Steffen Bilger (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Steffen Bilger
Jahrgang
1979
Berufliche Qualifikation
-
Ausgeübte Tätigkeit
Rechtsanwalt, MVV Energiedienstleistungen GmbH
Wohnort
Ludwigsburg
Wahlkreis
Ludwigsburg , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
39,9%
Landeslistenplatz
-, Baden-Württemberg
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(...) Die Stärkung der Rechte des Bundestags begrüße ich sehr. Im Falle meiner Wahl möchte ich auf jeden Fall ein Abgeordneter sein, der sehr stark die Ausgaben des Bundes - auch für EU-Haushalte - im Auge behält. (...)
Fragen an Steffen Bilger
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Frage zum Thema Außenpolitik
03.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bilger,

in seiner Rede in Prag hat Präsident Obama u.a. auch den weiteren Abbau atomarer Waffen als politisches Ziel betont.
In Büchel (Eifel) lagern meines Wissens noch atomare Waffen. Im Rahmen der nuklearen Teilhabe ist auch die Bundesrepublik Deutschland in die Verantwortung für diese atomare waffen eingebunden.

Als Kandidat in meinem Wahlkreis interessiert mich Ihre Haltung zu folgenden Fragen:

1) Wie bewerten Sie persönlich die nukleare Teilhabe Deutschlands?
2) Wie bewertet Ihre Partei die nukleare Teilhabe Deutschlans?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Steffen Bilger
bisher keineEmpfehlungen
16.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte!

Ich teile die Position der Bundes-CDU zur nuklearen Teilhabe Deutschlands, so dass ich Ihre Fragen zusammen beantworten kann:

Die Initiative von Präsident Obama begrüße ich sehr.

Wir sind froh, dass Deutschland bis heute durch die NATO in Sicherheit und Frieden leben kann. Angesichts nuklearer Bedrohungen der westlichen Welt und auch insbesondere Israels durch Staaten mit gefährlichen Diktatoren halte ich die Aufrechterhaltung eines Abschreckungspotenzials der NATO für richtig und sinnvoll. Wenn wir als Deutschland international Einfluß nehmen wollen, müssen wir unseren internationalen Verpflichtungen gerecht werden und dazu gehört eben auch noch die nukleare Teilhabe Deutschlands.

Sofern sich eine Möglichkeit zum Abzug von Nuklearwaffen aus Deutschland im Rahmen gemeinsamer NATO-Entscheidungen ergibt, würde ich dies natürlich unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Bilger
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Frage zum Thema Finanzpolitik
12.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bilger,

im Einkommensteuerrecht müssen grundsätzlich alle Bürger ihre Aufwendungen für den Beruf (z.B. Arbeitnehmer die über der geringen Jahrespauschale i.H.v. derzeit 920 Euro pro Jahr) beim jeweiligen Finanzamt belegen bzw. detailliert nachweisen.
Diese Regelung gilt nicht für Bundestagsabgeordnete. Die Damen und Herren der gesetzgebenden Staatsgewalt beziehen pro Kopf neben etwa 90.000 Euro
steuerpflichtigem Jahresgehalt zusätzlich noch eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von jährlich rund 45.000 Euro. Diese Kostenpauschale begründet sich damit, weil Bundestagsabgeordnete angeblich Aufwendungen für ihren Beruf dieser Höhe haben, die sie aber nicht belegen müssen. Nicht einen einzigen Euro davon.

Meine Fragen diesbezüglich an Sie:

1) Halten Sie das für gerecht?
2) Warum unterwerfen sich die Volksvertreter nicht denselben steuerrechtlichen Regeln, die sie den Nichtabgeordneten, sprich dem Volk, durch die Steuergesetzgebung zumuten?
3) Werden Sie sich für die Abschaffung der steuerfreien Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete, für ein faires Steuerrecht und damit für Steuergerechtigkeit einsetzen, indem Sie als Bundestagsabgeordneter mit gutem Vorbild vorangehen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Steffen Bilger
1Empfehlung
14.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Anfrage kann ich auch nur aus der Sicht eines Bürgers und nun als Kandidat für den Deutschen Bundestag beantworten; ich bin gespannt, ob der Abgeordnetenalltag - im Falle meiner Wahl - an meiner Meinung zu diesem Thema etwas ändert.

Als Argument für die pauschale und nachweisfreie Pauschale wird angeführt, dass die Abgeordneten frei ihren Aufgaben nachgehen können müssen, ohne einen Nachweis führen zu müssen, wann sie sich bspw. wo mit wem treffen - so sie denn dafür Kosten geltend machen möchten.

Dass Abgeordnete eine besondere Stellung in unserer Demokratie haben und man daher nicht jeden Aspekt mit der Situation von anderen Bürgern vergleichen kann, sollte bei allen Überlegungen nicht außer Acht bleiben.

Ich bin in der Frage der Neuregelung der Abgeordnetenbezüge offen.

