Thomas Kossendey (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Thomas Kossendey
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Jurist, Regierungsdirektor a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Oldenburg - Ammerland
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen, Niedersachsen
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(...) Die EGF kann sowohl im Rahmen ziviler Polizeimissionen unter einer zivilen Kommandostruktur als auch im Rahmen militärischer Operationen unter einer militärischen Kommandostruktur eingesetzt werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.06.2009
Von:
Tim

Sehr geehrter Herr Kossendey,

ich nehme Bezug auf Ihre Antwort auf meine letzte Frage vom 18.05.2009.

Wer kontrolliert, dass nur entsprechende Seiten diesen Inhalts gesperrt werden? Werden die Listen veröffentlicht, damit ich Sie, als derjenige, dessen Rechte eingeschränkt werden, nachvollziehen kann, welche Inhalte gesperrt wurden, oder werden diese Listen irgendwo im Hinterzimmer unkontrollierbar ausgearbeitet?
Ich glaube nicht, dass die Probleme in den anderen Ländern unerheblich sind. Schließlich wird dort idR auch gesagt, dass nur solche Seiten gesperrt werden, aber es passieren trotzdem viele Fehler. Und ich behaupte jetzt einfach mal, dass Deutschland keine besser arbeitenden Behörden hat, als andere Länder.

Zum Fachausschuss: Dies wird womöglich daran gelegen haben, dass zu solchen Ausschüssen in der Regel Menschen eingeladen werden, die von den neuen Medien nicht viel verstehen. Wenn dort zur Hälfte Informatiker und junge Menschen eingeladen worden wären, hätte das sicherlich anders ausgesehen. Wer entscheidet überhaupt, wer dort eingeladen wird?

Warum wird nicht einfach versucht, die Seiten direkt zu löschen? Warum schaffen es nicht-Politiker innerhalb von Stunden fast 100 Seiten löschen zu lassen? (vgl.: www.foebud.org )
Ich denke dies spricht dafür, dass man in die Arbeit mit neuen Medien auch Leute einbeziehen sollte, die sich damit auskennen.

Zu der Evaluation: heißt das mit anderen Worten, dass die Freiheit von 82 Mio. Menschen zu Testzwecken beschnitten werden soll, auf eine völlig intransparente und nicht wirkungsvolle Weise?

Mit freundlichen Grüßen
Tim
Antwort von Thomas Kossendey
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16.06.2009
Thomas Kossendey
Sehr geehrter Herr ,

§ 184b des Strafgesetzbuches (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften) bedroht denjenigen mit Strafe, der kinderpornographische Schriften (einschließlich Ton- und Bildträger sowie Datenspeicher) verbreitet, diese öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder aber diese Machwerke herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbieten, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt. Dies betrifft demnach vor allem diejenigen, die kinderpornographische Inhalte ins Internet stellen.

Strafbar macht sich nach § 184b des Strafgesetzbuches aber auch, wer sich kinderpornographische Schriften im oben genannten Sinne verschafft. Demnach ist die Sperrung entsprechender Internetseite als die Verhinderung einer Straftat zu qualifizieren. Insofern ist es verfehlt, davon zu sprechen, dass durch einen solchen Schritt Ihre Rechte eingeschränkt werden. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es hier nur um Seiten mit kinderpornographischen Inhalten geht.

Hinsichtlich Ihrer Kritik, dass Internet-Seiten "in Hinterzimmern" ausgewählt und gesperrt würden, möchte ich folgendes zu bedenken geben: Für diese Aufgabe sind Polizeibeamte des Bundeskriminalamtes (BKA) vorgesehen, bei denen es sich um Fachleute und Experten auf ihrem Gebiet handelt. Aus diesem Grund sind sie auch in besonderer Weise geeignet, eine entsprechende Auswahl zu treffen und zu beurteilen, ob eine Internet-Seite kinderpornographische Inhalte verbreitet oder nicht. Darüber hinaus handelt es sich dabei um Polizisten, die einen Rechtsstaat vertreten und einer demokratisch gewählten Bundesregierung unterstehen. Es ist selbstverständlich davon auszugehen, dass diese Beamten im Sinne der freiheitlich demokratischen Grundordnung ihrer Arbeit nachgehen und nur die Seiten in eine Sperrliste aufnehmen, die der Gesetzgeber dafür vorgesehen hat. Nichtsdestotrotz sollen die Listen des BKA in bestimmten zeitlichen Abständen ex-post stichprobenartig kontrolliert werden.

