Stefan Klein (SPD)
Abgeordneter Landtag Niedersachsen

Grunddaten
Jahrgang
1970
Berufliche Qualifikation
Verwaltungsfachangestellter, Studium der Politikwissenschaften (Magister Artium M.A.)
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Salzgitter
Ergebnis
48,3%
Landeslistenplatz
48
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(...) Unter Umständen könnte es aber auch eine Initiative aus dem Ortsrat Süd diesbezüglich gegeben haben. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Sicherheit
26.01.2011
Von:

herr klein

wie stehem sie zu dem sofortigen abzug der truppen aus afganistan?
Antwort von Stefan Klein
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01.02.2011
Stefan Klein
Lieber Herr ,

Sie wissen, dass die Bundesrepublik das erste Mandat für einen Einsatz in Afghanistan im Dezember 2001 erteilt hat. Das Ziel in Afghanistan den Schutz der Zivilbevölkerung und Stabilität im Land zu erreichen, war aus damaliger Sicht nachvollziehbar. Leider gestaltete sich die Lage schwieriger und der Einsatz dauert länger als erwartet und als erhofft. Die Sicherheitslage der deutschen Soldaten hat sich seit 2001, zum Teil dramatisch, verändert bzw. verschlechtert. Die menschlichen Schicksale, sowohl der deutschen Opfer und ihrer Familien, aber auch der zivilen afghanischen Opfer, sind erschütternd. Daher halte ich einen schnellstmöglichen Abzug der deutschen Truppen für richtig. Den Beschluss des Bundestages zur Mandatsverlängerung halte ich für tragbar, weil in 2011 die Präsenz der Bundeswehr reduziert werden soll. Es ist zudem richtig zu berücksichtigen inwiefern der Truppenabzug die Lage im Land weiter eskalieren lassen könnte und damit alle bisherigen Bemühungen zur Stabilisierung konterkarieren würde. Es ist nun unbedingt darauf zu achten, dass unter Berücksichtigung dieser Bedingungen tatsächlich eine Reduzierung der Truppenstärke erfolgt und der Abzug in schnellstmöglicher Zeit erreicht wird.

Stefan Klein
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.01.2011
Von:

Guten Tag Herr Klein.

Ich wollte einmal nachfragen wie die Bürger besser gegen die Windkraftanlagen geschützt werden. Der Bürger hat keinerlei Mitsprache wenn es um die Zwangsenteignung ihrer Grundstücke und Immobilien geht. Weder Gemeinde noch Landkreis hat Interesse an einer Lösung dieses Problems. Hier werden schließlich Immoblienwerte in Millionenhöhe durch staatliche Eingriffe vernichtet.

Ein Beispiel:

Angenommen, in einem Ort mit 51 Häusern hätte jedes Haus einen Wert von nur € 100.000,00 und dieser Wert würde durch Windkraft-Anlagen um nur 30% gemindert, dann entspräche das einem Gesamtverlust für alle Hausbesitzer der Gemeinde von 1.530.000,00€.(In Worten: Einemillionfünfhundertdreissigtausend EURO!!!)

Wie ist das zu rechtfertigen?
Antwort von Stefan Klein
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10.02.2011
Stefan Klein
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Nachfrage, die wir seinerzeit bereits telefonisch andiskutiert hatten.

Ich möchte vor der konkreten Antwort einige Vorbemerkungen machen. Ich halte den Ausbau von regenerativen Energien für sinnvoll, um die Abhängigkeit von Importen und von der Kernenergie zu minimieren und die weitere Produktion radioaktiven Abfalls schnellstmöglich zu verhindern. Gerade in der Region, die mit der Asse und mit Schacht Konrad direkt von der Nutzung der Kernenergie betroffen ist, sollte die Akzeptanz zum Beispiel von Windkraftanlagen besonders hoch sein.

