Steffen Bilger (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
16.02.1979
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Ludwigsburg
Wahlkreis
Ludwigsburg
Ergebnis
39,9%
Landeslistenplatz
53, Baden-Württemberg
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(...) Die angesprochene Frage ist völlig aus dem Zusammenhang gerissen und war daher m.E. kaum ernst zu nehmen. (...)
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Frage zum Thema Atomausstieg bis 2022
24.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Bilger,
Die Regierungskoalition hat sich nach dem Disaster in Fukuschima und der dadurch ausgelösten Angstpsychose in Deutschland - andere Länder haben da vernünftiger reagiert - hinreißen lassen, überstürtzt den Atomausstieg bis 2022 zu beschließen. Nebenbei gesagt, sollte die damit eingeleitete Energiewende schief gehen - was ich sehr stark befürchte - können insbesondere die Grünen ja ironisch behaupten, dass sie an diesem schwarz-gelben Beschluss nicht beteiligt waren.
Sei es so !
Es dürfte m. E. klar sein, dass zumindest nach dem vollständigen Ausstieg aus der Kernenergie der fehlende Beitrag zur Deckung der Strom-Grundlast, selbst nach weiterem massivem Zubau von Windkrafträdern und Sonnen-Kollektoren, keineswegs gedeckt werden kann.
Erst wenn dieser Grundlastanteil zum größten Teil durch Ökoenergien zur Verfügung gestellt werden kann, kann man insbesondere auch für die Industrie von einer gesicherten Stromversorgung nach 2022 rechnen (diese Tatsache verschweigt man gern).
Der Weg dort hin ist bekannt : massiver Netzausbau, Energie-Speichertechnik, Gaskraftwerke, Erneuerung alter fossiler Kraftwerke u.a.
Dies setzt allerdings ein schnelles, konsequentes durch entsprechende Gesetze und Verordnungen begleitetes Vorgehen mit zeitlich fixierten Zielen voraus. Bisherige Aussagen der Regierung zu diesem Thema sind so unbestimmt und nebulös, was mich nicht zum Optimisten macht.
Genau aber dieses zukunftsicherendes Vorgehen vermisse ich bei der derzeitigen Regierung. Deshalb ist meine Frage an Sie:
Ist demnächst zu erwarten, dass sich die Regierung frei von jeglichem Populismus und billigen Versprechungen konsequent und offen den zu lösenden Problemen durch klare zeitlich fixierte Zielsetzungen den Problemen, die mit der Energiewende , sprich Ausbau der zukünftigen Stromversorgung, zusammenhängen, zuwendet ?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Steffen Bilger
bisher keineEmpfehlungen
24.11.2011
Steffen Bilger
Sehr geehrter Herr ,

für Ihr Mail vom 24. Oktober 2011, in der Sie mir Ihre Bedenken hinsichtlich des Atomausstiegs in Deutschland und der Energiewende mitteilen, danke ich Ihnen.

Die Katastrophe von Fukushima hat uns ein weiteres Mal gezeigt, dass die Kerntechnologie, auch wenn sie auf höchstem technischen Niveau betrieben wird, nicht frei von erheblichen Risiken ist. Die Koalition unter Führung der Bundeskanzlerin hat deshalb entschlossen gehandelt und die sicherheitstechnische Überprüfung aller deutschen Kernkraftwerke veranlasst. Dass es sich hierbei nicht um wahltaktische Manöver handelt gebietet zum einen die Ernsthaftigkeit des Geschehnisses und zum anderen der Respekt vor den Opfern. Auch wird es dadurch deutlich, dass dieser Weg auch nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg konsequent weitergegangen wird.

CDU/CSU und FDP haben ohnehin von jeher einen Ausstieg aus der Kernkraft unterstützt und diesen unter die Prämissen der Versorgungssicherheit und der Bezahlbarkeit gestellt. Wenn wir nun erheblich schneller aus dem Atomzeitalter aussteigen als geplant, müssen auch erheblich mehr Anstrengungen hinsichtlich erneuerbarer Energien erfolgen. Vor diesem Hintergrund unterstütze ich ausdrücklich die Vorgehensweise der Bundesregierung.

