Stefan Schwartze (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Stefan Schwartze
© spdfraktion.de
Geburtstag
23.05.1974
Berufliche Qualifikation
Industriemechaniker
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Vlotho
Wahlkreis
Herford - Minden-Lübbecke II
Ergebnis
38,5%
Landeslistenplatz
28, Nordrhein-Westfalen
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(...) Welche Therapieformen die Krankenkassen zahlen und welche nicht, ist keine politische Entscheidung. Der Gemeinsame Bundesausschuss www.g-ba.de entscheidet darüber. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Schwartze.

Ich würde gern ihre Position zu folgendem Sachverhalt erfahren. Der deutsche Sozialstaat ist von einer Exportwirtschaft abhängig, die aufgrund eines ausufernden Abgaben- und Verwaltungssystems seit den 70er Jahren jeden Wettlauf mit asiatischen Wirtschaftsmächten verloren hat. Ein Sieg qualitativer, innovativer Elemente war unter diesen Belastungen nicht möglich. Wir können unter den seit 1990 herrschenden Bedingungen erst recht nicht wohlstandssteigernd konkurrieren. Nur wohlstandsmindernd. Alle Statistiken, sei es der private Verbrauch, die Reallöhne, die Arbeitslosenzahlen belegen dies. Selbst ein echter Aufschwung kommt nicht mehr beim Volk an – denn er basiert auf Lohnverzicht. Während die öffentlichen Haushalte ihren Standort mit schuldenbasierten "Anreizzahlungen" aufpäppeln müssen. Deutschland ist ein guter Standort, doch nicht im Vergleich zu Chinesen, die keine , aber auch gar keine wohlfahrtsstaatlichen Errungenschaften auf ihre Produkte aufschlagen müssen. Auf lange Sicht sehe ich deshalb das Ende aller öffentlichen Strukturen, wenn nicht die Umstellung auf das Konsumeinkommen so schnell wie nur irgend möglich gelingt, sprich: 100 Prozent Konsumsteuer und dessen Stützung über das bedingungslose Grundeinkommen. Die Folgen können sie sich ausmalen, wenn Produkte im Ausland nur die Hälfte kosten, Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung unmöglich sind, sich 100% der Menschen am Steueraufkommen beteiligen, wenn Menschen wieder mit Spaß zur Arbeit gehen. Eine starke Exportwirtschaft ist im Sinne meiner SPD, ebenso der freie Arbeiter. Ich würde gern Ihre Position und Kritik zu einem solchen Befreiungsschlag wissen, dessen Finanzierbarkeit angesichts einer jetzigen Staatsquote von 55 Prozent außer Frage steht, vielen Dank.

Hochachtungsvoll und mit sozialdemokratischen Grüßen
.
Antwort von Stefan Schwartze
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18.02.2010
Stefan Schwartze
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Februar 2010, mit der Sie eine 100prozentige Konsumsteuer vorschlagen.

Diese 100prozentige Konsumsteuer würde vor allen Dingen arme Haushalte belasten. Arme Haushalte wenden einen großen Teil ihres Einkommens für den sogenannten autonomen Konsum auf. Dieser autonome Konsum deckt die Grundbedürfnisse des Menschen wie zum Beispiel den Erwerb von Nahrungsmitteln, Miete, etc.

Arme Haushalte würden durch die Konsumsteuer also fast zu 100 Prozent steuerlich belastet. Im Gegenzug dazu würden reiche Haushalte steuerlich entlastet, denn diese wenden nur einen geringen Teil für den autonomen Konsum auf und müssten dadurch nur auf einen geringen Teil ihres Einkommens Steuern zahlen.

Eine solche 100prozentige Konsumsteuer kann also unter dem Aspekt der Verteilungsgerechtigkeit nicht das Ziel der Sozialdemokratie sein.

Weiterhin tritt die Sozialdemokratie für die bedarfsabhängige Grundsicherung ein.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schwartze, MdB
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Frage zum Thema Frauen
29.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Schwarze,
ich wende mich an Sie da Sie Vertreter der SPD meines Wahlkreises sind und zudem dem Ausschuß für Familie, Frauen und Jugend angehören.

Ich habe folgende Frage:

Wir haben kürzlich ein Kind bekommen und freuen uns darüber sehr. Meine Frau war bis zum 4. Monat der Schwangerschaft als Tagesmutter tätig und musste aufgrund Schwangerschaftskomplikationen ihre Tätigkeit als Kindertagespflegeperson vorzeitig beenden. Sie ist über mich familienversichert.

