Thomas Silberhorn (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Thomas Silberhorn
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
12.11.1968
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Bamberg
Ergebnis
49,1%
Landeslistenplatz
3, Bayern
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(...) Wichtig ist, dass künftig nicht mehr dargelegt werden muss, weshalb die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl entspricht. Vielmehr soll der Vater das gemeinsame Sorgerecht erhalten, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Bestehen also keine Gründe für eine Gefährdung des Kindeswohls, so wird das Familiengericht dem Vater das Sorgerecht gewähren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • Rechtsanwalt, selbständig, Berlin, Mandant 03
    Verdienst, 2010: zwischen 1.000 € und 3.500 €
  • Rechtsanwalt, selbständig, Berlin, Mandant 04
    Verdienst, 2011: zwischen 1.000 € und 3.500 €
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Landkreis Bamberg, Bamberg, Mitglied des Kreistages
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Förderkreis Deutsches Heer e.V., Bonn, Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
  • Karl-Theodor-Molinari-Stiftung e.V., Bonn, Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Silberhorn,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Sie begründen die Verweigerung der automatischen Vergabe des gemeinsamen Sorgerechts(GS) an den Vater mit den Sonderfällen
a) Vergewaltigungen und
b) \"oft psychisch und physisch stark beansprucht\" Mutter \"in den ersten Wochen und Monaten nach der Geburt eines Kindes\".
c) ferner, dass die Fälle in denen der Vater seine Rolle nicht wahrnehmen möchte zahlreich wären.

Für keinen dieser Sonderfälle belegen Sie Ihre Aussagen durch Zahlen, obwohl wir für Vergewaltigungen nachgefragt hatten.

Eine Mutter hat 9 Monate Zeit sich Gedanken über das GS zu machen. Bei der heutigen Rechtsprechung und Gesetzeslage - die eindeutig gegen das klassische Familienbild bestehend aus Vater, Mutter und Kind gerichtet ist; siehe die hohe Zahl weiblicher Alleinerziehender - liegt eigentlich die Vermutung nahe, dass viele dieser Frauen mit der vorgefertigten Meinung, den Vater loszuwerden, Kinder in die Welt setzen.

Können Sie verstehen, dass wir einer Politik, die nur Vermutungen ausspricht, ohne diese mit Zahlen zu belegen, kein Vertrauen schenken können?

Herr Joachim Gauck wurde mit dem Satz zitiert (sinngemäß): \"Wir sollen in unserer Gesellschaft nicht die Schwierigkeiten (Sonderfälle) sondern die Möglichkeiten voranstellen.\"

Das GS bei verheiratete Eltern hat sich hervorragend bewährt.

Wäre es nicht im Sinne des klassischen Bildes der Familie, allen Kindern die Möglichkeit (im Sinne von Herrn Gauck) zu geben, von Anfang an Eltern mit GS zu haben, wie in F oder RUS?

Da Sie das BVerfG bemühen: Es ist Fakt, dass es sich im Falle des §1626 a BGB geirrt hat!

Haben Sie nicht Angst, dass sich die Geschichte wiederholen wird? Sollen erneut abertausende Kinder die gerichtlichen Streitigkeiten, resultierend aus einer menschenrechts- und verfassungswidrigen Gesetzgebung, über sich ergehen lassen müssen?

Was genau haben Sie, oder Ihre Partei gegen nicht eheliche Väter, z. B. gegen Boris Becker oder Horst Seehofer?

MfG
MB

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Silberhorn,

in Ihrer Antwort an Herrn Schiller erklären Sie, dass Sie das Verbot von Cannabis für richtig halten und eine Legalisierung ablehnen.
Könnten Sie diese Haltung bitte näher begründen?

3.3 Mio. Bundesbürger sind alkoholabhängig oder konsumieren missbräuchlich, 9,5 Mio. trinken täglich schädliche Mengen und mehr als 73.000 sterben jährlich aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums ( tinyurl.com ). Mit 393.000 Betroffenen war Alkohol im Jahr 2008 für 60-mal so viele Behandlungsfälle verantwortlich wie Cannabis ("Diagnosedaten der Krankenhäuser ab 2000" über www.gbe-bund.de, Stichwortsuche: Alkohol, bzw. Cannabinoide).
Alkohol ist eine der gefährlichsten Drogen überhaupt ( tinyurl.com , tinyurl.com ). Entsprechend ist Alkoholkonsum weit schädlicher als Cannabisgebrauch ( tinyurl.com , tinyurl.com , tinyurl.com ).
Wie stehen Sie zu einem Alkoholverbot?
Ist es I.E. sinnvoll, dass das tödliche Nervengift Alkohol schon für Minderjährige frei verfügbar ist, und ist es menschlich akzeptabel, dass Nutzer weniger riskanter Substanzen gleichzeitig strafrechtlich verfolgt werden?

Trotz des Verbots ist Cannabis für ca. 40 Prozent der 15-16-Jährigen verfügbar ( tinyurl.com ), und unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland ist der Konsum weiter verbreitet als in den Niederlanden, wo Cannabis für Erwachsene frei verfügbar ist ( tinyurl.com ).
Wie ist Strafverfolgung gegen erwachsene Cannabiskonsumenten zu rechtfertigen, wenn das Verbot nicht mal verhindert, dass Cannabis für Heranwachsende verfügbar ist und folglich auch nicht das vorrangige Ziel erreicht, Jugendliche vom Cannabiskonsum abzuhalten?

Wie bewerten Sie allgemein die mit einem verbotsbedingten Schwarzmarkt verbundenen Gefahren, wie z.B. organisierte Kriminalität, fehlender Jugendschutz oder gesundheitsschädliche Streckmittel?

Freundliche Grüße

Antwort von Thomas Silberhorn
2Empfehlungen
06.05.2012
Thomas Silberhorn
Sehr geehrter Herr ,

das Verbot von Cannabis halte ich für gerechtfertigt, weil Cannabis bewusstseinsverändernde Wirkung hat und zu nachhaltigen und dauerhaften psychischen Veränderungen führen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn
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