Reinhold Hemker (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Reinhold Hemker
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Pfarrer, Lehrer
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Steinfurt III
Landeslistenplatz
keinen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Dass ich grundsätzlich der Auffassung bin, die bisherigen Waffengesetze seien ausreichend (Ausnahme: Vererben von Waffen), konnten Sie ja bereits meiner Antwort an Herrn Röhler entnehmen. Ich bin auch nicht der Meinung, dass die Wohnungen der Besitzer legaler Waffen ständig kontrolliert werden müssen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hemker,

auf die Anfrage von Herrn zum Thema Sperrung kinderpornopgrapischer Inhalte haben Sie unter anderem geantwortet, dass eine Löschung solcher Inhalte auf ausländischen Seiten nicht möglich wäre und eine Löschung in Deutschland längst erfolgen würde.

Beides ist offensichtlich so nicht korrekt, denn zum einen ist es sowohl dem Verein Carechild als auch dem Arbeitskreis Zensur gelungen, auf ausländischen Sperrlisten aufgeführte Seiten innerhalb kürzester Zeit löschen zu lassen und das lediglich durch simple Anfragen via Email, zum anderen befinden sich auf den ausländischen Sperrlisten Seiten mit einschlägigen Inhalten, die auf deutschen Servern gehostet werden. Drei dieser in Deutschland betriebenen Seiten wurden im Zuge der o.g. Aktion des AK Zensur entfernt.

Wenn es solch kleinen Organisationen ohne hoheitliche Befugnisse und mit minimalem Zeit- und Ressourcenaufwand gelingt, derartige Erfolge zu erzielen, dann sollte das Beschreiten dieses Weges für die Strafverfolgungsbehörden doch eigentlich ein Leichtes sein, wobei diese sich dann parallel zur Löschung der Seiten auch direkt um das Einleiten von entsprechenden Ermittlungverfahren bemühen könnten.

Wäre es nicht bedeutend sinnvoller, das Übel ggf. auch unter verstärkter Ausnutzung internationaler Kooperationsmöglichkeiten an der Wurzel zu bekämpfen anstatt entsprechende Inhalte lediglich mit einem nationalen Sichtschutz zu umgeben, der weder den Kindesmißbrauch verhindert noch die Täter einer Strafe zuführt und zudem die Inhalte für den Rest der Welt zugreifbar im Netz belässt ?

Im übrigen würde mich interessieren, wie sie dauerhaft sicherstellen wollen, dass die prinzipiell universell einsetzbare Zensurinfrastruktur, die jetzt aufgebaut werden soll, zukünftig nicht auch zum Sperren anderer Inhalte verwendet wird. Entsprechende Begehrlichkeiten wurden ja beispielsweise von der hessischen Landesregierung (Glückspiel) und Frau Zypries (Urheberrecht) bereits geäußert.

Gruß,

Antwort von Reinhold Hemker
bisher keineEmpfehlungen
02.06.2009
Reinhold Hemker
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Themenkomplex Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten.

Meine Argumentationslinie habe ich in meiner Antwort an Herrn Abeler bereits vorgestellt - die möchte ich hier nicht wiederholen.
In Einzelfällen, wie den von Ihnen skizzierten, mag das von Ihnen beschriebene Vorgehen sicher zielführend sein. Es spricht nichts dagegen, es auch zukünftig so anzuwenden. Grundsätzlich gibt es derzeit aber keine klare gesetzliche Grundlage zum Umgang mit Internetseiten mit kinderponographischen Inhalten und es ist in vielen Fällen eben nicht möglich, effizient gegen auf ausländischen Servern befindliche Seiten vorzugehen. Deswegen halte ich die derzeitigen Überlegungen, wie mit solchen Seiten umgegangen werden soll, für notwendig und die angedachten Änderungen für durchaus richtig.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Hemker
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Frage zum Thema Internetsperren
19.06.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr Hemker,

nachdem nun die Abstimmung zur Internetsperre erfolgt ist und sie dem Gesetzentwurf zugestimmt haben möchte ich mich doch mal erkundigen, ob Sie persönlich bzw. Ihre Partei tatsächlich noch glauben, die aktuelle Generation (Begriff: "Generation C64") noch vertreten zu können. Die überaus große Beteiligung an einem entsprechenden Referendum sowie die parteiinternen Warnungen sollten doch auch Ihnen zu denken geben, oder?

