Prof. Dr. Herbert Schui (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Prof. Dr. Herbert Schui
Jahrgang
1940
Berufliche Qualifikation
Diplom Wirtschaftswissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Pensionär
Wahlkreis
Soltau-Fallingbostel - Winsen L.
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Niedersachsen
weitere Profile
(...) Lobbyismus ist allerdings nicht das Hauptproblem. Die Interessen der Rüstungsindustrie werden von der Bundesregierung vor allem deshalb so gut bedient, weil sie mit den kriegs- und rüstungspolitischen Zielen von CDU/CSU und SPD weitgehend übereinstimmen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Prof. Dr. Herbert Schui
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schui,

Frau Bundeskanzler Merkel hat angesichts der Finanzkrise eine Garantie für die Deckung aller Girokonten durch Bargeld ausgesprochen. Wäre dies nicht endlich die Gelegenheit für eine umfassende Reform des Geldwesens, wie Sie z.B. userpage.fu-berlin.de vertritt.
Er argumentiert dafür den Banken die Möglichkeit der Geldschöpfung zu nehmen, indem alle Sichtguthaben aus den Bankbilanzen genommen werden und reine Geldkonten werden. Die Regulierung der Geldmenge wäre wieder Wissenschaft, da die unabhängig bleibende EZB die Geldmenge durch den Übertrag entsprechender Beträge auf Staatskonten durchführt. Dem Staat, der Gemeinschaft fließen dadurch erhebliche Geldschöpfungsgewinne zu.
Ist die Ansicht des Autors, dass eine Verwendung dieser Gewinne dazu führen würde innerhalb von 20 Jahren den Staatshaushalt schuldenfrei zu machen, ohne den Sozialetat anzutasten, richtig? Müsste dann dies nicht Bestandteil linker Politik werden?
Antwort von Prof. Dr. Herbert Schui
7Empfehlungen
10.02.2009
Prof. Dr. Herbert Schui
Sehr geehrte Frau ,

ich stimme mit Ihnen darin überein, dass die staatlichen Rettungsaktionen Anlass für eine umfassende Reform des Finanzwesens sein sollten. Es wird deutlich, dass unser Bankensystem seine Stabilität dem Staat verdankt. Es war nie rein privat, das zeigt die Existenz von Zentralbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken. In der Finanzkrise stützen sich die Privatbanken auf den Staat, der ihnen Liquidität, Garantien und Eigenkapital bereitstellt.

Das Verhältnis von Zentralbank und privaten Geschäftsbanken ändert sich gegenwärtig. Die privaten Banken leihen sich derzeit kaum noch Geld, die Zentralbank tritt an ihre Stelle. Die Kreditversorgung der Unternehmen ist unzureichend. Einige Zentralbanken, darunter die US-amerikanische, britische und japanische, gehen dazu über, unmittelbar Unternehmensanleihen und Staatsschuldpapiere aufzukaufen. Immer häufiger wird der Staat Anteilseigner an ehemals privaten Banken.

Dies ist eine Gelegenheit, von einem zweistufigen zu einem einstufigen Bankensystem überzugehen. Die Zentralbank nimmt dann unmittelbar die Aufgaben der Geschäftsbanken wahr. Sie erhält dadurch die Fähigkeit, die Kreditmenge zu steuern. Im aktuellen zweistufigen Bankensystem hat sie diese Fähigkeit nicht, weil Kredite von den Geschäftsbanken vergeben werden.

Die Kreditmenge beeinflusst die gesamtwirtschaftliche Nachfrage. Ist die Kreditmenge zu gering, liegen Kapazitäten brach, Massenarbeitslosigkeit ist die Folge. Eine zu hohe Kreditmenge dagegen kann dazu führen, dass die gesamtwirtschaftliche Nachfrage die volkswirtschaftlichen Produktionsmöglichkeiten übersteigt. Das führt dann zu Preissteigerungen.

