Oliver Kaczmarek (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Oliver Kaczmarek
Geburtstag
08.08.1970
Berufliche Qualifikation
Oberregierungsrat
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kamen
Wahlkreis
Unna I
Ergebnis
42,6%
Landeslistenplatz
48, Nordrhein-Westfalen
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(...) Eine Zulassung existiert aber nicht. Das bedeutet, dass die E-Zigaretten selbst noch verkauft werden dürfen, allerdings nur mit den Liquids, die Geschmacksstoffe ohne Nikotin enthalten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Wirtschaft
24.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kaczmarek,

die Konjunktur nach der Wirtschafts- und Finanzkrise brummt.

Die Stadt Unna muss innerhalb von 6 Monaten 2 Haushaltssperren verhängen.

Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt bei der Stadt Unna 450 Prozent. Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 360 Prozent im Durchschnitt in Bayern. Viele Unternehmen verlegen Ihren Hauptsitz nach Süddeutschland. Dort wird dann die Gewerbesteuer bezahlt.

Sollte Ihrer Meinung nach der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Unna erhöht oder gesenkt werden um die Unternehmen dazu bewegen Ihren Hauptsitz in Unna zu lassen bzw. Unternehmen zu animieren sich in Unna niederzulassen?

Finden Sie den aktuellen Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Unna in Höhe von 450 Prozent zu hoch oder zu niedrig?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Oliver Kaczmarek
bisher keineEmpfehlungen
24.05.2012
Oliver Kaczmarek
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Wie Sie wissen, müssen Städte, Gemeinden und Kreise unter der verfehlten Finanzpolitik der schwarz-gelben Bundesregierung zu Lasten der Kommunen leiden. Allein durch die Regelungen im sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz mit üppigen Steuererleichterungen für Hoteliers und Großerben müssen die Kommunen bundesweit allein pro Jahr 1,6 Milliarden Euro Einnahmeausfall kompensieren. Die für 2013 (Jahr der Bundestagswahl) geplanten Steuersenkungen wurden zu weiteren Einnahmeausfälle führen, da den Ländern Mittel in erheblicher Größenordnung entzogen werden. Diesem Irrweg zu Lasten der kommunalen Selbstverwaltung muss ein Kurs der Stärkung der vor-Ort-Ebene entgegen gesetzt werden. Die SPD hat hierzu Vorschläge gemacht, die Steuereinnahmen von Kommunen in Höhe von 4 Milliarden Euro pro Jahr mobilisieren. Die rot-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat die Kommunen in ersten Schritten entlastet. Mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen fließen den Kommunen bis 2020 zusätzliche 5,3 Milliarden Euro zu. Erst vor wenigen Wochen wurde dagegen ein Gesetz der 2010 abgewählten schwarz-gelben Landesregierung von Jürgen Rüttgers für verfassungswidrig erklärt, mit dem den Kommunen jährlich 167 Millionen Euro aus dem Lastenausgleich für die deutsche Einheit vorenthalten wurden.

Unter dieser Situation leiden natürlich auch in besonderer Weise die Städte im Kreis Unna. Sie müssen einerseits die hohen Soziallasten infolge des anhaltenden Strukturwandels und andererseits die Steuerausfälle verkraften. Insofern bleibt ihnen häufig gar keine andere Wahl, als die Einnahmen zu erhöhen. Sowohl die Mitglieder des Rates wie auch der Verwaltung der Stadt Unna machen sich diese Entscheidungen nicht leicht.

Ich möchte an dieser Stelle aber auch betonen, dass Unna über eine gesunde wirtschaftliche Basis verfügt. Bei meinen Besuchen in Betrieben und Einrichtungen treffe ich auf verantwortungsvolle Unternehmer und motivierte Arbeitsnehmer. Sie schätzen neben der exzellenten verkehrstechnischen Anbindung die flexible Zusammenarbeit mit der Verwaltung und der Wirtschaftsförderung. Deshalb kann ich auch nicht erkennen, dass die Unternehmen, abgesehen von natürlicher Fluktuation und einzelnen Fällen, in größerem Ausmaß abwandern, wie Sie unterstellen. Dass das so bleibt, ist unsere gemeinsame politische Aufgabe.

Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass ich die Höhe des Gewerbesteuersatzes in Punkten nicht kommentieren kann. Diese Diskussion als MdB zu führen, wäre sehr abstrakt. Ich glaube, dass etwas anderes wichtiger ist als die Höhe des Gewerbesteuersatzes ist, nämlich, dass dem auch ein passender Rahmen für wirtschaftliche Betätigung gegenüber steht. Und das ist in Unna absolut der Fall. Wir sollten das nicht schlechter reden als es ist.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek
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Frage zum Thema Familie
07.06.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kaczmarek,

werden Sie bei einer Regierungsübernahme der SPD die Rücknahme des "Betreuungsgeldes" aktiv unterstützen ?

Freundliche Grüße
P.
Antwort von Oliver Kaczmarek
1Empfehlung
27.06.2012
Oliver Kaczmarek
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Entschuldigen Sie bitte, dass ich jetzt erst dazu komme Ihnen zu antworten.

Ja, als Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion würde ich bei einer Regierungsübernahme die Rücknahme des Betreuungsgeldes unterstützen.
Ich bin der Meinung, dass wir Prioritäten setzen müssen. Das Geld kann nur einmal ausgegeben werden. Wenn die Regierung mit dem Geld das Betreuungsgeld finanziert, fehlt es für den Ausbau weiterer Betreuungsplätze. Und hier wird die SPD dafür sorgen, dass die Gelder zuerst in die Bildungsinfrastruktur fließen müssen, damit alle Kinder von einer guten Infrastruktur profitieren. Dies ist bildungspolitisch, gleichstellungspolitisch und sozialpolitisch sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek
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Frage zum Thema Finanzen
24.06.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kaczmarek, Ihnen ist der ESM-Vertrag und dessen Inhalt bekannt? Bitte erklären Sie sich kurz dazu. Wie wird Ihr Abstimmungsverhalten diesbezüglich aussehen? mit einem freundlichen Gruß
Antwort von Oliver Kaczmarek
bisher keineEmpfehlungen
16.07.2012
Oliver Kaczmarek
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Ich habe mein Stimmverhalten bei der Entscheidung des Bundestages und des Bundesrates in einer ausführlichen Stellungnahme auf meiner Homepage begründet,
die öffentlich unter www.oliver-kaczmarek.de einsehbar ist.
Ich freue mich auf Ihren Kommentar dazu und stelle mich auch der kontroversen Diskussion.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek
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Frage zum Thema Soziales
10.08.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kaczmarek,

aktuell plant die Regierung die Reduzierung des Rentenversicherungsbeitrags wegen überfüllter Sozialkassen. Das ist aus meiner Sicht der falsche Weg. Wurde die Rente ab 67 nicht mit Finanzierungsproblemen der Sozialkassen begründet ?
Dann wäre es der richtige Zeitpunkt die Entscheidung zurückzunehmen, statt den Beitragssatz zu reduzieren ? Können Sie, als mein Vertreter im Bundetag hier aktiv werden ? Es wäre willkommen, dieses Thema parteiübergreifend zu koordinieren, um die in der Vergangenheit getroffene Entscheidung der damaligen SPD-Regierung heute zu korrigieren, da offensichtlich dafür ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Außerdem wäre es ein "Wahlgeschenk" aller Parteien an die Bürger.
Außerdem:
Die geplante Zuschussrente sollte abgekoppelt entschieden werden und wenn schon (?) aus dem Sozialhaushalt, aber nicht aus den umlagefinanzierten Sozialsystemen gezahlt werden. Dieses ist keine umlagefähige Leistung die aus Beitragszahlungen resultiert und daraus finanziert werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Oliver Kaczmarek
bisher keineEmpfehlungen
26.09.2012
Oliver Kaczmarek
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email. Entschuldigen Sie bitte, dass ich erst jetzt dazu komme Ihnen zu antworten.