Ihr Antrag auf Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt wurde nun mit der Begründung abgelehnt, dass sie Frau vor der Schwangerschaft nicht berufstätig war. Zudem gibt es bei einer selbständigen Tätigkeit kein Mutterschaftsgeld, obwohl sie lediglich ein max. Monatsverdienst von 300 Euro hatte und somit in die Rubrik der "Geringfügig Beschäftigten" fiel. Laut der Sachbearbeiterin des Bundesversicherungsamtes ist die gesetzliche Regelung nunmehr 35 Jahre alt und berücksichtigt leider nicht mehr neuere Berufe wie den der Kindertagespflegeperson.

Wäre eine Anpassung der Gesetzeslage nicht überfällig?
Antwort von Stefan Schwartze
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08.04.2010
Stefan Schwartze
Sehr geehrter Herr ,

erst einmal sende ich Ihnen einen ganz herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes.

Bei Ihrer Frau hat sich ein Problem mit dem Mutterschaftsgeld ergeben. Mutterschaftsgeld ist eine Versicherungsleistung für erwerbstätige Frauen, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt gezahlt wird. Geregelt ist das Mutterschaftsgeld im Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter.

Grundvoraussetzung für den Bezug von Mutterschaftsgeld ist: "In der Zeit zwischen dem Beginn des 10. und dem Ende des 4. Monats vor der Entbindung muss für mindestens 12 Wochen Versicherungszeit in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder ein Arbeitsverhältnis bestanden haben." Diese Voraussetzung erfüllt Ihre Frau nicht, da sie im 4. Schwangerschaftsmonat die Berufstätigkeit aufgegeben hat.

Der Beruf der Kindertagespflegerin hat also mit der Ablehnung des Antrages auf Mutterschaftsgeld nichts zu tun.

Auch wenn Ihre Frau keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung Mutterschaftsgeld hat, so haben Sie oder Ihre Frau ab der Geburt des Kindes die Möglichkeit, die staatliche Leistung Elterngeld zu beantragen. Das Elterngeld hat eine Mindesthöhe von 300 Euro. Hinzu kommt die staatliche Leistung Kindergeld in der Höhe von mindestens 184 Euro.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schwartze, MdB
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
24.04.2010
Von:
-

Wie stehen Sie persönlich zur Abschaffung der Studiengebühren in NRW?
Antwort von Stefan Schwartze
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27.04.2010
Stefan Schwartze
Sehr geehrter Herr ,

ich bin für die Abschaffung der Studiengebühren in NRW. Außerdem bin ich für ein gebührenfreies Erststudium bis zum Master.

Allerdings entscheiden die Länder über Studiengebühren. Die SPD-Spitzenkandidatin Hannelore Kraft hat angekündigt, spätestens bis Mitte der nächsten Legislaturperiode, also etwa 2012/2013, die von CDU/FDP eingeführten Studiengebühren abzuschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schwartze, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
26.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Schwartze,

heute stand es wieder in der Zeitung: Ein vermeintlich unaufälliger Kampfhund tötete ein 3-jähriges Kind. Die Verwaltungsvorschriften der Länder scheinen Halter von nicht angemeldeten Tieren kaum zu interessieren.
Wann kommt endlich ein Verbot bei Zucht und Handel solcher Hunderassen?
Antwort von Stefan Schwartze
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28.05.2010
Stefan Schwartze
Sehr geehrter Herr ,

am 21. April 2001 erließ der Deutsche Bundestag ein "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde", das zum einen die Einfuhr, zum anderen die Zucht von Hunden der Rassen American Pit Bull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen verbot.

Das Bundesverfassungsgericht entschied am 16. März 2004 über eine gegen dieses Gesetz gerichtete Verfassungsklage. Es erklärte das Importverbot für mit dem Grundgesetz vereinbar. Aber das Gericht entschied, dass die Regelung zum Zuchtverbot gegen das Grundgesetz verstößt, weil es sich nicht um eine tierschutzrechtliche, sondern um eine der Gefahrenabwehr dienende Regelung handeln würde, für die die Gesetzgebungskompetenz nicht beim Bund, sondern bei den Ländern läge.

In NRW ist nach § 9 des Landeshundegesetzes Zucht, Kreuzung und Handel mit gefährlichen Hunden im Sinne des § 3 Abs. 3 verboten. Das Gesetz finden Sie unter www.umwelt.nrw.de .