In diesem konkreten Fall gibt es ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Stadt Salzgitter (zwischen Salzgitter Lesse und Salzgitter Reppner). Der Ortsteil Barbecke der Gemeinde Lengede (LK Peine) ist davon direkt betroffen, weil das Vorranggebiet an der Stadt- bzw. Gemeindegrenze liegt. Dieses Vorranggebiet ist im Flächennutzungsplan ausgewiesen und in enger Abstimmung mit der Planung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig erfolgt. An die Genehmigung der Anträge der Betreiber ist die zuständige Behörde dann gebunden, wenn bei der Errichtung der Anlage die gesetzlichen Vorschriften bspw. über Abstände oder Emissionen eingehalten werden.

Zu Ihrer dann allgemein gehaltenen Frage, ob ich die "Zwangsenteignung" für richtig erachte. Es ist in unserem Staat so, dass die Gesetzgebungsorgane allgemeine Normen erlassen. Diese Gesetze, Vorschriften und Erlasse sollen allen Seiten Rechtssicherheit geben. Das trifft natürlich auf die Bürgerinnen und Bürger zu, gleichermaßen aber auch auf Investoren. Für die Errichtung von Windkraftanlagen gibt es Rahmenbedingungen, die einzuhalten sind. Im Vorfeld erlassen Städte Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Beide sind öffentlich auszulegen - alle Bürger/innen können ihre Einwendungen einreichen und geltend machen. So sollen die Bürgerinnen und Bürger an diesen Verfahren beteiligt werden. Geschieht das nicht oder finden die Einwendungen keinen Eingang in den Beschluss, ist das auch von jedem rechtsstaatlich zu akzeptieren - gut finden muss man es natürlich nicht.

Es gibt immer wieder widerstreitende Interessen, z.B. Eigentums- und Investoreninteressen, wie in diesem Fall. Würde grundsätzlich gegen solche oder andere Vorhaben entschieden (und gesetzlich abgesichert), gäbe es in unserer Gesellschaft keine Veränderung oder Weiterentwicklung. Selbst gegen den Neubau von Discountern, gegen den Bau von Hotels oder von Wohnheimen für Menschen mit Behinderung gibt es Widerstände, weil auch dabei Anwohner Wertverluste erwarten. Das alles würde nach Ihrer Argumentation nicht mehr möglich sein.

Sollten die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, bin ich gerne bereit mich an den zuständigen Stellen für Sie zu verwenden. Dann lassen Sie mich das bitte wissen. Sie erhalten dann auch kurzfristig eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Klein
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
26.01.2011
Von:

1.) Warum stehen in den Zufahrstraßen zur Westsiedlung so kleine 2X 30km.Schilder die keiner sieht.

2.) Warum wurden nach Erneuerung der Hedwigstraße mit Verbundsteinpflaster (was sowie zu Laut ist) keine Verkehrsberuhigende Hindernisse eingebaut damit die Rasserei hier mal auf aufhört. (Lebensqualität) hier fährt doch keiner 30km. Weiss wohl keiner viel,viel zu wenig Schilder. Ich denke wenn das hier Eigenheime (Häuser) wären, dann wären wohl genug Schilder da dafür gibt genug Beispiele in Salzgitter-Bad. Aber in dieser Mietsiedlung wo die Häuser sowieso schon langsam zerfallen passiert nichts!!!!!?????

3.) Warum benutz die KVG jeden Morgen die Straße mit Bussen,sogar im Winter mit Schulkindern auf nicht gestreuter Straße,ich bin der Meinung für Busverkehr ist die Erikastraße vorgesehen wurde extra mit neu Asphaltiert,Haltestellen sind auch auf der Erikastraße außerdem wird die Erikastraße im Winter gestreut.

Mit freundlichen Grüssen,

Antwort von Stefan Klein
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01.02.2011
Stefan Klein
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage und für die darin enthaltenen Informationen.

Die Aufstellung von Verkehrsschildern nimmt die Stadtverwaltung in eigener Verantwortung vor. Hier ist die Politik nicht beteiligt, es handelt sich um ein sogenanntes "Geschäft der laufenden Verwaltung". Das betrifft in der Regel auch den Vorschlag für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. Mir ist nicht bewusst, dass der Rat der Stadt Salzgitter sich in der Vergangenheit mit diesen Punkten befasst hat. Unter Umständen könnte es aber auch eine Initiative aus dem Ortsrat Süd diesbezüglich gegeben haben. Ich würde Ihr Anliegen an meine Ortsratsfraktion und an die Verwaltung weitergeben. Falls sich dort etwas neues ergibt, würde ich dieses an Sie weitergeben.

