Stephan Stracke (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Stephan Stracke
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
01.04.1974
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
Kaufbeuren
Wahlkreis
Ostallgäu
Ergebnis
51,1%
Landeslistenplatz
5, Bayern
weitere Profile
(...) Die von Ihnen angesprochene Problematik der Speicherung des Solarstroms ist bei der geplanten Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes berücksichtigt. Denn die Intention, die hinter der geplanten Stärkung des Eigenverbrauchs steht, ist eindeutig. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Ordentliches Mitglied
Gesundheit
Ordentliches Mitglied
Unterausschuss Gesundheit in Entwicklungsländern
Stellvertretendes Mitglied
Angelegenheiten der Europäischen Union
Stellvertretendes Mitglied
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Fragen an Stephan Stracke
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Inneres und Justiz
30.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Stracke,

nachfolgend ein Auszug aus dem Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft (Bayerisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz – BayUVollzG)

Vom 20. Dezember 2011
Meine Frage gilt für folgenden Absatz:

Art. 43

Einschränkung von Grundrechten

Auf Grund dieses Gesetzes können die Grundrechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person sowie das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 sowie Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetzes, Art. 102 Abs. 1, Art. 112 Abs. 1 und Art. 109 der Verfassung) eingeschränkt werden.

Das ist doch ein Witz, oder? Dass die "Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit" eingeschränkt werden können, einfach so?
Bitte klären Sie mich auf. Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Antwort von Stephan Stracke
bisher keineEmpfehlungen
12.03.2012
Stephan Stracke
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Untersuchungshaft dient dem Zweck, die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten. Um dies grundrechtskonform zu gestalten, bedarf es einer gesetzlichen Regelung. Ein solche stellt das Bayerische Untersuchungshaftvollzugsgesetz dar. Danach ist es aber keinesfalls so, dass Untersuchungsgefangene rechts- oder schutzlos gestellt würden. So stellt das Bayerische Untersuchungshaftvollzugsgesetz in Art. 3 Abs. 2 klar, dass den Untersuchungsgefangenen nur solche Beschränkungen auferlegt werden dürfen, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, zur Abwendung einer schwerwiegenden Störung der Ordnung der Anstalt oder zur Umsetzung von Anordnungen zur Bekämpfung einer Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr unerlässlich sind. Sollte ein Untersuchungsgefangener eine solche Beschränkung für rechtswidrig erachten, so steht ihm selbstverständlich der Rechtsweg offen, wie auch die Möglichkeit der behördeninternen Beschwerde. Die von Ihnen geäußerten Bedenken kann ich daher nicht teilen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Kinder und Jugend
14.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Stracke,

mein Name ist . Ich gebe hier in unserem Ort im TSV Buxheim den Kurs "Kinderturnen". Wie vielen Vereinen gemein ist, fehlt es an finanziellen Mitteln um all die Dinge die uns Kursleitern als sinnvoll und wichtig erscheinen auch erwerben zu können.

In einer Fortbildung zum Thema Kinderturnen habe wir mit alten Fallschirmen der Bundeswehr gearbeitet. Hier bieten sich viele interessante Möglichkeiten mit Kindern zu arbeiten. Unsere Kursleiterin erzählte uns dass sie ihre Schirme, die von der Bundeswehr ausgesondert wurden, zur Verfügung gestellt bekommen hat.

In einem Telefonat mit der entsprechenden Kaserne in Altenstadt wurde mir gesagt, dass es nicht einfach ist an diese heranzukommen.

Daher kam ich auf Sie. Sie sind sozusagen als Bundestagsabgeordneter für "uns" zuständig und ich erbitte Ihre Hilfe.

Wie stets von allen Parteien proglamiert wird, sind Kinder in und für unsere/r Gesellschaft sehr wichtig und deren Förderung um so mehr. Daher dachte ich mir, dass es doch möglich sein müsste vom Bund selbst unterstützt zu werden und ein paar alte Fallschirme zu bekommen die für unsere Zwecke noch so wertvoll wären.

Könntes Sie sich an unser statt (auch für Kolleginen anderer Orte wie z.B Memmingen und Grönenbach) dafür stark machen dass wir Fallschirme gespendet bekommen?

Für Ihre Hilfe wären wir alle Ihnen sehr dankbar!

In Hoffnung auf eine positive Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüssen

Antwort von Stephan Stracke
bisher keineEmpfehlungen
16.02.2012
Stephan Stracke
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14. Februar dieses Jahres. Ich nehme mich Ihres Anliegens gerne an. Hierzu bitte ich Sie, unter der E-Mail-Adresse stephan.stracke@bundestag.de Ihre Kontaktdaten zu hinterlegen. Ich werde mich dann mit Ihnen direkt in Verbindung setzen, um das Weitere zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
08.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Stracke,

mit entsetzen habe ich die TV - Beiträge bzw Filmausschnitte aus dem Film Bulb Fiktion gesehen.
Hier wird dargestellt welche immense Gefahr von sogenannten "Energiesparlampen" ausgeht.
Am erschreckensten fand ich die Aussage, dass Energiesparlampen auch dann Quecksilber und hoch krebseregende Phenole emittieren wenn die Lampe technisch scheinbar in Ordnung ist. Das bedeutet , schon das vorhanden sein einer Energiesparlampe verseucht meinen Wohnraum und gefährdet im höchsten Maße meine Gesundheit. Das die Hersteller dies lapidar mit dubiosen Grenzwerten abtun war abzusehen.
Seltsamerweise sind diese Beiträge auch aus der ARD Mediathek entfernt worden.

Aber selbst wenn die Lampen kein Quecksilber und keine krebserregenden Phenole emittieren bleibt immer noch der Elektrosmog. Legt man die Grenzwerte für einen Bildschirmarbeitsplatz zu Grunde so müsste man 8 ( Acht!!!) Meter Abstand von einer eingeschalteten ESL einhalten.

Meine Fragen an Sie lauteten.
Was gedenken Sie angesichts der unkalkulierbaren Risiken der Ernegiesparlampen zu unternehmen?
Werden Sie sich für ein Verbot von Energiesparlampen einsetzen und das Verbot der Glühbirnen rückgängig machen?

Wer trägt eigentlich die Kosten einer Dekontamination meines Hauses?

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass die Abgeordneten bei Ihrer Vereidigung doch geschworen haben "Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden"
Stehen Sie zu diesem Eid und wenn ja warum unternehmen Sie dann nichts?

Mit freundlichen Grüßen

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 2 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.05.2012
Von:

Herr Stracke, warum sind Sie gegen einen bundesweiten Volksentscheid?

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Ihre Frage an Stephan Stracke
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.