Die von der Bundesregierung geplante Senkung der Beitragssätze zur Rentenversicherung halte ich für verantwortungslos. Damit werden zusätzliche und notwendige Maßnahmen gegen Altersarmut unmöglich.

Am gesetzlichen Renteneintrittsalter von 67 Jahren hält die SPD grundsätzlich fest. Es ist angesichts der Bevölkerungsentwicklung unumstritten, dass eine Anhebung des Renteneintrittsalters geeignet ist, den Beitragssatzanstieg in der gesetzlichen Rentenversicherung in den nächsten Jahrzehnten zu begrenzen. Der Arbeitsmarkt wird in wenigen Jahren grundlegend anders aussehen, und bereits heute zeichnet sich ein Fachkräftemangel ab. Es ist daher richtig, dass ältere Menschen möglichst lange erwerbstätig sein sollten, um den Wohlstand zu sichern. Um eine faktische Rentenkürzung zu vermeiden, will die SPD aber den für dieses Jahr vorgesehenen Einstieg in die Rente mit 67 aussetzen, bis es genügend Arbeitsplätze auch für ältere Arbeitnehmer gibt. Für die SPD stand immer fest, dass eine Anhebung der Altersgrenzen nicht abgekoppelt von der arbeitsmarktpolitischen Lage erfolgen kann. Darüber hinaus schlägt die SPD in einem aktuellen Rentenkonzept vor, dass Menschen mit 30 Beitrags- und 40 Versicherungsjahren Anspruch auf eine Solidarrente haben: 850 Euro, finanziert aus Steuermitteln, damit die Beitragszahler nicht belastet werden.

Für die SPD gilt der Grundsatz: Im Alter soll niemand nach einem langen Erwerbsleben auf Grundsicherung angewiesen sein. Die Pläne von Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU), eine aus Rentenbeiträgen finanzierte Zuschussrente zahlen zu wollen, hat zwar eine wichtige Diskussion angestoßen, löst aber das Problem der Altersarmut nicht. Wegen der hohen Zugangshürden wird kaum jemand die Zuschussrente bekommen. Denn das Konzept sieht vor, dass die Rente nur auf 850 Euro aufgestockt wird, wenn die ArbeitnehmerInnen zuvor selbst Vorsorge getroffen und genügend in die Rentenkasse eingezahlt haben. Die SPD hat erste Eckpunkte für eine Solidarrente vorgelegt, die aus Steuergeldern finanziert werden soll. In den kommenden Monaten soll das Konzept weiter entwickelt und beraten werden. Das Konzept finden Sie unter: www.spd.de

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
13.11.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

die Bundesregierung will noch im November einen Gesetzentwurf einbringen, der die Beschneidung der Penisvorhaut von nichteinwilligungsfähigen Jungen als Körperverletzung ohne medizinische Indikation legalisiert (bis zum Alter von 6 Monaten durch Laien). Hintergrund ist ein Urteil des LG Köln von Mai und eine Bundestagsresolution vom 19. Juli 2012, der Sie zugestimmt haben. Über 60 Ihrer Kolleginnen und Kollegen haben jetzt einen Alternativentwurf vorgelegt, der die Legalisierung dieses mit Risiken behafteten, schmerzhaften und irreversiblen Eingriffs von der Einwilligung ab dem Alter von 14 Jahren und nur durch zugelassene Ärzte nach ausführlicher Aufklärung vorsieht. Können Sie diesem Alternativentwurf zustimmen und sind Sie mit mir der Meinung, dass die Praxis einiger Religionsgemeinschaften nicht vereinbar ist mit dem Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2,2 GG), dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3, Satz 1 und 2 und dem Artikel 24,3 der UN-Kinderechtskonvention ("Die Vertragsstaaten haben alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen zu treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen"), zu deren Umsetzung sich auch Deutschland verpflichtet hat?
Antwort von Oliver Kaczmarek
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18.12.2012
Oliver Kaczmarek
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema religiöse Beschneidung von Jungen.

