Stephan Stracke (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Stephan Stracke
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
01.04.1974
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
Kaufbeuren
Wahlkreis
Ostallgäu
Ergebnis
51,1%
Landeslistenplatz
5, Bayern
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(...) Die von Ihnen abgeleitete Unterscheidung der Anwendung auf "verkammerte" und "nicht verkammerte" Berufe ergibt sich aus meiner Sicht nicht und ist auch politisch nicht beabsichtigt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
01.04.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Stracke!

Bundestag und Bundesrat haben nun das Anlegerschutz und Funktionsverbesserungsgesetz beschlossen.
Dieses regelt u. a. dass sämtliche Bankberater und Bankvertriebsverantwortliche und evtl. Beschwerden an die BAFIN zu melden sind. Das ist ein enormer bürokratischer Aufwand der dem Kunden keinen Vorteil bringt und den Ruf der Bankmitarbeiter noch weiter schädigt.

Aus meiner Sicht verfassungsrechtlich nicht vertretbar ist die Tatsache, dass dies alleine für Bankberater gilt. "Freie" Finanzberater sind nach wie vor außen vor!! Das erweckt in der Öffentlichkeit den Eindruck, dass Bankmitarbeiter tendenziell kriminell sind und die "Freien" Berater über jeden Zweifel erhaben. Dieser Eindruck wird dadurch noch verstärkt als die künftige "Aufsicht" über diese "Freien" Berater durch die Gewerbeämter erfolgen soll!!

Wie ist Ihre Meinung hierzu? Werden Sie ggf. etwas unternehmen, diese Missregelungen wieder zurückzunehmen?

Danke für Ihre Antwort.

mfg

Antwort von Stephan Stracke
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08.04.2011
Stephan Stracke
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 1. April dieses Jahres, in der Sie mich um eine Stellungnahme zum kürzlich verabschiedeten Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz bitten. Ich möchte meine Antwort verbinden mit dem Hinweis auf einen Beschluss des Bundeskabinetts von diesem Mittwoch (6. April), der die von Ihnen angesprochenen Probleme - die defizitäre Aufsicht der etwa 80.000 freien Finanzberater sowie die Ungleichbehandlung zwischen freien Vermittlern und Bankberatern - aufgreift.

Der vorgelegte Gesetzentwurf ergänzt das oben genannte Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz und war ursprünglich sogar von diesem umfasst. Aufgrund der großen Komplexität entschied sich die Bundesregierung jedoch für ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren. Die Beschlussfassung im Bundestag steht noch aus.
Der Gesetzentwurf sieht strengere Maßstäbe für freie Vermittlertätigkeiten vor. Damit gelten für Bankberater und freie Vermittler nun die gleichen Spielregeln. Geschaffen wird ein einheitliches und hohes Verbraucherschutzniveau.

Konkret geplant sind Maßnahmen, die sowohl bei den Vermittlern als auch bei den Produkten selbst ansetzen. Beispielsweise soll eine größere Transparenz erreicht werden durch Einführung einer Art "Beipackzettel", der die Anleger über alle Risiken, Kosten und Gewinnchancen informiert. Der Rechtsschutz wird verbessert durch Abschaffung kurzer Verjährungsvorschriften. Was die Tätigkeit der Finanzanlagenvermittler angeht, unterfällt diese wie bislang der Gewerbeaufsicht. Die Anforderungen an die Vermittler steigen jedoch: Sie müssen künftig eine Prüfung ablegen sowie umfangreichen Informations-, Beratungs- und Dokumentations-Pflichten, die bisher nur für den Vertrieb von Finanzanlagen durch Banken gelten, nachkommen. Außerdem müssen sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und sich in einem Vermittlerregister registrieren lassen. Auch haben Anleger das Recht, die Höhe der Provision für den Vermittler zu erfahren.

Zudem prüft in Zukunft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Verkaufsprospekte über Vermögensanlagen nicht nur formal auf Vollständigkeit, sondern auch auf inhaltliche Fehler und Verständlichkeit.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werden die Rechte der Verbraucher gestärkt. Die Finanzkrise hat gezeigt, dass ein wirksamer Schutz der Anleger vor falscher Beratung auch im provisionsgetriebenen Sektor der freien Vermittler zwingend notwendig ist. Diesem Erfordernis wird nun Rechnung getragen.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit umfassend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
19.04.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Stracke ,

ich habe eine Frage zu dem Thema Pflege/ Gesundheit. Diese lautet:

Wie werden die Rahmenbedingungen für Pflege nach ihren politischen Zielen in 5 Jahren aussehen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Stephan Stracke
bisher keineEmpfehlungen
01.07.2011
Stephan Stracke
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Pflege.

Die Soziale Pflegeversicherung hat sich grundsätzlich bewährt. Im Rahmen der anstehenden Reform der Pflege halte ich im Leistungsbereich dennoch drei Dinge für besonders wichtig: Erstens sollten die Leistungen der Pflegeversicherung für Demenzkranke deutlich verbessert werden. Zweitens sollten die pflegenden Angehörigen durch geeignete Maßnahmen gestärkt werden. Und drittens brauchen wir eine verbesserte Infrastruktur (z.B. altengerechter Umbau von Wohnungen, Ausbau von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen), die es den Pflegebedürftigen ermöglichen, solange wie möglich zu Hause wohnen.