Sie selbst haben in den hier veröffentlichten Kommentaren eingestanden, die Rahmenbedingungen (Internettechnologie etc.) nicht im Detail zu kennen. Zwar ist das eigentliche Ziel, die Eindämmung von Kinderpornographie, absolut richtig und lobenswert, aber dennoch haben Sie sich dazu entschlossen mit nicht ausreichenden Detailkenntnissen dem Antrag zuzustimmen, anstatt ihn tiefer auf Sinnhaftigkeit und Effektivität zu prüfen. Experten auf diesem Gebiet haben ja hinlänglich nachhaltigere Alternativen veröffentlicht, sind aber letztendlich ignoriert worden. Dass Sie dazu dann auch noch das gerade aufgrund der deutschen Vergangenheit bewährte Prinzip der Gewaltenteilung untergraben, halte ich für höchst bedenklich. Oder würden Sie einem Gesetz Ihre Zustimmung erteilen, indem jegliche schriftliche Publikationen vorab von einer polizeilichen Instanz auf Veröffentlichung geprüft werden?
Mit Interesse erwarte ich Ihre Stellungnahme.

Mit freudlichen Grüßen,

-
Antwort von Reinhold Hemker
1Empfehlung
22.06.2009
Reinhold Hemker
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme.

Ich habe meine Beweggründe, dem Gesetz trotz einiger Bedenken doch zuzustimmen, gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen im Zuge der Namentlichen Abstimmung im Bundestag in einer gemeinsamen Erklärung öffentlich gemacht. Ich habe Ihnen die Erklärung unten zur Kenntnis beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhold Hemker


*Erklärung gemäß § 31 GO-BT*

*der Abgeordneten Monika Griefahn, Klaus Hagemann, Ewald Schurer, Peter Friedrich, Dr. Lale Akgün, Marco Bülow, Gabriele Frechen, Christian Carstensen, Ursula Mogg, Dr. Rainer Tabillion, Gabriele Hiller-Ohm, Gustav Herzog, Dr. Reinhold Hemker, Johannes Jung (Karlsruhe), Christoph Pries, Klaus Uwe Benneter, Helga Kühn-Mengel, Gabriele Lösekrug-Möller, Gregor Amann, Swen Schulz (Spandau), Florian Pronold, Lydia Westrich, Katja Mast, Petra Heß, Hilde Mattheis, Ute Kumpf, Angelika Graf (Rosenheim), Gabriele Fograscher, Ulla Burchardt, Waltraud Lehn, Lothar Binding (Heidelberg), Dr. Eva Högl, Kurt Bodewig, Jella Teuchner, Dr. Axel Berg, Elke Ferner, Christel Humme und Petra Merkel (Berlin) (alle SPD)*

*zur 2./3. Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD "Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" am 18.06.2009, Drucksache 16/12850*

Ich stimme dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD "Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" in der mit der Beschlussempfehlung geänderten Fassung bei der Beratung in 2. und 3. Lesung zu, obgleich ich folgende Bedenken zu Protokoll gebe:

Ich stimme dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zu, weil die SPD-Bundestagsfraktion sich mit ihrer Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung des ursprünglichen Gesetzentwurfes in den Verhandlungen auf ganzer Linie durchgesetzt hat. Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren. Dabei begrüße ich insbesondere, dass die SPD folgende rechtsstaatliche Grundsätze in den Verhandlungen durchsetzen konnte:

*1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips: Löschen vor Sperren:*

Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, so weit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben.

*2. Kontrolle der BKA-Liste und Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener:*

Beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhängiges Gremium bestellt, dessen Mitglieder mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Das

Gremium kontrolliert die BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Es wird verankert, dass gegen die Aufnahme in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist. Anders als es der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit heute erklärt hat, wird mit diesem Gremium keine Kontrollbehörde geschaffen, die die Unabhängigkeit seiner Behörde in Frage stellt. Vielmehr soll die Unabhängigkeit der Institution des Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Unabhängigkeit des Gremiums zur Prüfung der Sperrliste beim BKA stärken und zur Wahrung der Informationsfreiheit beitragen.

*3. Datenschutz:*

Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

*4. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung:*

Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Regelungen in einem neuen Zugangserschwerungsgesetz statt im Telemediengesetz verankert. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft, so dass in jedem Falle die vorgesehene Evaluation auszuwerten ist, auf deren Basis endgültig entschieden werden kann. Zusätzlich haben wir eine Bestimmung aufgenommen, die ausschließt, dass die neu geschaffene Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden kann.