Entscheidend für die Preisentwicklung ist also die Entwicklung der Kreditmenge, weil sie die gesamtwirtschaftliche Nachfrage beeinflusst. Zwischen Geldmenge und Preisentwicklung besteht dagegen kein stabiler Zusammenhang, da eine größere Geldmenge nicht automatisch zusätzliche Nachfrage bedeutet. Die Geldmenge kann rascher steigen als die Nachfrage. In diesem Fall verlangsamt sich die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes.

Die Kreditmenge muss so gesteuert werden, dass Vollbeschäftigung möglich ist. Im Abschwung, wenn die privaten Investitionen gering sind, müssen die öffentlichen Ausgaben erhöht werden, um den privaten Nachfragerückgang auszugleichen. Eine günstige Möglichkeit der Finanzierung sind zinslose Kredite der Zentralbank. In der Krise muss die zusätzliche Nachfrage durch vorübergehende Staatsverschuldung geschaffen werden. Langfristig jedoch kommt es darauf an, durch Umverteilungspolitik die Nachfrage zu erhöhen. Dies ist möglich, weil niedrige und mittlere Einkommen eine niedrigere Sparquote haben als hohe Einkommen. Verteilt man von oben nach unten um, steigt das Einkommen von Haushalten mit niedriger Sparquote. Die Nachfrage steigt.

Durch die Kombination von kurzfristiger Staatsverschuldung in der Krise mit langfristiger Umverteilungspolitik zugunsten der Masseneinkommen und des Sozialstaates kann der Staatshaushalt schuldenfrei gemacht werden, ohne darauf zu verzichten, den Sozialstaat mit der Produktivitätsentwicklung auszubauen.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Schui
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Kultur
04.01.2009
Von:

Wird Walsrode Bestandteil der UNESCO Welterberegion Lüneburger heide?
Antwort von Prof. Dr. Herbert Schui
2Empfehlungen
26.02.2009
Prof. Dr. Herbert Schui
Sehr geehrte Frau ,

der Förderkreis Welterbe Lüneburg e.V. arbeitet an einem Konzept, mit dem die Kulturregion Lüneburger Heide für das UNESCO-Welterbe ( www.unesco.de ) vorgeschlagen werden soll. Im Blick sind dabei auch die so genannten Heideklöster aus der Region: Kloster Lüne mit Museum, in dem wertvolle Teppiche ausgestellt werden ( www.kloster-luene.de ), Kloster Medingen ( www.bad-bevensen-tourismus.de ), Kloster Ebstorf (mit einer Nachbildung der berühmten Ebstorfer Weltkarte ( www.landschaftsmuseum.de )), Kloster Isenhagen ( www.kloster-isenhagen.de ), Kloster Wienhausen ( www.wienhausen.de ) und Kloster Walsrode ( www.kloster-walsrode.de ).

Noch ist keineswegs sicher, dass die Kulturregion Lüneburger Heide Teil des UNESCO-Welterbes wird. Seit 1999 werden Bewerbungen von Altstadtstädten oder mittelalterlichen Städten zurückgestellt. Lüneburg kann sich nicht selbst bewerben. Zuständig ist vielmehr das Niedersächsische Amt für Denkmalpflege.

Die UNESCO hat es sich mit der Welterbekonvention von 1972 ( www.unesco.de ) zur Aufgabe gemacht, die Kultur- und Naturgüter der Menschheit, die einen außergewöhnlich universellen Wert besitzen, zu erhalten. Ein besonderes Augenmerk gilt der Wechselbeziehung zwischen Kultur- und Naturgütern und landesübergreifenden Projekten.

Der Förderkreis greift dies in seinen Überlegungen auf. Er versteht unter der Kulturregion Lüneburger Heide nicht nur den Naturpark oder das Naturschutzgebiet gleichen Namens, sondern ein Gebiet, das vom Urstromtal der Elbe mit Elbmarsch und Elbtalaue im Norden und dem Aller-Weser-Urstromtal im Süden sowie von der Wümme-Niederung im Westen bis zur Jetzel-Niederung im Osten reicht und damit weitgehend dem ehemaligen Fürstentum Lüneburg entspricht. Dieses Gebiet wurde schon vor 5000 Jahren besiedelt.