Die Bundesregierung hat bereits 2010 ein Energiekonzept vorgelegt, in dem eine Gesamtstrategie für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung bis zum Jahr 2050 aufgezeigt wird. Bis 2050 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auf 80 Prozent gesteigert, der Primärenergieverbrauch in Deutschland halbiert und die Emission klimaschädlicher Treibhausgase um mindestens 80 Prozent gegenüber 1990 vermindert werden.
Das Energiekonzept aus dem Jahr 2010 sah bereits den Ausstieg aus der Kernenergie vor. Im Rahmen des Energiekonzepts war die Kernenergie eine Brückentechnologie hin zu den erneuerbaren Energien. Vorgesehen war die Verlängerung der Restlaufzeiten, um Zusatzgewinne abzuschöpfen und in den Ausbau der erneuerbaren Energien zu investieren. Dieses Energiekonzept haben wir nun weiterentwickelt, um den beschlossenen Weg noch schneller und konsequenter zu gehen. Der beschleunigte Ausstieg ist ein Umstieg in risikoärmere Alternativen.

Nicht allein die Tragödie von Fukushima hat unsere Risikowahrnehmung geändert. Die Reaktorsicherheitskommission hat zwar festgestellt, dass die deutschen Kernkraftwerke die Sicherheitsauflagen oftmals übererfüllen. Jedoch müssen wir eben auch neuen zivilisatorischen Gefahren wie Terrorangriffen mit Flugzeugen oder Cyber-Attacken Rechnung tragen.

Mit dem dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes wurde die Energiewende eingeleitet. In der namentlichen Abstimmung am 30. Juni 2011 wurde es mit 513 Ja Stimmen angenommen. SPD und Grüne sind also durchaus beteiligt.

Wobei wir nicht einfach nur den rot-grünen Ausstiegsbeschluss wieder herstellen. SPD und Grüne hatten bei ihrem Ausstiegsbeschluss im Jahr 2000 lediglich Reststrommengen definiert. Ein festes Ausstiegsdatum haben sie weder genannt noch gesetzlich geregelt. Außerdem hatte Rot-Grün in einem Nebenvertrag mit den Konzernen auf weitere Sicherheitsauflagen für die Kernkraftwerke verzichtet.

Dies führte zu unsicheren Investitionsbedingungen für die erneuerbaren Energien, weil niemand wusste, bis wann welche Kernkraftstrommengen nun tatsächlich durch regenerative Quellen hätten ersetzt werden müssen. In diesem Punkt besteht nun Klarheit. Denn wir garantieren Reststrommengen, benennen aber zugleich ein konkretes Enddatum. Außerdem legen wir fest, wie und in welchem Umfang Ersatz aufzubauen ist.

Im Moment stehen in Deutschland 90 Gigawatt an gesicherter Leistung zur Verfügung. Davon machen die Kernkraftwerke einen Anteil von etwa 20 Gigawatt aus. Dieser gesicherten Leistung steht eine Spitzennachfrage von rund 80 Gigawatt gegenüber. Durch die im Rahmen des Moratoriums abgeschalteten und die bereits zuvor vom Netz genommenen Kernkraftwerke entfallen 8,5 Gigawatt, sodass eine gesicherte Erzeugungsleistung von gut 81,5 Gigawatt verbleibt.
Der nun entfallende Leistungsbeitrag soll durch zusätzliche Kraftwerkskapazitäten von mindestens zehn Gigawatt ersetzt werden. Bis 2013 werden fossil befeuerte Kraftwerke mit einer Leistung von etwa elf Gigawatt ans Netz gehen, während Kraftwerke mit ca. drei Gigawatt aus Altersgründen vom Netz gehen.
Wir dürfen in Deutschland nicht von Stromimporten abhängig sein, sondern müssen unseren Nettobedarf eigenständig erzeugen können. Ich denke, weder ein stark erhöhter Strompreis noch der Import von Atomstrom aus unseren Nachbarländern kann eine tragfähige Lösung darstellen.

