Thomas Kossendey (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Thomas Kossendey
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Jurist, Regierungsdirektor a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Oldenburg - Ammerland
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen, Niedersachsen
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(...) Die von Ihnen erwähnten Alterssicherungssysteme, die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und die Beamtenversorgung, lassen sich allerdings nur bedingt miteinander vergleichen. Allein verfassungsrechtlich folgt die Beamtenversorgung einem anderen Prinzip. Die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten sind in dem grundsätzlich auf Lebenszeit angelegten Beamtenverhältnis begründet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Wirtschaft
16.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kossendey
Sie schrieben in Ihrer Antwort auf meine Frage folgendes:
Aufgrund der Vorgaben der Europäischen Kommission muss sofort mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens die Dienstleistungsfreiheit eingeführt werden. Dies hat zur Folge, dass den Bezirksschornsteinfegermeistern nicht mehr wie bisher ein ausreichendes Einkommen gesetzlich garantiert werden kann. Zur Kompensation muss ihnen ermöglicht werden, eventuelle Einnahmeverluste auch durch andere Tätigkeiten ausgleichen zu können, weshalb das Nebentätigkeitsverbots der Bezirksschornsteinfegermeister bereits in der Übergangsfrist aufgehoben werden musste. Allerdings dürfen Schornsteinfeger auch nach Aufhebung des Nebentätigkeitsverbots Tätigkeiten des SHK-Handwerks _nur dann_ ausüben, wenn sie mit diesem Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind und entsprechende Zusatzqualifikationen erworben haben.
Meine Frage: Mit welcher Berechtigung soll den Schornsteinfegern ein ausreichendes Einkommen gesichert werden, wenn den SHK-Betrieben dieses nicht gesichert wird. Die meisten SHK-Betriebe kämpfen bereits heute am Rande des Existenzminimums ums Überleben. Alleine in Oldenburg gibt es weit über 100 SHK-Betriebe. Hinzu kommt noch einmal die doppelte Anzahl aus dem Umland. Etliche SHK-Betriebe werden durch die zunehmenden gesetzlich einseitig geschützte Wettbewerbsverzerrung in Konkurs gehen.
Die geplante einseitige Übergangsfrist ist eine Benachteiligung der Heizungsbauer und verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Die Schornsteinfeger haben die benötigten Qualifikationen größtenteils schon in den vergangenen Jahren durch Lehrgänge bei Herstellern und Kammern erworben.
Dass ausländische Schornsteinfeger sich ab sofort um die Schornsteinfegertätigkeit in Deutschland bewerben dürfen grenzt an Inländerdiskreminierung.
Herr Kossendey, ich bitte Sie um Stellungnahme, bzw. um Ihren Einsatz für das gefährdete SHK-Handwerk.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Thomas Kossendey
4Empfehlungen
21.04.2008
Thomas Kossendey
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Nachfrage. Wie ich in meiner vorangegangenen Antwort bereits schrieb, ist Ihre Kritik aus Sicht des SHK-Handwerks durchaus verständlich. Gerne erläutere ich Ihnen, welche Überlegung der von Ihnen kritisierten Regelung zugrunde liegt.
Bislang war es so, dass der Gesetzgeber zum einen den Tätigkeitskatalog der Bezirksschornsteinfeger vorgegebenen hat, zum anderen die Schornsteinfeger nach vom Staat festgesetzten Gebühren bezahlt wurden. Einer Nebentätigkeit nachzugehen, war ihnen nicht gestattet. Durch die neue gesetzliche Regelung verlieren die Bezirksschornsteinfeger ihre jahrelange Monopolstellung, weshalb sie vor der neuen Situation stehen, dass der Großteil ihrer Tätigkeiten für den freien Wettbewerb geöffnet ist. Somit müssen sie auch den wesentlichen Teil ihres Umsatzes erstmalig in Konkurrenz zu anderen Gewerben erwirtschaften, die den Wettbewerb am Markt seit jeher gewohnt sind. Aus diesem Grund wird es ohne eine Übergangsfrist für die Schornsteinfeger nur sehr schwer möglich sein, sich gegenüber dem wesentlich größeren SHK-Handwerk zu behaupten. Zudem ist es durchaus wahrscheinlich, dass die Kunden sich bei Mängeln an der Heizungsanlage und Reparaturen in erster Linie an einen Fachbetrieb wenden werden, den sie bereits kennen. Ob unter diesen Bedingungen die Schornsteinfeger die existierenden SHK-Betriebe tatsächlich "verdrängen" können, ist durchaus fraglich.