Seit Anfang des 20. Jahrhunderts bemühen sich Naturschützerinnen und Naturschützer um den Erhalt der Heidelandschaft, die durch Aufforstungen bedroht war. Es gelang, einen Teil als Naturschutzpark zu erhalten. 1968 wurde die Lüneburger Heide vom Europarat als hervorragende Landschaft von europäischer Bedeutung anerkannt. Die Anerkennung als Welterbe würde unterstreichen, dass diese Kultur- und Naturlandschaft erhalten werden muss.

Heideregionen gibt es in vielen europäischen Ländern, in der Nähe der Küste von Portugal über Spanien, Frankreich, Belgien, Niederlande, Deutschland, Dänemark bis Schweden und Norwegen. Auch auf der anderen Seite des Ärmelkanals, in England, Schottland sowie Irland. Viele Heideregionen haben sich im Europäischen Netzwerk der Heidelandschaften www.english-nature.org.uk zusammengeschlossen. Es gibt Überlegungen, dass sich verschiedene europäischer Heidelandschaften gemeinsam um die Aufnahme in das UNESCO-Welterbe bewerben könnten.

Weitere Informationen können Sie sicherlich beim Förderkreis Welterbe Lüneburg e.V., Rathaus, 21315 Lüneburg erhalten.

Ich füge dieser Antwort einen Artikel von Jürgen Landmann, Kulturreferent der Hansestadt Lüneburg, zum Projekt Kulturregion Lüneburger Heide bei, mit der Bitte an das Portal Abgeordnetenwatch, diesen an Sie weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Schui
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Sicherheit
10.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schui ,
im eigenen und im Interesse des PSV Lüneburger Heide eV bitte ich Sie um eine Stellungnahme zur aktuellen Diskussion zum Thema "Verschärfung des Waffengesetztes" und des " Verbotes von Paintball in Deutschland" . Dabei möchte ich Sie bitten beide Themen getrennt von einander zu betrachten und zu beantworten !
Sollten sie Informationen zum Thema Paintball benötigen , stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung .

Mit freundlichen Grüßen

PSV Lüneburger Heide eV
Antwort von Prof. Dr. Herbert Schui
2Empfehlungen
02.06.2009
Prof. Dr. Herbert Schui
Sehr geehrter Herr ,

mittlerweile ist das Paintball-Verbot nicht mehr Gegenstand der Reform des Waffenrechts der Bundesregierung. Ich beschränke daher meine Antwort auf Ihre Frage nach meiner Position zu Änderungen am Waffenrecht.

Die vom Kabinett verabschiedeten Maßnahmen sind angesichts von Millionen Schusswaffen in Privathaushalten im Großen und Ganzen untauglich. Ein allgemeines Verbot für die Aufbewahrung von Schusswaffen in Privathaushalten ist notwendig. Soweit es Ausnahmen geben muss – so im Forstdienst –, sind strikte Sicherheitsregelungen erforderlich. Dass diese Regelungen eingehalten werden, stellen unangekündigte Kontrollen sicher.

Die Schusswaffen sind unter Beachtung angemessener Sicherheitsstandards bei Sportvereinen und anderen zentralen Stellen aufzubewahren. Das bereits geltende Gebot zur getrennten Aufbewahrung von Waffen und Munition muss so erweitert werden, dass beide Aufbewahrungsorte unabhängig voneinander gesichert sind. Zusätzlich muss ein zentrales Waffenregister in Verbindung mit fälschungssicheren Waffendokumenten und einem Waffenführerschein eingeführt werden, der durch eine staatliche Stelle ausgegeben wird und in Zeitabständen erneuert werden muss.

Anstelle der Anhebung der Altersgrenze für Großkaliber-Waffen, wie jetzt beschlossen, ist über ein Verbot dieser Waffen für Sportvereine nachzudenken. Den Schützenvereinen ist es auch ohne diese Waffen uneingeschränkt möglich, ihre Traditionen zu pflegen.