Die SPD-Bundestagsfraktion wird den tragischen Vorfall in Cottbus zum Anlass nehmen, noch einmal zu prüfen, was wir von Bundesseite aus tun können, um in Zukunft Menschen besser vor Kampfhundeattacken zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schwartze, MdB
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
04.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Schwartze,

mich interessiert, ob Sie zur Zeit daran arbeiten, die Situation (und ich meine vor allem die finanzielle) junger Menschen zu verbessern, die ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr ableisten.

Sehen Sie es nicht kritisch, wie diese Jugendlichen, die für unsere Gesellschaft wertvolle Dienste leisten und für sich selbst eine unbezahlbare Zeit erleben, während sie ihren Dienst leisten versorgt werden? Das FSJ/FÖJ ist ein Bildungsjahr und Bildung sollte uns doch etwas mehr wert sein, als das, was im Moment da ist und was zukünftig auf uns zukommt. Sehen Sie denn nicht, dass sich die Anzahl Freiwilliger durch die Verkürzung des Wehr- bzw. Zivildienstes noch erhöhen wird? Was tun Sie dafür, damit das für Trägerorganisationen und Einsatzstellen tragbar bleibt? Und für die Freiwilligen einigermaßen finanziell erträglich?

Ich sehe es zum Beispiel kritisch, dass der Freiwillige nicht mal die Möglichkeit hat, sich von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen, und das obwohl er vom Staat finanziert wird.

Also, nochmal konkret: Gibt es Pläne, das FSJ/FÖJ besser zu stellen und wenn ja, wie sehen die aus?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Stefan Schwartze
1Empfehlung
21.06.2010
Stefan Schwartze
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Jugendfreiwilligendiensten.

Am 17. Juni 2010 hat der Deutsche Bundestag über das Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 von CDU/CSU und FDP entschieden. Mit dem Gesetz wird der Grundwehrdienst und der Zivildienst von neun auf sechs Monate verkürzt. Über das Gesetz ist namentlich abgestimmt worden. Ich habe dagegen gestimmt.

Ich halte die Abschaffung der Wehrpflicht für notwendig. Der Zivildienst muss durch eine Stärkung der Freiwilligendienste ersetzt werden.

Zur Stärkung der Freiwilligendienste hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht: "Stärkung der Jugendfreiwilligendienste – Platzangebot ausbauen, Qualität erhöhen, Rechtssicherheit schaffen"< dipbt.bundestag.de >. Mit dem wir zahlreiche Maßnahmen fordern. . Ein wichtiger Punkt in diesem Antrag ist die Verbesserung der Anerkennung und Wertschätzung der Jugendfreiwilligendienste. Wir fordern einen Freiwilligendienstausweis, mit dem junge Freiwillige ähnliche Vergünstigungen bekommen sollen wie heute die Zivildienstleistenden. Denkbar ist dabei u.a. auch die Befreiung von der Rundfunkgebühr, vergünstige Bahnfahrten, kostenlose Heimfahrten o.ä. Leider hat die Regierungskoalition dazu bisher kein Konzept vorgelegt.

Einen direkten Einfluss auf die Höhe des Taschengeldes beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) Jahr hat der Bund nicht. Die Taschengeldhöhe variiert im FSJ und FÖJ je nach Träger:

Im Durchschnitt beträgt

• das Taschengeld im FSJ 180 Euro

• der Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung im FSJ 170 Euro

• das Taschengeld im FÖJ 150 Euro

• der Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung im FÖJ 190 Euro

Der Bund hat lediglich Einfluss auf die Höhe der Gelder, die der Träger für die pädagogische Begleitung erhält.

Der Bund fördert ca. 20.000 Plätze pro Monat und Platz:

• FSJ Inland mit 72 Euro

• FSJ Ausland mit 92 Euro

• FÖJ In- und Ausland 153 Euro

In den vergangenen Haushaltsverhandlungen hat die SPD-Bundestagsfraktion sich dafür eingesetzt, dass die Mittel für pädagogische Begleitung sich deutlich erhöhen und die Anzahl der geförderten Plätze in den Jugendfreiwilligendiensten ausgeweitet wird. Beides ist am Widerstand der Koalitionsfraktionen gescheitert.

Wir lassen in unseren Bemühungen nicht nach, die Jugendfreiwilligendienste zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schwartze, MdB
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