Stefan Schwartze (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Stefan Schwartze
Geburtstag
23.05.1974
Berufliche Qualifikation
Industriemechaniker
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Vlotho
Wahlkreis
Herford - Minden-Lübbecke II
Ergebnis
38,5%
Landeslistenplatz
28, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ziel soll es sein, dass sich jede einzelne Person mit dem Thema befasst und für sich persönlich eine Entscheidung trifft, ob er oder sie Organspender sein möchte. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Schwarze,
ich bin momentan äußerst beunruhigt über den neuen NDAA, den National-Authority-Defence-Act in den USA.
Wikipedia dazu:

en.wikipedia.org

Wenn in den USA (der Führungsmacht der NATO-staaten, also auch der BRD) seit Neujahr die Bill of Rights nicht mehr gilt, und das Recht auf lebenslange Inhaftierung ohne Recht auf einen Anwalt oder Verfahren für jeden Erdenbürger reklamiert wird, allein unter dem VORWURF der FEINDSELIGKEIT gegenüber den USA oder deren Verbündeten, dann läuft hier gerade etwas gewaltig schief.
Wo bleibt der Protest der deutschen Politik? Immerhin betrifft es im Zweifel Bundesbürger.

J.Assage zeigt, wie weitgehend "Feindseligkeit" dabei schon jetzt interpretiert wird.

Mindestens genauso erschreckend wie das oben genannte Gesetz ist die Tatsache, dass ich bei ARD und ZDF absolut nichts davon höre. Wo ist die Bundestagsdebatte zu diesen historischen Umwälzungen, die die US-Justiz ins Mittelalter zurückfallen lässt und jede Kritik an China sowie die Unterstützung der Bewegungen im Maghreb ad absurdum führt?

Was es bedeutet und wohin es führt, wenn der Staat "legal" und administrativ Menschen verschwinden lässt, muss ich einem Sozialdemokraten wohl nicht verdeutlichen.

Daher bitte ich sie, diese Vorgänge angemessen zu bewerten und im Rahmen ihrer Möglichkeiten, einer breiten, öffentlichen Diskussion in der BRD zuzuführen.

Vielen Dank,

J.
Antwort von Stefan Schwartze
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12.01.2012
Stefan Schwartze
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. Januar 2012. In den letzten Tagen ist umfangreich über den "National Defense Authorization Act" in der deutschen Presse und im deutschen Fernsehen berichtet worden, auch in den Nachrichtensendungen von ARD und ZDF.

Mit der Einrichtung des Gefangenenlagers in Guantanamo verstoßen die USA gegen internationale Menschenrechte. Das hat die SPD-Bundestagsfraktion von Anfang an kritisiert, so wurde zum Beispiel 2004 im Deutschen Bundestag ein Antrag dipbt.bundestag.de verabschiedet, der die Einhaltung der grundlegenden Menschenrechte und der Grundrechte in Guantanamo von den USA einforderte.

Auch zehn Jahre nach der Einrichtung von Guantanamo fordert die SPD-Bundestagsfraktion nach wie vor die Schließung dieses Gefangenenlagers, zuletzt am 10. Januar 2012. US-Präsident Obama hatte 2009 versprochen, das Lager auf Kuba binnen eines Jahres zu schließen. Dies ist nicht gelungen. Obama hält zwar am Plan der Schließung fest. Ob dies aber noch vor den Präsidentschaftswahlen im November 2012 gelingen wird, ist eher unwahrscheinlich. Im Gegenteil zementieren aktuell verabschiedete Gesetze das System Guantanamo.

Haupthindernis für die Schließung des Lagers ist, dass kein Staat bereit ist, Häftlinge aufzunehmen. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher die westlichen Staaten, aber auch die deutschen Bundesländer auf, unschuldige Häftlinge aufzunehmen. Es muss dringend eine Lösung gefunden werden, insbesondere für die unschuldigen Häftlinge.

Das langfristige Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, dass die USA dem internationalen Strafgerichtshof beitreten. Dort kann dann der internationale Terrorismus rechtmäßig verfolgt und verurteilt werden. Mit dem Beitritt zum internationalen Strafgerichtshof wären dann auch keine Alleingänge der USA mehr möglich.