Grundsätzlich aber sollte eines betont werden: Eine Wiederholung von Gewalttaten wie in Winnenden oder Erfurt können zwar durch angemessene Waffengesetze erschwert werden, entscheidend aber ist, dass Klarheit über die Ursachen dieser Gewalttaten geschaffen wird. Hierbei dürfen die Gründe nicht einfach in der individuellen psychischen Disposition der Täter gesucht werden oder in der Familie und Schule. Vielmehr ist zu fragen, ob eine Gesellschaft nicht krank ist, in der als unauffällig beschriebene Personen Gewaltphantasien entwickeln und diese Vorstellungen schließlich verwirklichen. Konkurrenz und Übervorteilen als Grundsätze des täglichen Lebens allgemein, die Einteilung in Gewinner (Leistungsträger) und Verlierer (looser), das ist der Stoff, aus dem der Amok-Lauf gemacht ist. Lassen wir also das Aussieben durch Wettbewerb – wenn es denn sein muss – im Bereich der Wirtschaftunternehmen und verstehen es dort als eine Zweckveranstaltung, deren Sinn stets zu überprüfen ist – nicht aber als eine verpflichtende ethische Norm. Eine Gesellschaft aber, nach den Wirtschaftsprinzipen des Wettbewerbs und des Aussiebens organisiert, wird eine Mischung aus Aggressivität, tiefer Resignation und Lethargie sein. Eine solche Gesellschaft ist unfähig, ihre brennenden Gegenwartsfragen zu lösen.

Mit freundlichen Grüßen,
Herbert Schui
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
31.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schui,

ich möchte nochmals auf eine Frage vom 29.04.2009 zurück kommen, die ich Ihrem Kollegen Hr. Gysi gestellt habe.

Darin habe ich die Geldschöpfung thematisiert.
Ich möchte mich kurz fassen. Es gibt die Idee von Prof. Bernd Senf, die Geldschöpfung in die Hände einer Art "4. Gewalt" zu legen. Also neben der Exekutiven, Legislativen und Judikativen, die sog. "Monetativen".
Grundprinzip soll es sein, dass das Geld nicht mehr als Schuld sondern als Wert auf die Welt kommen soll. Momentan ist es ja so, dass die Zentralbanken das Geld kreieren und dafür Zinsen verlangen.
Wäre die Geldschöpfung von Staat und privaten Banken jedoch unabhängig, würde das Geld als WERT auf die Welt kommen. Zinsfrei.

Die Monetative würde nach strengen regeln und Vorgaben das Geld schöpfen und damit die Geldmenge regulieren, sodass es zu keiner Inflation (jeden Falls zu keiner allzu großen) kommen kann.

Außerdem wäre eine Umlaufgebühr wie es bereits bei Regionalwährungen der Fall ist, auch für die Wirtschaft belebend:
www.kleinezeitung.at

Aber das nur am Rande. Wenn ich entscheiden muss welche Partei ich wähle, dann ist dieses Thema für mich sehr wichtig. Es steht im Grunde genommen über allen anderen Themen.

Leider habe ich nirgendwo eine eindeutige Position der Partei DIE LINKE zu diesem wichtigem Thema finden können. Wie steht Ihre Partei dazu?

Und noch am Rande eine Frage die damit in gewisser Weise zusammen hängt ist, wieso Ihre Partei gegen die Schuldenbremse
www.abgeordnetenwatch.de
gestimmt hat. Ich bin natürlich auch dagegen, da ich, wie man sieht, eher für eine Reform des Geldsystems bin. Aber was sind die Gründe Ihrer Partei dazu?
Antwort von Prof. Dr. Herbert Schui
2Empfehlungen
17.07.2009
Prof. Dr. Herbert Schui
Sehr geehrter Herr ,

Sie sprechen in Ihrer Frage drei Themen an, die Unabhängigkeit der Geldbehörde, die Frage des Zinses bzw. das Konzept eines Negativzinses (Schrumpfgeld) sowie die so genannte Schuldenbremse.