Aber: Ich stelle noch einmal heraus, dass sich der Gesetzentwurf erst in der parlamentarischen Beratung befindet. Ihre Sorgen nehme ich sehr ernst, und meine Fraktion wird die Argumente, Kritikpunkte und Einwände aller Beteiligten an dem Entwurf sehr genau prüfen - somit selbstverständlich auch die des SHK-Handwerks.

Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey
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Frage zum Thema Internationales
16.04.2008
Von:

Kurdenkonflikt

Der Kurdenkonflikt wird nicht mit paar investitionen gelöst so wie es die AKP möchte. Und so wie Sie es denken. Auch nicht mit kurdischen Fernsehen (kulturelle Rechte) der unter tükischen Einfluss sein wird, dass wird die Kurden nicht befriedigen. Die AKP treibt eine Politik die zur Assimilierung statt zur Förderung der kurdsichen Sache führt . Und dies ist ein sehr gefährliches Spiel auf die sich die AKP einlässt. Sie ist ebenfalls der Meinung das der Kurdenkonflikt mit Waffen gelöst werden kann und sie ist auch dafür schuldig das in den kurdischen Neujahresfesten Newroz wieder Kurden in der Türkei getötet worden sind.
Hier in Deutschland spricht Erdogan von Assimilierung obwohl gerade in der Türkei versucht wird die Kurden und andere Minderheiten zu assimilieren.

Warum arbeiten Sie nicht daran, wenn Sie sich schon zum Kurdenkonflikt äußern, dass die Türkei lieber kurdische Sender wie Roj Tv in der Türkei erlaubt , statt hinterhältige Pläne der AKP zu unterstützen ?

Die PKK wird immer noch Stark von der Bevölkerung im Südosten der Türkei unterstützt. Das konnte man vor allem in den letzten Wochen und Monaten sehen. Aber solche Bilder verschweigt die Türkei. Doch die Wirklichkeit ist eine andere. Und die deutschen Medien gehen nur sehr grob mit dem Thema ein im Gegensatz zum Tibet Thema.
Wie gesagt auf die Wirklichkeit wird gerne weg hinweg gesehen.
Und eins kann ich jetzt schon mal sagen die AKP wird die Kurdenfrage auch nicht lösen. Weder die angeblichen Reformen /was keine sind) noch sonst etwas.
Man sollte lieber die kurdische DTP in der unterstützen denn nur wird etwas bewegen können.
Antwort von Thomas Kossendey
4Empfehlungen
25.04.2008
Thomas Kossendey
Sehr geehrter Herr ,

sicher wird sich der "Kurdenkonflikt" nicht über Nacht lösen lassen.

Ich stimme Ihrem Einwand zu, dass sich die Situation im Südosten der Türkei nicht damit langfristig entspannen wird, dass - wie Sie es formulieren - "ein paar Investitionen" getätigt und kurdisches Fernsehen ausgestrahlt wird.

Investitionen sind aber die Grundlage dafür, dass die wirtschaftlichen Chancen in der Region verbessert werden. Diese müssen nach meiner Ansicht zudem flankiert werden von einer umfassenden politischen Initiative zur Förderung einer dauerhaften Lösung des Konfliktes zwischen Türken und Kurden. Dies hat auch jüngst der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments gefordert, der eine "spürbare Verbesserung der kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Chancen" der Bürger kurdischer Herkunft als Notwendigkeit für die Lösung der Kurdenfrage ansieht. Dem kann ich mich nur anschließen.

Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
14.06.2008
Von:

Warum geht die Entwicklung des Geländes des bisherigen Bundeswehrkrankenhauses nach dem Zusammenschluß mit Westerstede nicht voran?
Ich habe den Eindruck, daß Bad Zwischenahn sich eine gute Variante zu einem Krankenhaus denken kann, vor allem in der Symbiose mit dem "Park der Gärten" und dem Golfplatz.

Bad Zwischenahn ist eine Erholungs- und Kurgemeinde. Das darf doch nicht noch länger ausgebremst werden.
Ich vermute in diesem Zusammenhang interne Interessen, die immer schädlich sind.
Antwort von Thomas Kossendey
2Empfehlungen
18.06.2008
Thomas Kossendey
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage vom 15. Juni in Bezug auf die weitere Nutzung der Liegenschaft des Bundeswehrkrankenhauses Bad Zwischenahn, danke ich Ihnen.

