Stephan Stracke (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Stephan Stracke
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
01.04.1974
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
Kaufbeuren
Wahlkreis
Ostallgäu
Ergebnis
51,1%
Landeslistenplatz
5, Bayern
weitere Profile
Vielen Dank für Ihre Frage zum bedingungslosen Grundeinkommen. Meiner Meinung nach ist diese Idee jedoch weder wünschenswert noch finanzierbar. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Redebeitrag vom 21.10.2011

29.a) Beratung Antrag DIE LINKE.
Gesundheit und Pflege solidarisch finanzieren
- Drs 17/7197 -
29.b) Beratung BeschlEmpf u Ber (14.A)
zum Antrag DIE LINKE.
Praxisgebühr und andere Zuzahlungen abschaffen - Patientinnen und Patienten entlasten
- Drs 17/241, 17/7152 -
Dauer: 06:41
Redebeitrag vom 08.09.2011

1.) Erste Beratung BReg
hier: Einzelplan 15 (Gesundheit)
- Drs 17/6000 -
Dauer: 10:53
Redebeitrag vom 25.03.2011

31.) Beratung Antrag SPD
Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen - Chancen zu nötigen Veänderungen nutzen
- Drs 17/2480 -
Dauer: 07:41
Redebeitrag vom 17.03.2011

12.) Beratung Beschlussempfehlung und Bericht (14. Auschuss)
zum Antrag SPD
Qualität und Transparenz in der Pflege konsequent weiterentwickeln - Pflege-Transparenzkriterien optimieren
- Drs 17/1427, 17/4925 -
Dauer: 06:03
Redebeitrag vom 27.01.2011

4.a) Beratung Große Anfrage SPD
Einführung einer Kopfprämie in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Drs 17/865, 17/3130 -
4.b) Beratung Beschlussempfehlung und Bericht (14. A)
zum Antrag SPD
Paritätische Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder herstellen
- Drs 17/879, 17/4476 -
Anmerkung: 13:07:31 Zwf: Harald Weinberg, DIE LINKE. 13:08:32 Zwf: Angelika Graf, SPD
Dauer: 09:53
Redebeitrag vom 12.11.2010

32.a) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, FDP
Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Finanzierungsgesetz-GKV-FinG)
- Drs 17/3040 -
Zweite und dritte Beratung BReg
GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG
- Drs 17/3360, 17/3441, 17/3696, 17/3697 -
32.b) Beratung BeschlEmpf u Ber (14.A)
zum Antrag SPD
Patientenschutz statt Lobbyismus - Keine Vorkasse in der gesetzlichen Krankenversicherung
zum Antrag DIE LINKE.
Solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung in Gesundheit und Pflege einführen
zur Unterrichtung durch die BReg
Bericht des GKV-Spitzenverbandes über die Erfahrungen mit den durch das GKV-WSG bewirkten Rechtsänderungen in § 13 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
- Drs 16/12639, 17/3427, 17/1238, 17/3427, 17/3696 -
Dauer: 06:50
Redebeitrag vom 08.07.2010

ZP 4) Aktuelle Stunde
auf Verlangen DIE LINKE.
'Gesundheitspolitik ohne Perspektiven'
Dauer: 05:44
Redebeitrag vom 22.04.2010

6.a) Beratung Antrag SPD
Effektivere Arzneimittelversorgung
- Drs 17/1201 -
6.b) Beratung Antrag DIE LINKE.
Faire Preise für wirksame und sichere Arzneimittel - Einfluss der Pharmaindustrie begrenzen
- Drs 17/1206 -
6.c) Beratung Antrag B90/GRÜNE
Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung verbessern - Positivliste einführen - Arzneimittelpreise begrenzen
- Drs 17/1418 -
Dauer: 04:45
Redebeitrag vom 29.01.2010

ZP.2) Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion B90/GRÜNE
Einstieg in die Kopfpauschale - Weniger Netto vom Brutto für die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung
Dauer: 05:18
Redebeitrag vom 17.12.2009

15.a) Beratung Antrag DIE LINKE.
Keine Kopfpauschale - für eine solidarische Krankenversicherung
- Drs 17/240 -
15.b) Beratung Antrag B90/GRÜNE
Für eine solidarische und nachhaltige Finanzierung des Gesundheitswesens
- Drs 17/258 -
ZP 9) Beratung Antrag DIE LINKE.
Praxisgebühr und andere Zuzahlungen abschaffen - Patientinnen und Patienten entlasten
- Drs 17/241 -
Anmerkung: Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms gratuliert zur 1. Rede
Dauer: 07:07
Erläuterungen
  • Stand vom 23.11.2011
Fragen an Stephan Stracke
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
30.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Stracke,

nachfolgend ein Auszug aus dem Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft (Bayerisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz – BayUVollzG)

Vom 20. Dezember 2011
Meine Frage gilt für folgenden Absatz:

Art. 43

Einschränkung von Grundrechten

Auf Grund dieses Gesetzes können die Grundrechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person sowie das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 sowie Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetzes, Art. 102 Abs. 1, Art. 112 Abs. 1 und Art. 109 der Verfassung) eingeschränkt werden.

