Thomas Kossendey (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Thomas Kossendey
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Jurist, Regierungsdirektor a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Oldenburg - Ammerland
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen, Niedersachsen
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(...) Wichtig ist mir aber, dass er von seiner Arbeit leben kann. Deshalb hat die CDU/CSU sich für das Verbot sittenwidriger Löhne ausgesprochen, um Lohndumping zu vermeiden. Darüber hinaus wollen wir ein Mindesteinkommen, d.h. eine Kombination von fairen Löhnen und ergänzenden staatlichen Leistungen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.07.2008
Von:
-

Sehr geehrter Herr Kossendey,

mich regt schon seit längerem der Begriff "Fraktionszwang" auf.

Wenn durch die Partei, im Rahmen des Fraktionszwanges, ein so erheblicher Druck auf Abgeordnete ausgeübt werden kann, dass sogar schon mit einem Parteiausschlußverfahren gedroht wird, wenn man nicht im Sinne der Fraktion abstimmt, so ist das meiner Ansicht nach gegen das Grundgesetz. Wo bleibt denn da die Unabhängigkeit der Abgeordneten ?

Im Umkehrschluß kann ich dann auch ketzerisch behaupten - wir sparen uns den Bundestag und lassen nur die Fraktionsvorsitzenden abstimmen. Dies würde uns - dem Volk - viel Geld sparen.

Ist der Fraktionszwang grundgesetzwidrig ?

Mich würde Ihre Meinung dazu interessieren.

Mit freundlichen Grüßen

-, Dipl.-Ing.
Antwort von Thomas Kossendey
3Empfehlungen
01.08.2008
Thomas Kossendey
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Fraktionszwang".

In der Tat widerspräche die Ausübung des Fraktionszwangs auf einen Abgeordneten - d.h. die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe von Parlamentsämtern oder die Androhung des Fraktionssausschlusses, um eine Abstimmung im Sinne der Fraktion zu erreichen - dem Grundsatz des freien Mandats und damit unserem Grundgesetz. Hier heißt es in Art. 38 Abs. 1 GG: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Genau aus diesem Grund gibt es auch keinen Fraktionszwang in Deutschland.

Was es jedoch gibt und was häufig - zu Unrecht - mit Fraktionszwang gleichgesetzt wird, ist die sogenannte Fraktionsdisziplin. Darunter verstehe ich die weitgehende Einhaltung der Beschlüsse, welche die Mehrheit einer Fraktion getroffen hat.

Meiner Meinung nach ist daran prinzipiell nichts auszusetzen. Ein solches Vorgehen ist sogar notwendig, um handlungsfähig zu bleiben und ausgewogene Entscheidungen zu treffen. Ein Grund dafür ist die Tatsache, dass in unserer Demokratie Beschlüsse häufig das Ergebnis intensiver und mühsamer Verhandlungen mit dem jeweiligen Koalitionspartner sind, an deren Ende ein Kompromiss steht. Auch wenn der einzelne Abgeordnete sich vielleicht nicht mit allen Details eines solchen Kompromisses identifizieren kann, so ist es dennoch notwendig, dass er von der Mehrheit mitgetragen wird, weil sonst die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit einer Regierung nicht gewährleistet werden kann. Darüber hinaus sind die Fraktionen des Deutschen Bundestages arbeitsteilig organisiert, d.h. es gibt Experten für verschiedene Themen, die den anderen Mitgliedern der Fraktion berichten und Entscheidungsempfehlungen geben. In der Regel handelt es sich um sehr komplizierte und vielschichtige Fragen, die nicht oberflächlich beantwortet werden können und dürfen. Aus diesem Grund ist eine solche Einteilung sinnvoll, und der Abgeordnete kann sich darauf verlassen, dass die Empfehlung aufgrund fundierter Argumente von Experten ausgesprochen wird. Auch darf nicht vergessen werden, dass der Wähler nicht nur Personen, sondern auch Parteiprogramme und somit Grundziele und Politikvorstellungen wählt, die es hinterher umzusetzen gilt. Auch dies geht nicht ohne Mehrheiten.