Sachverständige werden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel von den Fraktionen bestimmt - in der Regel auf Vorschlag der zuständigen Berichterstatter, bei denen es sich ebenfalls um Fachleute handelt.

Mit freundlichem Gruß

Thomas Kossendey
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kossendey,

Sie betonen, daß im Rahmen der Internet-Zensur ausschließlich gegen kinderpornographisches Material vorgegangen werden soll.

Bitte sehen Sie mir den Mangel an Vertrauen nach, aber welche Garantien bestehen, daß die Befugnisse, mit oder ohne Ihre Unterstützung, in Zukunft nicht erweitert werden? Ich denke hier nur an Internet-Seiten mit terroristischem Hindergrund oder gar der direkten Aufforderung zur Durchführung von Anschlägen. Glauben Sie nicht, daß es hier nicht nur eine Frage der Zeit ist, bis auch solche Seiten gesperrt werden, wenn die nötige Infrastruktur erst einmal eingeführt ist?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Thomas Kossendey
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16.06.2009
Thomas Kossendey
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich kann nur nochmals betonen, dass es in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren ausschließlich um die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten geht. Alles andere steht nicht zur Debatte und müsste auch, sollte eine künftige Bundesregierung auf diese Idee kommen, in einem völlig neuen Gesetz geregelt werden. Das wiederum würde Verhandlungen innerhalb der künftigen Bundesregierung und im Parlament bedeuten, Anhörungsverfahren, Petitionen und alles Übrige, was dazu gehört. So ohne weiteres kann eine Ausweitung auf andere Themen demnach nicht erfolgen. Aus diesem Grund halte ich Ihre Besorgnis für unbegründet.

Mit freundlichem Gruß

Thomas Kossendey
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Frage zum Thema Arbeit
03.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kossendey,

ich möchte von Ihnen wissen, wie viel Ihrer Meinung ein Mensch netto verdienen soll, wenn er 40 Sunden die Woche arbeitet.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Thomas Kossendey
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05.08.2009
Thomas Kossendey
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Anfrage. Wie viel ein Mensch verdienen sollte, lässt sich aber nicht pauschal beantworten, sondern hängt z.B. auch davon ab, wie viel Verantwortung er trägt oder was er für eine Ausbildung genossen hat. Wichtig ist mir aber, dass er von seiner Arbeit leben kann. Deshalb hat die CDU/CSU sich für das Verbot sittenwidriger Löhne ausgesprochen, um Lohndumping zu vermeiden. Darüber hinaus wollen wir ein Mindesteinkommen, d.h. eine Kombination von fairen Löhnen und ergänzenden staatlichen Leistungen.

Mit freundlichem Gruß

Thomas Kossendey
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Frage zum Thema Arbeit
05.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kossendey,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe in meiner Frage leider das wichtige Wort "mindestens" vewrgessen.
Also hier noch einmal der zweite Versuch:
Wie viel sollte ein Mensch, der 40 Stunden die Woche arbeitet MINDESTENS verdienen.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Thomas Kossendey
bisher keineEmpfehlungen
14.08.2009
Thomas Kossendey
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Nachfrage und verweise auf meine Antwort vom 05.08.2009.

Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey
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Frage zum Thema Schuldenbremse
11.08.2009
Von:

Guten Tag, Herr Kossendey,

wieso erhält der Durchschnittspensionär rund doppelt so viel Pension, wie der deutsche Durchschnittsrentner, obwohl er nie etwas dafür eingezahlt hat? Und weshalb können Beamte nach wie vor mit 65 Jahren und nicht, wie der Normalsterbliche mit 67 Jahren in Ruhestand gehen? Wobei zudem noch zu berücksichtigen ist, dass die meisten Beamten nicht einmal dieses Alter erreichen müssen, um in Pension zu gehen. Weiterhin hätte ich gerne gewusst, weshalb bei einem Beamten das zuletzt gezahlte Brutto- Gehalt für die Berechnung der Pension zugrunde gelegt wird und bei Angestellten das Netto-Durchschnittseinkommen seines Berufslebens? Ist das rechtlich überhaupt zulässig, dass Bürger so unterschiedlich behandelt werden?

Mit freundlichen Grüßen,
M.
Antwort von Thomas Kossendey
bisher keineEmpfehlungen
10.09.2009
Thomas Kossendey
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen erwähnten Alterssicherungssysteme, die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und die Beamtenversorgung, lassen sich allerdings nur bedingt miteinander vergleichen. Allein verfassungsrechtlich folgt die Beamtenversorgung einem anderen Prinzip. Die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten sind in dem grundsätzlich auf Lebenszeit angelegten Beamtenverhältnis begründet. Im Rahmen des besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses stellen sie die Gegenleistung des Dienstherrn dar. Dieses besondere Verhältnis wurde vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt.

Auch die Funktionen der gesetzlichen Rente und der Beamtenversorgung sind unterschiedlich. Während die gesetzliche Rente der Regelsicherung dient und bei einem Großteil der Beschäftigten von einer betrieblichen Altersrente als Zusatzsicherung ergänzt wird, beinhaltet die Beamtenversorgung sowohl eine Regel- als auch eine Zusatzversicherung. Trotzdem werden auch die Beamten an ihren Versorgungskosten beteiligt. Nur ist dies nicht förmlich ausgewiesen, da die Beteiligung bereits im Vorfeld einbehalten wird.

Reformen der verschiedenen Alterssicherungssysteme werden aber bereits seit Anfang der 90er Jahre im Gleichklang vorgenommen. So gilt für beide Systeme bis 2011 das vollendete 65 Lebensjahr als regelmäßige Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand. Wie Sie richtig erwähnt haben, wird diese Altersgrenze, vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, angehoben. Dies gilt allerdings für beide Alterssicherungssysteme. Von 2012 an wird also die Altersgrenze von 65 Jahren – beginnend mit dem Jahrgang 1947 bis zum Jahr 2029 - stufenweise auf 67 Jahre angehoben.

Durch das Versorgungsreformgesetz von 1998 wurde das System der Beamtenversorgung um Elemente der Kapitaldeckung ergänzt. So sind Voraussetzungen geschaffen worden, um Versorgungsrücklagen bei Bund und Ländern zu schaffen. Ab 2018 sollen diese einen Beitrag zur Finanzierung der Versorgungsaufwendungen sein und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte beitragen. Für alle ab dem 1. Januar 2007 eingestellten Beamten, Richter und Berufssoldaten werden darüber hinaus regelmäßige Zuweisungen an einen neuen Versicherungsfond des Bundes geleistet. Aus diesem Fond sollen dann ab 2020 die Versorgungsausgaben für den in den Fond einbezogenen Personenkreis vollständig getragen werden. Die finanziellen Lasten werden damit nicht mehr den nachfolgenden Generationen aufgebürdet, sondern künftig der Periode zugeordnet, in der sie tatsächlich begründet werden. Darüber hinaus ist anzumerken, dass seit der föderalen Neuordnung von 2006, der Bund und die Länder das Versorgungsrecht in eigener Zuständigkeit und Verantwortung regeln. Es gibt daher keine bundeseinheitlichen Regelungen für alle Versorgungsempfängerinnen und –Empfänger mehr.

Mit freundlichem Gruß

Thomas Kossendey
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