Wie Sie sicherlich bereits wissen, wird die Klinik am kommenden Freitag nach fast 50-jährigem Bestehen außer Dienst gestellt. An deren Stelle wird die Bundeswehr in Kooperation mit der Ammerland-Klinik GmbH in Westerstede, dem dann jüngsten Standort, auch weiterhin mit einer zentralen Einrichtung des Sanitätsdienstes in unserer Region präsent bleiben.

Das Gelände in Bad Zwischenahn wird zum Zwecke der weiteren Entwicklung zeitnah in den Bestand der "Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)" übergehen, die sich um die Veräußerung an entsprechende Interessenten kümmern wird. Unbenommen davon bleibt die Planungshoheit für die Nachnutzung uneingeschränkt bei der Gemeinde Bad Zwischenahn.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen dienlich sein zu können, verbleibe ich

mit freundlichem Gruß

Thomas Kossendey
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Frage zum Thema Soziales
19.06.2008
Von:

Hallo Herr Kossendey,

Was mich in der heutigen Zeit sehr Beschäftigt ist die Jugend, die keine Perspektiven mehr findet. Probleme in der Familie, in Schulen, unter Freunden, ect. bringt viele sehr schnell zur verwirrung. Die Geselschaft ist heut zu Tage in der Lage, verzweifelte oder Charakterisch schwache Menschen problemlos zu erzwingen, etwas negatives zu tun, so das sie es später zumeinst bereuen. Dies können z.B. Drogen oder Kriminelle taten sein. Jugendliche die keinen- oder einen schlechten Schulabschluss haben, finden keine Arbeit und verbringen die meiste Zeit auf den Straßen. Sportvereine oder Jugendzentren bringen zwar mehr Soziale Kontake, Beschäftigungen und Ablenkung, machen dies aber auch nicht (immer) besser. Somit ist eine Intrigration, der Migrantischen Jugendlichen, klar fehlgeschlagen. Warum helfen? Lieber Isolieren, denkt sich die Innenpolitik, und genau diese Einstellung unterstützt die Probleme (...)

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Thomas Kossendey
1Empfehlung
14.07.2008
Thomas Kossendey
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben in der Tat eine sehr wichtige Frage angesprochen, vielen Dank dafür. Viele Jugendliche in unserer Gesellschaft haben mit familiären, schulischen oder ausbildungsbedingten Schwierigkeiten zu kämpfen; ich würde daraus jedoch nicht die Schlussfolgerung ziehen, dass junge Menschen mit Problemen gleich kriminell oder drogenabhängig werden. Zum Glück ist das noch immer die Minderheit in Deutschland. Ich stimme Ihnen aber zu, dass vor allem die von Ihnen angesprochene Jugendarbeitslosigkeit eine große Herausforderung darstellt und junge Menschen, die keine Perspektive für sich sehen, eher Gefahr laufen, auf „die schiefe Bahn“ zu gelangen.

Die Bundesregierung versucht mit unterschiedlichen Maßnahmen, Jugendarbeitslosigkeit abzubauen und jungen Menschen damit mehr Möglichkeiten zu geben, ihre Zukunft zu gestalten. Dazu gehört beispielsweise der Ausbildungsbonus für Arbeitgeber, mit dessen Hilfe es für förderungsbedürftige Jugendliche in den kommenden drei Jahren 100.000 zusätzliche Ausbildungsstellen geben soll. Nennen möchte ich in diesem Zusammenhang auch die Initiative „Jugend und Chancen - Integration fördern“, mit der das Bundesfamilienministerium verschiedene Programme des Europäischen Sozialfonds (ESF) fortführt, um die Quote der Schulabbrecher zu senken und Jugendliche besser beruflich zu integrieren. Die Liste der Beispiele ließe sich fortsetzen.

Ganz wichtig ist es meiner Meinung nach, rechtzeitig anzusetzen und bereits kleine Kinder zu fördern. Vor allem für die Zukunftsperspektiven von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die in Ihrem Elternhaus kein oder nur schlecht Deutsch lernen, ist das entscheidend. Junge Menschen mit Migrationshintergrund - gerade, wenn sie nur mangelhaft die deutsche Sprache sprechen - stehen häufiger ohne Schulabschluss da und haben dann kaum noch Chancen, eine Ausbildungsstelle und später mal einen Job zu finden. Dies macht es für diese jungen Menschen häufig besonders schwer, sich ihren Platz in der Gesellschaft zu suchen. Aus diesem Grund misst der Nationale Integrationsplan Fragen der Ausbildung und den Perspektiven von Migranten auf dem Arbeitsmarkt auch eine ganz zentrale Bedeutung zu.