Die Europäische Zentralbank verlangt Unabhängigkeit. Gleichzeitig folgt sie einer falschen Theorie, dem Monetarismus. Nach dieser Theorie ist Preisstabilität einfach eine Frage der Geldversorgung, Inflation ein rein monetäres Phänomen. Diese Theorie ist falsch. Es gibt keine stabile Beziehung zwischen Geldversorgung und Preisentwicklung. Entscheidend für die Preisentwicklung ist einerseits die gesamtwirtschaftliche Nachfrage, andererseits die Preissetzungsmacht der Unternehmen aufgrund von wirtschaftlicher Konzentration. Eine höhere Geldversorgung führt nicht automatisch zu höheren Preisen, nämlich dann nicht, wenn sie nicht zu höherer Nachfrage führt. Das lässt sich gegenwärtig gut beobachten. Es steigt zwar die Geldmenge, gleichzeitig sinkt jedoch die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes. Das Ergebnis ist nicht Inflation, sondern ein drastischer Rückgang der Inflation.

Um was sich bei Monetarismus politisch handelt, hat Sir Alan Budd sehr klar dargestellt. (Budd war Beamter im englischen Finanzministerium in den 70er Jahren, und einer der radikalsten Vertreter des Monetarismus in den 80er Jahren, der Regierungszeit Thatchers.) Ziel des Monetarismus war und ist, die Stellung der Beschäftigten systematisch zu schwächen. Viele in der damaligen Regierung, so Budd, "haben nie daran geglaubt, dass man mit Monetarismus die Inflation bekämpfen kann. Allerdings erkannten sie, dass [der Monetarismus] sehr hilfreich dabei sein kann, die Arbeitslosigkeit zu erhöhen. Und die Erhöhung der Arbeitslosigkeit war mehr als wünschenswert, um die Arbeiterklasse insgesamt zu schwächen. […] Hier wurde – in marxistischer Terminologie ausgedrückt – eine Krise des Kapitalismus herbeigeführt, die die industrielle Reservearmee wiederherstellte, und die es den Kapitalisten fortan erlaubte, hohe Profite zu realisieren." (The New Statesman. 13. Januar 2003, S. 21)

Auf der Grundlage der monetaristischen Theorie ermächtigt sich demnach eine Zentralbank, nachdem sie von politischen Instanzen beauftragt ist, "Preisstabilität zu gewährleisten", dazu, gegen steigende Löhne mit einer Politik des teuren Geldes vorzugehen. Der höhere Zins verlangsamt das Wirtschafswachstum; er führt zu Arbeitslosigkeit. Arbeitslosigkeit wiederum erschwert den Gewerkschaften erfolgreiche Tarifauseinandersetzungen. Für die Fiskalpolitik der europäischen Nationalstaates gilt Ähnliches: Soweit sie Haushaltsdefizite zur Verbesserung der Konjunktur anstreben, kann die EZB sie mit steigenden Zinsen bedrohen. In der aktuellen Wirtschaftskrise erhöhte die EZB noch den Leitzins, als die US-Zentralbank und die Bank of England bereits zu dramatischen Zinssenkungen übergegangen waren. Erst als das historische Ausmaß der Krise deutlich wurde und der internationale Druck zunahm, ging die EZB zaghaft zur Niedrigzinspolitik über. (Mehr dazu finden Sie in meiner Antwort an Frau Richter vom 10.02.2009 bei Abgeordnetenwatch)

Geldpolitik auf Grundlage einer falschen Theorie kann Massenarbeitslosigkeit verursachen. Deshalb muss die Geldpolitik Gegenstand demokratischer Debatte, Entscheidung und Kontrolle sein.

