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Frage von Michael H. •

Frage an Reinhold Hemker von Michael H. bezüglich Recht

schreiende Ungerechtigkeit zum Thema Scheidungskinder -
und die Politik reagiert nicht!

Sehr geehrter Herr Hemker

Als einer von 100.000en betroffenen Vätern wende ich mich nun an Sie als Abgeordneter mit der Frage, was ein Vater tun kann, um der Politik die deutlichen Mißstände im Sorge- und Unterhaltsrecht zu verdeutlichen, die davor die Augen zu verschließen scheint.

Die Änderung zum gemeinsamen Sorgerecht war ein kleiner Schritt, verkommt aber zur Makulatur, weil die wichtigere Regelung im "Aufenthaltbestimmungsrecht" liegt.
Der Inhaber dessen, üblicherweise die Mutter, bekommt vom Gesetzgeber nach geltendem Recht alle Mittel an die Hand, genau das zu tun, was der Gesetzgeber eigentlich vermeiden sollte:
Ein Scheidungskind als "Waffe" gegen den Expartner zu mißbrauchen.

Zum Wohl und übergeordnet wichtigsten Anspruch eines Kindes gehört - berechtigte Ausnahmefälle natürlich ausgenommen - das Recht auf uneingeschränkten Kontakt zu seinen - beiden! - Elternteilen!
Die geltenden Gesetze nehmen hierauf nicht nur keinen Einfluß, sondern forcieren eher gegensätzliche Praxis.

Das Internet quillt mittlerweile über mit der ganzen breiten Palette dieses Themas, mehrere spezialisierte Plattformen wie vaeternotruf.de, vatersein.de oder vaeterwiderstand.de zeigen haarsträubende Fälle, die den Handlungsbedarf aufzeigen.

Meine Fragen an die Politik:
Nach §170 STGB - davon bin ich akut betroffen - wird ein Vater mit aller strafrechtlichen Härte und Androhung bis zu 3 Jahren Haft verfolgt, wenn er nicht mit einem existentiell völlig unrealistischen Selbstbehalt Unterhalt zahlt. Und das selbst dann, wenn er sein Kind gar nicht sieht!
Warum ist es dagegen NICHT strafbar, wenn eine Mutter ohne nachhaltigen Grund und oftmals mit niederen Beweggründen (Rache) dem KIND DEN VATER verweigert (s.o.)?

Im Sinne der Kinder sollte sich die Politik dringend mit diesem umfassenden Themenbereich beschäftigen.

Mit freundlichen Grüßen
M.Hinkel

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