Die öffentliche Debatte zu internationalen Menschenrechten sollte nicht abbrechen und ist ausdrücklich erwünscht. Im Blick sollte aber behalten werden, dass die entsprechenden Gesetze nur in den USA selbst geändert werden können und zwar von den dortigen Kongressabgeordneten.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schwartze, MdB
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Frage zum Thema Dauerhafter Euro-Rettungsschirm ESM
12.07.2012
Von:

Warum, um alles in der Welt, haben Sie dem ESM zugestimmt? War/ist Ihnen wirklich der Vertragstext bekannt? Kennen Sie wirklich alle Artikel dieses Vertrages, die unser Land stärker verändern werden als alle Gesetze vorher? Sind Ihnen die uneingeschränkten Eingriffsrechte sogar in die Besitzstände des einzelnen Bürgers bekannt? Wissen Sie, dass Deutschland diesen Vertrag nie mehr kündigen kann, dass die für den ESM-Handelnden völlige Immunität genießen und daher rechtlich nicht belangt werden können oder dass Eurobonds auf diese Weise durch die Hintertür ermöglicht werden?
Antwort von Stefan Schwartze
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20.07.2012
Stefan Schwartze
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Europäischen Stabilitätsmechanismus(ESM) und zum Fiskalpakt. Am 29. und am 30. Juni 2012 haben der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat den entsprechenden Gesetzentwürfen
zugestimmt. Die SPD trägt beide Entscheidungen mit großer Mehrheit mit. Ein "Ja" der SPD zum ESM und Fiskalpakt ist jedoch mitnichten ein "Ja" zur Merkelschen Politik, die es bislang nicht vermocht hat, die krisengeschüttelte EU dauerhaft zu stabilisieren. Es ist ein "Ja" der SPD zu zwei Instrumenten gegen die Krise.

Die SPD hat sich ihre Entscheidung beim Fiskalpakt nicht leicht gemacht. Ein Vertrag, der in strikter Haushaltsdisziplin und massivem Schuldenabbau die Lösung aller Probleme der Eurozone sieht, trägt keine sozialdemokratische Handschrift. Ein kategorisches "Nein" zum Fiskalpakt wäre aber das falsche Signal in der Krise: Die Euro-Staaten müssen ihre gigantischen Schuldenberge in den Griff bekommen. Zur Wahrheit gehört aber auch: Noch nie hat sich ein Land mitten in einer Rezession aus einer Krise heraus gespart. Neben Haushaltsdisziplin brauchen die überschuldeten Staaten auch Impulse für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung, um dauerhaft wieder auf eigenen Beinen stehen zu können.

Dem "nackten" Fiskalpakt hätte die SPD nicht zustimmen können, da er die Krise eher verschärft als eingedämmt hätte. Deswegen haben wir hart mit der Bundesregierung verhandelt – das Ergebnis kann sich sehen lassen.

Es wird erhebliche Impulse für höhere Investitionen in Wachstum und Beschäftigung geben, dazu bekennt sich die Bundesregierung. Die nicht abgerufene Mittel aus den Strukturfonds der laufenden Finanzperiode werden rasch und gezielt für wachstums- und beschäftigungsfördernde Maßnahmen eingesetzt. Außerdem darf es bei den Verhandlungen über den neuen Mittelfristigen Finanzrahmen 2014-2020 zu keinen Kürzungen bei den Investitionen in den Struktur- und Kohäsions- und im Sozialfonds kommen. Weiter wird die Bundesregierung eine Kapitalaufstockung der Europäischen Investitionsbank um 10 Mrd. Euro anstreben, was zu Investitionen von bis zu 180 Mrd. Euro führt.
Auch das Programm für europäische Projektanleihen soll bei Bedarf bis Ende 2013 auf bis zu 1 Mrd. Euro aufgestockt werden, womit Investitionen von 18 Mrd. Euro zu erreichen sind. Schließlich wird das Recht der Jugendlichen auf Ausbildung und Arbeit gestärkt, wozu ein Ausbildungsplatz oder ein Arbeitsangebot spätestens 4 Monate nach Verlassen der Schule oder nach Eintritt in Arbeitslosigkeit gehört.