Dies ändert aber nichts daran, dass jeder Abgeordnete grundsätzlich frei in seinen Entscheidungen und eben weder an eine Fraktionslinie noch an Weisungen aus seinem Wahlkreis gebunden ist. Die Tatsache, dass es bei vielen Abstimmungen Abgeordnete gibt, die nicht im Sinne ihrer Fraktion abstimmen, zeigt auch, dass dies nach wie vor gelebte Tradition in Deutschland ist.

Ich hoffe, Ihre Frage damit hinreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey
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Frage zum Thema Arbeit
03.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kossendey,
ich bin "Telekom-Beamter" und werde nun in die DT NP "versetzt" bzw. die Arbeit mir zugewiesen. Dies bedeutet eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 34 auf 38 Wochenstunden ohne Lohnausgleich. Dies entspricht einer Lohnkürzung von ca. 8 Prozent die auch tatsächlich stattgefunden hat mit der damaligen Absenkung auf 34 Stunden.
Die leitenden Angestellten brauchen keine Lohnkürzung zu befürchten und der Vorstand bekommt rund 7 Prozent mehr. Dies bedeutet, das nur die unteren Lohngruppen Einbußen hinnehmen müssen.
Inwieweit finden Sie dieses noch sozial verträglich (Umverteilung von unten nach oben, Schere arm-reich geht weiter auseiander).
Wieso läßt der Bund, der als Großaktionär im Aufsichtsrat vertreten ist, diese asoziale Personalpolitik in der Telekom zu ?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Thomas Kossendey
3Empfehlungen
23.09.2008
Thomas Kossendey
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie beziehen sich hierbei offensichtlich auf die Pläne der Deutschen Telekom, die noch bei T-Home verbliebenen Technikzentren in die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH zu überführen.

Grundsätzlich ist es so, dass die Geschäftsführung eines Unternehmens wie der Telekom beim Vorstand liegt. Dieser muss den Aktionären, der Belegschaft und den Kunden gegenüber verantwortlich handeln. Der Bund darf, ebenso wie alle anderen Aktionäre, gemäß Aktienrecht auf operative Vorstandsbeschlüsse keinen Einfluss nehmen. Aus diesem Grund verbietet sich auch eine politische Einflussnahme vonseiten des Parlaments. Darüber hinaus stellt der Bund lediglich einen von 20 Aufsichtsräten.

Persönlich kann ich Ihre Verärgerung über die veränderten Arbeitsbedingungen aber durchaus nachempfinden. Ich halte die Umstrukturierung der Telekom jedoch für notwendig, um die Telekom fit für die Zukunft zu machen. Die Telekom verliert noch immer zahlreiche Kunden. Sie ist aus diesem Grund dringend darauf angewiesen, service-orientierter und effizienter aufgestellt zu sein, um langfristig im Wettbewerb bestehen zu können. Diesem Ziel dient auch die von Ihnen kritisierte Maßnahme. Im Gegenzug gibt es jedoch einen garantierten Kündigungsschutz bis 2012 und einen Verkaufsschutz bis Ende 2010, der wiederum allen Mitarbeitern zugute kommt.

Unabhängig davon kann es meiner Überzeugung nach nicht Aufgabe der Politik sein, über Löhne und Wochenarbeitszeiten zu entscheiden. Dies ist Sache der Tarifpartner. Bitte wenden Sie sich aufgrund der für Sie künftig schlechteren Situation an Ihren Betriebsrat bzw. Gewerkschaftsvertreter.
Allerdings teile ich Ihre Ansicht, dass die Schere zwischen Vorstand und Mitarbeitern eines Unternehmens nicht über die Maßen "explodieren" darf. Firmen müssen sich Ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sein, und "Gehaltsexzesse" sollten unbedingt vermieden werden, da sie das Klima auch in einem Unternehmen belasten. Ich sehe in einer Stärkung der Aktionärsrechte sowie einer vollständigen Transparenz der Vorstandsgehälter den besten Weg dahin. Allerdings bin ich auch der Ansicht meiner Fraktion, dass Gehälter grundsätzlich Betriebskosten sind, die von den Unternehmen selbst und eben nicht von der Politik festgelegt werden müssen.

Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
29.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kossendey,

der "Charisma", "Die Bundesbahn im ungebremsten Größenrausch", Seite 18, Beilage der Nordwest-Zeitung für Senioren entnahm ich, dass Busreisen aus ökologischer Sicht beim Kraftstoffverbrauch um das Doppelte günstiger sind als Bahnreisen. Das Umweltbundesamt empfiehlt den Bus als Verkehrsmittel und trotzdem wird eine Alternative zur Bahn vom Bundestag nicht unterstützt. Warum ist das so?

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Thomas Kossendey
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24.10.2008
Thomas Kossendey
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu einem Artikel in der NWZ-Beilage "Charisma", der sich auf das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 13/2 sowie die Initiative /"Fahren Sie Bus"/ des Bundesumweltministers Gabriel bezieht.

Sie stellen eine sehr interessante Frage. Grundsätzlich ist es durchaus so, dass im motorisierten Personennahverkehr Bahn und Bus ökologisch verträglicher sind und nicht der Pkw. Unter bestimmten Umständen ist in der Tat der Reisebus das umweltfreundlichste Verkehrsmittel. Dies kann man jedoch nicht pauschalisieren. Um zu klären, welches Verkehrsmittel in einer bestimmten Situation auch das Beste ist, kommt es immer auf eine differenzierte Betrachtung des Einzelfalls an. Darauf weist auch das Bundesumweltministerium hin. Hierbei spielen sowohl ökologische als auch ökonomische Aspekte eine Rolle. Besonders wichtig ist die Frage, wie hoch der Ausnutzungsgrad eines bestimmten Verkehrsträgers auf einer Strecke ist - eine voll besetze Bahn ist ökonomisch und ökologisch sinnvoller als unzählige PKW auf den Autobahnen, und ein voll besetzter Reisebus ist besser als ein halb leerer ICE.

Gerade auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung muss deshalb langfristig sehr genau überlegt werden, auf welchen Strecken welcher Verkehrsträger sinnvoll ist. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Bahn bei voller Auslastung nicht nur gegenüber PKW und Flugzeug, sondern auch gegenüber dem Reisebus überzeugende Vorteile bietet und aus meiner Sicht besonderer Unterstützung bedarf. Bevor ich Ihnen meine Gründe dafür nenne, gehe ich noch einmal kurz auf die derzeitige Rechtslage ein.

Nach dem PBefG ist eine Genehmigung für einen Buslinienverkehr zu versagen, wenn der Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln bedient werden kann. Wenn beispielsweise bereits ein Zug zwei Städte zufriedenstellend verbindet, darf auf derselben Stelle kein Bus rollen. Davon gibt es Ausnahmen. Ein Parallelverkehr ist nach dem derzeitigen PBefG durchaus möglich, z.B. durch andere Taktfrequenzen oder Busverbindungen, welche die /"/nicht befriedigenden" Verbindungen der Bahn ergänzen. So werden bereits Verbindungen zwischen kleinen Städten und Nachtfahrten von Linienbussen bedient. Und auch im Nahverkehr findet Parallelverkehr statt.

Es gibt gute Gründe dafür, diese Ausnahmen derzeit nicht weiter auszudehnen. Die Bahn ist jetzt schon einer erheblichen Konkurrenz von Billigfliegern ausgesetzt. Sollten wir die bestehende Regelung aufheben und Buslinien auf den Strecken der Bahn nicht nur uneingeschränkt zulassen, sondern sogar - wie Sie es fordern - unterstützen, würde dies die Wirtschaftlichkeit der Bahn noch weiter reduzieren. Die Folgen wären aller Wahrscheinlichkeit nach Streckenstilllegungen und Preissteigerungen - beides in keinem Fall im Interesse der Kunden!