Zu der Frage, wie gerade Jugendlichen mit Migrationshintergrund bessere Zukunftschancen ermöglicht werden können, diskutierten im Mai dieses Jahres rund 80 Delegierte beim Jugendintegrationsgipfel im Bundeskanzleramt. Was gegen die Perspektivlosigkeit vieler Jugendlicher unternommen werden kann, wurde in diesem Rahmen auch angesprochen. Die Teilnehmer waren sich einig, dass neben der Schule vor allem Sport und kultureller Jugendarbeit eine Schlüsselrolle für die Integration zukommt.

Sicherlich muss vonseiten der Politik noch mehr getan werden. Ich bin jedoch der Meinung, dass die Förderung von benachteiligten Jugendlichen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und auch die Vereine, Verbände, Schulen oder Kirchen ihren Beitrag leisten müssen - ebenso wie die Familien und nicht zuletzt die Jugendlichen selbst.

Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kossendey.

Das Thema DNeuG ist ja nun mittlerweile in aller Munde, die entsprechende Entwürfe sind als Download bereits im Internet verfügbar.

Das Thema Besoldung beschäftigt jeden Soldaten natürlich ungemein, gerade, weil die "neue " Besoldungstabelle A / B auf den Entwürfen DNeuG mit veröffentlicht sind.

Ich habe eine für mich individuelle Berechnung durchgeführt. Hier wird ersichtlich, dass sich die Besoldung eines Soldaten verschlechtern wird. Je nach Erfahrungszeit sind hier Einschnitte von 120 Euro - 200 Euro ersichtlich. Auch wenn es keine Schlechterstellung geben wird, ist eine Besserstellung auch nicht erkennbar.

Ich stelle die Frage, ob das Thema Besoldung anhand von Beispielen durchgerechnet wurde. (Vergleich derzeitige Besoldung und Besoldung nach DNeuG).
Der Entwurf zum DNeuG sieht vor, dass in den Grundbeträgen bereits eine 2,5% Erhöhung der Bezüge, die allg. Stellenzulage sowie die monatl. Sonderzuwendung ("Weihnachtsgeld") beinhaltet sein sollen. Zieht man den Vergleich, so ist der Besoldungsbetrag in der Besoldungstabelle DNEuG um ca. 150 Euro zu niedrig angesetzt.
Weiterhin hätte ich gerne gewusst, zu welchem Zeitpunkt das DNeuG in Kraft treten soll.

Vielen Dank

MfG
Antwort von Thomas Kossendey
2Empfehlungen
18.07.2008
Thomas Kossendey
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage zu den im Entwurf des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG) enthaltenen Grundgehaltstabellen danke ich Ihnen.

Ich kann Ihnen versichern, dass mit der beabsichtigten Ablösung des altersbedingten Aufstiegs in den Stufen der Grundgehaltstabelle durch Wegfall des bisherigen Besoldungsdienstalters und Ausrichtung an den tatsächlich geleisteten Dienstzeiten sowohl für die bereits aktiven als auch für die künftigen Soldatinnen und Soldaten keine Einbußen im Einkommensniveau verbunden sein werden.

Für die künftigen Soldatinnen und Soldaten wird dies allein schon daraus ersichtlich, dass nach der kompletten Systemumstellung für die Soldatenbesoldung Mehrauslagen in Höhe von rund 23 Millionen Euro jährlich anfallen werden.

Die wie Sie bereits aktiven Soldatinnen und Soldaten werden auf der Grundlage der am Tag vor Inkrafttreten des Gesetzes maßgebenden Dienstbezüge unter Berücksichtigung der anteiligen Jahressonderzahlung sowie der allgemeinen Stellenzulage gemäß Besoldungsüberleitungsgesetz (Artikel 3 des DNeuG) betragsmäßig übergeleitet. Damit wird das zum Zeitpunkt der Überleitung erreichte Bezügeniveau gesichert. Die Zuordnung erfolgt entweder in eine Stufe oder Überleitungsstufe der Anlage 1 des Besoldungsüberleitungsgesetzes. Die dort ausgebrachten Stufen entsprechen den Stufen der Grundgehälter der Bundesbesoldungsordnung A des Bundesbesoldungsgesetzes; bei den Überleitungsstufen handelt es sich um zusätzliche Zwischenstufen. Die Stehzeiten in den Stufen bzw. Zwischenstufen sind im Besoldungsüberleitungsgesetz umfassend geregelt.

Ihre individuelle Berechnung vermag ich leider nicht nachzuvollziehen, weil mir Ihre dafür notwendigen persönlichen Daten nicht bekannt sind.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen zu können und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Thomas Kossendey
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