Das ist doch ein Witz, oder? Dass die "Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit" eingeschränkt werden können, einfach so?
Bitte klären Sie mich auf. Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Antwort von Stephan Stracke
bisher keineEmpfehlungen
12.03.2012
Stephan Stracke
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Untersuchungshaft dient dem Zweck, die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten. Um dies grundrechtskonform zu gestalten, bedarf es einer gesetzlichen Regelung. Ein solche stellt das Bayerische Untersuchungshaftvollzugsgesetz dar. Danach ist es aber keinesfalls so, dass Untersuchungsgefangene rechts- oder schutzlos gestellt würden. So stellt das Bayerische Untersuchungshaftvollzugsgesetz in Art. 3 Abs. 2 klar, dass den Untersuchungsgefangenen nur solche Beschränkungen auferlegt werden dürfen, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, zur Abwendung einer schwerwiegenden Störung der Ordnung der Anstalt oder zur Umsetzung von Anordnungen zur Bekämpfung einer Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr unerlässlich sind. Sollte ein Untersuchungsgefangener eine solche Beschränkung für rechtswidrig erachten, so steht ihm selbstverständlich der Rechtsweg offen, wie auch die Möglichkeit der behördeninternen Beschwerde. Die von Ihnen geäußerten Bedenken kann ich daher nicht teilen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke MdB
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
14.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Stracke,

mein Name ist . Ich gebe hier in unserem Ort im TSV Buxheim den Kurs "Kinderturnen". Wie vielen Vereinen gemein ist, fehlt es an finanziellen Mitteln um all die Dinge die uns Kursleitern als sinnvoll und wichtig erscheinen auch erwerben zu können.

In einer Fortbildung zum Thema Kinderturnen habe wir mit alten Fallschirmen der Bundeswehr gearbeitet. Hier bieten sich viele interessante Möglichkeiten mit Kindern zu arbeiten. Unsere Kursleiterin erzählte uns dass sie ihre Schirme, die von der Bundeswehr ausgesondert wurden, zur Verfügung gestellt bekommen hat.

In einem Telefonat mit der entsprechenden Kaserne in Altenstadt wurde mir gesagt, dass es nicht einfach ist an diese heranzukommen.

Daher kam ich auf Sie. Sie sind sozusagen als Bundestagsabgeordneter für "uns" zuständig und ich erbitte Ihre Hilfe.

Wie stets von allen Parteien proglamiert wird, sind Kinder in und für unsere/r Gesellschaft sehr wichtig und deren Förderung um so mehr. Daher dachte ich mir, dass es doch möglich sein müsste vom Bund selbst unterstützt zu werden und ein paar alte Fallschirme zu bekommen die für unsere Zwecke noch so wertvoll wären.

Könntes Sie sich an unser statt (auch für Kolleginen anderer Orte wie z.B Memmingen und Grönenbach) dafür stark machen dass wir Fallschirme gespendet bekommen?

Für Ihre Hilfe wären wir alle Ihnen sehr dankbar!

In Hoffnung auf eine positive Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüssen

Antwort von Stephan Stracke
bisher keineEmpfehlungen
16.02.2012
Stephan Stracke
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14. Februar dieses Jahres. Ich nehme mich Ihres Anliegens gerne an. Hierzu bitte ich Sie, unter der E-Mail-Adresse stephan.stracke@bundestag.de Ihre Kontaktdaten zu hinterlegen. Ich werde mich dann mit Ihnen direkt in Verbindung setzen, um das Weitere zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
08.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Stracke,

mit entsetzen habe ich die TV - Beiträge bzw Filmausschnitte aus dem Film Bulb Fiktion gesehen.
Hier wird dargestellt welche immense Gefahr von sogenannten "Energiesparlampen" ausgeht.
Am erschreckensten fand ich die Aussage, dass Energiesparlampen auch dann Quecksilber und hoch krebseregende Phenole emittieren wenn die Lampe technisch scheinbar in Ordnung ist. Das bedeutet , schon das vorhanden sein einer Energiesparlampe verseucht meinen Wohnraum und gefährdet im höchsten Maße meine Gesundheit. Das die Hersteller dies lapidar mit dubiosen Grenzwerten abtun war abzusehen.
Seltsamerweise sind diese Beiträge auch aus der ARD Mediathek entfernt worden.

Aber selbst wenn die Lampen kein Quecksilber und keine krebserregenden Phenole emittieren bleibt immer noch der Elektrosmog. Legt man die Grenzwerte für einen Bildschirmarbeitsplatz zu Grunde so müsste man 8 ( Acht!!!) Meter Abstand von einer eingeschalteten ESL einhalten.

Meine Fragen an Sie lauteten.
Was gedenken Sie angesichts der unkalkulierbaren Risiken der Ernegiesparlampen zu unternehmen?
Werden Sie sich für ein Verbot von Energiesparlampen einsetzen und das Verbot der Glühbirnen rückgängig machen?

Wer trägt eigentlich die Kosten einer Dekontamination meines Hauses?

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass die Abgeordneten bei Ihrer Vereidigung doch geschworen haben "Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden"
Stehen Sie zu diesem Eid und wenn ja warum unternehmen Sie dann nichts?

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.05.2012
Von:

Herr Stracke, warum sind Sie gegen einen bundesweiten Volksentscheid?

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