Zur Frage des Zinses bzw. des Negativzinses. Die Finanzkrise ist eine Folge der Renditeanforderungen des angewachsenen Finanzkapitals. Eine der Folgen der Finanzkrise wiederum sind die hohen Zinsforderungen der Banken. Es gibt also gute Gründe, den Zins kritisch zu sehen. Dabei muss man bedenken: 1. Solange internationale Kapitalverkehrsfreiheit besteht, führt ein Negativzins oder auch die Abschaffung der Verzinsung zu erheblichen Kapitalabflüssen. 2. Der Zins ist in einer kapitalistischen Wirtschaft ein Allokationsinstrument. Er steuert, welche Projekte finanziert werden und welche nicht, nämlich solche, die nicht wenigstens den Zins erwirtschaften. Möchte man auf dieses Allokationsinstrument verzichten, so muss man über andere verfügen. Die Abschaffung des Zinses setzt also sowohl Kapitalverkehrskontrollen als auch eine politische Investitionssteuerung voraus.

Schließlich zur Schuldenbremse. In einer tiefen Wirtschaftskrise muss der Staat schuldenfinanziert Nachfrage schaffen. Wenn die Schuldenbremse dabei stört, verschärft das die Krise und erhöht die Massenarbeitslosigkeit. Langfristig muss die Nachfrage dadurch stabilisiert werden, dass die krasse Ungleichverteilung von Reichtum und Einkommen korrigiert wird. Das schafft zusätzliche Nachfrage, weil die Bezieherinnen und Bezieher von niedrigen und mittleren Einkommen einen kleineren Anteil ihres Einkommens sparen und einen größeren Anteil davon ausgeben. Auch die öffentlichen Ausgaben müssen dauerhaft erhöht werden, erstens weil wir gute Krankenhäuser, Schulen und Verkehrswege brauchen, zweitens um Nachfrage zu schaffen. Diese zusätzlichen Ausgaben können langfristig durch höhere Steuern auf Gewinne und große Einkommen und Vermögen finanziert werden. Sie müssen also nicht die Staatsverschuldung erhöhen. Für die lange Frist ist eine hohe Staatsverschuldung nicht nötig, ja sie sollte sogar vermieden werden. Dennoch ist die Schuldenbremse abzulehnen. Denn es ist abzusehen, dass nicht die Gewinnsteuern erhöht, sondern die Sozialausgaben radikal gekürzt werden sollen. Schließlich ist die Schuldenbremse für die Länder abzulehnen. Diese haben nämlich kaum Möglichkeiten, selbst die Steuern auf hohe Einkommen und Vermögen zu erhöhen. Sie können dann vom Bund zum Sozialabbau gezwungen werden. Dem kann DIE LINKE nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Schui
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
23.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schui,

bezüglich des geplanten Bad Bank-Modells der Bundesregierung hat diese mit Drucksache 16/13310 auf u.A. Ihre kleine Anfrage
( - Drucksache 16/13091) geantwortet.
Die Frage 6. wurde wie folgt beatwortet:

Frage:

6. "Sieht die Bundesregierung die Gefahr von Interessenkollisionen bei sachverständigen Dritten, welche die Bewertung der toxischen Papiere durch die abgebende Bank überprüfen sollen, sofern sie oder ihr Arbeitgeber mit der abgebenden Bank in Geschäftsbeziehung standen, stehen oder in der Zukunft stehen könnten, und wie begründet sie dies?"

Antwort:

"Um etwaige Interessenkollisionen zu vermeiden, sieht der Gesetzentwurf in § 6a Abs. 2 Nr. 3 vor, dass der sachverständige Dritte vom Fonds zu benennen ist und dass die Bankenaufsicht die Prüfung des sachverständigen Dritten bestätigt. Im Übrigen wird es sich bei sachverständigen Dritten regelmäßig um
Wirtschaftsprüfer handeln. Hier bestehen Leitlinien zum Umgang mit Interessenkonflikten."