Die Bundesregierung hat sich außerdem per Kabinettsbeschluss klar zum umfassenden Modell der Finanztransaktionssteuer bekannt. Auf dem letzten Treffen der Finanzminister der Eurozone wurde der erste Schritt schon unternommen und festgestellt, dass die Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten für den Richtlinienentwurf der Kommission nicht zu erreichen ist. Neun Partner haben sich jetzt zum Handeln bereit erklärt. Unverzüglich soll es jetzt zu einem Antrag auf Verstärkte Zusammenarbeit kommen, mit dem Ziel, das
Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2012 abzuschließen.

Auch in den Verhandlungen mit den Ländern wurde ein Durchbruch erzielt. Wichtig ist, dass die verfassungsrechtlich geschützte Haushaltsautonomie der Länder nicht beeinträchtigt wird. Die Länder tragen keine
Verpflichtungen, die über die bisher geltende Schuldenregel des Grundgesetzes hinausgehen. Der Bund haftet für den Fiskalvertrag im Außenverhältnis, wozu bis 2019 etwaige Sanktionszahlungen bei Verstößen gehören. Bund und Länder legen 2013 erstmals gemeinsame Anleihen, so genannte "Deutschlandbonds", auf, die den Ländern niedrigere Zinsen ermöglichen und die auch im Zuge eines sich durch Verschuldungsgrenzen verkleinernden Anleihemarktes
ökonomisch sinnvoll sind. Schließlich erhalten die Länder zusätzliche
Investitionsmittel für den Kitaausbau in Höhe von 580,5 Mio. Euro und eine Erhöhung der Betriebsmittel um 75 Mio. Euro (zusätzlich zu den 770 Mio. Euro, die ab 2014 gezahlt werden). Eine Neuordnung der Eingliederungshilfe soll in der nächsten Legislaturperiode erfolgen.

Die Koalition hatte erst in der letzten Juni-Woche entschieden, nicht nur den Fiskalpakt, sondern auch den ESM mit einer Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag zu verabschieden. Der ESM hat insbesondere unter Berücksichtigung
des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni eine klare Verfassungsrelevanz.

SPD und Grüne haben außerdem durchgesetzt, dass Bundestag und Bundesrat sowohl beim ESM als auch beim Fiskalpakt umfassend beteiligt werden. Beim ESM bedeutet das, dass der Bundestag – wie schon beim EFSF – den wesentlichen Entscheidungen vorab zustimmen muss, bevor die Bundesregierung grünes Licht geben kann. Für den Fiskalpakt werden wir im Fiskalpaktratifizierungsgesetz sicherstellen, dass der Bundestag frühzeitig, fortlaufend und vor allem schriftlich informiert wird. Eine umfassende Reform der Beteiligungsrechte des Bundestages wird bis Ende des Jahres erfolgen.

In Gesamtwürdigung aller von den SPD-geführten Ländern und von der SPD-Bundestagsfraktion erreichten Verhandlungsergebnisse habe ich dem ESM und dem Fiskalpakt am 29. Juni 2012 zugestimmt.

In der aktuellen Debatte über die mit der Euro-Rettung verbundenen Kosten rückt der Mehrwert der Euro-Mitgliedschaft für die Bürgerinnen und Bürger leider zunehmend in den Hintergrund. Zu einer ehrlichen Bilanz gehört aber auch, Belastungen und Vorteile gleichermaßen in den Blick zu nehmen.
Wer das beherzigt, erkennt, dass Deutschland nicht der "Zahlmeister Europas", sondern der größte Gewinner der Währungsunion ist. Etwa 40 Prozent der deutschen Exporte gehen in die Eurozone, wodurch in Deutschland mehr als drei Millionen Arbeitsplätze gesichert werden. Im Jahr 2010 belief sich der positive Effekt der Währungsunion für die deutsche Wirtschaft auf 165 Milliarden Euro, das entspricht 6,4 Prozent der Wirtschaftsleistung.

