Thomas Kossendey (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Thomas Kossendey
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Jurist, Regierungsdirektor a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Oldenburg - Ammerland
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen, Niedersachsen
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(...) Investitionen sind aber die Grundlage dafür, dass die wirtschaftlichen Chancen in der Region verbessert werden. Diese müssen nach meiner Ansicht zudem flankiert werden von einer umfassenden politischen Initiative zur Förderung einer dauerhaften Lösung des Konfliktes zwischen Türken und Kurden. Dies hat auch jüngst der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments gefordert, der eine "spürbare Verbesserung der kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Chancen" der Bürger kurdischer Herkunft als Notwendigkeit für die Lösung der Kurdenfrage ansieht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
10.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Kossendey,

werden Sie auf dem CDU-Landesparteitag für oder gegen Manfred Carstens sein?

Schöne Grüsse
Antwort von Thomas Kossendey
bisher keineEmpfehlungen
12.12.2006
Thomas Kossendey
Sehr geehrter Herr ,

auf dem CDU-Landesparteitag werde ich für Manfred Carstens stimmen, weil ich der Meinung bin, dass wir im Augenblick keinen haben, der im Landesverband Oldenburg die Arbeit für die nächsten zwei Jahre besser machen kann als er.

Was die sachpolitische Orientierung innerhalb der großen Koalition angeht, genauso wie die Frage der Wahrnehmung der Interessen des Oldenburger Landes gegenüber Hannover und dem Bund, scheint mir Manfred Carstens mit seiner Erfahrung und mit seiner Art und Weise den Norden und den Süden des Landesverbandes zusammenzuhalten, genau der Richtige zu sein.

Allerdings dürfen wir nicht versäumen, in den nächsten zwei Jahren die Arbeit im Landesverband kritisch zu hinterfragen, um für den dann anstehenden Generationswechsel eine solide sachpolitische und organisatorisch abgesicherte Basis zu haben.

Daran will ich mitarbeiten und ich hoffe, dass wir am Ende dieser zwei Jahre einen Landesvorsitzenden oder Landesvorsitzende wählen können, die auf einen geordneten, unzerstrittenen Landesverband aufbauen kann.

Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Kossendey ,

in Ihrem Wahlkreis verschafft sich ein Schornsteinfeger aus Oldenburg mit Hilfe einer Polizeistaffel gewaltsam und unter Mißachtung des Grundrechtes der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz) Zugang zu einem Haus eines 80-jährigen Mannes. Dieser weigert sich, zu Recht, der er gegen keine Gesetze verstößt, den Schornsteinfeger seinen sauberen Kamin kehren zu lassen (der Hauseigentümer betreibt eine moderne Gasheizung) und für dessen Scheindienstleistung Entgelte zu bezahlen.
Im Zuge der gesetzwidrigen und menschenverachtenden Aktion wird der Hauseigentümer auch körperlich mißhandelt - in seinem eigenen Haus! Die Polizei und der kommandierende Schornsteinfeger verwenden hierfür die Umschreibung "Ruhigstellung".
Wie stehen Sie als Abgeordneter zum Schornsteinfegergesetz, dieses stammt aus dem Jahr 1935 und zum Schornsteinfegermonopol?
Was tun Sie, um Ihre Wähler vor derartigen Übergriffen zu schützen?
Die EU hat gegen Deutschland bereits in 2002 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Grund war und ist das deutsche Schornsteinfegermonopol, das gegen die EU-Verfassung und gegen elementare, im Grundgesetz verankerte Rechte verstößt.
Antwort von Thomas Kossendey
1Empfehlung
22.12.2006
Thomas Kossendey
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit Blick auf das Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ist die Anpassung des Schornsteinfegerrechts an europarechtliche Vorgaben zwingend erforderlich. Hierbei geht es vor allem darum, eine Regelung zu finden, die den Anforderungen des EG-Vertrages im Bereich der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit entspricht. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Ende November 2006 Eckpunkte entwickelt, die als Grundlage für einen Gesetzesentwurf zur Reform des Schornsteinfegerrechtes Anfang nächsten Jahres dienen sollen.

Die Tätigkeiten eines Schornsteinfegers, die der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dienen, müssen jedoch weiterhin ausgeführt werden. Dazu gehören vor allem die Überwachung von häuslichen Feuerungsanlagen, Bauabnahmen und Aufgaben auf dem Gebiet des Immissionsschutzes und der rationellen Energieverwendung. Der Bezirksschornsteinfeger nimmt hierbei als so genannter beliehener Unternehmer öffentliche Aufgaben und somit Aufgaben des Gemeinwohls wahr, bei denen es um Sicherheit und Gesundheit geht! In diesem Bereich ist es unverzichtbar, weiterhin gesicherte Kontrollen zu haben. Doppelungen bei der Kontrolle dürfen allerdings nicht entstehen, und überflüssige Bürokratie sollte vermieden werden.

Mit freundlichem Gruß

Thomas Kossendey
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Frage zum Thema Gesundheit
13.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Kossendey!