Nicht nur für die Bahn, auch für die Busunternehmen wären wirtschaftliche Folgen möglich. Aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit würde die Einführung einer Mautpflicht für Busse erforderlich sein, da die Bahn Wegekosten zahlt und die LKWs Mautgebühren. Dies wäre eine zusätzliche Belastung für das Busgewerbe. Zudem steht zu bedenken, dass ausländische Busunternehmen durch einen Wegfall des PBefG die mittelständischen Unternehmen in Deutschland verdrängen könnten, da letztere einen erheblichen Kostennachteil gegenüber ausländischem Fahrpersonal haben. Zu dieser Ansicht tendieren im Übrigen auch die Länder im Bund-Länder-Fachausschuss Straßenpersonenverkehr (BLFA). Ebenso würde dieser Effekt für beide - Bus und Bahn - eine verschlechterte Auslastung bedeuten, was wiederum zu einem höheren Kraftstoffverbrauch pro Person führt.

Und noch einen Grund möchte ich Ihnen nennen: In unserem Koalitionsvertrag haben wir das nach wie vor richtige Ziel festgeschrieben, mehr Verkehr weg von der Straße und auf die Schiene zu bringen. Hintergrund dieser Überlegung war auch, dass starker Verkehr auf den Autobahnen zu Staus, damit wiederum zu einer Mehrbelastung der Luft und - dieser Punkt ist in Anbetracht der zahlreichen Verkehrstoten jedes Jahr nicht zu unterschätzen - zu einem erhöhten Unfallrisiko führt. Eine Verlagerung des Fernverkehrs auf die Straße hätte genau diese unerwünschten Effekte zur Folge.

Ich hoffe, Ihre Frage hiermit hinreichend beantwortet und verdeutlicht zu haben, was derzeit für den Erhalt des PBefG bestehenden spricht.

Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey
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Frage zum Thema Finanzen
13.10.2008
Von:

Lieber Herr Kossendey,

wäre es nicht sinnvoller, viel Geld in Klimaschuts zu stecken, anstatt die Banken mit Steuergelder zu beglücken?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Thomas Kossendey
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16.10.2008
Thomas Kossendey
Sehr geehrter Herr ,


mit Staunen habe ich Ihre Anfrage gelesen: Sicher ist der Klimaschutz eine sehr wichtige Angelegenheit und ein Kernanliegen der Großen Koalition. Dies ändert aber nichts an der dringenden Notwendigkeit, jetzt für eine Stabilisierung der Finanzmärkte zu sorgen.

Ihre Aufforderung, vorhandene Steuergelder in den Klimaschutz zu stecken, statt "die Banken damit zu beglücken", verkennt leider die Absicht, die die Bundesregierung verfolgt. Zum einen bereitet die Bundesregierung kein Geschenk für die Banken vor, sondern hat ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, um langfristig eine neue Finanzmarktverfassung zu schaffen. Ein Teil davon ist die Einrichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds, ein nächster wird umfassende Änderungen nationaler und internationaler Regelungen beinhalten, die auf internationaler und europäischer Ebene abgestimmt werden.

Die Schaffung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds bedeutet, dass die Bundesregierung ein Sondervermögen des Bundes einrichtet. Damit wird die Bundesregierung - begrenzt bis zum 31. Dezember 2009 - Maßnahmen zur Sicherstellung der Refinanzierung der deutschen Finanzinstitute treffen. Konkret heißt dies, dass der Finanzstabilisierungsfonds in einer Höhe bis zu 400 Mrd. Euro staatliche Garantien abgeben kann. Selbstverständlich erfolgen diese staatlichen Garantien gegen eine angemessene Gebühr, die von den Kreditinstituten zu zahlen ist. Ich betone aber, dass Bürgschaften nicht automatisch zu entsprechenden Ausgaben führen: In der Regel werden sie gar nicht erst in Anspruch genommen! Vielmehr dient die Bürgschaft des Bundes vor allem als vertrauensbildende Maßnahme und somit auch als Schutzmaßnahme für jeden einzelnen Bürger. Denn: Das Finanzsystem leistet einen unverzichtbaren Beitrag für das Funktionieren der gesamten Volkswirtschaft - und somit, das betone ich an dieser Stelle ganz deutlich - für Wachstum und Beschäftigung!