Meine Fragen hierzu:
Wie kann ein Wirtschaftsprüfer den Wert der in eine Ban Bank auzulagernden toxischen Papiere auf ihre Werthaltigkeit überprüfen?
Muss sich der Wirtschaftsprüfer bei seiner Überprüfung nicht auf die Wertangaben der abgebenden Banken verlassen?
Ist sichergestellt, dass die den toxischen Papieren zugrunde liegenden Wertguchachten der abgebenden Banken dem aktuellen realen Immobilienwert entsprechen?
Sollte nicht vielmehr der Wert der den toxischen Papieren zugrunde liegenden Immobilien durch einen entsprechenden Immobiliensachverständigen zum aktuellen Wert ermittelt werden?
Antwort von Prof. Dr. Herbert Schui
1Empfehlung
17.07.2009
Prof. Dr. Herbert Schui
Sehr geehrter Herr Veseley,

ich teile Ihre Bedenken. Eine sichere Bewertung der so genannten toxischen Wertpapiere ist schlicht unmöglich. Erstens sind die zugrunde liegenden Verträge oft sehr komplex ("strukturierte Produkte"). Zweitens ist die Bewertung zwangsläufig mit erheblicher Unsicherheit behaftet, da der tatsächliche wirtschaftliche Wert von der weiteren weltwirtschaftlichen Entwicklung abhängt.

In der Praxis wird sachverständigen Dritten daher nichts anderes übrig bleiben, als sich zumindest teilweise auf Angaben von Banken, Rating-Agenturen und oder anderen kommerziellen Dienstleistern zu stützen.

SPD und Union sehen in ihrem Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung ( dip21.bundestag.de ) auch vor, dass der tatsächliche wirtschaftliche Wert von der abgebenden Bank ermittelt wird und nicht vom Sachverständigen selbst. Dieser soll die Bewertung der Bank anschließend prüfen, die Bankenaufsicht soll sie bestätigen. Dies ist ein Eingeständnis, dass die eigenständige Bewertung aller zweifelhaften Vermögenswerte der Banken kaum mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

Der Wert der Schrottpapiere hängt, da gebe ich Ihnen recht, auch vom Immobilienwert ab. Weitere Aspekte kommen hinzu. Um nur einige zu nennen: Entscheidend sind nicht nur die aktuellen Immobilienpreise, sondern auch ihre zukünftige Entwicklung. Das Ausfallrisiko von Immobilienkrediten hängt zudem von der Einkommensentwicklung der Schuldner ab. Ausserdem sind die Kredite verbrieft worden. Dabei wurden Risiken aufgespalten und getrennt verbrieft. Diese Forderungen und Verbindlichkeiten wiederum wurden zu Paketen unterschiedlicher Mischung zusammengeschnürt. Aus diesen Paketen wurden wiederum komplexere Pakete von Forderungen und Verbindlichkeiten gebildet. Teile der verbundenen Risiken wurden dabei durch Derivate abgesichert. Damit verbunden sind zusätzliche Risiken, wie das Ausfallrisiko von Kreditversicherern etc. Ausfallgefährdet sind inzwischen nicht nur strukturierte Immobilienkredite, sondern auch Unternehmensanleihen, Konsumentenkredite und andere Forderungen. Weder Bankenaufsicht noch Bundesregierung können präzise abgrenzen, welche Wertpapiere als toxisch gelten sollen.

Daraus wird deutlich, dass zur Bewertung der Papiere unter anderem eine Kenntnis des internationalen Rechtes und der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung notwendig ist.

An der korrekten Bewertung aber hängt letztlich die Frage, wie viel Risiko die öffentliche Hand von den abgebenden Banken übernimmt. Die Nachhaftung der Banken, die jetzt vorgesehen ist, deckt dieses Risiko bei weitem nicht ab.

Die Konsequenz der schwedischen Regierung in den neunziger Jahren war die Verstaatlichung der Banken. Die Bewertungsfrage war damit keine Verteilungsfrage mehr. Verluste und Gewinne gehörten der öffentlichen Hand. Dies ist die Forderung der LINKEN in der Bankenkrise. Die Bundesregierung dagegen übernimmt letztlich die Verluste und überlässt den Privatbanken die Gewinne.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Schui
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Prof. Dr. Herbert Schui
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.