Wie finden Sie es denn, dass eine Ministerin Ihrer großen Koalition, Ulla Schmidt, es nicht für nötig hält, auf die in diesem Forum gestellten Fragen mal zu antworten? Wie erträgt man es als in seinem Wahlkreis sehr geachteter Abgeordneter, wenn man mit einer (ex?) KBWlerin in einer Regierung sitzen muss?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Thomas Kossendey
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16.01.2007
Thomas Kossendey
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Abgeordnetenwatch.de ist eine von zahlreichen Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, mit ihren Abgeordneten in Kontakt zu treten und Fragen zu stellen - jedoch nur eine unter vielen. Ebenso ist es jedem Interessierten beispielsweise möglich, den Abgeordneten direkt eine Email oder einen Brief zu schreiben oder in den Büros im Wahlkreis und in Berlin anzurufen. Wie die einzelnen Abgeordneten mit entsprechenden Fragen umgehen, muss jeder für sich selbst entscheiden. Aus diesem Grund haben Sie sicherlich Verständnis dafür, wenn ich keine Bewertung darüber abgeben möchte, ob Bundesministerin Schmidt auf die Fragen bei abgeordnetenwatch.de öffentlich Antwort gibt oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Kossendey
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Frage zum Thema Gesundheit
18.01.2007
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Kossendey!

Ist es richtig, dass demnächst nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform - der richtige Begriff ist Krankenkassenreform - die Beiträge der Kinder der GKV-versicherten aus Steuermitteln finanziert werden sollen? Bitte begründen Sie, warum die Kinder der PKV-versicherten davon nicht betroffen sein sollen. Ist das die Zeiklassenmedizin? Leider haben Sie den zweiten Teil der Frage von Dr. Schoch nicht beantwortet.

Mit freundlichen Grüssen, H.
Antwort von Thomas Kossendey
3Empfehlungen
08.02.2007
Thomas Kossendey
Sehr geehrte Frau Dr. ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. Januar.

Nach § 10 SGB V (Familienversicherung) wurden Kinder in der Gesetzlichen Krankenversicherung bereits in der Vergangenheit beitragsfrei mitversichert, da es sich bei der GKV sich um ein Solidaritätssystem handelt, in dem der Gesunde für den Kranken und der Starke für den Schwachen aufkommt.

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist nun beschlossen worden, die Zuschüsse des Bundes zur pauschalen Abgeltung von Aufwendungen der GKV für versicherungsfremde Leistungen bzw. die Wahrnehmung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben in den kommenden Jahren aufzustocken. Die Solidargemeinschaft der GKV soll damit Schritt für Schritt von gesamtgesellschaftlichen Kosten entlastet werden. Dies dient auch der Senkung der Lohn-Neben-Kosten und damit der Entspannung auf dem Arbeitsmarkt.

Die angesprochenen Kosten werden von den privaten Krankenversicherungsunternehmen hingegen nicht mitgetragen. Die PKV folgt nicht dem Solidaritäts-, sondern dem Individualprinzip. Deshalb entspricht es auch keinesfalls einer Zweiklassenmedizin, wenn die Versicherung von Kindern in der PKV nicht finanziell bezuschusst wird.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben!

Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey
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Frage zum Thema Gesundheit
29.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Kossendey!

Damit wir Wähler uns ein Bild von unserem Abgeordneten machen können: werden Sie am Freitag für oder gegen die Gesundheitsreform stimmen?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Thomas Kossendey
2Empfehlungen
07.02.2007
Thomas Kossendey
Sehr geehrter Herr Dr. ,

am 02. Februar ist das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) mit großer Mehrheit im Bundestag beschlossen worden. Auch ich habe dem Gesetzesentwurf zugestimmt und nenne Ihnen gerne meine Gründe dafür.

Die öffentliche Diskussion war in den vergangenen Wochen und Monaten leider durch eine überwiegend negative Berichterstattung geprägt. Ich bin jedoch der Ansicht, dass die Gesundheitsreform, so wie sie jetzt beschlossen wurde, zu einer Verbesserung in der Versorgung kranker, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen führt. Dies ist beispielsweise bei der palliativmedizinischen Versorgung von Schwerstkranken oder durch die bessere finanzielle Ausstattung von Kinderhospizen der Fall. Auch stellen wir durch die neue Reform sicher, dass Nichtversicherte - vor allem ehemalige Privatversicherte, die die Beiträge nicht mehr bezahlen konnten - ab dem 01.Juli 2007 ein Recht auf Zugang zum heutigen Standardtarif der PKV erhalten. Damit lösen wir das Problem, dass immer mehr Menschen in Deutschland keinen Krankenversicherungsschutz haben. Ein weiterer Punkt, den ich an dieser Stelle nennen möchte, ist die Budgetierung der ärztlichen Honorare, die durch die Reform beendet wird.

Die von mir genannten Punkte sind nur wenige Beispiele dafür, in welchen Bereichen die Gesundheitsreform den Menschen zugute kommt. Gerne können Sie sich auf der Internetseite meiner Fraktion unter www.cducsu.de genauer darüber informieren, warum die Gesundheitsreform "besser als ihr Ruf ist".

Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey
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