Darüber hinaus stellt der Fonds für die Unternehmen Rekapitalisierungsmittel in Höhe von max. 80 Mrd. Euro zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme dieser Gelder ist an klare Bedingungen geknüpft, beispielsweise was die künftige Vergütung von Managern angeht. Wichtig ist uns vor allem zweierlei: Diejenigen in Verantwortung zu nehmen, die Entscheidungen treffen, und der verantwortungsbewusste Umgang mit Steuergeldern.

Sollten Sie sich näher informieren wollen, möchte ich Ihnen die Seiten des Bundesfinanzministeriums www.bmf.bund.de der Bundesregierung www.bundesregierung.de und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion www.cducsu.de empfehlen, wo Sie noch einmal Details und Erklärungen über den Finanzmarktstabilisierungsfonds finden. Gerne lasse ich Ihnen auch Informationen darüber zukommen, was die Koalition im Bereich Klimaschutz bereits getan hat. In diesem Falle kontaktieren Sie bitte direkt mein Büro.


Mit freundlichem Gruß

Thomas Kossendey
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Frage zum Thema Finanzen
13.10.2008
Von:

Wäre es nicht sinnvoll, wenn man den Banken verbieten würde, weiterhin Termingeschäfte zu machen? Wenn man das nicht tut, können die Banken ungestraft und ungebremst immer größere Schulden anhäufen, für welche dann die Bundesregierung mit ihren Bürgschaften und Sparerschutzgarantien einspringen muß, bis das ganze System entgültig im Eimer ist.
Antwort von Thomas Kossendey
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24.10.2008
Thomas Kossendey
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Rettungspaket, das der Deutsche Bundestag am vergangenen Freitag verabschiedet hat, dient dazu, dem Mittelstand, der Wirtschaft und den Menschen wieder ein funktionierendes Bankensystem zu ermöglichen. Damit einhergehen muss jetzt eine Reihe von Rechtsverordnungen, welche die Umsetzung dieses Pakets in der Praxis ermöglichen. Dabei ist uns wichtig, dass die Verantwortlichen für diese Krise auch die Handlungsverantwortung tragen.

Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag zugesichert, dass es keine Leistung vonseiten des Staates geben wird, ohne von den Banken eine Gegenleistung zu verlangen. Die Bankinstitute, welche die staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen, müssen dafür bestimmt Auflagen erfüllen. Dazu gehört auch die Einschränkung besonders risikoreicher Geschäfte, was Ihrer Forderung entgegen kommt. Darüber hinaus müssen die betroffenen Banken eine Einschränkung der Höchstgrenze für Vorstandsbezüge von 500.000 Euro, den Verzicht auf Bonuszahlungen für Manager sowie den Verzicht auf Dividendenausschüttungen akzeptieren.

Damit sich eine solche Krise nicht wiederholt, müssen zudem die Märkte langfristig sicherer gemacht werden - d.h., die Bundesregierung setzt sich für eine neue Finanzverfassung ein. Dazu gehört, neben einer Vielzahl weiterer Maßnahmen, die derzeit diskutiert werden, eine Reform der Bankenaufsicht auf nationaler wie europäischer Ebene.

Bei Interesse darf ich Ihnen empfehlen, sich auf den Seiten der Bundesregierung, der CDU/CSU-Bundestagsfraktion oder des Bundesfinanzministeriums ( www.bundesregierung.de , www.cducsu.de und www.bmf.bund.de ) zu informieren, auf denen Sie eventuelle Detailfragen beantwortet finden.

Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben, und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Thomas Kossendey
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