicht kommt?

Als letzte Frage: Unter den Kandidaten der Union wie auch der FDP finden sich sehr viele Ökonomen. Wozu benötigen Sie Rat von Herrn von Pierer? Trauen Sie Ihrer Urteilskraft nicht?

Mit freundlichen Grüßen
W.
Antwort von Thomas Silberhorn
bisher keineEmpfehlungen
05.09.2005
Thomas Silberhorn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Hinweise.

Wie ich in Erfahrung gebracht habe, haben Sie zu der von Ihnen kritisierten Praxis eine Petition beim Bayerischen Landtag eingereicht. Dies ist auch die richtige Stelle für Ihr Anliegen.

Im Deutschen Bundestag gibt es - soweit mir ersichtlich - bislang keine Initiative zu entsprechenden Gesetzesänderungen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn
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Frage zum Thema Familie
06.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Silberhorn,

meine Aktivität in München geht durchaus in eine andere Richtung als nun meine Fragen an Sie am Standort des "IFB".

Es gibt in Berlin einen Referentenentwurf zum neuen FGG. Dieser liegt mir vor und zeigt jene Entwicklungsrichtung des sog. Inquisitionsprinzips an, die in den Empfehlungen des Landesjugendamtes (welches den Jugendämtern z.B. gar eine "Kordinierungsfunktion" anphantasiert) festgeschrieben wurden.

Weil allgemein bekannt ist, daß die in München einflußreichen sozialpädagogischen und psychologischen Beraterkreise auch in Berlin seit Jahren und auch unabhängig von den Einfärbungen der Regierungsparteien erfolgreich Propaganda machen, fragte ich Sie am 31.8. und erlaube mir hiermit, die damals gestellte Frage zu wiederholen:

Werden Sie einer Gesetzesänderung zustimmen, wonach Jugendämter künftig z.B. auf einfachen Antrag hin primäre Verfahrensbeteiligte (mit Akteneinsichtsrecht) werden können?

Die Propagana ("Cochemer Modell" mit "Scheidungsmanager" (!) usw.) z.B. auch aus nordwestdeutschen Unionskreisen geht ja dahin.

Mit freundlichem Gruß
W.
Antwort von Thomas Silberhorn
bisher keineEmpfehlungen
07.09.2005
Thomas Silberhorn
Sehr geehrter Herr ,

der von Ihnen zitierte Referentenentwurf zum FGG ist weder mir noch sonst jemand in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekannt. Möglicherweise können Ihnen SPD oder Grüne dazu mehr sagen. Ich bitte um Verständnis, dass ich zu einem dem Bundestag nicht vorliegenden Entwurf auch keine Stellungnahme abgeben kann.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn
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Frage zum Thema Arbeit
10.09.2005
Von:
P.

Sehr geehrter Herr Silberhorn,

mein Mann und ich sind beide Pendler - in entgegengesetzte Richtungen, er 55 km nach Würzburg einfach, ich 64 km nach Nürnberg einfach. Zudem ist mein Mann Schichtarbeiter.

Wie sollen wir uns im Falle eines Regierungswechsels noch ernähren?

Wir würden finanziell wesentlich besser dastehen wenn ich arbeitslos wäre und wir in Würzburg wohnen würden. Darf so etwas sein?
Antwort von Thomas Silberhorn
2Empfehlungen
13.09.2005
Thomas Silberhorn
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. September 2005, die ich gerne beantworte.

Die von der Union geplanten Änderungen im Steuerrecht müssen als Ganzes gesehen werden. Unser zentrales Problem ist doch, dass viele Steuerprivilegien unser jetziges Steuersystem nicht nur unüberschaubar, sondern vor allem ungerecht machen, da hiervon überwiegend die Steuergestalter profitieren, nicht aber die Inhaber kleinerer Einkommen. Diese gilt es zu entlasten. Unser Ziel sind niedrigere Steuern und weniger Ausnahmen. Wir werden daher bei der Lohn- und Einkommensteuer zum 1. Januar 2007 den Eingangssteuersatz auf 12 % und den Spitzensteuersatz auf 39 % senken sowie einen steuerlichen Grundfreibetrag in Höhe von 8.000 Euro pro Person einführen. Allein durch diesen Grundfreibetrag werden insbesondere viele Familien mit kleineren Einkommen aus der Steuerabgabenlast herausfallen.

Im Gegenzug sollen in gleichem Umfang eine Vielzahl von Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen und Ausnahmetatbeständen gestrichen oder eingeschränkt werden. Die Pendlerpauschale wollen wir dabei nicht abschaffen, sondern lediglich auf 50 Entfernungskilometer und auf 25 Cent je Kilometer begrenzen. Davon sind Familien-Heimfahrten, etwa am Wochenende, ausgenommen; sie sind weiter voll absetzbar. Bei den Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit wollen wir die Steuervergünstigungen schrittweise innerhalb von 6 Jahren abbauen. Das heißt: Die Tarifpartner haben genügend Zeit, sich darauf einzustellen. Damit besteht auch die Möglichkeit, einen entsprechenden Ausgleich für die Arbeitnehmer durch Erhöhung der Zuschläge zu vereinbaren. Die Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge werden also nicht abgeschafft. Sie werden lediglich, so wie alle anderen Lohnbestandteile auch, besteuert.

Ich bin überzeugt, dass wir hierdurch ein modernes Steuerrecht erzielen werden, das einfach, verständlich und international konkurrenzfähig, allem voran aber gerechter sein wird. Kleinere Einkommen werden besser gestellt, die Reduzierung der Ausnahmetatbestände wird kompensiert durch einen niedrigeren Eingangssteuersatz sowie höhere Grundfreibeträge.

Ich weiß, dass der Bereich Steuern äußerst kompliziert ist und die Änderungspläne oft verkürzt dargestellt werden, um Ängste zu schüren. Ich hoffe, dass ich Ihnen Ihre Sorge durch meine Erläuterungen zumindest etwas nehmen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Silberhorn, MdB
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