Die wegfallende Kernkraft wollen wir so wenig wie möglich durch Kohle und Gas, dafür umso mehr durch erneuerbare Energieträger ersetzen. Wenn Strom übergangsweise vermehrt CO2-lastig produziert wird, muss dies in anderen Bereichen ausgeglichen werden. Das beste Verhältnis zwischen Investitionssumme und CO2-Reduzierung kann im Gebäudebereich erreicht werden. Hier werden wir umfangreiche Fördermaßnahmen wie die Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms und die steuerliche Begünstigung von energetischen Sanierungsmaßnahmen ergreifen. Im Verkehrssektor werden wir, etwa durch verstärkte Förderung und Nutzung der Elektromobilität, weitere Fortschritte bei der CO2-Einsparung machen.

Da die Kohle- und Gasverstromung durch den CO2-Zertifikatehandel mit Zusatzkosten belastet werden, wird gerade bei CO2-frei erzeugtem Strom die Nachfrage stark ansteigen und damit auch zusätzliches Angebot erzeugen.

Der dringendste Ansatzpunkt sind schnellere Fortschritte beim Netzausbau. Sowohl bei den Übertragungsnetzen als auch bei den Verteilnetzen müssen zahlreiche zusätzliche Leitungen gebaut werden. Mit einem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) wollen wir erreichen, dass zentrale länderübergreifende Projekte schneller fertiggestellt werden. Wir werden damit die Umsetzungszeit auf etwa vier Jahre halbieren. Regionen, die besonders von den erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen betroffen sind, werden mit 40.000 Euro je Leitungskilometer entschädigt. Zudem stärkt die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) u.a. die Grundlagen für intelligente Netze und Speicher.

Der Umstieg ist allein mit den heutigen Technologien nicht erreichbar. Wir brauchen einen technologischen Sprung bei der Entwicklung neuer Speichertechnologien, intelligenter Netze und der Steigerung der Energieeffizienz. Deshalb ist eine leistungsfähige Energieforschung zentral. Die Prioritäten in der Mittelvergabe müssen sich am beschleunigten Umstieg orientieren. Ein Schlüssel sind Speichertechnologien, die die Schwankungsanfälligkeit von Wind- und Photovoltaikanlagen auffangen.

Die Bundesregierung hat sich der Problematik der zukünftigen Energieversorgung, wie Sie sehen, durchaus intensiv zugewandt und Endziele ausgegeben. Der Ausbau erneuerbarer Energien wird durch Monitoring Prozesse genau überwacht. Unabhängige Experten geben darin Bericht, wieweit der Ausbau bereits erfolgt ist und in welchen Feldern, wenn nötig, noch gehandelt werden muss, bzw. korrigierend einzugreifen ist.

Ein solch umfassendes Konzept hat es in der deutschen Umwelt- und Energiepolitik so noch nicht gegeben. Daher wäre es auch falsch exakte Etappenziele bis zum Ausstieg vorher festzulegen. Außerdem wären in diesen Zielvorgaben, technische Innovationen, die zu Leistungssteigerungen im Bereich der erneuerbaren Energien führen, nicht enthalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umweltschutz, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort Ihre Besorgnis genommen zu haben. Wie gesagt, es ist eine große Herausforderung, vor der wir stehen. Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne wieder melden.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Bilger MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
08.04.2012
Von:

Guten Tag Herr Bilger,

zwei Blöcke der Kernkraftwerke Neckarwestheim und Philippsburg sind im März 2011 abgeschaltet worden.


Fragen:
Wie viele Stromausfälle haben sich seit dieser Zeit in ihrem Wahlkreis aufgrund von Stromengpässen in Folge der Abschaltung dieser beiden Kraftwerksblöcke ergeben?