Die Stabilität des Euros und unserer Partnerländer liegt daher vor allem im deutschen Interesse, weil uns ein Zusammenbruch der Währungsunion am härtesten treffen würde. Der Exportnation Deutschland kann es auf Dauer nicht gut gehen, wenn die Wirtschaft im Rest Europas am Boden liegt. Unser Wohlstand beruht auf den in Deutschland hergestellten Produkten, die auch von unseren europäischen Partnerländern gekauft werden. Wenn es uns nicht gelingt, diese Länder dauerhaft zu stabilisieren, dann droht die Krise auch auf Deutschland überzugreifen.

Im Vergleich zu den aktuellen Rettungsmaßnahem stellt der ESM eine deutliche Verbesserung dar. Der ESM überführt die provisorischen Rettungsschirme in eine dauerhafte Institution und bietet damit auch einen sicheren Rahmen für die Konditionierung weiterer finanzieller Hilfen. Der ESM kann harte Auflagen und Bedingungen für die betroffenen Länder vereinbaren, aber auch Wachstum befördern.
Ohne Bundestag gibt es auch keinen Rettungsmechanismus. Deshalb ist es auch um die Souveränität der Mitgliedsländer auch mit ESM gut bestellt. Der ESM-Gouverneursrat besteht aus den Finanzministern der Mitgliedsstaaten. Und die Finanzminister sind gegenüber ihren nationalen Parlamenten und Regierungen rechenschaftspflichtig. Außerdem gelten entweder Einstimmigkeitsprinzip oder Mehrheitsanforderungen von 85 %, sodass der deutsche Finanzminister stets ein Vetorecht hat (Artikel 5 ESM Vertrag).

Die im Grundsatz richtige Bereitschaft, einem Staat in Notlage solidarische Finanzhilfe zu leisten, erzeugt für den deutschen Steuerzahler das Risiko, Geld zu verlieren – ein Kredit wird vielleicht nicht zurückgezahlt, die Besicherung eines Darlehens kann in Anspruch genommen werden.
Staaten müssen ihre Banken retten und verschulden sich dafür; Banken halten Staatsanleihen dieser Länder und befürchten den Zahlungsausfall wegen Überschuldung – also leihen sie kein Geld mehr oder nur noch gegen horrende Zinsen; Banken misstrauen anderen Banken, von denen sie nicht wissen, ob und wie viele Staatsanleihen ausfallgefährdeter Staaten diese im Portfolio halten – also leihen sich auch Banken untereinander kein Geld mehr oder nur noch gegen horrende Zinsen. Der ESM kann hier auf unterschiedliche Arten eingreifen: er kann Staaten Geld zur Rekapitalisierung angeschlagener Banken zur Verfügung stellen; er kann die Ausgabe von Staatsanleihen besichern, Verluste von Anleihegläubigern übernehmen und damit deren Bereitschaft erhöhen, einem verschuldeten Staat Geld zu leihen; er kann einem Staat (am sog. Primärmarkt) oder seinen Kreditgebern (am sog. Sekundärmarkt) Anleihen abkaufen und damit die Störungen am Staatsanleihemarkt beruhigen; er kann seine Unterstützung in deutlich stärkerem Maß als die Europäische Zentralbank (EZB) an Bedingungen knüpfen.

Der ESM soll die Schuldenrückzahlung an Gläubiger eines Staates sichern und helfen, dass dieses Land für eine gewisse Zeit mit internationaler Unterstützung auch weiterhin seine Aufgaben erfüllen kann, ohne von seiner Zinsbelastung erdrückt zu werden. Die Abschirmung durch eine Brandschutzmauer in Form des ESM muss durch viele Regelungen begleitet werden, die auf eine bessere Überwachung der Verschuldungslage, einen Abbau hoher Defizite, eine bessere Abstimmung zwischen Wirtschafts- und Finanzpolitiken einzelner Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. der Eurozone, eine strengere Regulierung der Finanzmärkte basieren.

Es ist bei der Umsetzung des ESM-Vertrags in nationales Recht in Deutschland vorgesehen, dass der Bundestag einen sog. Vorratsbeschluss trifft. Das bedeutet, dass die Mehrheit der Abgeordneten dem ESM-Vertrag zustimmt und gleichzeitig dem deutschen Vertreter im Verwaltungsrat bindende Vorgaben für sein Abstimmungsverhalten macht. Er darf der Bewilligung von Finanzhilfen oder dem Einsatz der unterschiedlichen ESM-Instrumente nur zustimmen, wenn der Empfängerstaat bestimmte Gegenleistungen erfüllt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Staat in einigen Jahren finanziell wieder auf eigenen Beinen stehen und seine Schulden zurückzahlen kann.