Das betrifft in ähnlicher Weise auch Ihre Kritik an der Buslinie, die durch die Hedwigstraße führt. Um konkreter nachfragen zu können, würde ich Sie bitten mir die konkreten Linien zu benennen. Ich gehe davon aus, dass es für die KVG Notwendigkeiten gibt diese Route so festgelegt zu haben, kenne aber die Situation in Salzgitter-Bad nicht gut genug, um es bewerten zu können. Es ist aber so, dass momentan Sie durch die Busroute gestört werden, gleiches würde, bei einem anderen Fahrtweg, dann aber auch für die Mitbürgerinnen und Mitbürgern auf der Erikastraße zutreffen. Ich gebe Ihre Nachricht auch an die KVG weiter, um Antwort zu erhalten über die von Ihnen vorgebrachten Argumente.

Wir können uns auch gerne vor Ort treffen, um uns zusammen die Gegebenheiten
anzuschauen. Ich würde dann jemand aus dem Ortsrat mitnehmen und mit Ihnen über Alternativen zu sprechen. Einen Termin können Sie mit meinem Mitarbeiter Herrn Melzer, unter 05341 / 223 9665 oder per Mail ( buero@stefanklein-mdl.de ) vereinbaren. Ich würde mich freuen, wenn das klappt.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Klein
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Frage zum Thema Gesundheit
05.04.2011
Von:
-

Sehr geehrter Herr Klein,

ich wende mich an Sie als meinen Abgeordneten, um auf eine Ungerechtigkeit hinzuweisen, die Ihnen vielleicht garnicht bekannt ist.
Als Rentner (ich beziehe die bundesweite Durchschnittsrente und bin zu 70% schwerbehindert) bin ich verplichtet zu meinen Gesundheitskosten (Medikamente, Krankenhaus, etc.) zuzuzahlen. Da meine Frau als frühere Teilzeitbeamtin auch eine Pension in ca. meiner Rentenhöhe erhält, werden unsere Einkommen für die Berechnung meiner Zuzahlungsgrenze addiert. Es ergibt sich für mich ein Selbstkostenanteil von ca. 310,- € pro Jahr. Hierbei werden für Krankenhaus-zuzahlungen maximal 280,- € angesetzt.
Die genannte Zuzahlungsgrenze habe ich 2010 durch mehrere Krankenhausaufenthalte, Reha und Medikamente bereits im Mai 2010 weit überschritten. Meine für die gesetzliche KV geleisteten Zuzahlungen wurden berücksichtigt, aber die von meiner Frau einbehaltenen Kosten durch die Beihilfe oder PKV nicht.
Einerseits wird das Einkommen beider Eheleute addiert, andererseits die aber durch Beihilfe und PKV meiner Ehefrau einbehaltenen Beträge nicht. Das scheint mir nicht ganz logisch. Warum muss meine Frau meine KV mittragen, aber ihr Selbstbehaltanteil zählt nicht. Die Rentenver-sicherung verweist auf die rechtliche Grundlage und meint man könne dies nicht miteinander vergleichen. Ich denke doch. Gesetze kann man ändern, aber wie häufig geht es immer zu Ungunsten der kleinen Leute.
2009 wurde von der TK aufgrund eines Programms für chronisch Kranke, an dem ich teilnehme, mein Zuzahlungsanteil noch auf 60,- € begrenzt. Dies ist laut Auskunft der TKK seit der Gesund-heitsreform nicht mehr möglich. Meine Zuzahlungsgrenze hat sich um über 500% erhöht.
Ich werde als chronisch Kranker immer auf Medikmante angewiesen sein und muss daher ca. 26,- € monatlich als Zuzahlung hierfür ansetzen.
Vielleicht können Sie ja Ihre Partei auf diese Ungerechtigkeit hinweisen und eine Änderung der bestehenden Voraussetzungen erwirken. Mit freundlichem Gruß
-D.

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