Eine Alternative wäre - wie Sie schreiben -, die Verpflichtung Nachweise führen zu müssen. Dies hätte aber einen enormen Aufwand zur Folge - für die Abgeordneten und für die Prüfenden. Die jüngsten Diskussionen über Abrechnungsbetrügereien von Abgeordneten in Großbritannien lassen mich daran zweifeln, ob ein solches System besser wäre. Zudem müßten wir dann diskutieren, welche Kosten für jede einzelne über die Pauschale abgedeckte Auslage (Wohnung, Reisekosten, etc.) angemessen ist.

Nochmal konkret zu Ihren Punkten:

1./2. Ich halte diese Regelung nicht für ungerecht. Bitte berücksichtigen Sie die besondere Situation von Abgeordneten (Wohnung in Berlin, viele Reisetätigkeiten im Wahlkreis und darüberhinaus, täglicher Einsatz, usw.).

3. Auf jeden Fall will ich mich für ein besseres Steuersystem einsetzen. Eine Initiative zur Abschaffung der Pauschale kann ich Ihnen nicht versprechen, auch wenn ich wie geschrieben für eine Reformierung der Abgeordnetenbezüge offen bin.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Bilger
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
22.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bilger,

als ein heutzutage neudeutsch "Digital Native" genannter junger Erwachsener interessieren mich Themen, die mit dem Internet und neuer Technologie zu tun haben natürlich besonders.

Meine erste Frage ist zu dem Thema, der von den Medien oft als "Killerspiele" verunglimpften gewalthaltigen Computer- und Konsolenspielen.
Von Seiten der CDU wurde immer wieder lautstark ein Verbot solcher Spiele gefordert. Hierbei sind besonders die CDU Innenminister treibende Kraft. Andererseits gibt es von der Jungen Union, bei der sie ja der Landesvorsitzende sind, seit kurzem einen Flyer ( bit.ly ), der sagt: "Video- und Onlinespiele dürfen nicht Gegenstand von Verbotsorgien werden!"

Nun hätte ich gerne von ihnen eine persönliche Stellung nahme zu einem Verbot solcher Spiele.


Die zweite Frage richtet sich hinsichtlich eines im Europaparlament aktuellen Themas, auf das sie zwar im Moment keinen Einfluss haben, aber zu dem ich gerne eine Stellungnahme von ihnen hätte.
Und werden dort Gesetze diskutiert, die die Netzneutralität. sprich, dass alle Internetnutzer gleichbehandelt wird und keine Priorisierung des Internetverkehrs vorgenommen wird, betreffen. Hierbei wird eine ebensolche Priorisierung und somit Bevorzugung von manchen und die Benachteiligung von anderen in Betracht gezogen.

Eine weitere, in meinen Augen erschreckende, Entwicklung geht in die Richtung sogenannter "Three-Strikes-Gesetze". Hierbei wird einem Bürger nach 3 Vergehen, mehr oder weniger dramatischer Art, der Zugang zum Internet für immer oder auf Zeit gesperrt.
Dies ist insbesondere zur Bekämpfung von vergleichsweise hamrlosen Straftaten, wie bsw. Urheberrechtsverletzungen angedacht. Ich sehe hier keinesfalls die Verhältnismäßigkeit gegeben und sehe den Abschnitt vom Internet als einen Abschnitt von der Welt und als den "sozialen Tod" vieler junger Menschen an.

Hier hätte ich ebenfalls gerne ihren Standpunkt zum Thema.

Mit Hoffnung auf Antwort vor der Wahl.

Antwort von Steffen Bilger
bisher keineEmpfehlungen
25.11.2009
Sehr geehrter Herr ,

ich bitte um Ihr Verständnis, dass es mit der Antwort auf Ihre Nachricht vor der Wahl nicht mehr geklappt hat. Wie Sie sich vielleicht vorstellen können, dauert es seine Zeit bis ein Abgeordnetenbüro wirklich arbeitsfähig ist, so dass meine Rückmeldung auf sich warten ließ.
Obwohl ich kein ausgewiesener Experte auf den von Ihnen angesprochenen Gebieten bin - im Gegensatz zu meinem sozialdemokratischen Gegenkandidaten, dessen offensichtlicher Unterstützer Sie ja sind - gebe ich aber gerne eine persönliche Einschätzung zu Ihren Fragen.

Gerade als Vertreter der jungen Generation teile ich die Auffassung der Jungen Union und lehne ein pauschales Verbot von so genannten Killerspielen ab. Das Killerspiele-Verbot lenkt nur davon ab, wie wir in Deutschland Jugendliche mit Gewalt konfrontieren, darüber wäre eine Debatte richtig und wichtig. Auch sollten bisher fehlende Langzeituntersuchungen zur Auswirkung von Killerspielen auf Jugendliche vor einem Killerspiele-Verbot abgewartet werden.

Zu Ihrer zweiten Frage kann ich kurz und bündig sagen, dass ich für die Netzneutralität und die Gleichbehandlung aller Internetnutzer bin.

Bei Ihrer dritten Frage stimme ich Ihnen zu, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss, weswegen ich eine Internet-Zugangssperre ebenfalls nicht für angemessen halte. In meiner Einschätzung folge ich dabei dem Europäischen Parlament, das im April 2009 den französischen Vorstoß zur Einführung einer "Three-Strikes-Regelung" zum zweiten Mal abgelehnt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Bilger MdB
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