In die Richtung einer Reduzierung unserer Risiken wirkt auch der sog. bevorrechtigte Gläubigerstatus (preferred creditor) des ESM: Wie auch die Europäische Zentralbank (EZB) und der Internationale Währungsfonds (IWF) verfügt der ESM über eine vorrangige Position in der Hierarchie der Gläubiger, wenn sie Darlehen vergeben, Anleihen kaufen oder Sicherheiten bereitstellen.

Wir wollen, dass Europa den Mut zu einer Lösung der Krise findet, die mehr ist, als nur der Versuch das Schlimmste zu verhindern. Der Fiskalpakt und der ESM werden in ein sozial- und wirtschaftpolitisches Konzept eingebettet, das die Hoffnung nährt, wir könnten Europa so aus der Krise winden. Das gemeinsame europäische Handeln muss unsere Antwort auf die neuen Herausforderungen in einer immer stärker globalisierten Welt sein. Als Europapartei will die SPD "mehr Europa" wagen, weil weder Deutschland noch ein anderes Land in Europa in der Lage sind, den Wohlstand, die Freiheit, das Klima und den Sozialstaat im Alleingang zu sichern. Statt des "Europas der Hinterzimmer" à la Merkel arbeiten wir jedoch an einem Europa der Demokratie und starker Parlamente. Dafür bitten wir um Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwartze, MdB
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
25.11.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Schwartze,

ich gehe auf das Bad Oeynhausener Immanuel-Kant-Gymnasium und besuche dort den Projektkurs Rhetorik. Im kommenden Frühjahr wollen wir eine Podiumsdiskussion an unserer Schule veranstalten, zu der Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie regionale Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien geladen werden sollen, wobei das Thema der Diskussion noch nicht feststeht. Auch der WDR wird mit einem Kamerateam vor Ort sein.
Nun würde ich Sie gerne fragen, ob Sie Interesse an einer Teilnahme hätten - da Sie aus unserem Bezirk kommen - und ob Sie uns außerdem ein paar Fragen beantworten können:

1. Wie sind Sie in die Politik gekommen?
2. Wie sind Sie in die bevorstehenden Bundestagswahlen eingebunden?
3. Welche Erfahrungen haben Sie im Umgang mit Medien?

Wir würden uns sehr über einen positiven Bescheid freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Stefan Schwartze
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29.11.2012
Stefan Schwartze
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre E-Mail über abgeordnetenwatch.de.

Ich bin gern bereit, an einer Podiumsdiskussion im Immanuel-Kant-Gymnasium teilzunehmen.

Ihre Fragen beantworte ich Ihnen gern persönlich. Bitte wenden Sie sich für einen Gesprächstermin an mein Wahlkreisbüro Tel. 05221/99 11 33 oder mailto:stefan.schwartze@wk.bundestag.de.

Erste Informationen zu meiner Person finden Sie auf: www.stefan-schwartze.de.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schwartze, MdB
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Frage zum Thema Soziales
23.01.2013
Von:

Sehr geehrte Herr Schwartze,

mit Niedersachsen haben die CDU/FDP nun 12 Landtagswahlen und 5 Ministerpräsidenten am Stück verloren. Wohl zu Recht, da das Programm der CDU/CSU und FDP sehr unsozial ist. In dieser Zeit ging die Schere zwischen reich und arm deutlich weiter auseinander. Wäre es nun nicht endlich ein gutes Signal sich als soziale Partei zu profilieren und als Anfang den Contergangeschädigten ihre Rente deutlich zu erhöhen?