Die Soziale Pflegversicherung in der heutigen Form der Umlagefinanzierung stößt jedoch aufgrund der demographischen Entwicklung an ihre Grenzen. Deshalb muss auch die Frage der Finanzierung der Pflegeversicherung geklärt werden. Die Umlagefinanzierung führt bei der zu erwartenden demographischen Entwicklung zu erheblichen Beitragssatzsteigerungen vornehmlich zu Lasten der jüngeren Generation. Dies sollten wir ändern und die Finanzierung generationengerecht ausgestalten. Daher hege ich Sympathie für eine Ergänzung der derzeitigen reinen Umlagefinanzierung durch einen Kapitalstock.

Die genaue Ausgestaltung von Leistungsveränderungen und der Finanzierung bleibt den politischen Beratungen vorbehalten.

Für weitere Informationen verweise ich Sie auf die Resolution des Gesundheitspolitischen Arbeitskreises der CSU vom 28.05.2011 unter www.csu.de

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke MdB
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
07.05.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Stracke,

der wissenschaftliche Dienst des Bundestages warnt in seinem Gutachten vom Februar d.J. das Parlament, dem von der Regierung geplanten Euro-Rettungsschirm zuzustimmen. So wie er geplant sei riskiert der Bundestag die Geldwertstabilität und einen Verfassungsbruch. "Durch die Übernahme einer Bürgschaft wird ein Verfahren in Gang gesetzt, an dessen Ende die Pflicht zur Zahlung sehr hoher Summen stehen kann, ohne daß das Parlament entscheidenden Einfluß nehmen kann", so die Juristen des Dienstes. Die Bundesregierung hat die Absicht, beim Euro-Rettungsschirm für bis zu 168 Mrd. Euro zu bürgen. Dazu kommen 22 Mrd. Euro aus deutschen Steuergeldern hinzu, über die der Bundestag bereits entschieden hat. Das ergibt eine Gesamtbelastung von 190 Mrd. Euro. Dieses entspricht fast zwei Dritteln der Steuereinnahmen des Bundes. Weiter: "Sollten die Bürgschaften greifen, würde einem künftigen Haushaltsgesetzgeber ein Verfassungsbruch quasi aufgezwungen. ... Bei der Einlösung der Zahlungspflicht käme der Haushaltsgesetzgeber nicht umhin, gegen die Schuldenbremse zu verstoßen". Auch der Bundes- rechnungshof mahnt: "Alle Festlegungen zur Art und Höhe der deutschen Beiträge zum Euro-Rettungsschirm unterliegen der parlamentarischen Zustimmungserfordernis". Meine Frage an Sie als meinem Stimmkreis-/Bundestagsabgeordneten lautet: Wie werden Sie sich entscheiden? Stimmen Sie einem offensichtlichen Verfassungsbruch zu oder sorgen Sie mit Ihrer Stimme und Ihrem parlamentarischen Einsatz dafür, daß Schaden von unserem Land, unserer verfaßten Demokratie und letztlich auch von unseren nachgeborenen KIndern und Enkel abgewendet wird? In Erwartung Ihrer Antwort

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Stephan Stracke
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28.06.2011
Stephan Stracke
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Mai dieses Jahres zum Thema "Euro-Rettungsschirm".

Nach wochenlangen Beratungen haben die Finanzminister der Eurozone den Vertragstext des geplanten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) in der vergangenen Woche konkretisiert. Voraussichtlich im Herbst wird der Deutsche Bundestag darüber abstimmen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich bis zur Übermittlung des endgültigen Vertragstextes und dem Abschluss der Beratungen im Deutschen Bundestag zu meinem Abstimmungsverhalten nicht abschließend Stellung nehmen kann.

Ich teile jedoch Ihre Bedenken zur Einhaltung des parlamentarischen Budgetrechts. Es gilt für mich der Grundsatz, dass alle Entscheidungen und Vereinbarungen mit finanzieller Auswirkung der Zustimmung des Deutschen Bundestages bedürfen. Insofern kann im Vorgriff auf die Errichtung des ESM der am 10. Juni 2011 im Deutschen Bundestag angenommene Entschließungsantrag zu Griechenland als Erfolg gewertet werden. Darin stellen die Parlamentarier fest, dass die Bundesregierung in allen budgetrelevanten Fragen die Zustimmung des Bundestages einholen muss. In den anstehenden Beratungen ist auch die Handhabung der sogenannten Schuldenbremse kritisch zu beleuchten.

Seien Sie versichert, dass ich meine Entscheidung in dieser höchst bedeutsamen Angelegenheit mit Besonnenheit und dem erforderlichen Weitblick treffen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
09.08.2011
Von:

Sehr geerte Herr Starke

Ich habe Fragen zur ambulante Pflege.
1 wie hoch sie den Verwaltungsaufwand in der ambulanter Pflege taxieren?
2Was halten Sie davon wenn die Patienten Rechnungenfür die Pflege bekommen?
Ich würde mich über Ihre Antwort freuhen.