Mit diesen Änderungen werden auch die wesentlichen Forderungen des Bundesrates, der Sachverständigenanhörung und der Netz-Community Rechnung getragen. Dennoch bleiben natürlich grundsätzliche Bedenken gegen den Aufbau einer entsprechenden Sperrinfrastruktur bestehen, die - bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen im Deutschen Bundestag - auch zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden könnte. Hier waren gerade aus der Unionsfraktion in den vergangenen Tagen und Wochen Forderungen bekannt geworden, diese Sperren auch für Computerspiele, Glückspiele, extremistische Inhalte oder gar Urheberrechtsverletzungen anzuwenden. Hierzu erkläre ich, dass eine Ausweitung der Sperrinfrastruktur für andere Zwecke für mich grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Schließlich bleibt bei der Abwägung der Zustimmung zu diesem Gesetz auch der Umstand zu berücksichtigen, dass die entsprechende Sperrinfrastruktur aufgrund der abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern bereits aufgebaut wird. Diese Verträge beinhalten keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen und sind deshalb höchst problematisch. Ich sehe es als meine Pflicht als Abgeordnete an, solche weitgehenden, intransparenten und verfassungsrechtlich schlicht unzulässige Verträge zu Lasten Dritter durch eine gesetzliche Grundlage abzuschwächen und ihre negative Wirkung zu reduzieren.


Berlin, 18.06.2009
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Frage zum Thema Internetsperren
26.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hemker,

ich lese und höre in letzter Zeit von vielen Abgeordneten der SPD, so auch bei Ihnen, folgende Teilbegründung zur Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf:


Schließlich bleibt bei der Abwägung der Zustimmung zu diesem Gesetz auch der Umstand zu berücksichtigen, dass die entsprechende Sperrinfrastruktur aufgrund der abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern bereits aufgebaut wird. Diese Verträge beinhalten keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen und sind deshalb höchst problematisch. Ich sehe es als meine Pflicht als Abgeordnete an, solche weitgehenden, intransparenten und verfassungsrechtlich schlicht unzulässige Verträge zu Lasten Dritter durch eine gesetzliche Grundlage abzuschwächen und ihre negative Wirkung zu reduzieren.


Ich verstehe das so, dass ein Vertrag zwischen BKA und privatrechtlichen Unternehmen hier die Politik in Zugzwang bringt. Finden Sie nicht, dass politische Entscheidungen nicht durch privatrechtliche Verträge beeinflusst werden sollten? Sollte gegen diese nicht, so sie eben "verfassungsrechtlich schlicht unzulässig" sind, auf anderem Wege (z.B. gerichtlich) vorgegangen werden?

Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Antwort von Reinhold Hemker
1Empfehlung
30.06.2009
Reinhold Hemker
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Einschätzung und Ihre Frage.

Eine (verfassungs-)rechtliche Prüfung der Verträge halte ich für nötig.
Allerdings lassen Sie in Ihrem Statement außer Acht, dass zwischen dem Beginn einer gerichtlichen Überprüfung und einem Urteil viele Monate oder Jahre liegen können.

Genau deswegen kamen wir in ein Dilemma: Die bereits geschlossenen Verträge zwischen einzelnen Internetprovidern und dem Ministerium von Frau von der Leyen sahen vor, Erweiterungen von Internetsperren weitgehend ohne ein öffentliches und transparentes gesetzgeberisches Verfahren zuzulassen. Die Aktivierung von Internetsperren durch verschiedene Internetprovider stand zudem unmittelbar bevor. In dieser Situation war es aus meiner Sicht nicht verantwortbar, eine langwierige Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit abzuwarten, ohne für diese Zeit den geschlossenen Verträgen ein vorsichtiges Gesetz mit klaren Schranken und Grenzen entgegenzusetzen.

Aus meiner Sicht sollte das Bundesverfassungsgericht bei dieser wichtigen Thematik möglichst schnell ein klares Urteil fällen. Nicht nur die Verträge, sondern auch das Gesetz selbst sollten auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft werden. Sollte es kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts geben, so haben wir das Gesetz so angelegt, dass es nach 3 Jahren automatisch ausläuft. Mit einer dann anstehenden Evaluation wäre es möglich, das Gesetz zu überprüfen und eben auch nicht erneut zu aktivieren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Beweggründe etwas näher bringen und grüße Sie freundlich

Reinhold Hemker
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
24.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hemker,

wir, vier Schüler einer 11. Klasse, wollen uns gegen den Beamtenstatus von Lehrern einsetzen. Hierbei fiel unser Augenmerk auf die SPD und somit auf Sie, den Bundestagsabgeordneten des Kreis Steinfurts III. Wir sind uns durchaus über die Komplexität dieses Themas bewusst.