Nachdem 1970 das Verfahren gegen das Pharmaunternehmen Grünenthal eingestellt wurde ist der Bund offiziell zum Schuldner geworden. Auf Drängen der Contergan-Verbände haben die Fraktionen selbst die Heidelberger Studie 2008 in Auftrag gegeben, um die Nöte der Conterganopfer zu ergründen. Die Heidelberger Studie zeigt hier eine dramatische Unterversorgung der Opfer des Conterganverbrechens auf und empfiehlt unter anderem eine deutliche Erhöhung der Conterganrente!
Denke Sie nicht auch, dass es hier mit einer simplen Verdoppelung der Conterganrente – wie dies vor den letzten Bundestagswahlen geschehen ist – nicht getan ist, sondern dass geklotzt und nicht gekleckert werden muss, um den Conterganopfern endlich die Unterstützung zukommen zu lassen die ihnen zusteht?

Außerdem betrachte ich mich nicht nur als deutscher Staatsbürger, sondern ganz besonders als europäischer Bürger.
Wäre es hier deshalb nicht endlich angebracht die Conterganrenten unserem europäischen Nachbarn England und Italien anzugleichen die über das DREIFACHE der deutschen Conterganopfer erhalten?
Und sollten die deutschen Conterganbehinderten nicht ebenfalls endlich unabhängig von Vermögen und Einkommen und egal ob sie noch arbeiten können wie ihre englischen Nachbarn ohne wenn und aber Umbauten für KFZ und Wohnung erhalten?
Sind Sie sich darüber im Klaren, dass die Conterganverbände auf keinen Fall Ruhe geben werden wenn die deutschen Conterganrenten nicht mindestens einem europäischen Standard angeglichen werden?

Mit freundliche Grüßen
Antwort von Stefan Schwartze
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11.02.2013
Stefan Schwartze
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Anfrage über Abgeordnetenwatch vom 23. Januar 2013. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich seit vielen Jahren für die Belange contergangeschädigter Menschen ein. In der vergangenen 16. Legislaturperiode haben wir fraktionsübergreifend bereits viel erreicht, hier seien nur die Verdoppelung der Renten und die Abschaffung der Ausschlussfrist genannt.

Viele Forderungen des fraktionsübergreifenden Antrags "Angemessene und zukunftsorientierte Unterstützung der Contergan-Geschädigten sicherstellen" (Drs. 17/11223 dip21.bundestag.de vom Dezember 2008 wurden im zweiten Änderungsgesetz aufgenommen. Darüber hinaus hatten wir erforderliche Maßnahmen in Bezug auf Folge- und Spätschäden, Erleichterungen bei der Gewährung von Leistungen, die Sicherstellung qualifizierten ärztlichen und anderen Fachpersonals sowie ein geeignetes Beratungs- und Informationsangebot gefordert. Eine zentrale Forderung unseres Antrags war, einen Forschungsauftrag in Form einer partizipativ angelegten Längsschnittstudie zur Lebenssituation von Menschen mit Conterganschädigungen im Hinblick auf Spät- und Folgeschäden zu vergeben.

Mit der Erstellung dieser Studie wurde das Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg beauftragt. Am 27. Juni 2012 fand die Vorstellung des Zwischenergebnisses und daraus folgend die Ableitung erster Handlungsempfehlungen der Studie mit dem Titel "Wiederholt durchzuführende Befragungen zu Problemen, speziellen Bedarfen und Versorgungsdefiziten" im Rahmen der Sitzung des Familienausschusses statt.
Der Zwischenbericht zeigte bereits deutlichen Handlungsbedarf und gab erste Empfehlungen. Nun liegt der Abschlussbericht der Studie vor. Am 1. Februar 2013 hat der Familienausschuss eine Öffentliche Anhörung zum Thema Contergan auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion durchgeführt. Alle Verbände und Betroffene waren eingeladen. Nun werten wir die Anhörung aus und werden Schlussfolgerungen für das parlamentarische Handeln ziehen.

Die SPD-Bundestagsfraktion will weitere Verbesserungen für Menschen mit Conterganschädigungen erreichen. Wir werden am interfraktionellen Dialog festhalten und mit aller gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit an weiteren Verbesserungen für die Lebenssituation der betroffenen Menschen arbeiten und diese zügig, ein Einvernehmen mit der Bundesregierung vorausgesetzt, noch in dieser Legislaturperiode umsetzen.
Der Koalitionsausschuss hat am 31. Januar 2013 angekündigt, 120 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Hierzu liegt dem Deutschen Bundestag weiterhin nichts vor.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schwartze, MdB
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