Bei der namentlichen Abstimmung am 12. Dezember 2012 habe ich mich für den Gesetzentwurf der Bundesregierung entschieden, der es Eltern erlaubt, in die religiös motivierte Beschneidung von Jungen einzuwilligen. Änderungsanträge aus der SPD-Bundestagsfraktion, die weitere Präzisierungen zur ärztlichen Aufklärung, Ausbildungsvoraussetzungen nichtärztlicher Beschneider, Schmerzbehandlungen und Vetorecht forderten, fanden leider keine Mehrheit im Bundestag. Den Alternativ-Gesetzentwurf, der vorsah, dass eine Beschneidung nur möglich wäre, wenn der Junge das 14. Lebensjahr vollendet und der Beschneidung zugestimmt hat, habe ich abgelehnt.

Zu Recht wurde bei der Diskussion um religiöse Beschneidung das Kindeswohl an die erste Stelle gesetzt. Daneben waren aber auch das Recht der elterlichen Fürsorge und die Religionsfreiheit zu betrachten und abzuwägen. Meine Entscheidung habe ich natürlich vor dieser rechtlichen Kulisse, insbesondere aber von den realen politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen getroffen.

Beschneidungen werden in Deutschland in der islamischen und in der jüdischen Religionsgemeinschaft seit Jahrhunderten durchgeführt. Und ich würde mir wünschen, dass dieses Ritual, dass bei jüdischen Jungen bis zum 8. Tag nach der Geburt und bei Muslimen im Kindesalter durchgeführt wird, vielleicht in den Religionsgemeinschaften hinterfragt würde. Allerdings ist das eine Debatte, die aus den Religionsgemeinschaften selbst kommen muss. Diese Debatte kann nach meinem Verständnis nicht gesetzlich verordnet und entschieden werden.

Letztlich habe ich bei meiner Entscheidung versucht mir vorzustellen, was es bedeuten würde, wenn der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Beschneidung erst ab dem 14. Lebensjahr des Jungen erlaubt würde. Und allein die Vorstellung fällt mir schwer. Soll Deutschland das erste Land sein, dass Moslems und Juden in der Ausübung ihrer Religion beschränkt? Und welche Wirkung würde eine solche Entscheidung bei den Religionsgemeinschaften und auch in der Weltgemeinschaft haben? Ich kann mir darüber hinaus nicht vorstellen, dass ein solches Gesetz der gelebten Realität in Deutschland gerecht würde. Würden Eltern, die ihr Kind gemäß ihren religiösen Ansichten beschneiden lassen, strafrechtlich belangt werden? Die Auswirkungen einer solchen Herangehensweise wären gesellschaftlich fatal.

Das Kindeswohl ist durch einige Verbesserungen bei der Beschreibung der ärztlichen Kunst für die Beschneidung und der Schmerzbehandlung mit der neuen Regelung besser berücksichtigt worden. Meine Entscheidung, die Beschneidung auch weiterhin zu ermöglichen, ist auch der Verantwortung für das Zusammenleben von Kulturen und Religionen in Deutschland geschuldet. Sie ist natürlich angreifbar. Es gibt auch gute und konsequente Gründe, die Beschneidung für unter 14-Jährige zu verbieten und ich habe Respekt vor der Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen, die sich für diesen Weg eingesetzt haben. Meine Sichtweise auf das Thema ist jedoch eine andere und deshalb habe ich für das Gesetz gestimmt, dass die Beschneidung unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin ermöglicht.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek
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