Welchen Stellenwert hat für Sie die Sicherung der Energieversorgung?

Was hat für Sie einen höheren Stellwert: sichere Energieversorgung oder Gewinne einzelner Spekulanten an der Strombörse [1]?

Welche Maßnahmen werden Sie als Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender der CDU Nordwürttemberg ergreifen um Stromausfälle aufgrund von riskanten Spekulationen an der Strombörse zu vermeiden und so wichtige Arbeitsplätze im produzierenden, mittelständischen Gewerbe zu schützen?

Wie werden Sie die vorallem im Handwerk angesiedelten Arbeitsplätze im Bereich der Solartechnik sichern?


Mit freundlichen Grüßen




[1]: www.fr-online.de
Antwort von Steffen Bilger
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30.04.2012
Steffen Bilger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zur aktuellen Energiepolitik.

Soweit mir bekannt ist gab es in ganz Deutschland seit der Energiewende keinen Stromausfall wegen Energiemangel. Stromengpässe in Deutschland sind eher unwahrscheinlich. Auch im Winter hat es keine Unterversorgung gegeben; dem milden Wetter sei Dank. Wir haben im Winter sogar noch Strom nach Frankreich exportiert. Auch das Verzichten auf ein Reservekernkraftwerk durch die Bundesnetzagentur legt den Schluss nahe, dass wir derzeit ausreichend mit Strom versorgt sind. Sollte doch das Szenario eintreten, dass Versorgungsengpässe beispielsweise in Süddeutschland auftreten, wären in diesem Fall sehr wahrscheinlich ausreichend Übertragungskapazitäten aus Österreich vorhanden. Wir haben schließlich kein deutsches Netz, sondern ein – wenn auch noch stark auszubauendes – europäisches. Der deutsche und österreichische Strommarkt bilden immerhin auf Großhandelsebene eine einheitliche Preiszone.
Die Stabilität des Stromnetzes, die Versorgungssicherheit sowie Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit bilden die Grundpfeiler der deutschen Energiepolitik unter Union und FDP. Um keinen Blackout zu riskieren ist es verpflichtend für Energielieferanten den Strombedarf zu schätzen und dementsprechend viel Strom einzukaufen. Werden bei diesen Schätzungen vorsätzlich Fehler gemacht und entsteht so die Notwendigkeit Stromreserven anzugreifen kann die selbstständige Bundesnetzagentur ein behördliches Aufsichtsverfahren einleiten. Solche Spekulationen am Strommarkt sind zu Recht illegal. Ich werde mich selbstverständlich dafür einsetzen, dass die Stromversorgung in Deutschland sicher bleibt. Hier sehe ich Deutschland auf einem guten Weg.
Wir sind uns der Bedeutung der erneuerbaren Energien für Deutschland bewusst – auch für den Arbeitsmarkt. Gerade aber um ihre Akzeptanz unter den Stromkunden zu stärken, hat die schwarz-gelbe Koalition in der Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine monatliche Vergütungsabsenkung für Solarstrom um ein Prozent festgeschrieben. Diese sanfte Absenkung verhindert große Vergütungssprünge und stabilisiert somit die gesamte Branche. Dies sichert auch Arbeitsplätze im mittelständischen Gewerbe. Eine Absenkung der Vergütung wurde nötig, da die Systempreise bei Photovoltaik (PV)-Anlagen stetig sinken und das EEG als Markteinführungsinstrument dient.
Bei der Diskussion um die Neuregelungen des EEG darf nicht vergessen werden, dass die gesamte Branche massiv subventioniert wird. Die Zahlen sind Ihnen wahrscheinlich bekannt: Derzeit fließen jedes Jahr sechs Milliarden Euro an die Besitzer von PV-Anlagen. Dabei stammen gerade einmal drei Prozent der Stromproduktion aus dieser Quelle. Diese sechs Milliarden Euro sind auch noch die Hälfte der über den Strompreis finanzierten Subventionen für erneuerbare Energien.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Bilger MdB
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