Mfg
Antwort von Stephan Stracke
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26.09.2011
Stephan Stracke
Sehr geehrte Frau ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Zu Frage 1:
Der Verwaltungsaufwand in der ambulanten Pflege ist relativ hoch. Eine pauschale Höhe lässt sich aber nicht nennen, da der Umfang von verschiedenen Faktoren abhängt. So ist zum Beispiel entscheidend, wie die einzelnen Anbieter strukturell aufgestellt sind oder inwieweit dort mit elektronischen Erfassungssystemen gearbeitet wird. Einen gewissen Aufwand an Verwaltung und Bürokratie wird man auch immer brauchen, da dies in wesentlichem Maße der Qualitätssicherung und Abrechnung in den Einrichtungen dient. Nichtsdestotrotz setzt sich die christlich-liberale Koalition für den Abbau unnötiger Bürokratie in der Pflege ein. Deshalb hat das Bundesministerium für Gesundheit am 27.06.2011 mit Elisabeth Beikirch eine Ombudsfrau zu Entbürokratisierung in der Pflege ernannt. Ihr kann jeder konkrete Vorschläge unterbreiten, welche Maßnahmen zum Bürokratieabbau ergriffen werden könnten.

Kontakt:
Ombudsfrau zur Entbürokratisierung in der Pflege
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
E-Mail: ombudsfrau@bmg.bund.de
Telefax: 030 -18441-2379

Zu Frage 2:
Die Pflegebedürftigen haben bekanntermaßen die Wahl zwischen Sachleistungen und der Auszahlung eines Geldbetrages. Wählen sie die Sachleistungen, schließen sie mit den Pflegediensten einen Versorgungsvertrag über die entsprechenden Leistungskomplexe ab. Bei der Wahl von Geldleistungen bekommen sie eine Abrechnung der Pflegekasse. Die Pflegebedürftigen haben damit in beiden Fällen bereits einen finanziellen Überblick.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
16.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Stracke,

wie stehen Sie zur Einführung der Eurobonds?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Stephan Stracke
bisher keineEmpfehlungen
22.09.2011
Stephan Stracke
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage hinsichtlich einer möglichen Einführung von Eurobonds, die Sie mir über die Seite www.abgeordnetenwatch.de gestellt haben. Als Ihr Wahlkreisabgeordneter komme ich Ihrer Bitte um eine persönliche Stellungnahme gerne nach.

Für mich steht fest: Der aktuell bestehenden Staatsschuldenkrise kann nicht durch die Einführung von Eurobonds begegnet werden.

Bei den Eurobonds handelt es sich um ein neues Verschuldungsmodell auf der Grundlage einer Haftungsgemeinschaft, das im Wesentlichen zweierlei bewirken soll: Zum einen könnten bonitätsschwache Länder sich zu geringeren Zinsen verschulden. Zum anderen würde den "Märkten" die Sanktionierung von zu hohen Schulden entzogen.

Demgegenüber stehen erhebliche mittel- und langfristige Folgen einer solchen Einführung. Die gemeinschaftliche Haftung für Schulden birgt das Risiko einer Absenkung der Bonität Deutschlands. Höhere Zinsen für deutsche Staatsanleihen könnten sich in höheren Zinsen für private Unternehmen und Haushalte niederschlagen, da diese die höheren Zinskosten des Staates bezahlen. Deutschland würde mit mehreren Milliarden Euro jährlich belastet. Zudem verlieren die begünstigten Krisenländer Anreize, ihre Finanz- und Haushaltspolitik auf eine nachhaltige Basis zu stellen. Denn auf diese Weise werden nur Verantwortlichkeiten verwischt, Haushalts- und Strukturprobleme aber nicht wirklich angegangen. Daher entspringt die Forderung nach Eurobonds einer falsch verstandenen Solidarität.

Die eigentliche Ursache der Krise liegt in der nationalen Haushaltspolitik der Staaten der letzten Jahre. Man hat die Chance, die sich aus der gemeinsamen Währung ergibt, nicht ausreichend genutzt. Wir stehen in Deutschland hingegen trotz Krise besser da, weil wir die Zeit auch für Strukturreformen genutzt haben. Und wir haben eine Schuldenbremse im Grundgesetz vereinbart, die uns zwingt, sowohl beim Bund als auch bei den Ländern die öffentlichen Defizite abzubauen und dann auf ausufernde Neuverschuldungen künftig zu verzichten.

Daher werden wir voraussichtlich bereits dieses Jahr wieder das 3%-Ziel des Maastricht-Vertrags einhalten. Auch die Schuldenstandhöhe muss auf die 60 %-Marke zurückgeführt. Dazu wird Deutschland leider noch einige Jahre brauchen, aber auch hier sind wir auf einem guten Wege. Insoweit ist die Schuldenbremse ein wegweisender Schritt gewesen. Daher sollten auch andere Euro-Staaten ähnliche verfassungsrechtliche Schranken bei der Verschuldung einführen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke MdB
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