Anlass für unseren Einsatz für die Abschaffung des Beamtenstatus ist, dass die Möglichkeit gegeben werden muss, Lehrer mit mangelnder Leistung und Motivation entlassen zu können, denn als Schüler haben wir immer wieder das Gefühl unter diesen zu leiden. Wenn ein Lehrer eine Klasse nicht ausreichend unterrichtet und nicht fördert, haben wir als Schüler nicht das Gefühl, dass wir etwas dagegen unternehmen können. Dadurch, dass sie nicht gekündigt werden können, geht auch der benötigte Ansporn der Lehrer verloren, wodurch wir nicht nur in der Hinsicht auf schlechte Noten und auf unsere berufliche Zukunft immer schlechter da stehen.

Wir hoffen Sie können uns unterstützen und uns einige Tipps geben, damit wir unserem Ziel näher kommen.
Wir freuen uns auf ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen,
, Kirstin Zumkley, Verena Westphal, Anneke Kirsch
Antwort von Reinhold Hemker
bisher keineEmpfehlungen
25.09.2009
Reinhold Hemker
Sehr geehrte Frau , sehr geehrte Frau , sehr geehrte Frau , sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihr Schreiben, indem Sie die Abschaffung des Beamtenstatus von Lehrern anregen.

Das Berufsbeamtentum von Lehrern ist ein Relikt, das aus dem 18. Jahrhundert aus der Zeit des Preußischen Staates stammt. Auf lange Sicht muss der Beamtenstatus für Lehrer abgeschafft werden. Zu diesem Schluss kommt auch eine vom Land NRW in Auftrag gegebene Studie aus dem Jahr 2003 unter Leitung von Hans Peter Bull (Bull Kommission). Für eine Abschaffung des Beamtenstatus für Lehrer ist aber eine Änderung der Verfassung notwendig, wofür derzeit die politischen Mehrheiten fehlen.

Die Vorstöße verschiedener Bundesländer haben gezeigt, dass ein Bildungssystem mit privatrechtlich angestellten Lehrern durchaus funktionieren kann. In Nordrhein-Westfalen sind heute bereits circa 14 % aller Lehrer Angestellte.

Bei der ganzen Debatte um die Abschaffung des Beamtenstatus von Lehrern ist für mich aber eines auch klar: Lehrer, die heute einen Beamtenstatus haben, müssen diesen auch behalten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Position ein wenig näher bringen konnte
und grüße Sie freundlich

Reinhold Hemker
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
30.09.2009
Von:

schreiende Ungerechtigkeit zum Thema Scheidungskinder -
und die Politik reagiert nicht!

Sehr geehrter Herr Hemker

Als einer von 100.000en betroffenen Vätern wende ich mich nun an Sie als Abgeordneter mit der Frage, was ein Vater tun kann, um der Politik die deutlichen Mißstände im Sorge- und Unterhaltsrecht zu verdeutlichen, die davor die Augen zu verschließen scheint.

Die Änderung zum gemeinsamen Sorgerecht war ein kleiner Schritt, verkommt aber zur Makulatur, weil die wichtigere Regelung im "Aufenthaltbestimmungsrecht" liegt.
Der Inhaber dessen, üblicherweise die Mutter, bekommt vom Gesetzgeber nach geltendem Recht alle Mittel an die Hand, genau das zu tun, was der Gesetzgeber eigentlich vermeiden sollte:
Ein Scheidungskind als "Waffe" gegen den Expartner zu mißbrauchen.

Zum Wohl und übergeordnet wichtigsten Anspruch eines Kindes gehört - berechtigte Ausnahmefälle natürlich ausgenommen - das Recht auf uneingeschränkten Kontakt zu seinen - beiden! - Elternteilen!
Die geltenden Gesetze nehmen hierauf nicht nur keinen Einfluß, sondern forcieren eher gegensätzliche Praxis.

Das Internet quillt mittlerweile über mit der ganzen breiten Palette dieses Themas, mehrere spezialisierte Plattformen wie vaeternotruf.de, vatersein.de oder vaeterwiderstand.de zeigen haarsträubende Fälle, die den Handlungsbedarf aufzeigen.

Meine Fragen an die Politik:
Nach §170 STGB - davon bin ich akut betroffen - wird ein Vater mit aller strafrechtlichen Härte und Androhung bis zu 3 Jahren Haft verfolgt, wenn er nicht mit einem existentiell völlig unrealistischen Selbstbehalt Unterhalt zahlt. Und das selbst dann, wenn er sein Kind gar nicht sieht!
Warum ist es dagegen NICHT strafbar, wenn eine Mutter ohne nachhaltigen Grund und oftmals mit niederen Beweggründen (Rache) dem KIND DEN VATER verweigert (s.o.)?

Im Sinne der Kinder sollte sich die Politik dringend mit diesem umfassenden Themenbereich beschäftigen.

Mit freundlichen Grüßen
M.

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